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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15702 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 1118
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung: Wann ist eine erstmalige Einwendung noch möglich?

BGH, Urteil vom 06.04.2004 - X ZR 132/02

Daß die Prüfung einer erstmals in der Berufungsinstanz auf die Aufrechnung mit einer Gegenforderung gegründeten Einwendung die Entscheidung verzögern würde, rechtfertigt es nicht, die Geltendmachung der Gegenforderung als nicht sachdienlich anzusehen, wenn deren Berücksichtigung zur endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Parteien führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet (hier: Wechsel des Bestellers vom Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln des Werks zur Geltendmachung eines Aufwendungsersatzanspruchs).*)

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IBRRS 2004, 1110
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Gehören Kosten der Beweissicherung zu den Rechtsstreitkosten?

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.05.2004 - 14 W 329/04

1. Wird eine Bank mit Erfolg aus einer Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch genommen, gehören die Kosten einer vorausgegangenen Beweissicherung gegen den Werkunternehmer selbst dann nicht zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn er dem Prozess als Streithelfer der Bank beigetreten ist.

2. Die Kosten der Beweissicherung können im Allgemeinen auch nicht als Kosten zur Vorbereitung des Rechtsstreits gegen die Bank behandelt werden.

3. Offen bleibt, ob etwas anderes gilt, wenn der Bauherr der Bank im selbständigen Beweisverfahren den Streit verkündet hat (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit BGHZ 134, 190).

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IBRRS 2004, 1105
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsanwalts AG vor BFH vertretungsberechtigt?

BFH, Urteil vom 11.03.2004 - VII R 15/03

1. Auch Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform der AG kommen als vor dem BFH vertretungsberechtigte Personen in Betracht.*)

2. Für die ordnungsgemäße Begründung der Revision reicht es jedenfalls aus, wenn die Revisionsbegründung auf die in Kopie beigefügte Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und auf den mit Gründen versehenen, die Revision wegen Divergenz zulassenden Beschluss des BFH Bezug nimmt, die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ihrerseits ihrem Inhalt nach zur Begründung der Revision genügt und der BFH in seinem Zulassungsbeschluss das Vorliegen der gerügten Divergenz bejaht hat.*)

3. Der nach § 268 AO 1977 gestellte Aufteilungsantrag ist identisch mit dem in § 277 AO 1977 genannten Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung. § 277 AO 1977 entfaltet seine Schutzwirkung für jeden der Gesamtschuldner, solange über einen Aufteilungsantrag noch nicht unanfechtbar entschieden ist. Verwertungsmaßnahmen (wie z.B. die Einziehung einer Forderung) sind daher erst nach Bestandskraft des Aufteilungsbescheids zulässig, unabhängig davon, ob der betreffende Gesamtschuldner diesen Schutz auch verdient.*)

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IBRRS 2004, 1103
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz aus vorläufig vollstreckbarem Urteil

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.2004 - 17 U 16/04

Eine Aufrechnung mit dem streitigen Klageanspruch gegenüber dem Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO kann nicht erfolgen. Dies gilt auch nach Insolvenz des Schuldners.

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IBRRS 2004, 1100
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Gebührenstreitwert in Mietrechtsstreitigkeiten

BGH, Beschluss vom 17.03.2004 - XII ZR 162/00

a) Im Falle einer Klage auf künftige Miete bestimmt sich der Gebührenstreitwert nach §§ 12 Abs. 1 GKG, 9 ZPO; eingeklagte Mietrückstände sind entsprechend § 17 Abs. 4 GKG hinzuzurechnen.*)

b) Der Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage über die Höhe der Miete richtet sich nach § 3 ZPO, begrenzt durch den Wert einer entsprechenden Leistungsklage.*)

c) Zur Streitwertberechnung bei Leistungsklage und wechselseitig erhobenen Feststellungsklagen im Rahmen eines Mietverhältnisses.*)

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IBRRS 2004, 1099
ProzessualesProzessuales
Hinweispflichten im Anlageprospekt

