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Sachgebiet: AGB

954 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IBRRS 2012, 3938
AGBAGB
Änderungsvorbehalt: Umfassende Leistungsänderung in AGB unzulässig!

KG, Beschluss vom 06.08.2012 - 23 U 47/12

Die Wirksamkeit eines Änderungsvorbehaltes gem. § 308 Nr. 4 BGB setzt voraus, dass für die Änderung triftige Gründe vorliegen und die Klausel diese soweit benennt, dass für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderung besteht. Eine Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens , die vorsieht, dass die Abflugzeiten aus "flugbetrieblichen Gründen" im "angemessenen Umfang" Änderungen unterliegen, genügt dem nicht (Anschluss an BGH, Urt. v. 20.01.1983 - VII ZR 105/81).*)

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IBRRS 2012, 3856
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Einräumung von Nutzungsrechten: Klausel unwirksam?

BGH, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 73/10

1. Die Anwendung des Schutzgedankens des § 31 Abs. 5 UrhG, wonach der Urheber möglichst weitgehend an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werkes zu beteiligen ist, kommt als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, GRUR 1984, 45 - Honorarbedingungen Sendevertrag).*)

2. Formularmäßige Abreden, die die für die vertragliche Hauptleistung zu erbringende Vergütung unmittelbar bestimmen, sind von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB ausgenommen, da die Vertragsparteien nach dem im bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei regeln können. Daran hat die Einführung des § 11 Satz 2 UrhG nichts geändert, wonach das Urheberrecht auch der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werks dient.*)

3. Allein der Umstand, dass in einer formularmäßigen Klausel die Einräumung weitreichender Nutzungsrechte pauschal abgegolten wird, lässt nicht den Schluss zu, dass diese Vergütung den Urheber unangemessen benachteiligt. Im Rahmen der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB lässt sich ohne Kenntnis der vereinbarten Vergütung und der Honorarpraxis keine Aussage über eine etwaige Unangemessenheit der Vergütung treffen.*)

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IBRRS 2012, 3853
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbürgschaft: Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB in AGB zulässig?

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.09.2012 - 5 U 7/12

Zu der Frage, welche Auswirkungen es hat, wenn die Sicherungsabrede zu einer Mängelbürgschaft in AGB den Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB vorgibt.

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IBRRS 2012, 3727
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Wettbewerbsverstoß durch Verwendung einer unwirksamen AGB

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2012 - 6 W 84/12

Eine AGB-Klausel, nach der die Annahme des Vertragsangebots des Kunden "zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet" erklärt wird, ist unwirksam; die Verwendung dieser Klausel stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 11 UWG dar.*)

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IBRRS 2012, 3677
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Welche Bedeutung hat der Anhang zur Klauselrichtlinie?

EuGH, Urteil vom 26.04.2012 - Rs. C-472/10

1. Es ist Sache des nationalen Gerichts, im Verfahren über eine Unterlassungsklage, die von einer nach innerstaatlichem Recht benannten Stelle im öffentlichen Interesse im Namen der Verbraucher erhoben worden ist, anhand von Art. 3 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen die Missbräuchlichkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherverträgen zu beurteilen, in der ein Gewerbetreibender eine einseitige Änderung der mit der zu erbringenden Dienstleistung verbundenen Kosten vorsieht, ohne den Modus der Preisänderung ausdrücklich zu beschreiben oder triftige Gründe für diese Änderung anzugeben. Im Rahmen dieser Beurteilung hat dieses Gericht insbesondere zu prüfen, ob im Licht der Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verbraucherverträge, zu denen die streitige Klausel gehört, und der nationalen Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten regeln, die zu den in den betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen hinzukommen könnten, Gründe oder Modus der Änderung der mit der zu erbringenden Dienstleistung verbundenen Kosten klar und verständlich angegeben sind und ob die Verbraucher gegebenenfalls über ein Recht zur Beendigung des Vertrags verfügen.*)

2. Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 93/13 ist dahin auszulegen, dass

- er dem nicht entgegensteht, dass die Feststellung der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherverträgen im Rahmen einer Unterlassungsklage im Sinne von Art. 7 der Richtlinie, die von einer nach innerstaatlichem Recht benannten Stelle im öffentlichen Interesse und im Namen der Verbraucher gegen einen Gewerbetreibenden erhoben worden ist, nach diesem Recht Wirkungen gegenüber allen Verbrauchern entfaltet, die mit diesem Gewerbetreibenden einen Vertrag geschlossen haben, auf den die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, einschließlich derjenigen Verbraucher, die nicht Partei des Unterlassungsverfahrens waren;

- die nationalen Gerichte, wenn im Rahmen eines solchen Verfahrens die Missbräuchlichkeit einer Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen worden ist, auch in der Zukunft von Amts wegen alle im nationalen Recht vorgesehenen Konsequenzen zu ziehen haben, damit diese Klausel für die Verbraucher unverbindlich ist, die mit dem betreffenden Gewerbetreibenden einen Vertrag geschlossen haben, auf den die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind.*)

