Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3414 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2005, 1906OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2005 - 5 U 183/04
Maschinen sind wesentliche Bestandteile eines Fabrikationsgebäudes, wenn sie speziell für das Gebäude angefertigt wurden, das Gebäude gerade zur Aufnahme dieser Maschinen konstruiert wurde oder Gebäude und Maschinen besonders aneinander angepasst sind.
VolltextIBRRS 2005, 1892
BGH, Urteil vom 21.09.2000 - I ZR 135/98
a) Der bei Ausfüllung eines internationalen Luftfrachtbriefs ausdrücklich als Absender (Shipper) Bezeichnete wird grundsätzlich selbst dann Vertragspartei des Luftfrachtvertrages, wenn der für ihn handelnde "Agent" ein Speditionsunternehmen betreibt.*)
b) Übergibt der Luftfrachtführer das Frachtgut freiwillig in die Hand eines Dritten, so besteht die Obhut des Luftfrachtführers (Art. 18 Abs. 2 WA) jedenfalls im Kernbereich der Luftbeförderung im Regelfalle fort.*)
c) Unter "Leuten" i.S. des Art. 20 WA sind in der Regel auch Monopolunternehmen zu verstehen, deren sich der Luftfrachtführer zur Ausführung der ihm aufgetragenen Luftbeförderung arbeitsteilig bedient. Auf eine nähere Weisungsbefugnis des Luftfrachtführers kommt es nicht an.*)
d) Liegt nach den Umständen des Falles ein grob fahrlässiges Organisationsverschulden i.S. des Art. 25 WA mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahe, ist der Luftfrachtführer zur Vermeidung prozessualer Nachteile grundsätzlich gehalten, ein Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag auszugleichen.*)
VolltextIBRRS 2005, 1888
BGH, Urteil vom 17.10.2000 - X ZR 97/99
Die Anmeldung von Ersatzansprüchen nach dem Reisevertragsrecht der §§ 651 a ff BGB durch einen Vertreter des geschädigten Reisenden ist unwirksam, wenn der Anmeldung nicht die Originalvollmachtsurkunde beigelegt ist und der Reiseveranstalter aus diesem Grund die Anmeldung der Ansprüche unverzüglich zurückweist. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Vollmachtsurkunde genügt in diesem Zusammenhang nicht.*)
VolltextIBRRS 2005, 1886
BGH, Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99
a) Zu den Voraussetzungen der Kenntnis des Geschädigten im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen.*)
b) Als ladungsfähige Anschrift des Beklagten in der Klageschrift kann auch die Angabe seiner Arbeitsstelle genügen, wenn diese sowie der Zustellungsempfänger und dessen dortige Funktion so konkret und genau bezeichnet werden, daß von einer ernsthaften Möglichkeit ausgegangen werden kann, die Zustellung durch Übergabe werde gelingen (hier: Bezeichnung der beklagten Krankenhausärzte im Arzthaftungsprozeß mit Namen und ärztlicher Funktion in einer bestimmten medizinischen Abteilung des Krankenhauses).*)
VolltextIBRRS 2005, 1809
BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03
Ist vor Ablauf der Dreijahresfrist des § 13 (3) a AUB 61 eine Heilbehandlung eingeleitet, aber nicht abgeschlossen, so hat ein nur zeitweise eingetretener Erfolg oder ein zum Zeitpunkt des Fristablaufs noch ungewisser Erfolg der Behandlung bei der Bewertung der Invalidität außer Betracht zu bleiben. Demgegenüber ist eine mit der Heilbehandlung notwendigerweise verbundene, vor Ablauf der Dreijahresfrist eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Versicherten (hier: Verlust des körpereigenen Knies im Rahmen einer Knietransplantation) zu berücksichtigen (Fortführung der Senatsurteile vom 28. Februar 1990 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 und vom 17. Oktober 1990 - IV ZR 178/89 - VersR 1991, 57).*)
VolltextIBRRS 2005, 1807
BGH, Urteil vom 28.04.2005 - III ZR 351/04
Haben der Krankenhausträger und der Patient (hier: die Mutter des minderjährigen Patienten) die gemeinsame Vorstellung, daß eine gesetzliche Krankenversicherung bestehe, die die Kosten des Krankenhausaufenthalts übernehme, und stellt sich dies als Irrtum heraus, dann fehlt dem zwischen dem Krankenhausträger und dem Patienten (hier der Mutter des minderjährigen Patienten) geschlossenen Behandlungsvertrag die Geschäftsgrundlage.*)
