Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1649 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
IBRRS 2017, 2104VGH Hessen, Beschluss vom 12.12.2016 - 5 B 2341/16
§ 11 Abs. 8 letzter Halbsatz HessKAG in der ab dem 01.01.2013 geltenden Fassung belässt den hessischen Kommunen die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Entstehung des Beitragsanspruchs für das Verschaffen der erstmaligen Anschlussmöglichkeit des Grundstücks an eine leitungsgebundene Einrichtung in der Satzung auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Einrichtung festzulegen.*)
VolltextIBRRS 2017, 2098
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2017 - 5 S 1972/16
Bei der Festsetzung des Streitwerts für ein Verfahren, das die Errichtung einer Wechselwerbeanlage zum Gegenstand hat, ist ausschließlich von der Empfehlung in Nr. 9.1.2.3.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 auszugehen. Der sich aus der Anwendung der Empfehlung ergebende Betrag ist zu verdoppeln, wenn die Wechselwerbeanlage beleuchtet sein soll.*)
VolltextIBRRS 2017, 2106
VGH Hessen, Beschluss vom 31.01.2017 - 7 B 2828/16
Eine Umsatzsteuerpflicht besteht auch in Bezug auf die Gebühren des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für eine Feuerstättenschau und die Ausstellung eines Feuerstättenbescheides.*)
VolltextIBRRS 2017, 2097
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2017 - 7 A 1397/15
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2017, 2096
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.02.2017 - 8 A 2071/13
1. § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG enthält die konkludente Befugnis der Behörde zum Erlass eines Verwaltungsakts, mit dem das Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung festgestellt wird. Bei dieser Feststellung verfügt die Behörde weder über einen Beurteilungsspielraum noch über Ermessen.*)
2. Der Beginn der Errichtung der Anlage im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erfordert Handlungen von hinreichendem Intensitätsgrad und Umfang, aus denen auf die Ernsthaftigkeit der Ausnutzung der Genehmigung geschlossen werden kann. Die Arbeiten müssen die erteilte Genehmigung ausnutzen, also nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigte und genehmigungsbedürftige Teile der Anlage betreffen.*)
VolltextIBRRS 2017, 2043
BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 1.16
1. Die Befugnis einer Zuwendungsbehörde, aufgrund eines vorläufigen Bewilligungsbescheids die endgültige Höhe der Förderung in einem Schlussbescheid festzusetzen, unterliegt als Gestaltungsrecht der Verwaltung nicht der Verjährung.*)
2. Ihr kann bei Vorliegen besonderer Umstände der Einwand der Verwirkung entgegenstehen. Die Ausübung dieser Befugnis ist ansonsten aus Gründen der Rechtssicherheit nach § 242 BGB erst ausgeschlossen, wenn dreißig Jahre seit Erlass des vorläufigen Bewilligungsbescheids vergangen sind.*)
VolltextIBRRS 2017, 2010
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2016 - 18 U 20/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2017, 1971
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2017 - 11 A 748/15
Zu den Anforderungen an die Ersatz- bzw. Entschädigungspflicht gemäß § 20 Abs. 5 StrWG-NW wegen Einschränkung der Zufahrtsmöglichkeiten zu einem Grundstück.*)
VolltextIBRRS 2017, 1794
AG Mannheim, Beschluss vom 27.04.2016 - 7 M 91/15
1. Das einer Verwaltungsbehörde zukommende Privileg, sich mit einem Vollstreckungsersuchen an Stelle eines vollstreckbaren Schuldtitels eigenständig die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung zu schaffen, setzt voraus, dass dieses Vollstreckungsersuchen von der Vollstreckungsbehörde selbst erstellt wird.
2. Ein schriftliches Vollstreckungsersuchen eines Inkassodienstes ist kein Vollstreckungsersuchen der Vollstreckungsbehörde.
VolltextIBRRS 2017, 1652
VGH Mannheim, Beschluss vom 26.04.2017 - 5 S 1516/16
1. Lehnt die Baurechtsbehörde die Erteilung eines Bauvorbescheids ab, weil das im Innenbereich geplante Bauvorhaben sich gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung einfügt und seine Erschließung nicht gesichert ist, ist der Streitwert eines Klageantrags nach § 52 Abs. 1 GKG und in Anlehnung an Nr. 9.2 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Höhe eines Bruchteils des Streitwerts für eine Baugenehmigung zu bemessen.*)
2. Zur Bemessung des Bruchteils auf 50% in einem solchen Fall.*)
VolltextIBRRS 2017, 1579
BVerwG, Beschluss vom 21.02.2017 - 8 B 52.16
Wer ein Grundstück nach § 31 Abs. 5 VermG voll (zurück-)erhält, muss die für frühere Grundpfandrechte anfallenden Ablösebeträge auch dann in vollem Umfang hinterlegen, wenn er ursprünglich nur einen anteiligen Rückgabeanspruch in Bezug auf das Grundstück hatte (Anschluss an Urteil vom 23.02.2005 - 8 C 17.03).