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IBRRS 2012, 3636
AGBAGB
Klauselkontrolle der AGB eines Energieversorgungsunternehmens

BGH, Urteil vom 18.07.2012 - VIII ZR 337/11

a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, ist eine die Annahme eines Vertragsangebots des Kunden regelnde Klausel nicht nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie sich hinsichtlich der Annahmefrist auf eine Wiedergabe des Regelungsgehalts des § 147 Abs. 2 BGB beschränkt.*)

b) In solchen Verträgen hält die Klausel

"Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften [das Energieversorgungsunternehmen] und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren udn vertragstypischen Schäden ..."

der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.*)

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IBRRS 2012, 3619
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine mündliche Änderung von qualifizierter Schriftformklausel!

OLG Naumburg, Urteil vom 26.07.2012 - 9 U 38/12

1. Die mündliche Änderung eines befristeten Mietvertrags mit einer qualifizierten Schriftformklausel ist nicht wirksam und führt daher nicht gemäß §§ 550, 578 BGB zu einer Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis, das jederzeit ordentlich gekündigt werden könnte.*)

2. Eine Partei ist nach Treu und Glauben daran gehindert, sich auf einen Formmangel nach § 550 BGB zu berufen,

a) wenn die Parteien im Vertrag für den Fall eines Formmangels eine Nachholung vereinbart haben;

b) wenn im Vertrag die Einhaltung der Schriftform und der Verzicht auf die Berufung auf § 550 BGB vereinbart ist;

c) wenn sich die Partei auf den Formmangel beruft, die zuvor längere Zeit besondere Vorteile aus dem Vertrag gezogen hat oder durch eine nicht formgerechte Vertragsänderung begünstigt wird.*)

3. Folgende in einem Gewerbemietvertrag vorgesehen Klausel

"Kommt die Mieterin ihrer Betriebspflicht nicht nach, so hat sie für jeden Tag des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der Monatsmiete an die Vermieterin zu zahlen."

ist unwirksam.*)

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IBRRS 2012, 3599
Mit Beitrag
AGBAGB
Änderungsvorbehalt: Umfassende Leistungsänderung in AGB unzulässig!

KG, Beschluss vom 04.10.2012 - 23 U 47/12

Die Wirksamkeit eines Änderungsvorbehaltes gem. § 308 Nr. 4 BGB setzt voraus, dass für die Änderung triftige Gründe vorliegen und die Klausel diese soweit benennt, dass für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderung besteht. Eine Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die vorsieht, dass die Abflugzeiten aus "flugbetrieblichen Gründen" im "angemessenen Umfang" Änderungen unterliegen, genügt dem nicht (Anschluss an BGH, Urt. v. 20.01.1983 - VII ZR 105/81).*)

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IBRRS 2012, 3485
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Folgen einer abweichenden Widerrufsbelehrung

LG Hannover, Beschluss vom 12.09.2012 - 14 T 20/12

1. Dem Verwender einer formularhaften Widerrufsbelehrung kommt die an eine Widerrufsbelehrung geknüpfte Schutzwirkung (auch im Fristlauf) nicht zugute, wenn sie in den vom Bundesverordnungsgeber in Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV musterhaft vorgegebenen Text eingreift und ihn gegenüber einem Verbraucher in wesentlichen Punkten abändert oder verkürzt (hier betr. Widerrufsfolgen). Nur bei Verwendung des vollständigen Musters genießt der Unternehmer den Vertrauensschutz aus § 14 Abs. 1 BGB-InfoV.*)

2. Dies kann zur Folge haben, dass sich der Unternehmer nicht auf den Ablauf der Widerrufsfrist berufen kann.*)

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IBRRS 2012, 3455
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Hundehaltung in der Stadt: Vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache?

AG Kiel, Urteil vom 26.07.2012 - 111 C 162/11

1. Die Haltung eines weiblichen glatthaarigen Parson-Jack-Russels-Terriers in einer Wohnung in der Stadt gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

2. Eine AGB-Klausel, die jede Tierhaltung von der schriftlichen Einwilligung des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam.

3. Ob die Tierhaltung einen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt, muss anhand einer umfassenden Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters ermittelt werden.

4. Zur Beurteilung innerhalb der Abwägung genügt die Benennung einer Hunderasse.

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IBRRS 2012, 3429
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Klausel, die Schadensersatz bei Mängeln ausschließt, ist unwirksam!

AG Krefeld, Urteil vom 04.05.2012 - 6 C 52/12

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach bei Abrechnungsmängeln Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen sind, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Abrechnungsfirma beruhen, ist unwirksam.