BGH, Urteil vom 01.03.2004 - II ZR 88/02

a) Beruht der wirtschaftliche Anlageerfolg eines geschlossenen Immobilienfonds allein auf der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung des Anlageobjekts, so ist in dem Anlageprospekt deutlich auf mögliche, der Erreichbarkeit dieser Einnahmen entgegenstehende Umstände und die sich hieraus für die Anleger ergebenden Risiken hinzuweisen.*)

b) Wird die Übermittlung einer Klageschrift per Telefax aus vom Übersender nicht zu vertretenden Gründen unterbrochen und werden die fehlenden Seiten noch am selben Tag ebenfalls per Telefax übersandt, liegt dem Gericht eine die Erfordernisse des § 253 Abs. 2 ZPO erfüllende Klageschrift vor, auch wenn in der Folge die beiden Sendungen nicht zusammengeführt werden.*)

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IBRRS 2004, 1096
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann werden nicht zu verkündende Entscheidungen erlassen?

BGH, Urteil vom 01.04.2004 - IX ZR 117/03

Nicht zu verkündende Entscheidungen werden erlassen in dem Zeitpunkt, in dem das Gericht sich ihrer in einer der Verkündung vergleichbaren Weise entäußert hat. Dies setzt voraus, daß der Beschluß die Geschäftsstelle mit der unmittelbaren Zweckbestimmung verlassen hat, den Parteien bekannt gegeben zu werden.*)

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IBRRS 2004, 1094
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 17.03.2004 - IV ZB 41/03

Auch wenn der Prozeßbevollmächtigte die von seiner Angestellten in den Fristenkalender eingetragene Frist überprüft hat, befreit ihn dies nicht davon, im Rahmen seiner Vorbereitung einer Prozeßhandlung die Einhaltung der für diese vorgeschriebenen Frist nachzuprüfen.*)

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IBRRS 2004, 1087
ImmobilienImmobilien
Aufforderung nach § 177 BGB: Wer muss mitwirken?

BGH, Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 107/03

Sind bei einem durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen Vertrag mehrere Personen Vertragspartner des Vertretenen, so müssen sie, sofern sich aus ihrem Innenverhältnis nichts anderes ergibt, sämtlich an einer Aufforderung nach § 177 Abs. 2 Satz 1 BGB mitwirken.*)

Das Berufungsgericht darf auch nach einer Zurückverweisung der Sache neue Angriffs- und Verteidigungsmittel nur in den Grenzen des § 531 Abs. 2 ZPO zulassen. Ist von dem Berufungsgericht unter Verstoß gegen § 531 Abs. 2 ZPO zugelassener Tatsachenvortrag (Ausgangsvortrag) unschlüssig, muß das Berufungsgericht bei seiner erneuten Entscheidung ergänzendes, zur Schlüssigkeit des Ausgangsvortrags führendes Parteivorbringen auch dann unberücksichtigt lassen, wenn die Partei vor der Zurückverweisung keine Gelegenheit erhalten hatte, ihren Ausgangsvortrag zu ergänzen.*)

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IBRRS 2004, 1076
ProzessualesProzessuales
Prozesskostenhilfe

OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2004 - 5 W 13/04

Bei der Frage, ob dem Antragsteller für ein selbständiges Beweisverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, kommt es bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung nur darauf an, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das selbständige Beweisverfahren vorliegen. Auf die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptprozesses kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2004, 1061
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richterlicher Hinweis gilt nur, wenn aktenkundig!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2003 - 9 U 148/02

Ist der Hinweis eines Gerichts nicht aktenkundig gemacht worden, ist nach § 139 Abs. 4 ZPO davon auszugehen, dass er nicht erteilt wurde. Soweit eine Partei vorträgt, der Hinweis sei gleichwohl erteilt, aber nicht aktenkundig gemacht worden, kann hierzu in der Berufung keine Beweisaufnahme erfolgen.*)

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IBRRS 2004, 1057
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unterlassene Ladung: Befangenheit des Sachverständigen?

OLG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2004 - 14 W 19/04

Ein Gerichtssachverständiger ist nicht alleine durch unterbliebene Ladung eines Beteiligten als befangen zu betrachten. Er ist im Ortstermin nicht verpflichtet, bei Ausbleiben eines der Beteiligten dessen ordnungsgemäße Ladung zu prüfen.

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IBRRS 2004, 1043
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ordnungsgeld gegen Zeugen

OLG Köln, Beschluss vom 24.09.2003 - 19 W 51/03

Zu der Frage, wann ein Ordnungsgeld gegen einen der Verhandlung ferngebliebenen Zeugen aufzuheben ist.

