Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3414 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2020
IBRRS 2020, 1835BGH, Urteil vom 26.05.2020 - VI ZR 186/17
Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB wird mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB grundsätzlich nicht schon dann in Lauf gesetzt, wenn es der Geschädigte oder sein Wissensvertreter unterlässt, Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler hin zu überprüfen (Festhalten an BGH, Urteil vom 16.05.1989 - VI ZR 251/88, NJW 1989, 2323).*)
VolltextIBRRS 2020, 1473
OLG Celle, Urteil vom 26.03.2020 - 13 U 73/19
Bei einem Fernabsatzvertrag ist der Unternehmer nicht verpflichtet, den Verbraucher über eine vom Hersteller des Produktes gewährte Garantie zu informieren, wenn der Unternehmer weder in einem Angebot noch in sonstiger Weise vor der Abgabe der Erklärung des Verbrauchers eine Herstellergarantie erwähnt hat.*)
VolltextIBRRS 2020, 1356
BGH, Beschluss vom 13.03.2020 - V ZR 33/19
An den VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird gem. § 132 Abs. 3 GVG folgende Anfrage gerichtet:
1. Wird an der in dem Urteil vom 22.02.2018 (IBR 2018, 196) vertretenen Rechtsauffassung festgehalten, wonach der "kleine" Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 280, 281 Abs. 1 BGB nicht anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten bemessen werden darf?
2. Wird ferner daran festgehalten, dass sich ein Schadensersatzanspruch des allgemeinen Leistungsstörungsrechts auf Vorfinanzierung "in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags" richten kann (Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17, Rz. 67, IBRRS 2018, 0964)?
VolltextIBRRS 2020, 1312
EuGH, Urteil vom 26.03.2020 - Rs. C-66/19
1. Art. 10 Abs. 2 Buchst. p der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates ist dahin auszulegen, dass zu den Informationen, die nach dieser Bestimmung in einem Kreditvertrag in klarer, prägnanter Form anzugeben sind, die in Art. 14 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Richtlinie vorgesehenen Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist gehören.
2. Art. 10 Abs. 2 Buchst. p der Richtlinie 2008/48 ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein Kreditvertrag hinsichtlich der in Art. 10 dieser Richtlinie genannten Angaben auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist.
VolltextIBRRS 2019, 2508
BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 107/16
1. Die vom (mit-)beschenkten Partner des eigenen Kindes geteilte oder jedenfalls erkannte Vorstellung des Schenkers, eine zugewendete Immobilie werde vom eigenen Kind und dessen Partner dauerhaft als gemeinschaftliche Wohnung oder Familienwohnung genutzt, kann die Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages bilden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 19.01.1999 - X ZR 60/97, NJW 1999, 1623, und vom 03.02.2010 - XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190).*)
2. Die Schenkung begründet jedoch kein Dauerschuldverhältnis. Für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage reicht es deshalb nicht aus, dass die Lebensgemeinschaft nicht bis zum Tod eines der Partner Bestand hat. Hat jedoch die gemeinsame Nutzung der Immobilie entgegen der mit der Schenkung verbundenen Erwartung nur kurze Zeit angedauert, kommt regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.*)
3. In diesem Fall ist der Schenker in der Regel berechtigt, vom Schenkungsvertrag zurückzutreten und das gesamte Geschenk oder dessen Wert zurückzufordern.*)
VolltextIBRRS 2020, 1119
BGH, Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 198/19
Ist aus dem nationalen Recht der im Normtext zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, darf eine solche Vorschrift auch dann nicht richtlinienkonform gegen ihren erkennbaren Regelungsinhalt ausgelegt werden, wenn der EuGH diese Vorschrift für unionsrechtswidrig erklärt hat.