VolltextIBRRS 2017, 1564
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.04.2017 - 1 A 10865/16
1. Mangels einer dinglichen Belastung wird durch die Gestattung der Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück nur der persönliche Eigentumsabwehranspruch des Gestattenden ausgeschlossen. Ansprüche des jeweiligen Einzelrechtsnachfolgers werden von einem Verzicht dagegen nicht erfasst (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19.12.1975 - V ZR 38/74, BGHZ 66, 37).*)
2. Eine Duldungspflicht kann bei einem unmittelbaren Eingriff in das Eigentum nicht schon allein aus einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe hergeleitet werden.*)
3. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist für den verpflichteten Rechtsträger nur dann unzumutbar, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Leistungsinteresse des Anspruchsberechtigten und dem Aufwand des Verpflichteten vorliegt. Durch das sehr allgemein gehaltene Zumutbarkeitskriterium kann ein an sich gegebener Anspruch auf Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden.*)
4. Dass der Wert einer in Anspruch genommenen Grundstücksfläche weitaus geringer ist als die Kosten, die einem verpflichteten Rechtsträger entstehen, hat nicht zwangsläufig die Unzumutbarkeit einer Folgenbeseitigung zur Folge.*)
VolltextIBRRS 2017, 1503
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2017 - 2 E 108/16
1. Kosten für einen außerprozessual tätig gewordenen Anwalt sind nicht erstattungsfähig, wenn die anwaltliche Beratung vier Wochen nach Erhebung und umfangreicher Begründung der Klage erfolgte, obwohl im Verfahren bis dahin nichts Verfahrensrelevantes geschehen war, insbesondere noch keine Klageerwiderung vorlag.
2. Zweifel an Umfang und Inhalt anwaltlicher Beratung außerhalb eines Verfahrens und unterhalb der Prozessbevollmächtigung gehen stets zulasten des Anspruchstellers.
3. Muss der Gegner aufgrund der Gesamtumstände nicht mit erstattungsfähigen Anwaltskosten rechnen, weil der Kläger den Prozess jedenfalls nach außen vollständig allein geführt hat, kommt eine Erstattung auch aus diesem Grund nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2017, 1458
VGH Hessen, Beschluss vom 08.02.2017 - 5 B 3030/16
Die Frage der anlagenmäßigen Selbstständigkeit einer Stichstraße gegenüber dem Hauptstraßenzug beantwortet sich aufgrund der natürlichen Betrachtungsweise. Die unterschiedliche Verkehrsbedeutung von Stichstraße - zwangsläufig dem Anliegerverkehr dienend - und Hauptstraßenzug - überwiegend dem inner- oder überörtlichen Durchgangsverkehrs dienend - ist eines unter verschiedenen Kriterien zur Beantwortung der Frage nach der Selbstständigkeit der Stichstraße (ständige Rechtsprechung des Senats).*)
VolltextIBRRS 2017, 1455
LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.01.2017 - LVG 1/16
1. Das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 2 LVerf verbietet es dem Gesetzgeber nicht, bei der Herstellung von Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit für die Schuldner von Anschlussbeiträgen die abschließende Regelung von Altfällen auch noch längere Zeit nach Eintritt der Vorteilslage (hier: bis zu 24,5 Jahre) zu ermöglichen.*)
2. Die Gleichbehandlung von Altanschließern mit den Neuanschließern durch eine Regelung, die eine Inanspruchnahme übergangsweise innerhalb faktisch unterschiedlich langer Höchstfristen seit dem Entstehen der Vorteilslage erlaubt, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.*)
3. Die Regelung einer Festsetzungshöchstfrist für Altfälle, in denen mangels einer wirksamen Beitragssatzung die Frist für die regelmäßige Festsetzungsverjährung noch nicht angelaufen ist, entfaltet keine unzulässige Rückwirkung.*)
4. Ein Vertrauen von Beitragsschuldnern in den Fortbestand einer mangels Belastungsklarheit verfassungsrechtlich insuffizienten Gesetzeslage ist durch die Verfassung nicht geschützt.*)