Die bei Fehlen der Geschäftsgrundlage gebotene Anpassung des zwischen dem Krankenhausträger und dem Patienten (hier: der Mutter des Patienten) geschlossenen Behandlungsvertrages führt dazu, daß der Krankenhausträger die nach Maßgabe der §§ 10 ff BPflV zu ermittelnde Vergütung für die allgemeinen Krankenhausleistungen von dem Patienten (hier: von der Mutter des Patienten) fordern kann.*)
VolltextIBRRS 2005, 1804
BGH, Urteil vom 21.04.2005 - I ZR 190/02
Eine hinreichende Aufklärung über die mit der berührungslosen Augeninnendruckmessung (Tonometrie) und der Prüfung des Gesichtsfeldes mittels einer Computermessung (automatische Perimetrie) durch Optiker verbundene mittelbare Gesundheitsgefährdung erfordert keine Schriftlichkeit des aufklärenden Hinweises.*)
VolltextIBRRS 2005, 1669
OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2005 - 21 U 149/04
Ein nach dem 30. März 2000 abgeschlossener gerichtlicher Vergleich, nach dem „5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2001“ zu zahlen sind, ist dahin auszulegen, dass Zinsen in Höhe von „5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz“ geschuldet werden.
VolltextIBRRS 2005, 1657
OLG Nürnberg, Urteil vom 21.03.2005 - 8 U 2366/04
1. Bei dem Kauf eines gebrauchten PKW liegt in der vertraglich festgehaltenen Angabe eines bestimmten Modelljahres die Vereinbarung einer Beschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 BGB.*)
2. Stammt das Fahrzeug aus einem vorangegangenen Modelljahr, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf.*)
3. Wegen der wertbildenden Bedeutung der Angabe zum Modelljahr kann sich der Verkäufer nicht auf die Unerheblichkeit der Pflichtverletzung berufen.*)
VolltextIBRRS 2005, 1655
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2005 - 1 U 74/03
1. Der Vertrag zwischen der öffentlichen Hand und einem privaten Labor über die Durchführung sog. BSE-Schnelltests ist als Werkvertrag zu qualifizieren.*)
2. Verstößt ein mit der Durchführung von BSE-Schnelltests beauftragtes privates Labor gegen die nach dem Inhalt des Vertrags einzuhaltende Verfahrens- bzw. Handlungsanweisung, so liegt darin im Verhältnis zum Auftraggeber eine Pflichtverletzung unabhängig davon, ob dies nachweislich die Gefahr einer materiellen Verfälschung der Testaussagen begründet.*)
3. Bestanden aus der damaligen Sicht der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Entscheidungsträger begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Testergebnisse und wurde daher das betroffene Fleisch auf Grund rechtmäßiger Anordnungen aus dem Verkehr genommen, so hat das Labor für die der öffentlichen Hand aus der berechtigten Inanspruchnahme durch die betroffenen Dritten erwachsenden Vermögensschäden auch dann einzustehen, wenn sich nicht feststellen lässt, ob die getroffenen Maßnahmen aus Gründen des Verbraucherschutzes objektiv geboten waren. Entscheidend ist allein der Erkenntnisstand zur Zeit der jeweiligen Verwaltungsentscheidung.*)
4. Die Haftung des Labors im Innenverhältnis (Regress) ist nicht nach Art. 34 Satz 2 GG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - III ZR 169/04, NJW 2005, 286).*)
VolltextIBRRS 2005, 1637
BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 356/03
Zur Haftung nach den §§ 44 bis 51 Luftverkehrsgesetz bei einem sogenannten "Schnupperflug".*)
VolltextIBRRS 2005, 1623
BGH, Urteil vom 04.12.2001 - VI ZR 213/00
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Abbruch einer Zwillingsschwangerschaft aus den in § 218a Abs. 2 und Abs. 3 StGB a.F. geregelten Indikationstatbeständen hätte gerechtfertigt sein können, so daß das Unterbleiben des Eingriffs aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers Grundlage eines Anspruchs der Eltern auf Ersatz des Unterhaltsaufwands für eines der Kinder sein könnte, das mit Behinderungen zur Welt kam.*)
VolltextIBRRS 2005, 1467
BGH, Urteil vom 01.02.2005 - X ZR 10/04
In den Beförderungsbedingungen eines Busreiseunternehmens, das den Namen des berechtigten Fahrgastes in den Fahrschein einträgt und dem Busfahrer eine Liste der Fahrgäste aushändigt, sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam:
