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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15716 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 1775
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenaufhebung im selbständigen Beweisverfahren: Trotzdem Kostenerstattung der Nebenintervenienten?

OLG Bremen, Beschluss vom 23.05.2023 - 2 W 41/22

Auch bei der Antragsrücknahme ist der Inhalt einer zu Grunde liegenden Vereinbarung bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen.

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IBRRS 2023, 1839
ProzessualesProzessuales
Kläger in häuslicher Quarantäne: Verhandlungstermin ist zu verlegen!

BFH, Beschluss vom 14.06.2023 - IX B 75/22

Zu den erheblichen Gründen i.S. des § 227 Abs. 1 ZPO gehört auch die Verpflichtung zur Absonderung in häuslicher Quarantäne aufgrund der Corona-Pandemie. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger nicht zumutbar auf eine anderweitige Vertretung verwiesen werden kann (Anschluss an BSG, Beschlüsse vom 20.04.2021 - B 5 R 18/21 B, BeckRS 2021, 12883, und vom 02.08.2022 - B 7 AS 10/22 B, BeckRS 2022, 21789).*)

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IBRRS 2023, 1809
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag ohne Begründung ist unzulässig!

BGH, Beschluss vom 27.04.2023 - III ZB 56/20

Ein Befangenheitsantrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Verfahren abgeschlossen, eine konkrete Person, gegen die sich der Antrag richtet, nicht bezeichnet und ein Grund, auf den die Besorgnis der Befangenheit gestützt wird, nicht genannt ist.

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IBRRS 2023, 1735
ProzessualesProzessuales
Wann sind die Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten erstattungsfähig?

OLG München, Beschluss vom 04.04.2023 - 11 W 294/23

1. Privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten oder Stellungnahmen sind im Verfahren der Kostenfestsetzung nur ausnahmsweise als "notwendige Kosten des Rechtsstreits" erstattungsfähig. Dies gilt sowohl für vor einem Prozess entstandene wie auch für erst später, in dessen Verlauf angefallene Kosten.

2. Kosten für im Verlauf eines Prozesses privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten können nur dann für eine Festsetzung in Betracht kommen, wenn beachtet wird, dass es grundsätzlich Sache des Gerichts - und nicht der Parteien - ist, Beweise zu erheben.

3. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, bei fehlender Sachkunde einer Partei etwa, kann ein Privatgutachten veranlasst sein, wenn es dazu dienen soll, ein bereits vorliegendes gerichtlich erholtes Gutachten zu erschüttern oder wenn ohne Hilfe eines Privatsachverständigen sachdienlicher Vortrag nicht möglich ist.

4. Darauf, ob ein Privatgutachten die Entscheidung beeinflusst hat, kommt es nicht an. Maßgeblich die Beurteilung ist, ob eine Partei im Zeitpunkt der die Kosten auslösenden Maßnahme, also bei Beauftragung des Sachverständigen, deren Erforderlichkeit vernünftigerweise annehmen konnte.

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IBRRS 2023, 1828
ProzessualesProzessuales
Sachverständige Stellungnahme erforderlich: Privatgutachterkosten erstattungsfähig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2022 - 6 W 19/22

1. Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Maßstab ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme als sachdienlich ansehen durfte.

2. Ist eine Partei aus eigener Sachkunde nicht ausreichend in der Lage, sich sachgerecht mit einem gerichtlich eingeholten oder von der Gegenseite vorgelegten Gutachten auseinanderzusetzen, insbesondere weil ihr aufgrund einer komplizierten und fremden Materie das erforderliche Spezialwissen fehlt, sind die Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten in aller Regel zur Ermöglichung eines substantiierten Sachvortrags notwendig.

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IBRRS 2023, 1822
ProzessualesProzessuales
Querulatorischer Ablehnungsantrag ist offensichtlich unzulässig!

BGH, Beschluss vom 13.06.2023 - VIII ZR 127/17

1. Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Ablehnungsgesuch bereits beschiedenen Vortrag wiederholt. Die Entscheidung hängt dann nur noch von einer rein formalen Prüfung ab, die kein erneutes inhaltliches Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erfordert.

2. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen.

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IBRRS 2023, 1812
ProzessualesProzessuales
Räumung eines verpachteten Kleingartens: Wert der Beschwer?