VolltextIBRRS 2020, 1181
BGH, Urteil vom 18.02.2020 - VI ZR 115/19
Bei der fiktiven Schadensberechnung ist für die Bemessung des Schadensersatzanspruchs materiell-rechtlich der Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung, verfahrensrechtlich regelmäßig der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich. Vorher eintretende Preissteigerungen für die günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt, auf die der Schädiger den Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 BGB verweisen darf, gehen daher in der Regel zu Lasten des Schädigers.*)
VolltextIBRRS 2020, 0958
AG Hamburg, Urteil vom 09.03.2020 - 18b C 113/19
1. Zur Erfüllung einer Forderung reicht es grundsätzlich aus, dass die Leistung bewirkt wird.
2. Jedoch ist eine Tilgungsbestimmung unumgänglich, wenn eine eindeutige Zuordnung der Leistung zu einem bestimmten Schuldverhältnis sonst nicht möglich ist.
3. Kann ein per Sammelüberweisung geleisteter Betrag mangels Angabe des Verwendungszwecks der fälligen Forderung nicht zugeordnet werden, tritt trotz Zahlung keine Erfüllungswirkung ein.
VolltextIBRRS 2020, 0618
OLG Köln, Beschluss vom 10.07.2017 - 3 U 72/16
1. Die Auslegung einer Vereinbarung (hier: eines Abgeltungsvergleichs) hat vom Wortlaut der Erklärung auszugehen, wobei allerdings der tatsächliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist, ohne am Buchstaben zu haften. Maßgebend ist zunächst der allgemeine Sprachgebrauch.
2. Neben dem Wortsinn bzw. der Bedeutung eines schlüssigen Verhaltens sind darüber hinaus die gesamten äußeren Begleitumstände der Erklärungshandlung für die Auslegung bedeutsam, soweit sie einen Rückschluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen.
3. Als für die Auslegung maßgebliche Begleitumstände kommen neben einer im Verkehr der beteiligten Kreise herrschenden gefestigten Übung (Verkehrssitte) auch die Interessenlage der Beteiligten und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte wirtschaftliche Zweck in Betracht.
VolltextIBRRS 2020, 0617
OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2017 - 3 U 72/16
1. Die Auslegung einer Vereinbarung (hier: eines Abgeltungsvergleichs) hat vom Wortlaut der Erklärung auszugehen, wobei allerdings der tatsächliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist, ohne am Buchstaben zu haften. Maßgebend ist zunächst der allgemeine Sprachgebrauch.
2. Neben dem Wortsinn bzw. der Bedeutung eines schlüssigen Verhaltens sind darüber hinaus die gesamten äußeren Begleitumstände der Erklärungshandlung für die Auslegung bedeutsam, soweit sie einen Rückschluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen.
3. Als für die Auslegung maßgebliche Begleitumstände kommen neben einer im Verkehr der beteiligten Kreise herrschenden gefestigten Übung (Verkehrssitte) auch die Interessenlage der Beteiligten und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte wirtschaftliche Zweck in Betracht.
VolltextIBRRS 2020, 0636
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 T 10/04
Die Aufrechnung der Staatskasse führt nicht zum Neubeginn der Verjährung für Gebührenforderungen, die durch die Aufrechnung nicht erlöschen.*)
VolltextIBRRS 2020, 0403
EuGH, Urteil vom 28.01.2020 - Rs. C-122/18
Die EU-Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass die den öffentlichen Stellen gewährte Zahlungsfrist 30 oder 60 Tage nicht überschreitet. Hierfür ist es nicht ausreichend, gesetzliche Regelungen zu erlassen, wonach der Zahlungsgläubiger bei Nichteinhaltung dieser Fristen Anspruch auf den gesetzlichen Zins hat.