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IBRRS 2004, 1028
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Rechtsmittel gegen Festsetzung des Grundstückswertes

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 185/03

Der Vollstreckungsschuldner kann gegen den Beschluß über die Festsetzung des Grundstückswertes sofortige Beschwerde einlegen. Diese kann grundsätzlich auch mit dem Ziel einer Herabsetzung des Verkehrswertes erfolgen, wenn daran im Einzelfall ein Rechtsschutzinteresse besteht.*)

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IBRRS 2004, 1023
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung der Reisekosten eines Rechtsanwaltes

BGH, Beschluss vom 11.03.2004 - VII ZB 27/03

Die Reisekosten eines beim Prozeßgericht nicht zugelassenen und weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Prozeßpartei ansässigen Prozeßbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung sind jedenfalls insoweit zu erstatten, als sie sich im Rahmen der erstattungsfähigen Reisekosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Prozeßbevollmächtigten entweder am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte.*)

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IBRRS 2004, 1020
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwirkung der Einrede der Formnichtigkeit des Kaufvertrages

BGH, Beschluss vom 18.03.2004 - V ZR 222/03

a) Konkrete Anhaltspunkte für eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr können sich auch daraus ergeben, daß das Berufungsgericht bei seiner Begründung erkennbar von einem - nicht formulierten - unrichtigen Obersatz ausgeht (Fortführung von Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754).*)

b) Ergibt sich die Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr auf diese Weise aus der rechtlichen Begründung des Berufungsgerichts oder aus offenkundigen Umständen (§ 291 ZPO), so sind entsprechende Darlegungen in der Beschwerdebegründung nicht erforderlich (Abgrenzung zu BGHZ 152, 182).*)

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IBRRS 2004, 1018
ProzessualesProzessuales
Durchsuchungsrecht des Sachverständigen

BGH, Beschluss vom 04.03.2004 - IX ZB 133/03

a) Das für Rechtsmittel im Insolvenzverfahren geltende Enumerationsprinzip schließt eine sofortige Beschwerde des Schuldners nicht aus, die sich gegen eine dem Gesetz fremde, in den grundrechtlich geschützten räumlichen Bereich des Schuldners eingreifende Maßnahme wendet.*)

b) Das Insolvenzgericht ist im Eröffnungsverfahren nicht befugt, den mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen zu ermächtigen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.*)

c) Gegen eine entsprechende Anordnung steht dem Schuldner auch dann die sofortige Beschwerde zu, wenn sich die Hauptsache erledigt hat; in diesem Fall kann mit dem Rechtsmittel die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung beantragt werden.*)

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IBRRS 2004, 1015
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes

BGH, Beschluss vom 25.03.2004 - I ZB 28/03

Ein eingehendes persönliches Mandantengespräch, das die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig erscheinen läßt, kann nicht mit der Begründung als entbehrlich angesehen werden, einem Unternehmen, das nicht über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, sei die Einrichtung einer solchen jedenfalls zuzumuten.*)

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IBRRS 2004, 1009
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rückweisung verspäteten Sachvortrages

OLG Schleswig, Urteil vom 29.01.2004 - 5 U 102/03

1.Hält das erstinstanzliche Gericht einen verspäteten Sachvortrag aus Rechtsgründen für unerheblich, darf es ihn in Anbetracht der Präklusionsfolgen für die Berufungsinstanz (§ 531 Abs. 1 ZPO n.F.) nicht zugleich als verspätet (§ 296 ZPO) zurückweisen.*)

2. Unterlässt es ein Vollstreckungsschuldner im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage Einwendungen vorzutragen, obwohl ihm dies objektiv und subjektiv möglich ist, so ist er mit diesen Einwendungen nicht nur in einem weiteren Vollstreckungsabwehrverfahren, sondern auch bei der späteren gerichtlichen Geltendmachung von Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüchen präkludiert (entsprechende Anwendung von § 767 Abs. 3 ZPO ).*)

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IBRRS 2004, 1004
ProzessualesProzessuales
Vefahrensrecht - Wann liegt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis vor?

OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2003 - 19 U 56/02

1. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis schließt nur solche Einwendungen aus, welche die Vertreter der Beklagten bei Abgabe ihrer Erklärung kannten oder mit denen sie zumindest rechneten.

2. Zwar sind Prozesshandlungen und Titel auslegungsfähig und gegebenenfalls auslegungsbedürftig. Nicht zulässig ist es jedoch, einer eindeutigen Prozesserklärung nachträglich den Sinn zu geben, der dem Interesse des Erklärenden am besten entspricht.

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IBRRS 2004, 1001
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Wie weit reichen die Rechte des Streithelfers?

KG, Urteil vom 09.09.2003 - 7 U 213/02

1. Gemäß § 520 Abs. 2 Nr. 3 ZPO sind in der Berufungsbegründung konkrete Anhaltspunkte dafür vorzutragen, warum die Feststellungen des Landgerichts unrichtig sind, um zu einer Neufeststellung zu kommen. Ausschlaggebend dafür ist der Tatbestand des angefochtenen Urteils, an den das Berufungsgericht gebunden ist. Fehler bei der Sachverhaltsverstellung müssen zunächst mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag korrigiert werden. Dass bestimmte Angriffs- und Verteidigungsmittel übergangen worden sind, kann nur durch das Sitzungsprotokoll oder den Tatbestand des angefochtenen Urteils nachgewiesen werden (vgl. § 559 Abs. 1 ZPO).*)

2. Der Streithelfer kann nicht weitergehende Rechte haben als die Partei, die er unterstützt, auch wenn ihm erst in der Berufungsinstanz der Streit verkündet worden ist. Bei der Präklusion verspäteten Vorbringens ist stets auf die Hauptpartei abzustellen; der Streithelfer muss eine gegenüber der Hauptpartei begründete Präklusion hinnehmen.*)

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IBRRS 2004, 1000
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorschusszahlungen an Sachverständigen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2003 - 2 W 53/03

Die Gerichtskasse ist nicht befugt, im Wege des Vorschusses Zahlungen an einen Sachverständigen zu leisten, die bei ihr noch nicht von den Parteien eingezahlt worden waren.*)

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IBRRS 2004, 0995
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Muss der Beklagte einem Parteiwechsel zustimmen?

KG, Urteil vom 13.10.2003 - 10 U 160/01

Eine Zustimmung des Beklagten zu einem Parteiwechsel auf der Gegenseite ist nicht notwendig, wenn er vor Beginn der mündlichen Verhandlung stattfindet.

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IBRRS 2004, 0992
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenberechnung bei Nichteinbeziehung des Beweisverfahrens

OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.11.2003 - 2 W 155/03

Zur Frage, ob bei der Kostenausgleichung gequotelt werden muss, wenn die Ergebnisse des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren nicht mit verwertet worden sind und somit auf das Ergebnis des Hauptprozesses keinen Einfluss hatten oder ob hypothetisch zu fragen ist, welche Kosten entstanden wären, wenn von vornherein das Beweisverfahren nur hinsichtlich des anhängig gewordenen Hauptsachestreitgegenstandes durchgeführt worden wäre.

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IBRRS 2004, 0981
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Kosten eines Privatgutachtens

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.01.2004 - 4 W 6/04

Die Kosten eines Privatgutachtens, das zwar vor Zustellung der Klage aber in unmittelbarem Zusammenhang mit dem sich bereits abzeichnenden Rechtsstreit in Auftrag gegeben wurde, sind erstattungsfähig.*)

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IBRRS 2004, 0971
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung: Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen

BGH, Beschluss vom 17.03.2004 - IV ZB 21/02

Die Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts nach § 91a ZPO ist nicht geeignet, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht.*)

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IBRRS 2004, 0966
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidungen während Verfahrensstillstandes

BGH, Beschluss vom 31.03.2004 - XII ZR 167/00

Eine gerichtliche Entscheidung, die während eines Verfahrensstillstandes nach § 249 ZPO ergeht, ist nicht nichtig, sondern lediglich mit dem allgemein zulässigen Rechtsmittel anfechtbar.*)

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann auch dann, wenn sie während der Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei ergangen ist, nicht angefochten werden.*)

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IBRRS 2004, 0965
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten bei Verzicht auf Streitpatent