BGH, Beschluss vom 25.05.2023 - III ZB 106/22

1. Die Vorschrift des § 8 ZPO findet auch auf Kleingartenpachtverhältnisse i.S. des Bundeskleingartengesetzes Anwendung. Ist das Ende des streitigen Miet- oder Pachtverhältnisses weder bestimmt noch sonst näher bestimmbar, ist im Rahmen der Wertbemessung gem. § 8 ZPO die in § 9 ZPO festgelegte Höchstgrenze des dreieinhalbfachen Jahresbetrags entsprechend anzuwenden.

2. Der Wert der Beschwer bemisst sich bei einer Verurteilung zur Räumung, die den Mieter/Pächter auch dazu verpflichtet, die von ihm angebrachten Einrichtungen und Anpflanzungen auf dem verpachteten Grundstück zu entfernen, allein nach § 8 ZPO. Der Kostenaufwand zur Erfüllung der Räumungspflicht ist ohne Bedeutung.

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IBRRS 2023, 1810
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Ablehnungsgesuch offensichtlich rechtsmissbräuchlich?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2023 - 4 A 693/23

1. Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn es offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist. Als rechtsmissbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch zu qualifizieren, wenn es gar nicht oder nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können und mit der Art und Weise seiner Anbringung ein gesetzeswidriger und damit das Instrument der Richterablehnung missbrauchender Einsatz dieses Rechts erkennbar wird.

2. Über ein offensichtlich rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch entscheidet abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO der Spruchkörper in seiner nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters. Ebenso bedarf es keiner dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters.

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IBRRS 2023, 1803
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsantrag ist bedingungsfeindlich!

KG, Beschluss vom 19.06.2023 - 10 W 100/23

Ein Ablehnungsgesuch, das unter eine Bedingung gestellt wird (hier: Ablehnung des Antrags auf Terminsaufhebung), ist unzulässig.*)

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IBRRS 2023, 1790
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zinsen auf Gerichtskostenvorschuss?

BGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 125/21

Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gem. § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.*)

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IBRRS 2023, 1786
RechtsanwälteRechtsanwälte
beA-Übermittlung unmöglich: Ersatzeinreichung erforderlich!

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2023 - 5 Sa 143/23

1. Für den nach § 233 ZPO maßgeblichen Verschuldensmaßstab ist zwar nicht von der äußersten und größtmöglichen Sorgfalt auszugehen, sondern von der von einer ordentlichen Rechtsanwältin oder einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernden üblichen Sorgfalt (BGH, Beschluss vom 16.09.2015 - V ZB 54/15, IBRRS 2015, 3579 = IMRRS 2015, 1554). Zu letztgenannter gehört allerdings die Kenntnis des § 46g ArbGG und der Möglichkeit, Schriftsätze bei vorübergehender Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments fristwahrend nach allgemeinen Vorschriften zu übermitteln.*)

2. Das gilt auch dann, wenn die vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung auf einer erpresserischen Verschlüsselung der Daten auf allen Kanzleirechnern beruht.*)

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IBRRS 2023, 1784
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittel zurückgenommen: Wann beginnt die Frist für Streitwertbeschwerde?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.06.2023 - 6 W 26/23

Erledigt sich das Verfahren durch Rechtsmittelrücknahme, so beginnt die Frist nach § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erst mit der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nach § 516 Abs. 3 ZPO.*)

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IBRRS 2023, 1777
ProzessualesProzessuales
Anwaltswechsel vermeidbar: Mehrkosten nicht erstattungsfähig!

OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2023 - 2 W 75/23

Auch wenn nur die Kosten des zweiten von zwei hintereinander mandatierten Rechtsanwälten zur Festsetzung angemeldet werden, ist zu prüfen, ob es sich um nicht notwendige (vermeidbare) Mehrkosten handelt.*)

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IBRRS 2023, 1776
ProzessualesProzessuales
Kosten des Rechtsstreits: Wann ist ein Anwaltswechsel notwendig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.06.2023 - 6 W 65/22

1. Die unterliegende Partei hat grundsätzlich die Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei zu ersetzen. Die Kosten mehrerer Rechtsanwälte sind dabei insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste.