1. Für verlorene oder gestohlene Fahrausweise kann kein Ersatz gewährt werden.
2. Eine Erstattung für verlorengegangene oder gestohlene Fahrausweise erfolgt nicht.*)
VolltextIBRRS 2005, 1465
BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 313/03
a) Auch die Aufklärung über bestehende unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten dient dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und ist daher Voraussetzung einer rechtmäßigen Behandlung.*)
b) Die Frage, ob eine bestehende andere Behandlungsmöglichkeit zu einem besseren Behandlungsergebnis geführt hätte, betrifft regelmäßig den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens.*)
VolltextIBRRS 2005, 1464
BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 289/03
Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der Gebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament verordnenden Arzt erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2005, 1451
BGH, Urteil vom 23.02.2005 - VIII ZR 129/04
Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts ist sittenwidrig, wenn der Kauf nach dem für beide Parteien erkennbaren Vertragszweck auf eine Verwendung des Radarwarngeräts im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung gerichtet ist. Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines solchen Vertrages steht dem Käufer nicht zu.*)
VolltextIBRRS 2005, 1449
BGH, Urteil vom 03.03.2005 - I ZR 134/02
Im Fall des Art. 29 CMR bestimmt sich der Umfang des zu ersetzenden Schadens nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht (Bestätigung von BGH TranspR 1999, 102, 105) und daher, wenn deutsches Recht zur Anwendung kommt, nach den Vorschriften der §§ 249 ff. BGB. Dem Geschädigten ist es jedoch unbenommen, seinen Schaden statt dessen auf der Grundlage der Art. 17 bis 28 CMR zu berechnen.*)
VolltextIBRRS 2005, 1429
OLG Celle, Urteil vom 07.04.2005 - 11 U 274/04
1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unter bestimmten Umständen zu einem Recht auf dauernde Leistungsverweigerung erstarken.*)
2. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn bei einer Telefonanlage die geschuldete Rufweiterleitung auch mehr als drei Jahre nach der Erstinstallation noch nicht ordnungsgemäß installiert ist und der Anbieter die Nachinstallation verweigert, aber das volle vertragliche Entgelt fordert.*)
VolltextIBRRS 2005, 1428
OLG Dresden, Urteil vom 07.04.2005 - 9 U 263/05
1. Wiederholungsgefahr i.S.d. § 1004 Abs. 2 BGB begründet nicht zwingend einen Verfügungsgrund nach § 935 ZPO.*)
2. Das gezielte Anstrahlen eines Gebäudes mit einem politischen Text (Diaprojektion) ist keine Immission, die § 906 BGB unterfällt.*)
3. Zur Abwägung von Eigentumsrecht (Art. 14 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).*)
VolltextIBRRS 2005, 1376
BGH, Urteil vom 16.03.2005 - VIII ZR 25/04
Eine Anlage, die im Eigentum eines selbständigen Unternehmens steht, an dem ein Bundesland beteiligt ist, "gehört" dem Bundesland nicht und ist damit nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG von der Förderung nach §§ 3 ff. EEG ausgeschlossen.*)
VolltextIBRRS 2005, 1373
BGH, Urteil vom 03.02.2005 - I ZR 276/02
Eine Schadensteilung wegen Mitverschuldens des Versenders unter dem Gesichtspunkt unterlassener Wertdeklaration kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Frachtführer bei einer Nachnahmesendung aufgrund des einzuziehenden Betrags vom Wert des Gutes Kenntnis hat.*)
VolltextIBRRS 2005, 1292
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 148/04
Derjenige, dessen Erklärung über die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen Nichtigkeit einer Vollmacht unwirksam ist, verhält sich durch die Berufung hierauf widersprüchlich und verstößt damit gegen Treu und Glauben, wenn er sich gegenüber dem Gläubiger schuldrechtlich wirksam verpflichtet hat, eine entsprechende Unterwerfungserklärung abzugeben.
