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IBRRS 2025, 2977
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Abnahme erfolgt: Wann beginnt die Gewährleistungsfrist?

OLG Hamburg, Urteil vom 09.11.2023 - 4 U 18/23

Die Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt auch ohne Abnahme des Werkes zu laufen, wenn das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist.*)

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IBRRS 2025, 2984
VergabeVergabe
Bauauftrag oder unselbständiger Teil eines Gesamtauftrags?

VK Westfalen, Beschluss vom 26.01.2024 - VK 1-40/23

Bauleistungen gehören dann zu einem Gesamtauftrag, wenn sie nach funktionaler Betrachtungsweise als einheitliches Bauwerk anzusehen sind. Das ist dann der Fall, wenn die verschiedenen Lose des Bauwerks dieselbe wirtschaftliche und technische Funktion erfüllen, also eine innere Kohärenz zueinander aufweisen (hier verneint für den Neubau einer Rettungswache, die im Zusammenhang mit anderen, im Stadtgebiet verteilten Rettungswachen errichtet wird).

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IBRRS 2025, 2763
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mieterrechte berühren Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung nicht!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2025 - 10 S 8/25

1. Welchen Inhalt die von einer Behörde abgegebene Erklärung hat, bestimmt sich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Maßstäben (hier zur Frage, ob eine Ordnungsverfügung durch einen Widerspruchsbescheid aufgehoben oder nur abgeändert wurde).

2. Eine der verfügten Maßnahme entgegenstehende zivilrechtliche Rechtsposition Dritter (hier: Mieter) berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung, sondern stellt lediglich ein Vollzugshindernis dar, welches nachträglich - d.h. vor Festsetzung bzw. Anwendung des jeweiligen Zwangsmittels - durch eine gegen diesen Dritten gerichtete Duldungsverfügung ausgeräumt werden kann.

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IBRRS 2025, 2825
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar hat nur eingeschränkten Rechtsschutz!

VG München, Beschluss vom 25.08.2025 - 9 E 25.4331

1. Ein Anspruch des Antragstellers als Nachbar auf bauaufsichtliches Einschreiten folgt aber nicht aus jedem erdenklichen Rechtsverstoß, vielmehr muss die verletzte Norm nachbarschützenden Charakter haben.

2. Eine inzidente Überprüfung des Bebauungsplans im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (hier: gerichtet auf Verpflichtung zum bauaufsichtlichen Einschreiten) kann regelmäßig nur eingeschränkt erfolgen. Es müssen offensichtliche Fehler vorliegen.

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IBRRS 2025, 3013
WohnraummieteWohnraummiete
Auch eine eGbR kann wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen!

LG Bochum, Urteil vom 12.09.2025 - 10 S 41/25

1. Lässt sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieterin im Gesellschaftsregister eintragen, wird also aus einer GbR eine eGbR, ändert sich an der Identität der Vermieterin nichts.

2. Auch eine vermietende eGbR kann wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter kündigen.

3. Auch ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund, das vermietete Objekt selbst nutzen zu wollen, berechtigt nur dann zur Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der Nutzungswunsch ernsthaft verfolgt wird, was der Vermieter, wenn der Eigenbedarf vom Mieter bestritten wird, zu beweisen hat.

4. Ein berechtigtes Interesse ist zu bejahen, wenn sich Eheleute trennen und ein Ehepartner ausziehen und in die vermietete Wohnung einziehen will.

5. Ein Fall der Räumungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Mieter auf Grund seines körperlichen oder geistigen Zustands nicht in der Lage ist, eine Ersatzwohnung zu finden und dorthin umzuziehen oder wenn der Gesundheitszustand oder die allgemeine Lebenssituation des Mieters durch den Umzug erheblich verschlechtert würden. Gleiches gilt, für Familienangehörige des Mieters.