5. Es ist kein aus dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip folgendes Gebot sachgerechter Abwägung, Anschlussnehmer bloß deshalb von der Beitragspflicht auf Kosten der Allgemeinheit freizustellen, weil sie in den letzten Jahren noch nicht zu Anschlussbeiträgen herangezogen worden sind.*)
VolltextIBRRS 2017, 1309
OVG Bremen, Urteil vom 20.12.2016 - 1 LC 156/15
1. Nach dem bremischen Landesrecht stellt die Baugenehmigung den Schlusspunkt aller öffentlich rechtlichen Zulassungsentscheidungen mit Bodenbezug dar.*)
2. Bei einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis handelt es sich nicht um eine solche Zulassungsentscheidung, von der die Erteilung der Baugenehmigung abhängt.*)
VolltextIBRRS 2017, 1331
VG Cottbus, Beschluss vom 28.03.2017 - 3 L 494/16
Bei der Bestimmung des Verursachers eines Eingriffes im naturschutzrechtlichen Sinne sind bei illegal abgelagerten Abfällen auf frei zugänglichen Grundstücken die abfall- und forstrechtlichen Wertungen zur Heranziehung des Eigentümers bei der Bestimmung des Störers in die Betrachtung einzustellen.*)
VolltextIBRRS 2017, 1248
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.03.2017 - 12 ME 173/16
1. Wie im Zivilrecht setzt eine wirksame Stellvertretung im öffentlichen Recht grundsätzlich voraus, dass nicht nur eine Bevollmächtigung besteht, sondern auch erkennbar ist, dass die Erklärung im Namen des Vertretenen abgegeben wird.*)
2. Hat sich eine Umweltvereinigung im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (hier: für Windenergieanlagen) nicht beteiligt, ist ein Antrag auf Rechtsschutz unzulässig. Sie kann sich nicht darauf berufen, dass Mitglieder der Umweltorganisation während des Genehmigungsverfahrens jeweils im eigenen Namen Einwendungen vorgebracht haben.
3. Nicht jedes Tätigwerden für einen anderen, das sich auch auf Unterstützung, Information und Vorbereitung beschränken kann, schließt eine Vertretung ein.
VolltextIBRRS 2017, 1204
OVG Saarland, Beschluss vom 06.03.2017 - 1 A 228/16
1. Bekräftigung der ständigen Rechtsprechung zu den Voraussetzungen, unter denen eine ausgebaute Erschließungsanlage mangels einer nennenswerten innerörtlichen Verbindungsfunktion den satzungsrechtlichen Anforderungen einer Anliegerstraße genügt.*)
2. Die Anlegung mit hohen Aufnahmekapazitäten versehener Parkflächen beidseitig und auf dem Mittelstreifen einer im Innenstadtbereich gelegenen Erschließungsanlage und der durch sie bedingte Parkplatzsuchverkehr sprechen mit Gewicht gegen die Einordnung der Erschließungsanlage als Anliegerstraße.*)
3. Erfüllen die Gehwege einer neu ausgebauten Erschließungsanlage in Bezug auf markante Punkte, die selbst nicht durch die ausgebaute Anlage erschlossen werden (u.a. Busbahnhof, Schulen, Gericht und Krankenhaus) eine hervorgehobene innerörtliche Verbindungsfunktion für den fußläufigen Verkehr, so ist auch dies ein gegen eine Einordnung der Anlage als Anliegerstraße sprechender Gesichtspunkt.*)
VolltextIBRRS 2017, 1200
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.12.2016 - 8 S 2442/14
1. Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradweges auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.*)
2. Ein Mitglied des Gemeinderats, das wegen Befangenheit mit dem eigenen Stuhl ein Stück nach hinten von Sitzungstisch des Gremiums abrückt, sich dabei aber immer noch vor der ersten Sitzreihe der Zuschauer befindet, verlässt nicht im Sinne des § 18 Abs 5 GemO-BW die Sitzung (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung).*)
VolltextIBRRS 2017, 1010
VG Berlin, Urteil vom 14.12.2016 - 6 K 146.16
1. Wann eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt, wird gesetzlich abschließend definiert (§ 2 ZwVbG).
2. Ein Grund ist die "zum Zwecke der wiederholten nach Tagen oder Wochen bemessene Vermietung als Ferienwohnung. Nach dem Gesetzeswortlaut setzt dies die Vermietung - also die entgeltliche Überlassung - von Wohnraum voraus.