VolltextIBRRS 2005, 1289
KG, Urteil vom 10.03.2005 - 8 U 217/04
Die Zweifelsregelung des § 154 Abs. 2 BGB, wonach im Zweifel ein Vertrag nicht als geschlossen gilt, wenn eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrages verabredet worden ist, greift jedenfalls dann nicht, wenn sich die Parteien auf die Essentialia geeinigt und sich über Monate hin entsprechend dieser vertraglichen Vereinbarung verhalten haben.*)
VolltextIBRRS 2005, 1219
BGH, Urteil vom 23.02.2005 - VIII ZR 100/04
Sowohl das Recht des Käufers, gemäß §§ 437 Nr. 2, 441 BGB den Kaufpreis zu mindern, als auch der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB setzen - wenn nicht einer der gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestände eingreift - voraus, daß der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat.*)
Beseitigt der Käufer den Mangel selbst, ohne dem Verkäufer zuvor eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, kann er auch nicht gemäß § 326 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 BGB (analog) die Anrechung der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen für die Mangelbeseitigung auf den Kaufpreis verlangen oder den bereits gezahlten Kaufpreis in dieser Höhe zurückfordern.*)
IBRRS 2005, 1117
BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03
a) Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB greift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
b) Für die Beurteilung, ob die Kosten eines Sachverständigengutachtens zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören und vom Schädiger zu ersetzen sind, kann im Rahmen tatrichterlicher Würdigung auch die von dem Gutachter ermittelte Schadenshöhe berücksichtigt werden.*)
VolltextIBRRS 2005, 1116
BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 335/03
Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I S. 2674) greift nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat.*)
VolltextIBRRS 2005, 1115
BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 119/04
a) Ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen Unfallwagen aus Gründen erzielt, die mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun haben, ist dem Schädiger nicht gutzubringen (im Anschluß an Senatsurteile vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593 f. und vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457 f.).*)
b) Ein Geschädigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen; er muß er sich jedoch einen höheren Erlös anrechnen lassen, den er bei tatsächlicher Inanspruchnahme eines solchen Sondermarktes ohne besondere Anstrengungen erzielt.*)
VolltextIBRRS 2005, 1107
BGH, Urteil vom 09.12.2004 - III ZR 112/04
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 7. Oktober 2004 - III ZR 158/04 - NJW 2004, 3555).*)
VolltextIBRRS 2005, 0991
BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004 - 2Z BR 215/04
1. Die weitere Beschwerde in Grundbuchsachen bedarf keiner Zulassung durch das Beschwerdegericht.*)
2. Die Testamentsvollstreckerstellung wird gegenüber dem Grundbuchamt durch das Testamentsvollstreckerzeugnis nachgewiesen. Hiervon kann das Grundbuchamt nur abweichen, wenn neue, dem Nachlassgericht noch nicht bekannte Tatsachen bekannt werden, die die Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses erwarten lassen. Hierfür genügt die Annahme einer Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers nicht, solange diese nicht zu seiner Entlassung geführt hat.*)
3. Das Grundbuchamt hat die Wirksamkeit der Auflassung zu prüfen, ist dabei aber auf die im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt. Kann mit diesen Beweismitteln ein Missbrauch der Testamentsvollstreckerstellung nicht nachgewiesen werden, kann eine Zurückweisung des Eintragungsantrags nicht auf die Unwirksamkeit der Auflassung gestützt werden.*)