VolltextIBRRS 2020, 0399
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2019 - 1 U 1594/19
1. Bei Verfügungen unter Lebenden zugunsten Dritter auf den Todesfall ist zwischen dem Deckungsverhältnis, d. h. dem im Rahmen des Lebensversicherungsvertrages abge-schlossenen Vertrag zugunsten Dritter, kraft dessen dem Bezugsberechtigten das Bezugsrecht für die Todesfallleistung eingeräumt wurde, und dem Zuwendungsverhältnis (Valutaverhältnis) zwischen dem Verfügenden (Versicherungsnehmer) und dem Begüns-tigten zu unterscheiden. Beide Rechtsverhältnisse unterliegen sowohl hinsichtlich der sie begründenden Rechtsbeziehungen als auch mit Blick auf die Anfechtung von Willenserklärungen dem Schuldrecht, erbrechtliche Bestimmungen finden insoweit keine Anwendung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 21.05.2008 – IV ZR 238/06 – IBRRS 2008, 2058; Urteil vom 26.11.2003 – IV ZR 438/02 – BGHZ 157, 79, 82 f., IBRRS 2004, 0215; Urteil vom 30.10.1974 – IV ZR 172/73 – ; Urteil vom 14.10.1976 – IV ZR 123/75- IBRRS 1976, 0300; Urteil vom 25.04.1975 – IV ZR 63/74 –; Urteil vom 01.04.1987 – IVa ZR 26/86 –; Urteil vom 26.06.2013 – IV ZR 243/12 – IBRRS 2013, 2940; Urteil vom 17.05.2019 – 3 O 452/18 -).*)
2. Der als widerruflich eingesetzte Bezugsberechtigte kann die Forderung auf Auszahlung einer Lebensversicherungssumme gegenüber dem Versicherer nicht im Wege des gutgläubigen Erwerbs erwerben, da es einen gutgläubigen Erwerb von Forderungen nicht gibt.*)
VolltextIBRRS 2020, 0269
OLG Rostock, Beschluss vom 07.11.2019 - 3 W 83/19
1. Eine kürzere Verwirkungsdauer als die Regelverjährung erfordert in der Regel besondere Umstände.*)
2. Ein Untätigbleiben des Gläubigers bewirkt in der Regel nicht das für die Verwirkung erforderliche Umstandsmoment.*)
VolltextIBRRS 2020, 0267
OLG Rostock, Beschluss vom 22.11.2019 - 3 W 125/19
1. § 181 BGB ist bei einem Handeln als vollmachtloser Vertreter einer Vertragspartei nicht anwendbar, weil in derartigen Fällen keine Gefahr besteht, dass das Rechtsgeschäft durch die Erklärungen des für beide Vertragsparteien Handelnden unmittelbar wirksam wird, sondern hierfür ohnehin die Genehmigung der vollmachtlos vertretenen Partei nach § 177 BGB zwingend notwendig ist. Erst durch die Genehmigung dieser Vertragspartei, der dann aber auch der gesamte Vertragsinhalt vorliegt, kann das Rechtsgeschäft wirksam werden.*)
2. Ein Rechtsgeschäft ist bei einem Verstoß gegen § 181 BGB nicht nichtig, sondern entsprechend § 177 BGB lediglich schwebend unwirksam und damit - beidseitig - genehmigungsfähig.*)
3. Vertretene Vertragspartner können schwebend unwirksame Insichgeschäfte nicht nur persönlich genehmigen, sondern auch durch einen Vertreter, wobei der das schwebend unwirksame Insichgeschäft genehmigende Vertreter selbst regelmäßig nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sein muss.*)
VolltextIBRRS 2020, 0063
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.09.2019 - 1 L 60/17
1. Der Begriff der Verhandlung i.S. des § 203 Satz 1 BGB ist weit zu verstehen. Zur Aufnahme von Verhandlungen genügen Erklärungen, die den Gläubiger zu der Annahme berechtigen, der Schuldner lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs ein bzw. werde den Sachverhalt prüfen.
2. Nicht erforderlich ist, dass eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird.
3. Mit der Aufforderung des Auftraggebers "... uns die benötigten Unterlagen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, damit wir hier eine sachliche und rechtliche Prüfung veranlassen können.", werden verjährungshemmmende Verhandlungen aufgenommen.