3. Die mietfreie Überlassung von Wohnungen als Gästewohnungen ist keine Zweckentfremdung und bedarf keiner Genehmigung.
VolltextIBRRS 2017, 1028
VG Köln, Urteil vom 24.03.2016 - 20 K 6559/15
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2017, 0964
VG Neustadt, Urteil vom 09.02.2017 - 4 K 883/16
1. Jeder Anschlussberechtigte ist verpflichtet, sein Grundstück an die Abwasseranlage anzuschließen, wenn für das Grundstück eine betriebsfertige öffentliche Abwasseranlage hergestellt wurde und vorgehalten wird. Die Befolgung dieses Anschluss- und Benutzungszwangs setzt das Vorhandensein funktionstüchtiger Grundstücksanschlüsse voraus.
2. Erweisen sich Anschlussleitungen für die unschädliche Abwasserbeseitigung als untauglich, z.B. weil sie schadhaft geworden sind oder (z.B. aus Altersgründen) in absehbarer Zeit untauglich zu werden drohen, und werden sie deshalb von der Gemeinde erneuert, nimmt die Kommune Handlungen vor, die der ordnungsgemäßen Erfüllung der Anschlusspflicht an die gemeindliche Abwasseranlage dienen, und damit zum Pflichtenkreis des Grundstückseigentümers gehören und die ihn von der diesbezüglichen Last befreien.
3. Bei der Frage, ob eine Grundstücksanschlussleitung erneuerungsbedürftig ist, hat die Gemeinde einen Einschätzungsspielraum.
VolltextIBRRS 2017, 0916
OVG Saarland, Urteil vom 20.02.2017 - 2 A 34/16
1. Fallen der Bekanntgabeadressat und der Inhaltsadressat auseinander, so muss dem Verwaltungsakt eindeutig zu entnehmen sein, wer von beiden inhaltlich bzw. der Sache nach Adressat des Verwaltungsakts sein soll.*)
2. Bezogen auf eine GmbH bedeutet dies, dass in dem Verwaltungsakt deutlich zum Ausdruck kommen muss, ob er sich an die Gesellschaft als solche richtet oder an ihren Geschäftsführer als natürliche Person.*)
3. Einzelfall, in dem aufgrund der persönlichen Adressierung und der Zustellung an die Privatanschrift des Geschäftsführers ohne Hinweis auf seine Vertreterstellung nicht eindeutig erkennbar war, dass die GmbH Inhaltsadressat sein sollte.*)
4. Ein Verwaltungsakt, der an dem Fehler der Unbestimmtheit des Inhaltsadressaten leidet, ist nicht vollzugs- und vollstreckungsfähig, soweit die Unbestimmtheit reicht.*)
VolltextIBRRS 2017, 0877
BVerwG, Urteil vom 22.11.2016 - 9 C 25.15
Eine vor dem 03.10.1990 im Beitrittsgebiet einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend hergestellte Teilstrecke einer insgesamt noch nicht fertiggestellten Straße, stellt weder eine "bereits hergestellte Erschließungsanlage" noch einen "Teil" einer solchen im Sinne der Übergangsreglung des § 242 Abs. 9 BauGB dar. Sie wird hierzu auch nicht durch eine nach dem 03.10.1990 beschlossene Abschnittsbildung.*)
VolltextIBRRS 2017, 0868
VG Hamburg, Beschluss vom 21.11.2016 - 9 E 5604/16
1. Die Änderung der Nutzung eines Wohngebäudes als Bordell zum Zwecke der Ausübung gewerblicher Prostitution - auch im Rahmen der sogenannten Wohnungsprostitution - ist genehmigungsbedürftig.
2. In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Wohnungsprostitution jedoch wegen des mit ihr verbundenen Störpotentials nicht zulässig und kann sofort untersagt werden.
3. Verantwortlich für die Übereinstimmung einer Nutzung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist nicht nur derjenige, der die bauliche Anlage konkret nutzt, sondern jeder über die bauliche Anlage Verfügungsberechtigte.
4. Sobald der Eigentümer und Vermieter vom Verdacht einer ungenehmigten Nutzung einer Wohnung weiß, ist er dazu verpflichtet, den Gebrauch der Wohnung zu überprüfen und eine ordnungsgemäße Nutzung sicherzustellen.