2. Notwendig ist ein Anwaltswechsel, wenn er nicht auf ein Verschulden der Partei oder ein ihr zuzurechnendes Verschulden ihres Rechtsanwalts zurückzuführen ist.

3. Für die Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten, die durch einen Anwaltswechsel entstanden sind, reicht nicht schon die objektive Notwendigkeit dieses Wechsels aus. Erforderlich ist darüber hinaus, dass ein Wechsel unvermeidbar war, somit nicht schuldhaft verursacht worden ist.

4. Im Kostenfestsetzungsverfahren ist nicht nur zu prüfen, ob die Beauftragung des zweiten Rechtsanwalts objektiv notwendig war, sondern auch, ob der Wechsel auf Umständen beruht, die die Partei oder der Anwalt voraussehen oder in zumutbarer Weise hätten verhindern können.

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IBRRS 2023, 1738
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer muss Veräußerung des Wohneigentums zustimmen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.06.2023 - 2-13 S 92/22

Die Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums ist nach Inkrafttreten des WEMoG auch dann gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten, wenn eine Teilungserklärung aus dem Jahre 2001 die "Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer" vorsieht.*)

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IBRRS 2023, 1771
ProzessualesProzessuales
Klage kann nachträglich zur Teilklage werden!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.04.2023 - 8 U 145/21

1. Auch eine ursprünglich weder als Teilklage beabsichtigte noch erhobene Zahlungsklage kann nachträglich zur (offenen) Teilklage werden, sofern im Laufe des Verfahrens aufgrund einer Neuberechnung der eigenen Ansprüche eine rechnerische Diskrepanz zwischen behaupteter Forderung und unverändert niedrigerem Klageantrag entsteht.*)

2. Bei einer sich aus mehreren Einzelforderungen für verschiedene Angelegenheiten im Sinne des RVG darstellende anwaltliche Tätigkeiten zusammensetzenden Teilleistungsklage hat der Kläger auch dann bestimmt anzugeben, wie sich der eingeklagte Betrag auf die einzelnen Ansprüche verteilen soll, wenn die Einzelforderungen auf einer einzigen, umfangreichen Beauftragung beruhen, weil ansonsten weder der Streitgegenstand, noch der Umfang der materiellen Rechtskraft, noch derjenige der Verjährungshemmung bestimmt werden kann; dies gilt ebenso umgekehrt für Rückforderungsansprüche des Mandanten wegen vermeintlicher Überzahlungen.*)

3. Der Mangel einer nicht hinreichenden Bestimmtheit der Teilklage kann auch noch nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz im Rechtsmittelzug geheilt werden, solange die Klagepartei dort ausreichend klarstellt, wie sich der antragsgemäß an sie zu zahlende Betrag zusammensetzen soll.*)

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IBRRS 2023, 1724
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Hauptsache erledigt: Beweisantizipation bei Kostenentscheidung!

LG Lübeck, Beschluss vom 15.06.2023 - 11 C 228/22

Nach Erledigung der Hauptsache erfährt das grundsätzliche Verbot der Beweisantizipation eine Ausnahme, wenn besondere Umstände vorliegen, die im Rahmen einer Gesamtwürdigung ein bestimmtes Prozessergebnis in hohem Maße als wahrscheinlich erscheinen lassen.

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IBRRS 2023, 0889
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsschutzantrag kann nur ein beim BGH zugelassener Rechtsanwalt stellen

BGH, Beschluss vom 31.01.2023 - VIII ZA 27/22

1. Einen Vollstreckungsschutzantrag beim BGH kann nur ein dort zugelassener Rechtsanwalt stellen, dies gilt auch, wenn der Antragsteller Prozesskostenhilfe begehrt.

2. Ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 719 Abs. 2 ZPO hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Antragsteller in der Instanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn das Berufungsgericht fälschlich die Voraussetzungen des § 713 ZPO angenommen hat und eine Abwendungsbefugnis nicht angeordnet hat.

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IBRRS 2023, 1733
ProzessualesProzessuales
Was gewährleistet der Anspruch auf ein faires Verfahren?