VolltextIBRRS 2005, 0969
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2004 - 14 U 173/03
1. Beauftragt der Schuldner einen technischen Sachverständigen mit der für die Beurteilung seiner Leistungspflicht erforderlichen Aufklärung des Sachverhalts, so bedient er sich des Gutachters bei der Erfüllung seiner Verbindlichkeit.*)
2. Erstattet der vom Schuldner zur Beurteilung seiner Leistungspflicht beauftragte Sachverständige schuldhaft ein falsches Gutachten, so hat der Schuldner die darauf beruhende Nichtleistung zu vertreten und gerät in Verzug.*)
VolltextIBRRS 2005, 0964
BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Die Wiedergabe des Zitats eines Dritten im Rahmen einer komplexen Äußerung kann in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, wenn es mit der eigenen Auffassung des Äußernden verknüpft ist und sich die Aussage in ihrer Gesamtheit betrachtet als Meinungsäußerung darstellt.*)
VolltextIBRRS 2005, 0908
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2004 - 5 U 112/04
Ein Verjährungsverzicht, der vor dem Verjährungseintritt ausgesprochen wurde, war nach § 225 BGB a.F. unwirksam. Die Berufung auf Verjährung verstößt jedoch gegen Treu und Glauben; dies gilt solange der Schuldner das Vertrauen auf den Verzicht aufrechterhält.*)
VolltextIBRRS 2005, 0907
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2004 - 9 U 104/04
Inkonnexe Forderungen sind auch dann unbestritten im Sinne von §§ 441, 464 HGB, wenn der Schuldner sie nur pauschal bestreitet.*)
VolltextIBRRS 2005, 0888
BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 136/97
Ein die Verjährung hemmendes Leistungsverweigerungsrecht wird weder durch die Unpfändbarkeit des Vermögens des Schuldners noch durch den Vorrang anderer Gläubiger begründet.*)
Auch nach einer Pfändung, die künftiges Arbeitseinkommen erfaßt, wird sofort wieder eine neue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt.*)
Einer Vollstreckungshandlung im Sinn von § 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB steht die Zahlung durch den Drittschuldner gleich.*)
VolltextIBRRS 2005, 0887
BGH, Urteil vom 02.12.1997 - VI ZR 142/96
a) Zu den im Rahmen der Berechnung des Unterhaltsschadens. nach § 844 Abs. 2 BGB zu ermittelnden "fixen Kosten" des Haushalts gehören auch die Aufwendungen für den Kindergartenbesuch der hinterbliebenen Kinder.*)
b) Wird ein Beamter durch ein Schadensereignis getötet und erhält die Witwe beamtenrechtliche Versorgungsbezüge, die den ihr im Sinne des § 844 Abs. 2 BGB entgangenen Unterhaltsleistungen des Verstorbenen (teilweise) kongruent sind, so hat der Schädiger der Witwe die auf den entsprechenden Teil des Witwengeldes entfallende Einkommen- und Kirchensteuer als weiteren Schadensposten zu ersetzen.*)
Während dieser (zusätzliche) Anspruch bei der Witwe verbleibt, wird der auf Ersatz des Unterhaltsschadens gerichtete Anspruch als solcher in Höhe des entsprechenden (an die Witwe ausgezahlten sowie an das Finanzamt abgeführten) Teils des Witwengeldes vom Rechtsübergang auf den Versorgungsträger erfaßt.*)
VolltextIBRRS 2005, 0886
BGH, Urteil vom 03.12.1997 - XII ZR 6/96
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die von ihm erteilte Zustimmung zu einer zwischen dem bisherigen und einem neuen Mieter vereinbarten Vertragsübernahme wegen arglistiger Täuschung anfechten kann (Fortführung von BGHZ 96, 302 ff. und Abgrenzung zu BGHZ 31, 321 ff.).*)
VolltextIBRRS 2005, 0880
BGH, Urteil vom 18.12.1997 - X ZR 35/95