VolltextIBRRS 2020, 0059
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.05.2019 - 2 U 121/18
Ein mit einer schwerstbehinderten Person geschlossener Heimvertrag kann unter besonderen Umständen wegen Pflichtverletzungen der Betreuerin außerordentlich gekündigt werden, auch wenn dies zu einer erheblichen Belastung für die betreute Person führen kann. Bei der Abwägung steht dem gebotenen Eintreten für die Rechte und Interessen der schwerstbehinderten Person das Erfordernis der Kooperation mit der Einrichtung und des Unterlassens unsachlich respektlosen Verhaltens zu den Mitarbeitern gegenüber.*)
VolltextIBRRS 2020, 0023
BGH, Urteil vom 26.11.2019 - XI ZR 307/18
Zur Reichweite der Gesetzlichkeitsfiktion des Musters für die Widerrufsbelehrung.*)
VolltextOnline seit 2019
IBRRS 2019, 4179BGH, Urteil vom 22.10.2019 - XI ZR 203/18
Zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf der auf Abschluss eines beendeten Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers.*)
VolltextIBRRS 2019, 4147
OLG Dresden, Urteil vom 01.10.2019 - 4 U 774/19
1. Besitzer eines Wertstoffbehälters gemäß VerpackVO/VerpackG (gelbe Tonne) ist nicht der Systembetreiber oder dessen Beauftragter, sondern der Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Behälter eingestellt ist.*)
2. Der Abzug der Behälter wegen einer Fehlbefüllung stellt auch dann eine Besitzstörung dar, wenn er durch die Nutzungsbedingungen des Systembetreibers gedeckt ist.*)
VolltextIBRRS 2019, 3767
OLG Naumburg, Urteil vom 14.11.2018 - 12 U 61/18
1. Verhaltene Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Leistung nicht von sich aus erbringen muss bzw. nicht leisten darf, bevor sie der Gläubiger verlangt.*)
2. Keine verhaltene Forderung liegt vor, wenn es der Schuldner in der Hand hat, diese mit eigenen Forderungen gegen die Gläubigerin bzw. gegen Dritte (hier von der Gläubigerin beherrschte Unternehmen) zu verrechnen, ohne verpflichtet zu sein, das Guthaben der Gläubigerin später wieder aufzufüllen.*)
VolltextIBRRS 2019, 3473
BGH, Urteil vom 15.10.2019 - XI ZR 759/17
1. § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB in der bis zum 03.08.2009 geltenden Fassung ist auf im Wege des Fernabsatzes geschlossene Verbraucherdarlehensverträge nicht anwendbar (Bestätigung von Senatsurteil vom 03.07.2018 - XI ZR 702/16 = IBRRS 2018, 2702, WM 2018, 1601 Rn. 10 ff.).*)
2. Zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf der auf Abschluss eines beendeten Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers.*)
VolltextIBRRS 2019, 3479
BGH, Urteil vom 10.09.2019 - XI ZR 7/19
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Bestimmung
"4. Sonstige Kredite
4.8 Sonstige Entgelte
…
Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen 100,00 €"
unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2019, 3320
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2019 - 11 U 181/18
(kein amtlicher Leitsatz)
VolltextIBRRS 2019, 3302
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.06.2019 - 22 U 210/18
1. Der durch eine deliktische Handlung Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der in einer Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon, ob er die beschädigte Sache tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt.
2. Allerdings ist der Geschädigte gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann. Begehrt er den Ersatz fiktiver Reparaturkosten, genügt es, dass er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden.
3. Die fiktive Abrechnung bezieht sich ausschließlich auf Sachschäden. Bei Nichtvermögensschäden besteht keine Verwendungsfreiheit des Geschädigten.