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IBRRS 2012, 3391
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe in Höhe von 2 x 5%: Klausel in AGB unwirksam!

OLG Bamberg, Urteil vom 17.01.2011 - 4 U 185/10

1. Eine Vertragsstrafenklausel ist auch dann eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wenn der Verwender die im Formular zunächst offen gelassene Höhe der Vertragsstrafe erst vor Vertragsschluss ausfüllt.

2. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Vertragsstrafe muss sowohl hinsichtlich des Tagessatzes als auch hinsichtlich der Obergrenze angemessen begrenzt sein. Eine unangemessen hohe Vertragsstrafe führt zur Nichtigkeit der Vertragsklausel; eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.

3. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags wird unangemessen benachteiligt, wenn die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel eine Höchstgrenze von über 5% der Auftragssumme vorsieht. Aufgrund dessen ist eine Regelung, wonach der Auftragnehmer im Fall des Verzugs mit der Errichtung von zwei Anlagen jeweils 5% der Gesamtauftragssumme zu zahlen hat, unwirksam.

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IBRRS 2012, 3087
Mit Beitrag
AGBAGB
Entgeltklausel im Text "versteckt": Regelung unwirksam!

BGH, Urteil vom 26.07.2012 - VII ZR 262/11

Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.*)

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IBRRS 2012, 2983
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Renovierungspflicht bei Mietende: Was ist "Komplettrenovierung"?

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2012 - 2 U 46/12

1. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass der Mieter bei Mietende zu einer "fach- und sachgerechten Komplettrenovierung auf seine Kosten" verpflichtet ist, muss das Mietobjekt in einen Zustand versetzt werden, der keine Verunreinigungen und Beschädigungen mehr aufweist.

2. Von der Komplettrenovierung werden insbesondere auch die Bodenbeläge erfasst.

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IBRRS 2012, 2935
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietanpassungsklausel: Einseitiges Bestimmungsrecht in AGB zulässig!

BGH, Urteil vom 27.06.2012 - XII ZR 93/10

1. Eine Leistungsvorbehaltsklausel liegt vor, wenn dem Bestimmungsberechtigten hinsichtlich des Ausmaßes der Änderung der geschuldeten Miete ein Ermessensspielraum verbleibt, der es ermöglicht, die neue Höhe des zu zahlenden Betrages nach Billigkeitsgrundsätzen festzusetzen.

2. Ist die Leistungsvorbehaltsklausel (hier: Mietanpassungsklausel) in vorformulierten Vertragsbedingungen i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB enthalten, unterliegt sie einer Überprüfung am Maßstab des § 307 BGB.

3. Bei einer Mietanpassungsklausel erfordert das Transparenzgebot eine verständliche Formulierung, die insbesondere den Anlass der Mietänderung, die Bezugsgrößen sowie den Umfang der Mietanpassung umschreibt.

4. Insofern hält die Klausel

"Die Vermieterin prüft nach Ablauf von jeweils drei Jahren, erstmals zum 01.01.2001, ob das Nutzungsentgelt noch ortsüblich oder sonst angemessen ist. Bei einer Änderung setzt sie den zusätzlich oder den weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest und teilt dem Nutzer die Höhe des künftig zu zahlenden Nutzungsentgelts mit."

einer Inhaltskontrolle stand.

5. Ist dem Gläubiger ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt, so ist er auch verpflichtet, die Bestimmung zu treffen, sofern der Schuldner ein Interesse an der Vertragsanpassung hat.




IBRRS 2012, 2736
BauträgerBauträger
Sechs Wochen Bindefrist: In Bauträger-AGB wirksam!

OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2011 - 14 U 750/11

Eine Bindungsfrist von sechs Wochen in einem notariellen Angebot auf Abschluss eines Bauträgervertrags ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam, da der Anbietende nicht unangemessen in seiner Dispositionsfreiheit beeinträchtigt wird.

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IBRRS 2012, 2634
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Allgemeines Vertragsrecht - "Überraschende" Entgeltpflicht-Klausel im Fließtext

LG Berlin, Urteil vom 21.10.2011 - 50 S 143/10

1. Das Verstecken einer Preisangabe in einem längeren, für den Nutzer nicht besonders wichtigen Text ohne jede Hervorhebung in Worten („acht Euro”) kann zur Folge haben, dass kein Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung zu Stande kommt, auch wenn der Nutzer persönliche Daten eingeben muss.

2. Eine Anmeldung auf einer Website, die so gestaltet ist, dass sich eine Entgeltpflicht im Fließtext zwischen für den Kunden irrelevanten Angaben findet, stellt kein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags dar.

3. Eine Entgeltpflicht in AGB, die auf eine solche Anmeldung hin übersandt werden, ist ungewöhnlich i. S. des § 305 c BGB.