BGH, Beschluss vom 09.03.2004 - X ZR 178/01

Auch wenn der Beklagte auf das Streitpatent verzichtet hat, kann es billigem Ermessen entsprechen, die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Patentnichtigkeitsverfahrens dem Kläger aufzuerlegen.*)

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IBRRS 2004, 0963
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwer bei Schmerzensgeldhöhe

BGH, Urteil vom 30.03.2004 - VI ZR 25/03

Hat der Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld unter Angabe einer Betragsvorstellung verlangt und hat das Gericht ihm ein Schmerzensgeld in eben dieser Höhe zuerkannt, so ist er durch dieses Urteil nicht beschwert und kann es nicht mit dem alleinigen Ziel eines höheren Schmerzensgeldes anfechten (Bestätigung der Senatsurteile BGHZ 132, 341, 352 und BGHZ 140, 335, 340 f.).*)

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IBRRS 2004, 0939
ProzessualesProzessuales
Klagebefugnis bei Umsatzsteuerbescheid gegen eine GbR

FG Bremen, Urteil vom 10.03.2004 - 2 K 477/02(5)

1. Richtet sich ein Umsatzsteuerbescheid gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Steuerschuldnerin, so kann grundsätzlich auch nur diese - und nicht ein Gesellschafter - klagebefugt sein. Diesem Grundsatz entsprechend muss die Klage im Namen der Gesellschaft nach § 709 Abs. 1, § 714 BGB durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden.

2. Eine Klagebefugnis gegen die an die GbR gerichteten Umsatzsteuerbescheide aus eigenem Recht kann einem Gesellschafter allenfalls zustehen, wenn er Gesamtrechtsnachfolger der GbR gemäß § 45 Abgabenordnung wäre und deshalb die Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis gegen die GbR auf ihn übergegangen wären.

3. Voraussetzung einer Streitgenossenschaft bei Bestehen einer Rechtsgemeinschaft - wie hier einer GbR als Gesamthandgemeinschaft - ist, dass nicht die Rechtsgemeinschaft selbst, sondern deren Mitglieder als solche an dem Rechtsstreit beteiligt sind; jedes Mitglied der Rechtsgemeinschaft muss also berechtigt sein, Klage zu erheben.

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IBRRS 2004, 0935
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verwerfung des Einspruchs gegen Versäumnisurteil: Rechtsmittel

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.02.2004 - 4 W 4/04

Hat der Einzelrichter der Zivilkammer entgegen § 341 Abs. 2 ZPO den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss als unzulässig verworfen, so findet dagegen nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung die sofortige Beschwerde statt. Über die sofortige Beschwerde hat der originäre Einzelrichter des Beschwerdegerichts zu entscheiden. Er hat den Verwerfungsbeschluss aufzuheben und das Verfahren zur erneuten, formal korrekten Entscheidung an das Erstgericht zurückzuverweisen.*)

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IBRRS 2004, 0932
ProzessualesProzessuales
Interesse am selbständigen Beweisverfahren

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2004 - 8 S 2185/03

Das nach § 98 VwGO i.V.m. § 485 Abs. 2 ZPO erforderliche rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist nur dann im Sinne des § 487 Nr. 4 ZPO hinreichend dargelegt, wenn der Antragsteller nachvollziehbar vorträgt, dass ihm ein Anspruch gegen den Antragsgegner zustehen könnte, falls die unter Beweis gestellten Tatsachen vorliegen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 3.7.1995 - 8 S 1407/95 - ).*)

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IBRRS 2004, 0931
ProzessualesProzessuales
Klage im Sinne von § 494a ZPO

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.02.2004 - 4 W 111/03

Dem im selbstständigen Beweisverfahren an den Antragsteller gerichteten Gebot, innerhalb einer bestimmten Frist Klage zu erheben, wird durch die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in dem vom Antragsgegner rechtshängig gemachten Prozess nicht Rechnung getragen.*)

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IBRRS 2004, 0915
ProzessualesProzessuales
Verhandlungs- und Erörterungsgebühr bei Vergleichsabschluss

OLG Celle, Beschluss vom 18.02.2004 - 16 U 78/03

Keine Verhandlungs- und Erörterungsgebühr bei Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO.*)

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IBRRS 2004, 0912
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung per Fax