VolltextIBRRS 2017, 0357
BGH, Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 266/14
Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat.*)
VolltextIBRRS 2017, 0797
OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.02.2017 - 8 W 2496/16
Zu den Voraussetzungen eines von der Kommune betriebenen Aufgebotsverfahrens zur Ausschließung eines Eigentümers an einer Gehwegfläche entlang einer innerstädtischen Straße.*)
VolltextIBRRS 2017, 0774
OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.01.2017 - 9 LB 194/16
1. Der Frontmetermaßstab ist im Straßenreinigungsgebührenrecht nur rechtmäßig, wenn seine konkrete Ausgestaltung im Einzelfall gewährleistet, dass die Eigentümer aller Grundstücke, von denen die Straßenreinigung tatsächlich in Anspruch genommen wird, entsprechend dem Umfang der Inanspruchnahme und dem allgemeinen Gleichheitssatz veranlagt werden.*)
2. In der Regel setzt eine rechtmäßige Ausgestaltung des Frontmetermaßstabs voraus, dass neben der anliegenden auch die der gereinigten Straße zugewandte Grundstücksseite berücksichtigt wird.*)
3. Für die Beurteilung, ob eine geschlossene Ortslage im Sinne des Straßenreinigungsrechts vorliegt, ist auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen.*)
VolltextIBRRS 2017, 0773
VGH Hessen, Beschluss vom 08.02.2017 - 2 L 2760/16
1. Für die Heranziehung zu einem Straßenbeitrag zur Erneuerung einer Stichstraße ist auf den Begriff "Anlage" im Straßenbaubeitragsrecht abzustellen. Dieser deckt sich nach dem hessischen Kommunalabgabenrecht mit dem Anlagenbegriff des Erschließungsbeitragsrechts.
2. Die Frage der anlagenmäßigen Selbstständigkeit einer Stichstraße gegenüber dem Hauptstraßenzug beantwortet sich aufgrund der natürlichen Betrachtungsweise. Die unterschiedliche Verkehrsbedeutung von Stichstraße - zwangsläufig dem Anliegerverkehr dienend - und Hauptstraßenzug - überwiegend dem inner- oder überörtlichen Durchgangsverkehrs dienend - ist eines unter verschiedenen Kriterien zur Beantwortung der Frage nach der Selbstständigkeit der Stichstraße (ständige Rechtsprechung des Senats).*)
VolltextIBRRS 2017, 0681
BVerwG, Urteil vom 28.07.2016 - 7 C 7.14
1. Eine während des Revisionsverfahrens eintretende Änderung irreversiblen Landesrechts kann dazu führen, dass es an einem tauglichen Gegenstand für eine auf die maßgebliche neue Rechtslage bezogene revisionsrechtliche Prüfung fehlt, soweit der Prüfungsgegenstand erst durch die Anwendung des geänderten Landesrechts konkretisiert wird. Dann steht es im Ermessen des Revisionsgerichts, entweder das geänderte Landesrecht selbst auszulegen und auf dieser Grundlage zu entscheiden oder die Sache zurückzuverweisen und dem Berufungsgericht die Auslegung des Landesrechts zu überlassen.*)
2. Art. 4 Abs. 1 UIRL gibt dem Gesetzgeber die Festlegung und Ausgestaltung der in der Regelung aufgeführten Versagungsgründe nicht abschließend vor, sondern eröffnet ihm eine Gestaltungsoption, von der er in unterschiedlicher Weise Gebrauch machen kann.*)
3. In informationszugangsrechtlichen Streitigkeiten hat das Gericht die Sache nicht spruchreif zu machen, sondern die Verwaltungsbehörde zur Neubescheidung zu verpflichten, wenn mit Rücksicht auf einen ernsthaft in Betracht zu ziehenden Versagungsgrund ein gesetzlich vorgesehenes Drittbeteiligungsverfahren noch aussteht.*)
VolltextIBRRS 2017, 0679
BVerwG, Urteil vom 15.07.2016 - 9 A 16.15
1. Die Klage eines Landes auf Feststellung der Verpflichtung des Bundes, nach Art. 104a Abs. 2 GG die sich aus der Wahrnehmung der Straßenbaulast für die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes ergebenden Ausgaben zu tragen, stellt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art dar.*)
2. Der der Verpflichtung des Bundes nach Art. 104a Abs. 2 GG entsprechende Ersatzanspruch des Landes verjährt in entsprechender Anwendung von § 195 BGB in der seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 geltenden Fassung in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt entsprechend § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und das Land von den den Anspruch begründenden Umständen und dem Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.*)
VolltextIBRRS 2017, 0680
BVerwG, Urteil vom 01.09.2016 - 4 C 4.15
1. Die Regelung in § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG, nach der auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen ist, enthält kein Verbot i.S.v. § 67 Abs. 1 BNatSchG.*)