BFH, Beschluss vom 07.06.2023 - IX B 11/23

1. Wird der „in letzter Minute" gestellte Verlegungsantrag mit einer Erkrankung begründet, obliegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dem Beteiligten, die Gründe für die Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob die betreffende Person verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann.*)

2. Der Anspruch auf ein faires Verfahren als „allgemeines Prozessgrundrecht" gewährleistet, dass das Finanzgericht das Verfahren so gestaltet, wie die Beteiligten es von ihm erwarten dürfen, insbesondere darf das Finanzgericht sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet.*)

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IBRRS 2023, 1707
ProzessualesProzessuales
Einzelrichter zuständig: Keine Übertragungszuständigkeit der Kammer!

BGH, Beschluss vom 06.04.2023 - I ZB 84/22

1. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gem. §§ 567 ff. ZPO ist der vollbesetzte Spruchkörper außer in Fällen, in denen die Zuständigkeit des Einzelrichters zweifelhaft ist, nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 30.04.2020 - I ZB 61/19, Rz. 23 ff., BGHZ 225, 252 = IBRRS 2020, 2827 = IVR 2021, 77).*)

2. Der Vollstreckungsantrag nach dem Justizbeitreibungsgesetz entspricht den im elektronischen Rechtsverkehr geltenden Formanforderungen, wenn er entweder von der ihn verantwortenden Person qualifiziert elektronisch signiert worden ist oder von der ihn verantwortenden Person (einfach) signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht worden ist (§ 753 Abs. 4 Satz 2, § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Satz 1 und 2 JBeitrG). Damit hat der Gesetzgeber die formellen Anforderungen abschließend festgelegt. Die nach der Senatsrechtsprechung geltenden Anforderungen an einen in Papierform eingereichten Vollstreckungsantrag nach der Justizbeitreibungsordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - I ZB 27/14, IBRRS 2018, 0540 = DGVZ 2015, 146) können auf einen elektronisch eingereichten Vollstreckungsantrag nach dem Justizbeitreibungsgesetz nicht übertragen werden.*)

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IBRRS 2023, 1717
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streit über verzögerungsbedingte Folgeschäden ist keine Bausache!

OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2023 - 14 U 170/22

Eine Streitigkeit über Schadensersatzansprüche aus einem notariellen Bauträgervertrag infolge verspäteter bzw. mangelbehafteter Fertigstellung ist keine Streitigkeit aus einem Bauvertrag, weil Streitgegenstand nicht die Errichtung oder der Umbau eines Bauwerks ist, sondern der verzögerungsbedingte Folgeschaden wie vor allem Mietausfall.

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IBRRS 2023, 1705
ProzessualesProzessuales
Nicht rechtzeitige Vollziehung ist dringlichkeitsschädlich!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2023 - 16 U 263/22

1. Ein Tatbestandsberichtigungsantrag nach Teilerlass einer einstweiligen Verfügung ist bezüglich des erlassenen Verfügungsteils kein Äquivalent für eine Parteizustellung, mit der eine einstweilige Verfügung vollzogen wird.*)

2. Wird eine bezüglich des wirtschaftlich überragend wichtigen Teils des ursprünglichen Verfügungsantrags erlassene einstweilige Verfügung vom Antragsteller nicht rechtzeitig vollzogen, so ist dies hinsichtlich des mit der Berufung weiterverfolgten Teils des Verfügungsantrags, dem noch nicht entsprochen worden ist, dringlichkeitsschädlich.*)

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IBRRS 2023, 1692
ProzessualesProzessuales
Rückumstellung auf den in 1. Instanz gestellten Antrag in der Berufung?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.05.2023 - 6 U 1035/22

Eine Rückumstellung des Klageantrags auf den ursprünglich in erster Instanz gestellten Antrag, der lediglich auf ausdrücklichen Hinweis des erstinstanzlichen Gerichts umgestellt worden war, ist in der Berufungsinstanz nach entsprechendem Hinweis des Berufungsgerichts nach §§ 525, 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO jederzeit möglich.*)

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IBRRS 2023, 1664
ProzessualesProzessuales
Richter aus Spruchkörper ausgeschieden: Befangenheitsantrag erfolglos!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.06.2023 - 1 W 11/23

1. Das Recht einer Partei, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, ist darauf gerichtet, die weitere Mitwirkung eines befangenen Richters zu verhindern. Daher besteht für die Ablehnung eines Richters grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn dieser mit der Sache nicht, nicht mehr oder nicht wieder befasst werden kann.

2. Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch besteht insbesondere dann nicht, wenn es sich (wie hier) gegen einen Richter richtet, deren weitere Mitwirkung nicht mehr in Betracht kommt, weil er aus dem Spruchkörper ausgeschieden ist.

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IBRRS 2023, 1509
ProzessualesProzessuales
Streitwert für die Eintragung in die Architektenliste?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2023 - 4 E 187/23

Für die Eintragung in die Architektenliste wird als Streitwert der Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens aber 15.000,00 Euro in Ansatz gebracht.

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IBRRS 2023, 1666
ProzessualesProzessuales
Berichtigungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 19.04.2023 - V ZR 152/22

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2023, 1654
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Relevantem Rechtsprechungshinweis ist nachzugehen!

BVerfG, Beschluss vom 28.04.2023 - 2 BvR 924/21

Ein Gericht muss sich mit einer relevanten höchstrichterlichen Entscheidung auseinandersetzen, auf die sich eine Partei mehrfach ausdrücklich berufen und deren Erwägungen sie sich zu eigen gemacht hat. Andernfalls verletzt es den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör.

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IBRRS 2023, 1643
ProzessualesProzessuales
Werte mehrerer Streitgegenstände sind zusammenzurechnen!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.08.2020 - 13 W 2500/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 1571
ProzessualesProzessuales
Sachverhalt einfach: Mandantengespräch entbehrlich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2023 - 6 W 30/23

1. Die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort des Prozessgerichts auch nicht wohnt, sind insoweit vom Gegner zu erstatten, als die Zuziehung dieses Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Das ist nicht der Fall, sofern ein am Ort des Prozessgerichts ansässiger Rechtsanwalt hätte beauftragt werden müssen.

2. Steht bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten fest, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht erforderlich sein wird, kann eine nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen Partei einen am Ort des Prozessgerichts ansässiger Rechtsanwalt beauftragen.

3. Ein Mandantengespräch kann entbehrlich sein, wenn es sich bei der fraglichen Partei um ein Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung oder über Mitarbeiter verfügt, die die Sache bearbeitet haben und in der Lage waren, einen am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten umfassend schriftlich zu instruieren und wenn der Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist.

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IBRRS 2023, 1608
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einstweiliges Verfügungsverfahren: Gegner ist vor Entscheidung anzuhören!

BVerfG, Beschluss vom 24.05.2023 - 1 BvR 605/23

1. Der Gehörsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, in einem gerichtlichen Verfahren der Gegenseite grundsätzlich vor einer Entscheidung Gehör und damit die Gelegenheit zu gewähren, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen.

2. Entbehrlich ist eine vorherige Anhörung nur in Ausnahmefällen. Voraussetzung der Verweisung auf eine nachträgliche Anhörung ist, dass ansonsten der Zweck des einstweiligen Verfügungsverfahrens vereitelt würde.

3. Auch wenn im einstweiligen Verfügungsverfahrens angesichts der Eilbedürftigkeit nicht selten zunächst ohne mündliche Verhandlung entschieden werden muss, berechtigt dies das Gericht nicht dazu, die Gegenseite bis zur Entscheidung über den Verfügungsantrag aus dem Verfahren herauszuhalten.

4. Eine stattgebende Entscheidung über einen Verfügungsantrag kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Gegenseite die Möglichkeit hatte, auf das mit dem Antrag und weiteren an das Gericht gerichteten Schriftsätzen geltend gemachte Vorbringen zu erwidern.

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IBRRS 2023, 1582
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gerichtsgutachten nachteilig: Privatgutachten notwendig!

OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2023 - 6 WF 13/23

1. Die unterliegende Partei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenden Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren.

2. Die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind. Die Beurteilung dieser Frage hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte; dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen.

3. Eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei darf insbesondere in Fällen, in denen sie infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung eines Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war, die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen. Dazu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag.

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IBRRS 2023, 1587
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittel beim Ausgangsgericht eingereicht: Weiterleitung erst am nächsten Werktag!