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IBRRS 2012, 2324
Mit Beitrag
AGBAGB
Sonstiges Zivilrecht - Voraussetzungen für Aufwendungsersatzanspruch in AGB

BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 61/11

BGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Bl, Cb; UKlaG § 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AGB-Sparkassen Nr. 18*)

Die dem Muster von Nr. 18 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse*)

"Die Sparkasse ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Sparkasse in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut)."*)

ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 10. November 1988 - III ZR 215/87, WM 1989, 129).*)




IBRRS 2012, 2268
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Unverständliche AGB-Klausel bei Garantie: Verbraucherschutz?

LG München, Urteil vom 10.05.2012 - 12 O 18913/11

Gemäß §§ 443, 477 BGB ergibt sich, dass derjenige, der die Garantie abgibt, zu den Bedingungen der Garantieerklärung sie zu erbringen hat und dass diese Bedingungen klar formuliert sein müssen. Im Zusammenhalt zwischen diesen Vorschriften mit der Formulierung der Garantie folgt, dass zwar die Gewährung der Garantie als solche nicht kontrollfähig ist, jedoch aufgrund der eingeräumten Garantie und der durch Wortlaut und angegebenen Inhalt der Garantie beim Verbraucher berechtigten Erwartung eine Beschränkung dieser Garantie kontrollfähig ist.

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IBRRS 2012, 1781
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann sind einzelne VOB/B-Klauseln individuell ausgehandelt?

KG, Urteil vom 23.04.2010 - 7 U 117/09

1. Bestätigt der Auftragnehmer auf dem vorformulierten Verhandlungsprotokoll des Auftraggebers "durch rechtsverbindliche Unterschrift", dass die Vertragsbedingungen individuell ausgehandelt wurden, und wird von der hervorgehobenen Möglichkeit, die Formulierung zu streichen, falls sie unzutreffend sein sollte, kein Gebrauch gemacht, ist jedenfalls dann von einer Individualvereinbarung auszugehen, wenn das Verhandlungsprotokoll eine Vielzahl handschriftlicher Streichungen, Ergänzungen und Änderungen enthält.

2. Setzt der klagende Auftragnehmer dem Auftraggeber in einem Schriftsatz eine Frist zur Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts, wird der Lauf der Frist erst mit dem Zugang der Fristsetzung beim Auftraggeber in Gang gesetzt, wenn die Auszahlung dieses Einbehalts bis dahin nicht Gegenstand des Rechtsstreits war.

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IBRRS 2012, 1696
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baubeschreibung oder Ansichtszeichnung: Was hat Vorrang?

OLG Bremen, Urteil vom 30.12.2010 - 1 U 51/08

1. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Inhalt der Baubeschreibung und Ansichtszeichnungen kommt der Baubeschreibung kein Vorrang gegenüber den Plänen zu, weil alle Bestandteile der Leistungsbeschreibung als gleichrangig anzusehen sind. Für die Bestimmung des Leistungsumfangs ist vielmehr die konkretere Darstellung maßgeblich.

2. Erstellt ein Generalunternehmer entgegen den Regelungen im Bauvertrag die Ausführungsplanung nicht oder nicht vollständig, führt das zum Verlust oder zur Minderung der Vergütung, wenn der Tatbestand einer allgemeinen Leistungsstörung oder der werkvertraglichen Gewährleistung erfüllt ist.

3. Wird die vereinbarte Ausführungsart (hier: Erstellung einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen) aufgrund unrichtiger statischer Vorgaben nicht realisiert, kann der Auftraggeber jedenfalls dann Schadensersatz wegen Pflichtverletzung verlangen, wenn ihm der Auftragnehmer keine Alternativen aufgezeigt hat.

4. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer keine Überwachung oder Aufsicht hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistungen. Das kann anders zu beurteilen sein, wenn im Rahmen der Bauleitung gleichzeitig Planungsanordnungen erteilt werden, die zu einem Mangel führen oder wenn sich ein Mangel in der Leistung des Auftragnehmers aufdrängt.

5. Eine Vertragsstrafenregelung ist nicht individuell ausgehandelt, wenn der Tagessatz auf Wunsch des Auftragnehmers reduziert wird, die unangemessene Vertragsstrafenobergrenze aber nicht Gegenstand der Verhandlungen war.




IBRRS 2012, 1434
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksame AGB: Kein Bestandsschutz für Altverträge!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.12.2011 - 2 U 106/11

Der Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG kann im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens auch insoweit durchgesetzt werden, als es nicht um ein Verbot der Einbeziehung in künftige, sondern um die Verwendung unzulässiger allgemeiner Geschäftsbedingungen in bereits abgeschlossenen Verträgen geht.*)

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IBRRS 2012, 1254
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Annahmefrist von mehr als vier Monaten unwirksam!

OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2012 - 1 U 1522/11

1. Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers von noch zu sanierenden Eigentumswohnungen verstößt regelmäßig gegen § 308 Nr. 1 BGB und ist daher unwirksam, wenn sich der Verkäufer eine Annahmefrist von mehr als vier Monaten vorbehält; das gilt insbesondere, wenn sie zum 31.12. endet und Kapitalanlegern damit die Möglichkeit nimmt, aus Steuerersparnisgründen eine andere Beteiligungsmöglichkeit wahrzunehmen.*)

2. Auch bei Bauträgerverträgen kann der Käufer unter regelmäßigen Umständen eine Annahme innerhalb von längstens sechs bis acht Wochen erwarten.*)

3. Zur Frage der Verwirkung des Rückforderungsanspruchs.*)

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IBRRS 2012, 1157
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pachtrecht - Minderungs- und Aufrechnungsausschluss in AGB?

OLG Celle, Urteil vom 22.03.2012 - 2 U 127/11

1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2011, 1729; BGHZ 163, 274) zur Unwirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots in einem Abrechnungsverhältnis aus einem Werkvertrag steht nicht der Annahme entgegen, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Pachtvertrages über Gewerberäume enthaltene Klausel als wirksam anzusehen ist, wonach Pachtminderung und Aufrechnung gegenüber dem Pachtanspruch des Verpächters ausgeschlossen sind, soweit die Forderungen nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.*)

2. Die von dem Verpächter von Gewerberäumen gegenüber einem Kaufmann verwendete Klausel

"Der Pächter hat das Inventar zu erhalten und entsprechend den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zu ersetzen. Er trägt auch die Gefahr des zufälligen Untergangs. Die ersatzweise angeschafften Inventarstücke sind Eigentum des Pächters"

hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.*)




IBRRS 2012, 1092
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
BGH: Farbwahlpflicht nach Vertragsende ist unzulässig!

BGH, Urteil vom 22.02.2012 - VIII ZR 205/11

Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (Bestätigung der Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, IMR 2008, 297 = NZM 2008, 605 Rn. 18; vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, IMR 2009, 2 = NJW 2009, 62 Rn. 17 f.).*)

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IBRRS 2012, 0395
ProzessualesProzessuales
Zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist nach AGB

KG, Beschluss vom 23.03.2010 - 7 U 127/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2011

IBRRS 2011, 5064
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
AGB-Pauschale Vergütung d. Unternehmers bei Kündigung eines Fertighausvertrages

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.12.1994 - 4 U 83/94

Die Klausel in einem Formularvertrag über die Lieferung eines Fertighauses, wonach der Besteller bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag aus Gründen, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind, eine "pauschale Entschädigung" in Höhe einer vertraglich vereinbarten Summe (10% der Vertragssumme) zu zahlen verpflichtet ist, ist im Hinblick auf die Vorschriften des AGBG (§§ 10 Nr 7, 11 Nr 5 Buchst b) nicht zu beanstanden und wirksam.*)

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IBRRS 2011, 5048
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unklare Vertragsstrafenklausel mit Anknüpfung an objektive Kriterien

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.1999 - 22 U 7/98

Knüpft der Wortlaut der Vertragsstrafenklausel in einem Formularbauvertrag ausschließlich an objektive Kriterien wie die Überschreitung vereinbarter Vertragsfristen an und läßt auch die Stellung im Vertrag nicht erkennen, daß es sich lediglich um eine Ergänzung der im übrigen vereinbarten VOB B handelt, kann dies dafür sprechen, daß das Verschuldenserfordernis des BGB § 339 und des VOB B § 11 Nr 2 ganz bewußt weggelassen worden ist und die Verwirkung der Vertragsstrafe allein von dem Vorliegen objektiver Gesichtspunkte abhängen soll. Eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafenklausel ist aber grundsätzlich unwirksam.

2. Bei einer derartigen Vertragsgestaltung bestehen jedenfalls Unklarheiten und Widersprüche, die gemäß AGBG § 5 zu Lasten des Verwenders der Klausel gehen.

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IBRRS 2011, 5045
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Inhaltskontrolle für eine Vertragsstrafenklausel

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.1998 - 18 U 65/97

Die in einem formularmäßigen Bauvertrag enthaltene Vertragsstrafenklausel:

"Bei Überschreitung dieser Termine ist eine Vertragsstrafe von 0,1% der Angebotssumme für jeden Tag der verspäteten Herstellung zu zahlen, höchstens jedoch 10% der Angebotssumme.", in der kein Hinweis auf eine Verschuldensabhängigkeit der Vertragsstrafe enthalten ist, ist wirksam, wenn die VOB/B (juris: VOB B) und damit auch VOB/B § 11 ergänzender Vertragsbestandteil geworden ist. Dann nämlich ist die Verwirkung der Vertragsstrafe gemäß VOB/B § 11 Nr 2 in Verbindung mit BGB § 339 vom Verzug des Schuldners abhängig, auch wenn dies in der Klausel selbst nicht zum Ausdruck kommt.