2. § 17 Abs. 8 Satz 1 BNatSchG setzt einen "vorgenommenen" Eingriff im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG voraus, dessen "weitere Durchführung" die Behörde untersagen kann. Die (vorsorgliche) Untersagung noch nicht erfolgter Eingriffe kann hierauf nicht gestützt werden.*)
VolltextIBRRS 2017, 0656
BGH, Beschluss vom 25.01.2017 - XII ZB 438/16
1. Die Beteiligung einer Person in einem Betreuungsverfahren als Betreuer oder Bevollmächtigter schließt nicht aus, dass dieselbe Person zugleich nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG auch sog. Kann-Beteiligte des Verfahrens und dann gemäß § 303 Abs. 2 FamFG im eigenen Namen beschwerdeberechtigt ist (im Anschluss an BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16, IBRRS 2017, 0655; BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16, IBRRS 2016, 2086; IMRRS 2016, 1266, und BGH, 09.09.2015 - XII ZB 125/15, FamRZ 2015, 2162).*)
2. Legt der Betreuer oder der Bevollmächtigte im eigenen Namen Beschwerde ein, muss das Beschwerdegericht vor einer Beschwerdeverwerfung jedenfalls in Erwägung ziehen, dass die Beschwerdeberechtigung hierfür aus § 303 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FamFG folgen kann (Fortführung BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16, IBRRS 2017, 0655).*)
3. Als Person des Vertrauens kommt in Betreuungsverfahren auch eine Person in Betracht, die der Betroffene nicht benannt hat.*)
4. Von einem für die Bejahung der Stellung als Person des Vertrauens genügenden, aktuell bestehenden Vertrauensverhältnis ist auszugehen, wenn der Betroffene einer Person eng verbunden ist und ihr daher in besonderem Maße Vertrauen entgegenbringt. Dies kann sich aus Äußerungen des Betroffenen, aber auch aus sonstigen Umständen ergeben (im Anschluss an BGH, 24.10.2012 - XII ZB 386/12, IBRRS 2012, 4721).*)
VolltextIBRRS 2017, 0655
BGH, Beschluss vom 11.01.2017 - XII ZB 305/16
Durch eine auf § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RPflG gestützte landesrechtliche Rechtsverordnung kann der Richtervorbehalt für die Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers gemäß § 1899 Abs. 4 BGB aufgehoben werden, soweit dadurch lediglich ein Ausschnitt aus dem Aufgabenbereich des Hauptbetreuers auf einen Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuer übertragen wird, ohne den Gesamtumfang des von der Betreuung erfassten Aufgabenkreises zu erweitern oder zu beschränken.*)
VolltextIBRRS 2017, 0652
BGH, Beschluss vom 19.01.2017 - V ZB 99/16
Der Umstand, dass der Betroffene vor seiner Einreise seinen Pass vernichtet hat, ist nicht geeignet, eine über sechs Monate hinausgehende Haftdauer zu begründen.*)
VolltextIBRRS 2017, 0231
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2013 - 5 S 1912/12
1. Die Rechtsverbindlichkeit eines Fortführungshandrisses kann nicht unabhängig von seinem Anlass beurteilt werden.
2. Erschöpft sich der Zweck des Fortführungshandrisses darin, einen neuen Gebäudebestand ins Liegenschaftskataster aufzunehmen und enthält er keine geeigneten und hinreichenden Maße für eine eindeutige Festlegung der Grenzpunkte, haben die Grenzmarkierungen im Fortführungshandriss keinen rechtsverbindlichen Charakter dahingehend, dass der darin festgestellte Grenzverlauf so feststeht.
VolltextIBRRS 2017, 0547
BAG, Beschluss vom 22.08.2016 - 2 AZB 26/16
Bayerische Gemeinden werden durch ihren ersten Bürgermeister auch dann wirksam vertreten, wenn die nach der gemeindeinternen Kompetenzverteilung für die Rechtshandlung erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats nicht erfolgt ist.
VolltextIBRRS 2017, 0575
BGH, Urteil vom 18.01.2017 - VIII ZR 278/15
Ein Anspruch auf Einspeisevergütung nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 c EEG 2012-I setzt voraus, dass bereits im Zeitpunkt der Errichtung der Anlage ein Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB über den Bebauungsplan vorlag. Fehlt es hieran, kommt ein Vergütungsanspruch nach dem EEG 2012-I - auch für spätere Zeiträume - selbst dann nicht in Betracht, wenn die Errichtung der Anlage auf der Grundlage einer nach § 33 BauGB erteilten Baugenehmigung erfolgte und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan anschließend noch gefasst wird.*)
VolltextIBRRS 2017, 0415
VG Sigmaringen, Urteil vom 20.01.2017 - 9 K 206/16
1. Ein Bescheid (hier: Anordnung zum Rückbau einer befestigten Ausstellungsfläche eines Autohauses am östlichen Grundstücksstreifen, für den ein Pflanzgebot besteht) wird nicht unanfechtbar, wenn die Widerrufsbelehrung unvollständig ist.