OLG Braunschweig, Urteil vom 26.02.2004 - 1 U 42/03

Wird eine Berufung mittels Computerfax begründet, ist die Begründung ohne eine eingescannte Unterschrift des Rechtsanwalts oder zumindest einen Vermerk, dass eine Unterzeichnung wegen der gewählten Übertragungsform nicht erfolgen könne, unwirksam.*)

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IBRRS 2004, 0896
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlerhafte Parteibezeichnung

OLG Schleswig, Beschluss vom 24.02.2004 - 16 W 19/04

Wird eine nicht existente GmbH & Co. KG verklagt, handelt es sich um die klarstellende Berichtigung der existenten GmbH als Beklagte und um eine Rubrumsberichtigung, die auch nach vorliegendem Urteil noch erfolgen kann.

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IBRRS 2004, 0889
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand durch Rechtsmittelgericht nicht prüfbar

BGH, Beschluss vom 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

Im Berufungsverfahren ist regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen.*)

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IBRRS 2004, 0888
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bedeutung einer ladungsfähigen Anschrift

BGH, Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 107/02

Zur Bedeutung einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers im Rechtsstreit nach einer ordnungsgemäßen Klageerhebung.*)

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IBRRS 2004, 0883
ProzessualesProzessuales
Vorläufige Einstellung aufgrund Prozessbürgschaft

BGH, Urteil vom 16.03.2004 - XI ZR 335/02

a) Stellt der Drittwiderspruchskläger dem Gläubiger zur Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eine pfandgleiche Sicherheit (Prozeßbürgschaft), so liegt dem regelmäßig ein selbständiges Garantieversprechen des Inhalts zugrunde, im Falle der Klageabweisung für einen sog. "Aufhebungsschaden" aufzukommen.*)

b) Übernimmt die Bank zunächst für die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung eine Prozeßbürgschaft und wird die Bürgschaftssumme später wegen der Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme erhöht, so liegt darin eine stillschweigende und nach § 350 HGB formfreie Änderung des Sicherungszwecks.*)

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IBRRS 2004, 0881
ProzessualesProzessuales
Pfändung des PKW eines Gehbehinderten

BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 321/03

Der Pkw eines "außergewöhnlich gehbehinderten" Schuldners unterliegt im Regelfall nicht der Pfändung, selbst wenn der Schuldner nicht erwerbstätig ist.*)

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IBRRS 2004, 0878
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung wegen richterlicher Fürsorgepflicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2004 - 5 U 46/03

Wenn ein Rechtsanwalt bei Einlegen der Berufung die durch das ZPO-RG geänderten Zuständigkeiten (hier § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG – formale Auslandsberührung) nicht beachtet, kommt grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.*)

Wiedereinsetzung kann zu gewähren sein, wenn das angerufene unzuständige Gericht zur Wahrung des Anspruches auf ein faires Verfahren im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorgepflicht die Berufungsschrift an das zuständige Gericht hätte weiterleiten müssen.*)

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IBRRS 2004, 0876
ImmobilienImmobilien
Belehrungspflicht bei der Niederlegung des Vertragswillens

BGH, Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 324/01

Die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer rechts- und parteifähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts können im Prozeß nur einheitliche Anträge stellen.*)

Ein Kläger, der ausschließlich notarielle Pflichtverletzungen bei dem als selbständiges Betreuungsgeschäft übernommenen Urkundsvollzug geltend macht, unterstellt damit nicht zugleich Pflichtverletzungen bei der Beurkundung der Entscheidung des Gerichts.*)

Vereinbaren die Kaufvertragsparteien, daß der Käufer die auf den Nettokaufpreis zu zahlende Mehrwertsteuer auch durch Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs begleichen kann und der mit dem Vollzug beauftragte Notar erst "nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises" die Eigentumsumschreibung beantragen darf, ist der Antrag frühestens nach Vorliegen einer wirksamen Abtretung zu stellen. Durch eine verfrüht beantragte Umschreibung ist der Verkäufer spätestens dann geschädigt, wenn die Finanzbehörden zu erkennen geben, sie würden auf die Abtretung nicht in voller Höhe zahlen, sowie gegen den Verkäufer einen Haftungsbescheid wegen der danach noch offen stehenden Umsatzsteuer erlassen und wenn die Vollstreckung gegen den wegen des Differenzbetrages verurteilten Käufer aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit scheitert.*)