BGH, Beschluss vom 20.04.2023 - I ZB 83/22

Reicht eine Partei eine Rechtsmittelschrift beim unzuständigen Ausgangsgericht ein, so entspricht es regelmäßig dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterliche Verfügung der Weiterleitung des Schriftsatzes an das Rechtsmittelgericht am darauf folgenden Werktag ausführt. Die Partei hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sie wegen eines davon abweichenden üblichen Geschäftsgangs am Ausgangsgericht darauf vertrauen durfte, die richterliche Verfügung werde noch am selben Tag umgesetzt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12.05.2016 - IX ZB 75/15, IBRRS 2016, 3727 = IMRRS 2016, 1944).*)

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IBRRS 2023, 1589
ProzessualesProzessuales
Glaubhaftmachung der Rechtsmittelbeschwer kann auf neues Vorbringen gestützt werden!

BGH, Beschluss vom 27.04.2023 - V ZR 118/22

Die beklagte Partei, deren Beschwer aus einer Verurteilung nicht dem Streitwert der Klage entspricht, ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehindert, sich zur Glaubhaftmachung ihrer nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderlichen Rechtsmittelbeschwer auf neues Vorbringen zu stützen.*)

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IBRRS 2023, 1569
ProzessualesProzessuales
Bestimmung des Gebührenstreitwerts: Sind wirtschaftlich nicht identische Streitgegenstände zusammenzurechnen?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.05.2023 - 10 W 19/23

1. Im Rahmen der Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 63 Abs. 1 GKG besteht für eine gestaffelte Streitwertfestsetzung nach Verfahrensabschnitten oder Zeiträumen kein Raum.*)

2. Im Falle einer Klageänderung sind nach § 39 Abs. 1 GKG die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann zusammenzurechnen, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden; dem Gebührenstreitwert nach § 39 Abs. 1 GKG kommt eine andere Funktion als dem Zuständigkeitsstreitwert nach § 5 ZPO zu, der deshalb auch nicht zur Auslegung des § 39 Abs. 1 GKG herangezogen werden kann.*)

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IBRRS 2023, 1562
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Frage ist Gegenstand in höherer Instanz: Aussetzung des Verfahrens!

KG, Beschluss vom 16.05.2023 - 9 U 1087/20

Eine Aussetzung des Verfahrens analog § 148 Abs. 1 ZPO kommt grundsätzlich bereits dann in Betracht, wenn eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage Gegenstand eines in einer höheren Instanz anhängigen Verfahrens ist (entgegen BGH, Urteil vom 15.03.2023 - VIII ZR 77/22, Rz. 41, IBRRS 2023, 1097 = IMRRS 2023, 0722 u. a.).*)

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IBRRS 2023, 1097
ProzessualesProzessuales
Frage ist Gegenstand in höherer Instanz: Keine Aussetzung des Verfahrens!

BGH, Urteil vom 15.03.2023 - VIII ZR 77/22

Eine Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 148 Abs. 1 ZPO kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage Gegenstand eines in einer höheren Instanz anhängigen Verfahrens ist.

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IBRRS 2023, 1551
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nach Dienstschluss per beA übermittelter Fristverlängerungsantrag ist noch rechtzeitig!

BVerfG, Beschluss vom 10.05.2023 - 2 BvR 370/22

Ein nach Dienstschluss am Tag des Fristablaufs per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) übermittelter Fristverlängerungsantrag ist noch rechtzeitig gestellt. Berücksichtigt ein Gericht diesen nicht, liegt darin ein Gehörsverstoß. Verzögerungen der gerichtsinternen Weiterleitung gehen nicht zu Lasten der Partei.

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IBRRS 2023, 1495
ProzessualesProzessuales
Keine Beeinträchtigung eigener subjektiver Rechte: Rechtsmittel unzulässig!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.05.2023 - 3 MB 7/23

1. Auch erst nach Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung beigeladene Verfahrensbeteiligte müssen in einer den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO entsprechenden Weise darlegen, dass sie beschwerdebefugt sind.*)

2. An der Zulässigkeit der Beschwerde fehlt es, wenn die angegriffene Entscheidung nicht zu einer Beeinträchtigung eigener subjektiver Rechte des Rechtsmittelführers (hier der Beigeladenen) führen kann.*)

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IBRRS 2023, 1483
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privatgutachten vorprozessual eingeholt: Wann sind die Kosten erstattungsfähig?

OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2023 - 7 W 274/22

1. Die dem Gegner erwachsenen Kosten sind nur insoweit zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise auch die Kosten für die Einholung eines auch vorprozessual erstatteten Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind.