a) Zum Verwaltungsvermögen gehören auch die Passiva, die mit übernommenen Aktiva in innerem Zusammenhang stehen. Sind auf der Grundlage eines teilweise erfüllten einheitlichen Werkvertrages Militärboote an die Volksmarine ausgeliefert worden und mit dem Beitritt der DDR auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen, so sind alle auf dem teilweise erfüllten Werkvertrag beruhenden Verbindlichkeiten mitübergegangen, die zum Zeitpunkt des Vermögensüberganges am 3. Oktober 1990 bestanden haben.*)
b) Hat die DDR als Besteller kurze Zeit vor dem Beitritt die Änderung des einheitlichen Werkvertrages verlangt, weil infolge der veränderten politischen Lage der Bedarf an weiteren Militärbooten weggefallen war, so steht dem Werkunternehmer insoweit nur Aufwendungsersatz zu.*)
VolltextIBRRS 2005, 0875
BGH, Urteil vom 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Stellt bereits die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler dar, so kann dies Beweiserleichterungen auch für den Ursachenzusammenhang zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden rechtfertigen (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 132, 47 ff.).*)
VolltextIBRRS 2005, 0867
BGH, Urteil vom 19.02.1998 - III ZR 106/97
a) Bei einer von dem Gebührenrahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte abweichenden Vereinbarung der Vergütungshöhe wird die Vergütung nicht im Sinn des § 2 Abs. 1 GOZ wirksam festgelegt, wenn in ihr lediglich der Gebührenrahmen abweichend von § 5 Abs. 1 GOZ vereinbart wird und dem Zahnarzt überlassen bleibt, die Gebühren im Anschluß an die Behandlung nach den Maßstäben des § 5 Abs. 2 GOZ zu bestimmen.*)
b) Eine während laufender Behandlung getroffene Gebührenvereinbarung kann auch für im Anschluß hieran erbrachte Leistungen unwirksam sein, wenn dem Patienten nicht zugemutet werden kann, die weitere Behandlung abzulehnen und einen anderen Zahnarzt mit der Weiterbehandlung zu betrauen.*)
c) Als weitere Erklärungen im Sinn des § 2 Abs. 2 Satz 3 GOZ, die eine Vergütungsvereinbarung unwirksam machen, kommen auch auf die Vergütungshöhe bezogene Erläuterungen in Betracht, die die Freiheit des Patienten beeinträchtigen, sich für oder gegen eine Vergütungsvereinbarung zu entscheiden.*)
VolltextIBRRS 2005, 0866
BGH, Urteil vom 19.02.1998 - III ZR 169/97
Kommt zwischen Krankenhausträger und Patient eine wirksame Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen nicht zustande, so steht dem behandelnden liquidationsberechtigten Arzt auch aus einem mündlich geschlossenen Arztzusatzvertrag kein Vergütungsanspruch zu.*)
VolltextIBRRS 2005, 0853
BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 251/96
Zur Frage der Erstattung von Kosten, die ein privater Grundstückseigentümer nach der Wiedervereinigung aufwendet, um 1981 in der früheren DDR durch sein Grundstück geführte Leitungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Hinblick auf ein Neubauvorhaben an eine andere Stelle des Grundstücks zu verlegen.*)
VolltextIBRRS 2005, 0840
BGH, Urteil vom 12.05.1998 - VI ZR 182/97
a) Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer Körperverletzung, an deren Folgen der Verletzte alsbald verstirbt, erfordert eine Gesamtbetrachtung der immateriellen Beeinträchtigung unter besonderer Berücksichtigung von Art und Schwere der Verletzungen, des hierdurch bewirkten Leidens und dessen Wahrnehmung durch den Verletzten wie auch des Zeitraums zwischen Verletzung und Eintritt des Todes.*)
b) Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann zu verneinen sein, wenn die Körperverletzung nach den Umständen des Falles gegenüber dem alsbald eintretenden Tod keine abgrenzbare immaterielle Beeinträchtigung darstellt, die aus Billigkeitsgesichtspunkten einen Ausgleich in Geld erforderlich macht.*)
VolltextIBRRS 2005, 0830
BGH, Urteil vom 16.06.1998 - XI ZR 254/97
Es begründet kein Mitverschulden am Abhandenkommen eines Schecks auf dem Postwege, wenn der Aussteller den Scheck mit einfachem Brief übermittelt.*)
