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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: ZPO § 138
27 Treffer für den Bereich Vergaberecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 30 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IBR 2016, 161 | OLG Frankfurt - Unterschwellenvergabe: Wie kann eine Wertungsmatrix angegriffen werden? |
VPR 2016, 95 | OLG Frankfurt - Unterschwellenvergabe: Wie kann eine Wertungsmatrix angegriffen werden? |
VPR 2014, 282 | OLG Koblenz - Auftraggeber muss Vergabeangebote anderer Bieter vorlegen! |
2 Volltexturteile gefunden |
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2017 - 1 VK 35/17
1. Die pauschale Behauptung, dass "Anlass zur Annahme" bestanden habe, der Auftraggeber würde ohne vorherige Ausschreibung den Auftrag zur Fertigstellung vergeben, ist keine substantiierte Darlegung an eine drohende de-facto-Vergabe.
2. Vielmehr bedarf es einer genaueren Darlegung, woher der Antragsteller diese Kenntnisse hat und in welchem Stadium die vermeintlich drohende Vergabe ist.
3. Das Nachprüfungsverfahren ist keine zivilrechtliche Streitigkeit, sondern ein durch Spezialvorschriften im GWB geregeltes Verwaltungsverfahren. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Entscheidung der Vergabekammer als Verwaltungsakt einzustufen ist.
VolltextOLG Koblenz, Urteil vom 06.02.2014 - 1 U 906/13
1. Der öffentliche Auftraggeber ist einem Bieter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Bieter dadurch entstanden ist, dass er bei einem nach Maßgabe der VOB/A durchgeführten Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen wurde und er bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung den Zuschlag auf sein Angebot hätte erhalten müssen.
2. Zu dem ersatzfähigen Schaden gehören in diesem Fall nicht nur die Kosten, die dem Bieter durch die Teilnahme am Vergabewettbewerb und die Erstellung des Angebots entstanden sind, sondern auch der entgangene Gewinn.
3. Behauptet der Bieter in substanziierter Weise, dass der erfolgreiche bzw. der besserplatzierte Bieter ein nicht den Vergabeunterlagen entsprechendes Produkt angeboten hat und dessen Angebot deshalb hätte ausgeschlossen werden müssen, kann der Auftraggeber dazu verpflichtet werden, Angebotsunterlagen anderer Bieter vorzulegen, wenn der Zuschlag bereits erteilt wurde und keine schützenswerten Geheimhaltungsinteressen vorliegen.
1 Norm gefunden |
ZPO (Zivilprozeßordnung)
§ 138Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht (Stand: 21.12.2001)
16 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
§ 138 Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht
2. Geständnisfiktion (ZPO § 138 Rn. 15)
1. Geltungsbereich und Normzweck (ZPO § 138 Rn. 1)
1. Zweck und Rechtsnatur (ZPO § 138 Rn. 9)
b) Vollständigkeit (ZPO § 138 Rn. 5)
1. Zulässigkeit (ZPO § 138 Rn. 16)
a) Grundsatz (ZPO § 138 Rn. 10)
4. Verstoß (ZPO § 138 Rn. 7-8)
3. Allgemeine Aufklärungspflicht (ZPO § 138 Rn. 11)
1. Anwendungsbereich und Voraussetzungen (ZPO § 138 Rn. 12-14)