2. Ein Privatgutachten wird nicht schon durch seine Vorlage bzw. Verwendung im Rechtsstreit prozessbezogen. Unmittelbar prozessbezogen sind Gutachterkosten nur dann, wenn sich das Gutachten auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und gerade mit Rücksicht auf diesen beauftragt wurde.

3. Diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, sind regelmäßig nicht erstattungsfähig. Umgekehrt ist dann, wenn die Gutachtenbeauftragung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem die Klage bereits angedroht war, naheliegend, dass das Gutachten auch die Position des Gegners im angedrohten Rechtsstreit stützen soll.

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IBRRS 2023, 1527
ProzessualesProzessuales
Verstoß gegen Prozessförderungspflicht = nachlässige Prozessführung!

OLG Dresden, Beschluss vom 26.04.2023 - 4 U 2230/22

1. Die bloße Bereitschaft des Versicherers zu einem Schlichtungsverfahren bei gleichzeitiger Leistungsablehnung stellt noch kein Verhandeln über den Anspruch dar.*)

2. Eine nachlässige Prozessführung, die zum Ausschluss tatsächlichen Vorbringens in der Berufungsinstanz führt, liegt bereits bei einfacher Fahrlässigkeit unter Verstoß gegen die Prozessförderungspflicht vor.*)

3. Ein einseitig erklärter Verzicht auf die Verjährungseinrede kann für die Zukunft widerrufen werden.*)

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IBRRS 2023, 1518
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts überprüfen!

BGH, Beschluss vom 26.01.2023 - I ZB 42/22

1. Hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift seinem angestellten Büropersonal übertragen, ist er verpflichtet, das Arbeitsergebnis vor Absendung über das besondere elektronische Anwaltspostfach sorgfältig auf Vollständigkeit zu überprüfen. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob das Rechtsmittelgericht richtig bezeichnet ist.*)

2. Geht ein fristwahrender Schriftsatz über das besondere elektronische Anwaltspostfach erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, ist es den Gerichten regelmäßig nicht anzulasten, dass die Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang nicht zum rechtzeitigen Eingang beim Rechtsmittelgericht geführt hat (Fortführung von BGH, Beschluss vom 08.02.2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 = IBRRS 2012, 1358 = IMRRS 2012, 0998).*)

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IBRRS 2023, 1457
ProzessualesProzessuales
Ordnungsmittelantrag ist zu beziffern!

OLG Hamburg, Beschluss vom 03.04.2023 - 15 W 5/23

1. Wird ein Ordnungsmittelantrag gem. § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO vom Gläubiger nicht beziffert, und nennt er auch weder eine Mindestsumme noch eine Größenordnung für das zu verhängende Ordnungsgeld, so ist der Gläubiger nicht beschwert, wenn das Prozessgericht in einer Ermessensentscheidung ein Ordnungsmittel verhängt. Der Gläubiger kann daher diese Entscheidung nicht mit der Begründung anfechten, er halte das verhängte Ordnungsmittel für zu milde (Anschluss an BGH, Beschluss vom 19.02.2015 - I ZB 55/13, IBRRS 2015, 1616; entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2014 - 6 W 47/14, BeckRS 2015, 3514 und OLG Schleswig, Beschluss vom 14.08.2015 - 16 W 76/15).*)

2. Eine Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren hat zu unterbleiben, wenn die Gerichtskosten in diesem Verfahren als Festgebühren erhoben werden.*)

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IBRRS 2023, 1482
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beantragtes Gutachten zur Gleichwertigkeit von Gewerberäumen ist einzuholen!

BGH, Beschluss vom 26.04.2023 - XII ZR 83/22

1. Von der Einholung eines beantragten Sachverständigengutachtens zu entscheidungserheblichem Parteivortrag darf das Tatsachengericht nur absehen, wenn es selbst über die notwendige Sachkunde verfügt, um den Wahrheitsgehalt der unter Beweis gestellten Behauptung zu beurteilen.

2. Über­geht das Tatsachengericht den Be­weis­an­trag auf Ein­ho­lung eines Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens zum Be­weis der Tat­sa­che, dass ur­sprüng­lich an­ge­mie­te­te Ge­wer­be­räu­me mit denen einer Er­sat­z­im­mo­bi­lie nach Art und Lage gleich­wer­tig sind, kann darin ein Ge­hörs­ver­stoß liegen.