2. Die Widerrufsbelehrung ist unvollständig und damit unrichtig, wenn sie nur darüber belehrt, dass der Widerruf "innerhalb eines Monats" einzulegen sei, aber keinerlei Angaben zum Beginn der Frist macht.
3. Zu einer ordnungsgemäßen Belehrung über die Rechtsbehelfsfrist gehört eine ausreichende, für den Beteiligten verständliche Belehrung über den Fristbeginn. Er muss in die Lage versetzt werden, anhand der erteilten Belehrung und der ihm bekannten oder zugänglichen Umstände den genauen Fristablauf zu bestimmen. Dazu muss kein konkretes Datum, aber der Bezugspunkt zum Fristbeginn genannt werden.
VolltextIBRRS 2017, 0328
VG Lüneburg, Urteil vom 17.11.2016 - 3 A 138/15
1. Der Beitragspflichtige ist zur Mitwirkung bei der Aufklärung der Gründe für eine gewählte rechtliche Gestaltung verpflichtet, wenngleich die Beweislast für das Vorliegen eines Missbrauchs bei der Gemeinde liegt.*)
2. Das Motiv, einen Beitrag zu reduzieren, führt noch nicht zu einem Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, wenn daneben auch ein davon unabhängiger vernünftiger (wirtschaftlicher) Grund für die konkret gewählte rechtliche Gestaltung besteht.*)
VolltextIBRRS 2017, 0325
LG Berlin, Urteil vom 08.12.2016 - 67 S 276/16
Haben die Mietvertragsparteien vor Inkrafttreten der EnEV ein unter dem Zustimmungsvorbehalt des Mieters stehendes Modernisierungsverbot vereinbart, hat der Mieter in dem Fall, in dem die EnEV den Vermieter erstmals im Verlaufe des Mietverhältnisses als Gebäudeeigentümer zur energetischen Nachrüstung der Mietsache verpflichtet, entsprechende Modernisierungsmaßnahmen im Wege ergänzender Vertragsauslegung allenfalls dann zu dulden, wenn der Vermieter zuvor gegenüber der zuständigen Behörde erfolglos die Ausnahme- und Befreiungstatbestände der §§ 10 Abs. 5, 24 und 25 EnEV geltend gemacht hat und es ihm gegenüber wegen unterlassener Nachrüstung entweder bereits zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen gekommen oder zumindest die konkrete Gefahr eines behördlichen Tätigwerdens zu besorgen ist.*)
VolltextIBRRS 2017, 0294
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2016 - 70 A 4.14
1. Erklärt ein Landeigentümer "ich stimme der Änderung meiner Landabfindung im Bodenordnungsverfahren ... unwiderruflich zu", kann er diese Erklärung nicht anfechten.
2. Der Verzicht auf einen Widerspruch ist eine prozessuale Erklärung, die nur ausnahmsweise widerrufen werden kann, wenn die Verzichtserklärung in unzulässiger Weise - z.B. durch unzulässige Druckausübung - herbeigeführt wurde.
3. Unzulässiger Druck liegt nicht vor, wenn der Erklärende wegen des auf seinem Hof terminierten Melkens unter Zeitdruck steht.
4. Weist der Vertreter des Landratsamts darauf hin, dass es keine Einigungsalternative gebe und bei vergeblicher Einigung über den eingelegten Widerspruch zu entscheiden sei, stellt dies keinen unzulässigen Druck, sondern den typischer Gang des Widerspruchsverfahrens dar.
VolltextIBRRS 2017, 0296
BVerwG, Beschluss vom 04.10.2016 - 4 BN 11.16
1. Die Kernfrage, ob die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) verletzt ist, wenn der Entwurf eines Bebauungsplans mit seiner Begründung ausgelegt wird, obwohl die erforderliche Vorprüfung (§ 3c Satz 1 UVPG) des Einzelfalls und die Dokumentation dazu (noch) fehlen, ist für den Verwaltungsgerichtshof nicht maßgeblich und rechtfertigt keine Revisionszulassung.
2. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts, Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und deshalb auch nicht beantwortet hat.