6. Voraussetzung für die Gewährung einer Räumungsfrist ist, dass das Interesse des Schuldners am vorübergehenden Verbleib in seiner Wohnung (Bestandsinteresse) größer ist, als das Interesse des Gläubigers an der sofortigen Durchsetzung seines Räumungstitels (Erlangungsinteresse).

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IBRRS 2025, 2847
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rücklagen in Anleihen angelegt: Verwalter haftet auf Schadensersatz

AG Böblingen, Urteil vom 08.04.2025 - 23 C 72/25

1. Nur für eine Geldverwaltung, die sich im Rahmen üblicher, ordnungsmäßiger Verwaltung hält, besteht eine Befugnis des Verwalters. Die Befugnis besteht jedoch nicht für die Anlage von Geldern mit einer festen Laufzeit, die nur unter wirtschaftlichen Einbußen zurückgezahlt werden können.

2. Anlageformen ordnungsgemäßer Verwaltung sind Festgeldkonten, Sparbücher oder festverzinsliche Wertpapiere. Spekulative Anlagen, etwa in Aktien, offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

3. Der Verwalter ist verpflichtet, die von ihm verwalteten Gelder mündelsicher anzulegen.

4. Mündelsicher sind alle Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlage praktisch ausgeschlossen sind.

5. Für unübliche Geldanlagen, insbesondere für solche, die weniger sicher sind, bedarf es eines vorhergehenden Beschlusses.

6. Da die Gemeinschaft über eigenes Vermögen verfügt, tritt bei Vermögensabflüssen in ihrem Vermögen ein Schaden ein.

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IBRRS 2025, 3042
ProzessualesProzessuales
Wann hat eine Sache „grundsätzliche Bedeutung“?

BVerfG, Beschluss vom 08.09.2025 - 2 BvR 1760/22

1. § 522 Abs. 2 ZPO eröffnet die Möglichkeit, "substanzlose" Berufungen im Interesse einer einfachen Erledigung sowie des Berufungsbeklagten an einer schnellen rechtskräftigen Entscheidung in einem schriftlichen Verfahren zurückzuweisen. Das Berufungsgericht darf die Berufung durch Beschluss zurückweisen, wenn offensichtlich keine Erfolgsaussichten bestehen, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung keine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

2. Grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO kommt einer Sache zu, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Die Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage setzt die Revisibilität des anzuwendenden Rechts nach § 545 Abs. 1 ZPO voraus.

3. Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind.

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IBRRS 2025, 3038
ProzessualesProzessuales
Mieter umzugsfähig? Sachverständigengutachten erforderlich!

BGH, Beschluss vom 28.10.2025 - VIII ZR 17/25

Zur Verletzung des Anspruchs eines Mieters auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) im Falle der Geltendmachung einer unzumutbaren Härte i.S.v. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26.05.2020 - VIII ZR 64/19, Rz. 13 ff., NJW-RR 2020, 1019 = IBRRS 2020, 1732 = IMRRS 2020, 0765; vom 13.12.2022 - VIII ZR 96/22, Rz. 13 ff., NZM 2023, 210 = IBRRS 2023, 0327 = IMRRS 2023, 0582; vom 26.08.2025 - VIII ZR 262/24, Rn. 17 ff., IBRRS 2025, 2601 = IMRRS 2025, 1296).*)

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IBRRS 2025, 3012
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Verfügung inkl. Beschlussanfechtungsklage: Anfechtungsfrist gewahrt?