4. Die Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH vom 22.02.2018 (IBR 2018, 196) steht der Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung des Sachschadens im Deliktsrecht nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2019, 3171
OLG Frankfurt, Urteil vom 03.08.2016 - 29 U 92/16
1. Im Handelsverkehr gilt der Grundsatz, dass der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens unverzüglich widersprechen muss, wenn er den Inhalt des Schreibens nicht gegen sich gelten lassen will. Widerspricht er nicht, wird der Vertrag mit dem aus dem Bestätigungsschreiben ersichtlichen Inhalt rechtsverbindlich.
2. Der Annahme eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens steht nicht entgegen, dass dieses die ausdrückliche Bitte um schriftliche Bestätigung enthält.
VolltextIBRRS 2019, 3062
LG München II, Urteil vom 23.08.2019 - 11 O 6313/11
1. Ein Antrag auf Leistung an einen Miterben ist ausnahmsweise zulässig, wenn die eigentlich erforderliche Leistung an alle Miterben purer Formalismus wäre. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Erbringung der Leistung an den klagenden Miterben nur das Ergebnis einer zulässigen (Teil-)Auseinandersetzung hinsichtlich dieser Nachlassforderung vorwegnimmt.
2. Bleibt bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks eine darauf lastende Tilgungshypothek bestehen, hat der Erwerber des Grundstücks auch die im Umfang der Tilgung entstandene(n) Eigentümergrundschuld(en) vom Zuschlag an zu verzinsen.
3. Die Hinterlegung unter Rücknahmeverzicht nach § 378 BGB führt zur Befreiung von der jeweiligen Verbindlichkeit. Sie begründet jedoch keinen Annahmeverzug, sondern setzt diesen nach § 372 BGB voraus.
VolltextIBRRS 2019, 2929
BGH, Urteil vom 15.08.2019 - III ZR 205/17
1. Zur ordnungsgemäßen Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds und der diesbezüglichen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast. (Rn. 21 und 29)*)
2. Verlangt der Anleger den Ersatz entgangener Anlagezinsen, so muss er darlegen, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich alternativ entschieden hätte (Bestätigung von Senat, Urteil vom 16. Mai 2019 - III ZR 176/18, WM 2019, 1203, 1207 Rn. 30 (= BeckRS 2019, 11447) und Anschluss an BGH, Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, NJW 2012, 2266 Rn. 13 (= BeckRS 2012, 12080)). (Rn. 40)*)
3. Zur Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. (Rn. 43)*)
VolltextIBRRS 2019, 2911
BGH, Urteil vom 22.08.2019 - VII ZR 115/18
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Pauschale i.S.v. 288 Abs. 5 Satz 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2019, 2774
OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.07.2019 - 1 U 121/18
1. Standgeldkosten eines gewerblichen Abschleppdienstes, die entstehen, weil der im Auftrag eines privaten Dritten tätig gewordene Abschleppdienst sich in Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts weigert, das Fahrzeug an den Abgeschleppten ohne Ausgleich der Abschleppkosten herauszugeben, zählen nicht zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs.*)
2. Ebenfalls handelt es sich nicht um für die Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung erforderliche Aufwendungen im Sinne von § 670 BGB.*)
VolltextIBRRS 2019, 2727
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2019 - 24 U 157/18