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IBRRS 2011, 5036
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarung einer Gewährleistungssicherheit

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.1992 - 22 U 155/91

1. Die Klausel, daß der Auftraggeber als Sicherheit für die Gewährleistung 5% der Nettoabrechnungssumme zinslos einbehalten darf, ist nicht AGB-Gesetz § 9 unwirksam, wenn dem Auftragnehmer zugleich das Recht eingeräumt wird, die Sicherheit durch eine Gewährleistungsbürgschaft abzulösen.*)

2. Bestimmungen in AGB,

- daß die Vertragsstrafe auch dann verwirkt ist, "wenn die Leistung des Unternehmers aus Gründen verbleibt, die von seinem Willen unabhängig sind oder die ihm nicht zum Verschulden zuzurechnen sind",

- daß bereits die Überschreitung der nicht kalendermäßig bestimmten Ausführungszeit ausreichen soll, die Vertragsstrafe auszulösen, verstoßen gegen AGB-Gesetz §§ 9, 11 Nr 4.*)




IBRRS 2011, 4972
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung von Bauvertrag

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.12.1999 - 17 U 168/95

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4952
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unwirksame AGB-Klauseln in Subunternehmerverträgen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.1993 - 3 U 57/92

In den AGB eines Unternehmens für schlüsselfertige Bauten, die für Subunternehmer bestimmt sind, sind Klauseln unwirksam, die

a) nachträgliche Zusatzvereinbarungen in einer Schriftformklausel erfassen,

b) die Fälligkeit des Werklohns auf zwei Monate nach Schlußabnahme und Prüfung der Schlußrechnung hinausschieben,

c) den Subunternehmer zu weitgehend auf Termineinhaltung verpflichten,

d) die Ansprüche nach § BGB § 649 BGB in Frage stellen.

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IBRRS 2011, 4945
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unwirksame Einbeziehung der VOB/B

OLG Hamm, Urteil vom 17.06.1992 - 26 U 69/91

Wird ein Bauherr bei Abschluß des Bauvertrags von einem Architekten beraten, der mit dem Bauunternehmer ständig zusammenarbeitet und von diesem empfohlen wurde, kann die VOB nicht wirksam durch bloße Inbezugnahme vereinbart werden.

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IBRRS 2011, 4942
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten u. Ingenieure-Vertragliches Schadensbeseitigungsrecht d. Architekten

OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1991 - 25 U 51/91

§ 5 Absatz III AVA, der dem Architekten ein Selbstbeseitigungsrecht für Schäden einräumt, gewährt ein Recht zur Naturalrestitution und verstößt nicht gegen § AGB-GESETZ § 11 Nr. 10 lit. b AGB-Gesetz.

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IBRRS 2011, 4937
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Neuherstellung einer fehlfarbenen Verklinkerung

OLG Hamm, Urteil vom 17.01.1990 - 26 U 112/89

1. Die bloße Inbezugnahme der VOB/B genügt den Anforderungen des § AGB-GESETZ § 2 AGB-Gesetz, wenn der private Auftraggeber einen Architekten eingeschaltet hat (Senat, NJW-RR 1988, NJW-RR Jahr 1988 Seite 1366).*)

2. Der Schadensersatzanspruch nach § VOB/B § 13 Nr. 7 VOB/B § 13 Absatz I VOB/B gibt dem Auftraggeber neben dem Nachbesserungsanspruch (§ VOB/B § 13 Nr. 5 VOB/B) oder dem Minderungsanspruch (§ VOB/B § 13 Nr. 6 VOB/B) ein zusätzliches Recht.*)

3. Der in nichts anderem als der Mangelhaftigkeit der Leistung bestehende und von§ 13 Nr. 7 VOB/B grundsätzlich nicht erfaßte Schaden kann jedoch auch dann verlangt werden, wenn zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 13 Nr. 7 VOB/B die des § 13 Nr. 5 VOB/B § 13 Absatz II VOB/B vorliegen (Anschluß an BGHZ 77, BGHZ Band 77 Seite 134 = NJW 1980, NJW Jahr 1980 Seite 1952 (NJW Jahr 1980 Seite 1953) = LM § VOB/B 1973 § 13 (A) VOB/B 1973 Nr. 8).*)

4. Eine vorbehaltlose Abnahme der Bauleistung läßt den Schadensersatzanspruch nach § 13 Nr. 7 VOB/B unberührt.*)

5. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Auftraggeber den Abriß einer mißlungenen Verklinkerung und die Neuverblendung des Hauses verlangen kann.*)

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IBRRS 2011, 4932
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BauvertragBauvertrag
§ 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B hält AGB-Inhaltskontrolle stand!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2011 - 10 W 47/11

1. Mit dem Einbringen von Baumaterialien auf eine Baustelle verliert der Auftragnehmer in der Regel noch nicht seinen Besitz daran. Auch in der Vereinbarung von § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B allein kann eine Besitzübertragung an den Auftraggeber nicht gesehen werden.

2. Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Herausgabe des Baumaterials ist gemäß § 863 BGB grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der Auftraggeber einen Anspruch auf Besitz der Baumaterialien hat (etwa nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B), solange ein solcher Anspruch nicht gemäß § 864 Abs. 2 BGB durch rechtskräftiges Urteil festgestellt ist.

3. Ist aber in einer vom Auftraggeber erwirkten einstweiligen Verfügung festgestellt, dass dieser gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B zum Besitz der Baumaterialien berechtigt ist, kann der Antrag des Auftragnehmers auf Erlass einer gegenläufigen, den Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtenden einstweiligen Verfügung zurückgewiesen werden.

4. Die Regelung in § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B hält einer isolierten AGB-Inhaltskontrolle stand. Die Übernahme von Baumaterial nach einer vom Auftragnehmer verursachten vorzeitigen Vertragsbeendigung gegen eine angemessene Vergütung benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen.




IBRRS 2011, 4901
BauvertragBauvertrag
Unwirksame Klausel über Vorlagefrist für Stundennachweise

BGH, Urteil vom 17.01.1997 - 22 U 145/96

1. In bei Abschluß eines Bauvertrags vom Auftraggeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Klausel: “Stundennachweise sind spätestens innerhalb einer Woche nach Erstellung vorzulegen, ansonsten erlischt der Anspruch." nach § AGBG § 9 AGBG unwirksam.*)

2. Die im Hauptvertrag vereinbarte Beteiligung des Bauhandwerkers an den Kosten für Strom, Wasser und Bauwesenversicherung gilt mangels anderer Vereinbarung auch für Anschlußaufträge.*)

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IBRRS 2011, 4787
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine VOB-Einbeziehung bei entsprechender Vorstellung der Parteien

OLG Hamm, Urteil vom 03.12.1997 - 12 U 125/97

1. Zur Beweislast für die wirksame Einbeziehung der VOB–B in einen Bauvertrag. Eine wirksame Einbeziehung folgt nicht schon daraus, daß die Parteien übereinstimmend davon ausgegangen sind, die VOB–B sei Gegenstand ihres Vertrags geworden.*)

2. Ein Vorschußanspruch des Auftraggebers besteht nach Treu und Glauben von vornherein nur insoweit, als der Auftraggeber nicht restlichen Werklohn im Hinblick auf vorhandene Mängel zurückbehalten hat und diesen zur Mängelbeseitigung verwenden kann.*)

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IBRRS 2011, 4660
BauvertragBauvertrag
AGB - Vertragsstrafen bei Zwischenfristüberschreitungen am Bau

OLG Bremen, Urteil vom 07.10.1986 - 1 U 151/85

Eine Vertragsstrafenregelung in den AGB des Bestellers, die bei einem Bauvertrag Vertragsstrafen an die Überschreitung von Zwischenfristen knüpft, ist unwirksam, wenn durch zahlreiche Zwischenfristen bei einer Überschreitung der ersten Frist eine sehr hohe Vertragsstrafe erreicht werden kann.

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IBRRS 2011, 4396
AGBAGB
Werkvertrag - Bearbeitungsgebühr für Kostenvoranschlag

BGH, Urteil vom 03.12.1981 - VII ZR 368/80

Die Bestimmung in “Reparatur-Bedingungen” der Elektrogerätebranche, wonach “Kostenvoranschläge, die nicht zur Erledigung der Reaparatur führen, mit einer Bearbeitungsgebühr berechnet” werden, benachteiligt die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.*)

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IBRRS 2011, 4391
AGBAGB
Schadenspauschalierungsklausel ohne Hinweis auf Gegenbeweis

BGH, Urteil vom 16.06.1982 - VIII ZR 89/81

Läßt eine in AGB enthaltene Schadenspauschalierungsklausel dem Vertragspartner nach ihrem Wortlaut und erkennbaren Sinn die Möglichkeit offen, im konkreten Falle nachzuweisen, daß ein geringerer Schaden entstanden ist, so ist die Klausel wirksam.*)

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IBRRS 2011, 4384
AGBAGB
Kein AGB-Aufrechnungsverbot im Konkursfall

BGH, Urteil vom 12.10.1983 - VIII ZR 19/82

Es wird daran festgehalten, daß ein in AGB enthaltenes Aufrechnungsverbot nicht für den Fall des Konkurses des Klauselverwenders gilt. Jedoch muß die vor Konkurseröffnung unwirksam abgegebene Aufrechnungserklärung nach Eintritt des Konkursfalles wiederholt werden.*)