VolltextIBRRS 2005, 0806
BGH, Urteil vom 15.10.1998 - I ZR 111/96
Hat der Empfänger die Verfügungsbefugnis über das Transportgut einmal erlangt, kann er die Rechte aus dem Beförderungsvertrag wegen Beschädigung des Gutes grundsätzlich auch dann im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen, wenn er die Annahme der Ware verweigert (Fortführung von BGHZ 75, 92).*)
VolltextIBRRS 2005, 0803
BGH, Urteil vom 30.10.1998 - V ZR 64/98
Bei Geruchsbelästigungen können sich sowohl der Klageantrag als auch die Verurteilung auf ein allgemeines an den Gesetzeswortlaut angelehntes Unterlassungsgebot beschränken.*)
a) Die Entscheidung darüber, ob von einer Schweinemästerei ausgehende Geruchsbelästigungen wesentlich sind, hängt nicht davon ab, ob der Betrieb mehr oder weniger ausreichende Nutzflächen hat, um darauf überwiegend das benötigte Futter zu produzieren und/oder den anfallenden Mist darauf auszubringen.*)
b) Es ist rechtlich unbedenklich, bei der Erheblichkeitsprüfung die Tatsache mit zu berücksichtigen, daß die zum Schweinemastbetrieb notwendige behördliche Genehmigung fehlt.*)
c) Die VDI-Richtlinie 3471 - Emissionsminderung Tierhaltung/Schweine - ist auch innerhalb eines Dorfgebietes ein Anhalt zur Beurteilung von Geruchsbelästigungen aus einer Schweinemästerei, wenn sie in Anbetracht ihrer beschränkten Aussagekraft durch zusätzliche Feststellungen ergänzt wird.*)
d) Der Tatrichter muß bei Geruchsbelästigungen einen an sich gebotenen Ortstermin nicht ständig wiederholen, wenn er auf der Grundlage sonstiger Beweismittel von einer erheblichen Geruchsbelästigung überzeugt ist und nachvollziehbare Gründe dafür vorliegen, warum er im Ortstermin eine solche Belästigung nicht wahrgenommen hat.*)
Die Geruchsbelästigungen aus einer Schweinemästerei sind nicht ortsüblich, wenn die Anlage ohne die notwendige Genehmigung betrieben wird.*)
VolltextIBRRS 2005, 0802
BGH, Beschluss vom 03.11.1998 - VI ZR 205/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0763
BGH, Urteil vom 19.01.1999 - X ZR 42/97
Vermögensmindernde Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der Widerrufserklärung auf das infolge Widerrufs der Schenkung wegen groben Undanks herauszugebende Geschenk sind als Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen. Im übrigen kommt ein eigenständiger Verwendungsersatzanspruch des Beschenkten nach § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB unter dem Gesichtspunkt der Verwendungskondiktion in Betracht, soweit bei Rückgabe des Geschenks noch eine Wertsteigerung vorhanden ist, die auf den zu ersetzenden Verwendungen beruht.*)
VolltextIBRRS 2005, 0760
BGH, Urteil vom 26.01.1999 - VI ZR 376/97
Beim Zusammenwirken mehrerer Ärzte im Rahmen der sogenannten horizontalen Arbeitsteilung (hier: Anästhesist und Ophtalmologe bei einer Schieloperation) bedarf es zum Schutz des Patienten einer Koordination der beabsichtigten Maßnahmen, um Risiken auszuschließen, die sich aus der Unverträglichkeit der von den beteiligten Fachrichtungen vorgesehenen Methoden oder Instrumente ergeben könnten.*)
VolltextIBRRS 2005, 0742
BGH, Urteil vom 24.03.1999 - VIII ZR 121/98
1. Zur Frage der Entlastung des Verkäufers nach Art. 79 CISG, wenn er bei der Lieferung nicht vertragsgerechter Ware nur als Zwischenhändler tätig geworden ist und die Ursachen für die Mangelhaftigkeit im Bereich seiner Vor- oder Zulieferer liegen.*)
2. Zur Zulässigkeit eines Grundurteils über einen Schadensersatzanspruch ohne Berücksichtigung der Schadensminderung gemäß Art. 77 CISG.*)
VolltextIBRRS 2005, 0672
BGH, Urteil vom 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung und des merkantilen Minderwerts bei einem älteren Kraftfahrzeug.*)
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