VolltextIBRRS 2017, 0237
VG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2016 - 1 K 3757/15
1. Der abstrakt-generelle Ausschluss der Öffentlichkeit von Beratungen über Grundstücksgeschäfte durch die Geschäftsordnung des Rates einer Gemeinde ist zulässig (Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.09.2008 - 15 A 2129/08).*)
2. Das gilt auch, wenn die Beratung im Rat den Abschluss eines Mietvertrags zwischen der Gemeinde und einer GmbH betrifft, deren einzige Gesellschafterin die Gemeinde ist, da die Offenbarung von Einzelheiten des Vertrags, insbesondere des Mietzinses, die Verhandlungsposition der Gemeinde und der GmbH in künftigen Verhandlungen mit anderen Vertragspartnern schwächen könnte.*)
VolltextIBRRS 2017, 0221
LG Heidelberg, Urteil vom 07.03.2014 - 1 O 98/13
1. Wird die Feuerwehr wegen eines Rauchmelderalarms zu einem Wohnhaus gerufen, dessen Bewohner im Urlaub sind, muss sie von einem Brand ausgehen und Maßnahmen zur Bekämpfung eines Brandes ergreifen. Auch wenn kein offenes Feuer oder Rauch wahrnehmbar sind, besteht die Möglichkeit eines Schwelbrandes.
2. Auch wenn sich der Alarm als Fehlalarm herausstellt, besteht kein Schadensersatzanspruch für Schäden, die durch von der Feuerwehr ergriffene verhältnismäßige Maßnahmen (hier: Hochschieben eines elektrischen Rolladens, Einschlagen eines Kellerfensters) entstanden sind.
VolltextIBRRS 2017, 0227
VG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2012 - 4 K 1292/11
1. Grenzfeststellung und Abmarkung sowie ein Veränderungsnachweis sind Verwaltungsakte, die mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden können. Ein Fortführungsriss ist dagegen kein Verwaltungsakt, sondern Dokumentation und Nachweis von Amtshandlung, die bei der Bearbeitung von Katastervermessungen und Grenzfeststellungen ausgeführt werden.
2. Eine Abmarkung setzt voraus, dass in einer Vermessung abzumarkende Grenzpunkte festgestellt wurden. Ein Veränderungsnachweis dient dazu, flurstücksbezogene Veränderungen und Berichtigungen in das Liegenschaftskataster zu übernehmen. Er ändert die Rechtslage nicht, ist aber die Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch.
3. Erweist sich die Festlegung einer Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster als unrichtig, so sind die Grenzfeststellung und Abmarkung nach der wirklichen Lage der Grenze vorzunehmen und das Liegenschaftskataster von Amtswegen durch die Vermessungsbehörde zu berichtigen.
VolltextIBRRS 2017, 0213
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 - 2 S 2506/14
1. Ergeht ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten, tritt die einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung entgegenstehende Bindungswirkung bereits mit der Übergabe des Tenors der Entscheidung an die Geschäftsstelle ein, wenn diese gleichzeitig schriftlich angewiesen wird, den Entscheidungstenor auf telefonische Anfrage der Beteiligten an diese bekannt zu geben, da das Gericht die Entscheidung damit "aus der Hand gegeben" hat.*)
2. Wird ein wirksam unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Abgabenbescheid unter Aufhebung des Vorbehalts durch einen endgültigen Bescheid ersetzt, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für das Rechtsmittel gegen den Vorbehaltsbescheid. Der endgültige Bescheid wird nicht ohne weiteres Gegenstand des anhängigen Gerichtsverfahren, da die VwGO keine den Vorschriften des § 68 FGO und § 96 Abs. 1 SGG entsprechende Regelung kennt.*)
VolltextIBRRS 2017, 0068
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2016 - 2 S 146/16
1. Zu den Anforderungen an die Widerlegung der aus § 2 Abs. 2 Satz 2 RBStV folgenden Vermutung der Wohnungsinhaberschaft im Rundfunkbeitragsrecht.*)
2. Der im Mietvertrag genannte Mieter bewohnt eine von ihm gemietete Wohnung entgegen der Vermutung aus § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RBStV dann nicht selbst, wenn er diese Wohnung nachweislich vollständig untervermietet hat und ihm deshalb die nötige Zutritts- und Wohnberechtigung fehlt.*)
VolltextIBRRS 2017, 0013
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2016 - 4 B 1127/16
1. Eine Gaststättenerlaubnis ist wegen Unzuverlässigkeit des Gaststättenbetreibers zu widerrufen, wenn dieser wiederholt gegen ihm erteilte Auflagen verstößt und dabei zu erkennen gibt, dass er die Auflagen auch künftig nicht befolgen wird.*)
2. Bei einer auf den Außengastronomiebereich einer Gaststätte bezogenen Sperrzeitauflage hat der Gastwirt durch geeignete Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass sich während der Sperrzeit keine Gäste in dem Außengastronomiebereich aufhalten.*)
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