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IBRRS 2004, 0862
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Rechtsweg bei Rückforderung der Bauabzugssteuer

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2003 - 19 W 45/03

Für den Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von nach Insolvenzeröffnung an die Finanzbehörden gezahlter Bauabzugssteuer ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.*)

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IBRRS 2004, 0860
ProzessualesProzessuales
Verfahren läuft noch: § 493 ZPO anwendbar?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2003 - 4 W 56/03

§ 493 ZPO ist entsprechend anzuwenden, wenn sich die Parteien auf Tatsachen berufen, die Gegenstand des selbständigen Beweisverfahren sind.*)

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IBRRS 2004, 0856
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.01.2004 - 17 U 71/03

1. Die Bindungswirkung für das Nachverfahren greift auch ein, wenn der scheckrechtliche Anspruch im Urkundenprozess anerkannt wurde.*)

2. Unstreitiges neues Vorbringen in der Berufungsinstanz ist jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn es andernfalls zu einer evident unrichtigen Entscheidung käme und keine weiteren Beweiserhebungen erforderlich werden.*)

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IBRRS 2004, 0845
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bewilligung von Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 17.03.2004 - XII ZB 192/02

a) Ist das Beschwerdegericht in einem Prozeßkostenhilfeverfahren der Ansicht, daß die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde vorliegen, so muß es bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Prozeßkostenhilfe bewilligen.*)

b) Hat das Beschwerdegericht den Antrag auf Prozeßkostenhilfe abgelehnt und dennoch die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluß zugelassen, so ist das Revisionsgericht zwar an die Zulassung gebunden (§ 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO). Der Beschluß ist jedoch aufzuheben, weil er gegen das in Art. 3 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgte Gebot der Rechtsschutzgleichheit verstößt.*)

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IBRRS 2004, 0843
ProzessualesProzessuales
Unzulässige Ausforschungspfändung

BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 229/03

Der Formularantrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort des Schuldners zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich.*)

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IBRRS 2004, 0842
ProzessualesProzessuales
Zivilprozess - FGG: Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung

BGH, Beschluss vom 11.03.2004 - V ZB 63/03

a) In Prozeßkostenhilfeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann eine Beschwerdeentscheidung nur nach einer Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde durch das Landgericht entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO angefochten werden.*)

b) Zuständig für die Entscheidung über eine solche sofortige weitere Beschwerde ist grundsätzlich das Oberlandesgericht bzw. das Bayerische Oberste Landesgericht. Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes kann nur im Fall einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG gegeben sein.*)

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IBRRS 2004, 0841
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Tatsachenfeststellungen im Berufungsverfahren

BGH, Urteil vom 12.03.2004 - V ZR 257/03

Konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts begründen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind.*)

Ist eine Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht geboten, so beurteilt sich die Frage, ob und inwieweit das Berufungsgericht zu einer Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme verpflichtet ist, nach denselben Grundsätzen wie aus der Zeit vor Geltung des Zivilprozeßreformgesetzes.*)

Wird in der Berufungsbegründung gerügt, das erstinstanzliche Gericht habe Parteivorbringen übergangen, so ist eine genaue Bezeichnung unter Angabe der Fundstelle in den Schriftsätzen der Vorinstanz nicht erforderlich.*)

Auch bei einem Verfahrensfehler des erstinstanzlichen Gerichts obliegt dem Berufungsgericht nach Maßgabe des § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 ZPO die tatsächliche Inhaltskontrolle des erstinstanzlichen Urteils ungeachtet einer entsprechenden Berufungsrüge.*)

Für schriftsätzlich angekündigtes Vorbringen kommt dem Urteilstatbestand keine negative Beweiskraft zu.*)




IBRRS 2004, 0831
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antrag auf Tatbestandsberichtigung

OLG Bremen, Beschluss vom 11.12.2003 - Verg 5/2003

Werden Angaben in einer Form geäußert, die juristisch-spitzfindiger Wortauslegung nicht vollständig Rechnung trägt, ist dies durch den Umstand entschuldbar, dass die Äußerungen von Technikern bzw. Ingenieuren stammen oder veranlasst worden sind, die sich einer vom Juristischen abweichenden Fachsprache bedienen.

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