Ein zwischen dem Eigentümer eines Hausgrundstücks (Beauftragter) und dem Eigentümer des Nachbargrundstücks (Auftraggeber) bestehender Versorgungsvertrag (vgl. hierzu BGH, IMR 2019, 288), der auf der gemeinschaftlichen Nutzung einer allein im Eigentum des Beauftragten stehenden Heizungsanlage beruht, kann ein Auftragsverhältnis gem. §§ 662 BGB ff. darstellen. Gegen ein Gefälligkeitsverhältnis spricht, dass die Heizungsversorgung eine grundlegende Daseinsvorsorge darstellt und somit für den Auftraggeber wesentliche Interessen auf dem Spiel stehen. Das Auftragsverhältnis kann zu Ansprüchen gegen den Auftraggeber auf Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) und zu einem Vorschussanspruch (§ 669 BGB) führen, während den Beauftragten eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht (§ 666 BGB) treffen kann. Entsprechendes kann auch für Versorgungseinrichtungen betreffen Internet und Fernsehempfang gelten.*)
VolltextIBRRS 2019, 2739
BGH, Urteil vom 19.07.2019 - V ZR 255/17
1. Beruft sich der auf Herausgabe verklagte Besitzer auf den Erwerb des Eigentums durch Ersitzung, trägt der frühere Besitzer der Sache die Beweislast für die Voraussetzungen des § 937 Abs. 2 BGB auch dann, wenn ihm die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist.*)
2. Den auf Herausgabe einer Sache verklagten Besitzer trifft regelmäßig eine sekundäre Darlegungslast für seinen guten Glauben bei dem Erwerb des Eigenbesitzes, wenn er sich gegenüber dem früheren Besitzer, dem die Sache abhanden gekommen ist, auf den Eigentumserwerb durch Ersitzung beruft.*)
3. Hat der frühere Besitzer die von dem auf Herausgabe einer Sache verklagten Besitzer behaupteten Umstände des Erwerbs der Sache widerlegt, sind die Voraussetzungen von § 937 Abs. 2 BGB als bewiesen anzusehen.*)
4. Eine generelle, auch Laien auf dem Gebiet der Kunst und des Kunsthandels treffende Pflicht zur Nachforschung bei dem Erwerb eines Kunstwerks besteht als Voraussetzung für den guten Glauben nach § 937 Abs. 2 BGB nicht; der Erwerber kann aber bösgläubig sein, wenn besondere Umstände seinen Verdacht erregen mussten und er diese unbeachtet lässt.*)
VolltextIBRRS 2019, 3060
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2019 - 7 U 21/18
Zur Abwägung der Sicherheitsanforderungen zur Verhinderung eines Sturzes im Pflegeheim und der Beachtung der Intimsphäre von Patienten.*)
VolltextIBRRS 2019, 2672
OLG München, Urteil vom 27.10.2016 - 14 U 4039/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 2019, 2619
BGH, Urteil vom 25.06.2019 - II ZR 170/17
1. Die Aufrechnung gegen eine durch Urteil titulierte Forderung unterliegt den Einschränkungen, denen sie unterläge, wenn sie im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) eingewendet worden wäre.*)
2. Ist eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung des Titelschuldners in entsprechender Anwendung von § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert, wird sie so behandelt, als sei die Aufrechnung nie erklärt worden.*)
VolltextIBRRS 2019, 2267
LG Berlin, Beschluss vom 23.05.2019 - 67 s 21/19
Die Zivilgerichte dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete bereits dann gemäß § 287 ZPO auf Grundlage eines einfachen Mietspiegels schätzen, wenn sie die darin angegebenen Werte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für zutreffend erachten. Es ist nicht erforderlich, dass der für einen Vollbeweis maßgebliche Überzeugungsgrad erreicht wird.*)
VolltextIBRRS 2019, 1959
OLG Dresden, Urteil vom 23.08.2017 - 5 U 77/17
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2019, 1929