3. Etwa vorhandene eigene Sachkunde, derentwegen das Tatsachengericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens für verzichtbar hält, hat es in der Entscheidung darzulegen.

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IBRRS 2023, 1341
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine überspannten Substanziierungsanforderungen an die Nachtragsberechnung!

BGH, Beschluss vom 29.03.2023 - VII ZR 59/20

1. Für die Abgrenzung, welche Arbeiten von der vertraglich vereinbarten Leistung erfasst sind und welche Leistungen zusätzlich zu vergüten sind, kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an.

2. Welche Leistungen durch die Leistungsbeschreibung erfasst sind, ist durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarung der Parteien zu ermitteln. Dabei sind das gesamte Vertragswerk und dessen Begleitumstände zu Grunde zu legen. Dazu gehören auch im Rahmen einer Ausschreibung vorgelegte Planungen.

3. Das Tatsachengericht muss auch die im Rahmen der Ausschreibung vorgelegten Unterlagen bei der Auslegung des Vertrags berücksichtigen und den angebotenen Sachverständigenbeweis zu einer technischen Frage erheben.

4. Zu den Substanziierungsanforderungen an einen aus der Urkalkulation herzuleitenden Mehrvergütungsanspruch.

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IBRRS 2023, 1475
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsanwalt von Eigentümerversammlung ausgeschlossen

LG Düsseldorf, Beschluss vom 20.08.2020 - 10 S 3/20

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 1461
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Antrag auf künftige Zahlung des Hausgelds: Streitwert?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.05.2023 - 2-13 T 25/23

Der Streitwert für den Antrag, den Wohnungseigentümer auf künftige Zahlung des aktuellen Hausgeldes, bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan zu verpflichten, bemisst sich nicht nach dem 3,5fachen Jahresbetrag des aktuell geschuldeten Hausgeldes, maximal ist ein Jahresbetrag anzusetzen.*)

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IBRRS 2023, 1435
ProzessualesProzessuales
(Teil-)Baugenehmigungen bereits erlassen: Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2022 - 8 C 10074/22

1. Zu den Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis bei Normenkontrollanträgen gegen Bebauungspläne in Fällen, in denen bereits (Teil-)Baugenehmigungen auf der Grundlage des angefochtenen Plans erlassen wurden.*)

2. Zur abwägenden Prüfung von Maßnahmen aktiven Lärmschutzes bei der Planung eines neuen Wohngebiets neben bestehenden Verkehrseinrichtungen und zu erwartender erheblicher Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005-1 (hier Abwägungsfehler wegen unzureichender Ermittlungen bejaht).*)

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IBRRS 2023, 1410
ProzessualesProzessuales
Verzicht auf Verweisung erklärt: Angerufenes Gericht bleibt zuständig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.05.2023 - 11 UH 14/23

1. Verweist die Zivilkammer den Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten ohne Auseinandersetzung mit einem vor dem Antrag erklärten Verzicht des Beklagten auf sein Antragsrecht an die Kammer für Handelssachen, ist der Verweisungsbeschluss willkürlich und nicht bindend.*)

2. Erklärt der Beklagte den Verzicht auf die Stellung eines Verweisungsantrags nach § 98 Abs. 1 GVG, verliert er sein Antragsrecht und wird die Zuständigkeit der Zivilkammer perpetuiert.*)

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IBRRS 2023, 1427
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger Zeuge wird wie normaler Zeuge entschädigt!

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.05.2023 - L 5 AR 2/23

1. Sachverständige Zeugen sind grundsätzlich wie Zeugen zu entschädigen.*)

2. Der Antrag auf Erstattung von Fahrkosten kann innerhalb der Dreimonatsfrist des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG noch korrigiert bzw. ergänzt werden.*)

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IBRRS 2023, 1421
ProzessualesProzessuales
Würdigung von Zeugenaussage: Verletzung rechtlichen Gehörs

BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - VI ZR 368/21

Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Parteivortrag zur Würdigung von Zeugenaussagen und Verzicht auf erneute Vernehmung in der Berufungsinstanz.*)

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