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IBRRS 2011, 4380
Beruf, Handwerk und GewerbeBeruf, Handwerk und Gewerbe
Unwirksame Klauseln in Automaten-Aufstellvertrag

BGH, Urteil vom 29.02.1984 - VIII ZR 350/82

1. Zur Frage der Gesamtnichtigkeit eines Automaten-Aufstellvertrages, wenn einige Klauseln in AGB zu beanstanden sind.*)

2. Die Anwendung der Unklarheitenregel des § AGBG § 5 AGB-Gesetz kann im Einzelfall dazu führen, daß eine Klausel zu Lasten des Verwenders ersatzlos entfällt.*)

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IBRRS 2011, 4375
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Werkvertrag - Ausschluß der Aufrechnung in AGB

BGH, Urteil vom 16.10.1984 - X ZR 97/83

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, daß die Aufrechnung mit Forderungen des Vertragspartners des Verwendung ausnahmslos ausgeschlossen ist, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben und ist unwirksam.*)

2. Eine “geltungserhaltende Reduktion" in der Weise, daß die Unwirksamkeit nur eintritt, soweit die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder unbestrittenen Forderungen ausgeschlossen wird, ist unzulässig.*)

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IBRRS 2011, 4371
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Zulässigkeit von Formularbestimmungen in Kfz-Vertragshändlervertrag

BGH, Urteil vom 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

Zur Zulässigkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der Kraftfahrzeug-Branche.*)

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IBRRS 2011, 4355
AGBAGB
Unzulässige Klausel über Form von Nebenabreden

BGH, Urteil vom 26.03.1986 - VIII ZR 85/85

Zur Frage der Wirksamkeit der im Verkehr mit Nichtkaufleuten verwendeten Klausel “Mündliche Abmachungen haben ohne schriftliche Bestätigung der Firma keine Gültigkeit”.*)

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IBRRS 2011, 4348
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
AGB: Klauseln in Architekten-Formularvertrag

BGH, Urteil vom 09.10.1986 - VII ZR 245/85

1. Zum "Aushandeln" einzelner Bestimmungen eines Architekten - Formularlarvertrags.*)

2. Die Klausel in einem Architekten-Formularvertrag, wonach Ansprüche des Bauherren gegen den Architekten innerhalb von zwei Jahren - beginnend mit der Abnahme (Ingebrauchnahme) des Bauwerks - verjähren, verstößt gegen § 11 Nr. 10f AGB-Gesetz und ist deshalb unwirksam.*)

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IBRRS 2011, 4344
BauvertragBauvertrag
AGB - Keine Berufung auf Aufrechnungsverbot bei Vermögensverfall

BGH, Urteil vom 26.02.1987 - I ZR 110/85

1. § 32 ADSp enthält keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders i. S. des § 9 AGB-Gesetz.*)

2. Die Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 32 ADSp ist unzulässig (§ BGB § 242 BGB), wenn der Aufrechnende infolge Vermögensverfalls des Aufrechnungsgegners Erfüllung für die zur Aufrechnung gestellten Forderungen nur noch im Wege der Aufrechnung finden kann.*)

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IBRRS 2011, 4343
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fälligkeit, Leistungsumfang und Schadensersatzbeschränkung in Reise-AGB

BGH, Urteil vom 12.03.1987 - VII ZR 37/86

1. Die Klausel in Allg. Reisebedingungen, daß nach Leistung einer Anzahlung auf den Reisepreis bei Vertragsschluß “weitere Zahlungen zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlungen spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig werden”, benachteiligt den Reisekunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam (im Anschluß an den Senat, NJW 1986, NJW Jahr 1986 Seite 1613).*)

2. Dasselbe gilt für die Klausel: “Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung."*)

3. Nach § 651h Abs. 1 BGB darf - und zwar auch in Allg. Reisebedingungen - die Haftung des Reiseveranstalters für sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Reisepreis beschränkt werden, nicht aber für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Eine Klausel, die dies nicht beachtet, ist unwirksam.

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IBRRS 2011, 4254
BauvertragBauvertrag
AGB- Begrenzung von Vertragsstrafen in AGB bei Bauaufträgen

BGH, Urteil vom 19.01.1989 - VII ZR 348/87

Bei allen - auch kleineren - Bauaufträgen muß jede in gegenüber einem Kaufmann verwendeten AGB enthaltene Vereinbarung einer Vertragsstrafe, deren Höhe sich nach einem bestimmten Vomhundertsatz der Auftragssumme je Kalender-, Werk- oder Arbeitstag richtet, eine Begrenzung nach oben aufweisen, wenn sie der Inhaltskontrolle nach § AGB-GESETZ § 9 AGB-Gesetz standhalten soll.*)

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