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2019 - I-22 U 63/18
1. Stützt ein Kläger ein einheitliches Klagebegehren nicht lediglich auf eine mehrfache rechtliche Begründung, sondern stellt er einen nur äußerlich einheitlichen, indes tatsächlich aus verschiedenen Sachverhalten (hier: Werkleistungen an einem Gewerbeobjekt bzw. Werkleistungen an einem - zumindest überwiegend - privat genutzten Objekt) abgeleiteten Antrag, handelt es sich um eine - verdeckte - objektive Klagenhäufung i.S.v. 260 ZPO.*)
2. Wer sich - im Rahmen von § 117 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB - auf die Wirksamkeit eines i.S.v. § 117 Abs. 2 BGB durch ein Scheingeschäft verdeckten Rechtsgeschäfts beruft, muss das Zustandekommen eines derartigen Rechtsgeschäfts darlegen und ggf. beweisen.*)
3. Auch wenn das Motiv für das Scheingeschäft i.S.v. § 117 Abs. 1 BGB (hier: Werkleistungen an einem Gewerbeobjekt) bzw. das verdeckte Geschäft i.S.v. § 117 Abs. 2 BGB (hier: Werkleistungen an einem - zumindest überwiegend - privat genutzten Objekt ) - auch - darin bestanden hat, sich durch das Scheingeschäft (bzw. entsprechend unrichtige Rechnungen) finanzielle bzw. steuerliche Vorteile zu verschaffen, genügt ein solches steuerrechtliches Motiv regelmäßig nicht, um das verdeckte Geschäft deswegen als i.S.v. §§ 134, 138 BGB nichtig zu erachten.*)
4. Ein Nichtigkeit eines solchen i.S.v. 117 Abs. 2 BGB verdeckten Geschäfts über Werkleistungen an einem - zumindest überwiegend - privat genutzten Objekt folgt auch nicht ohne weiteres aus der Rechtsprechung des BGH zu sog. "Ohne-Rechnung-Geschäften" bzw. zu Werkverträgen unter Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG.*)
VolltextIBRRS 2019, 1873
LG Rottweil, Urteil vom 25.01.2018 - 2 O 149/11
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2019, 1791
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2018 - 21 U 39/18
Endet aufgrund einer Änderungsvereinbarung das zwischen den Vertragsparteien bestehende Auftragsverhältnis durch Zeitablauf, fällt der rechtliche Grund für die Zahlungen des Auftraggebers "später weg", kann er die von ihm geleisteten Zahlungen zurückfordern, wenn der Auftragnehmer die seinen Abschlagsrechnungen zugrunde liegenden Leistungen nicht erbracht hat.
VolltextIBRRS 2019, 1550
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2018 - 21 U 39/18
Endet aufgrund einer Änderungsvereinbarung das zwischen den Vertragsparteien bestehende Auftragsverhältnis durch Zeitablauf, fällt der rechtliche Grund für die Zahlungen des Auftraggebers "später weg", kann er die von ihm geleisteten Zahlungen zurückfordern, wenn der Auftragnehmer die seinen Abschlagsrechnungen zugrunde liegenden Leistungen nicht erbracht hat.
VolltextIBRRS 2019, 1741
OLG Brandenburg, Urteil vom 02.04.2019 - 3 U 33/18
1. Ist ein gesetzlicher Vertreter für unbekannte Erben nach § 11b VermG bestellt, so beschränkt sich die Prüfung seiner Legitimation auf Nichtigkeitsgründe.
2. Der für unbekannte Erben nach § 11b VermG bestellte gesetzliche Vertreter bleibt zur Geltendmachung von Herausgabeansprüchen für die Erbengemeinschaft legitimiert, solange auch nur ein Erbe weiterhin unbekannt ist.
3. Die Kündigung eines vom Erblasser abgeschlossenen Pachtvertrags gehört zu den Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie eine preisgünstigere Neuverpachtung ermöglicht.
4. Die Umwandlung eines wesentlichen Bestandteils eines Grundstücks in einen Scheinbestandteil setzt eine entsprechende dingliche Einigung voraus.
VolltextIBRRS 2019, 1631
BGH, Urteil vom 12.04.2019 - V ZR 341/17
Eine Kumulation von Nutzungsersatz und Prozesszinsen für den nach § 812 Abs. 1 BGB erlangten Geldbetrag scheidet auch dann aus, wenn der Bereicherungsschuldner der verschärften Haftung des § 819 Abs. 1 BGB unterworfen ist (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12.05.1998 - XI ZR 79/97, NJW 1998, 2529, 2531).*)
VolltextIBRRS 2019, 1618
LG Heidelberg, Urteil vom 12.11.2018 - 3 O 229/16
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2019, 1601
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.03.2019 - OVG 10 S 14.19
Ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung einer Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung zur Eigenart eines nicht beplanten Gebietes im Innenbereich setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung droht.*)
VolltextIBRRS 2019, 1472
BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 244/16
Zur Frage des Widerrufs einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung.*)
VolltextIBRRS 2019, 1449
BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 82/17
Zur Frage des Widerrufs einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung.*)
VolltextIBRRS 2019, 1368
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.01.2019 - 7 U 129/17
1. Kommt auf der Grundlage einer Realofferte mit demjenigen, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt, ein Versorgungsvertrag zustande, kann sich dieser nicht auf Verwirkung berufen, wenn er einem Dritten wissentlich über mehrere Jahre den Gasbezug ermöglicht hat, ohne seiner Verpflichtung zur Mitteilung in Textform (§ 2 Abs. 2 S. 1 GasGVV) nachzukommen.
2. Kommt in einem aufgrund Realofferte mit demjenigen, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss ausübt, zustandegekommenen Vertragsverhältnis der Kunde langfristig seiner Verpflichtung zur Anmeldung der Gasentnahme in Textform nicht nach, obgleich ihm der Bezug von Gas in erheblichem Umfang bekannt war, verstößt er in erheblicher Weise gegen seine Pflicht aus in § 19 Abs. 1 GasGVV und hat die Anschlusssperrkosten zu tragen.
VolltextIBRRS 2019, 1310
BGH, Urteil vom 04.04.2019 - III ZR 35/18
1. Bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von Sportlehrern bei einem Unglücksfall während des Sportunterrichts beschränkt sich die Haftung (§ 839 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, da das Haftungsprivileg für Nothelfer (§ 680 BGB) nicht eingreift.*)
2. Bei grober Fahrlässigkeit sind in einem solchen Fall die im Arzthaftungsrecht entwickelten Beweisgrundsätze bei groben Behandlungsfehlern (Beweislastumkehr), die nach der Senatsrechtsprechung entsprechend bei grober Verletzung von spezifisch dem Schutz von Leben und Gesundheit dienenden Berufs- oder Organisationspflichten (Kernpflichten) gelten, nicht anwendbar, da es sich bei der Amtspflicht der Sportlehrer zur Ersten Hilfe nicht um eine Haupt-, sondern nur eine Nebenpflicht der Lehrkräfte handelt.*)
VolltextIBRRS 2019, 1289
OLG München, Urteil vom 27.03.2019 - 7 U 1001/18
1. Eine unterbliebene weitere Durchführung eines Importeurverhältnisses stellt keine Verletzung von Pflichten (§ 280 BGB) dar, wenn der Gläubiger nicht darlegen und beweisen kann, dass das Vertragsverhältnis für den betreffenden Zeitraum verlängert worden ist.*)
2. Die Grundsätze über den Abbruch von Vertragsverhandlungen können auch auf den Fall der Nichtverlängerung eines bestehenden Vertrags angewendet werden. Ein darauf gestützter Schadensersatzanspruch scheidet aber aus, wenn für die Nichtverlängerung Abbruch triftige Gründe bestanden.*)
3. Ein allgemeiner Investitionskostenerstattungsanspruch ist nicht anzuerkennen. Es lässt sich kein allgemeiner Rechtssatz des Inhalts aufstellen, dass der Geschäftsherr, der eine andere Person mit dem Vertrieb seiner Produkte beauftragt hat, aus dem Vertriebsvertrag verpflichtet ist, dieser anderen Person die Amortisation von Investitionen zu ermöglichen, die diese im Interesse und auf Aufforderung des Geschäftsherrn tätigt.*)
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