AG Wiesbaden, Urteil vom 22.07.2025 - 915 C 3064/24

1. Die Zustellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der mit einer Beschlussanfechtungsklage in einem Schriftsatz verbunden ist, wahrt nicht die Anfechtungsfrist, wenn die Übersendung des Schriftsatzes nicht von einem Zustellungswillen bezüglich der Anfechtungsklage getragen wird.*)

2. Die Zustellung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann nicht die Heilung der versäumten Klagefrist gemäß § 189 ZPO bewirken.*)

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Online seit gestern

IBRRS 2025, 2867
BauvertragBauvertrag
Mängeleinbehalt steht Vorschussanspruch entgegen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.2025 - 21 U 7/24

1. Legt der Auftragnehmer die von ihm beanspruchte Vergütung hinreichend substantiiert darf, indem er die maßgeblichen Schlussrechnungen vorlegt und in seiner Anspruchsbegründung in strukturierter Weise darauf Bezug nimmt, dann es dem Auftraggeber, dies detailliert zu bestreiten. Ein bloß pauschales Bestreiten, es seien andere als die abgerechneten Preise vereinbart worden, genügt dem nicht.

2. Um eine konkludente Abnahme durch rügelose Ingebrauchnahme der Werkleistung zu verhindern, hat der Auftraggeber etwaige Mängel rechtzeitig vor Ablauf der Prüffrist zu rügen.

3. Die Einbeziehung der VOB/B begründet für sich genommen noch keine Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts.

4. Begleicht der Auftraggeber eine Rechnung des Auftragnehmers in voller Höhe, ohne von seinem Recht auf Abzug des Sicherheitseinbehalts Gebrauch zu machen, löst dies keine Rückforderungsansprüche des Auftraggebers aus.

5. Mängel sind nicht hinreichend substantiiert vorgetragen, wenn sie nicht der Werkleistung des Auftragnehmers zugeordnet werden können.

6. Ein Vorschussanspruch scheidet regelmäßig aus, sofern der Auftraggeber sich hinsichtlich des Mängelbeseitigungsaufwands durch Einbehalt des noch geschuldeten Restwerklohns schadlos halten kann.

7. Ein prozessuales Anerkenntnis ist eine reine Prozesshandlung und beinhaltet grundsätzlich kein materiell-rechtliches Anerkenntnis.

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IBRRS 2025, 2983
VergabeVergabe
Erkannte Vergabeverstöße sind binnen zehn Tagen zu rügen!

VK Thüringen, Beschluss vom 21.02.2024 - 5090-250-4003/442

1. Der Bieter verletzt seine Rügeobliegenheit, wenn er den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.

2. Voraussetzung für das Erkennen eines Vergabeverstoßes ist die positive Kenntnis des Bieters von den tatsächlichen Umständen und zugleich die zumindest aufgrund laienhafter vernünftiger Wertung gewonnene positive Vorstellung von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften. Dabei muss sich der Bieter das Wissen des von ihm verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalts zurechnen lassen.

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IBRRS 2025, 2760
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen Abstandsflächen unterschreiten!

VGH Bayern, Beschluss vom 14.10.2025 - 15 CS 25.963

Die abstandsflächenrechtliche Privilegierung für Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten gilt unabhängig von deren Zweckbestimmung.

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IBRRS 2025, 3032
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnungsverkauf von Personengesellschaft an andere Personengesellschaft: Auch bei Personenidentität hat Mieter Vorkaufsrecht!

BGH, Urteil vom 08.10.2025 - VIII ZR 18/24

Auch die Veräußerung von vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an eine Personenhandelsgesellschaft, deren Gesellschafter mit denen der veräußernden Gesellschaft personenidentisch sind, stellt einen Verkauf an einen Dritten i.S.v. § 570b Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. (§ 577 Abs. 1 Satz 1 BGB) dar. Dies gilt auch bei einer nach der Überlassung vollzogenen oder beabsichtigten Realteilung des mit den vermieteten Räumen bebauten Grundstücks.*)

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IBRRS 2025, 2999
WohnraummieteWohnraummiete
Schlüsseleinwurf = Rückerhalt der Mietsache

LG Essen, Urteil vom 11.09.2025 - 10 S 22/25

Durch den Einwurf der Schlüssel in den Hausbriefkasten des Vermieters ist der Rückerhalt der Mietsache gegeben, ab diesem Zeitpunkt ist nur noch der Vermieter, nicht aber der Mieter in der Lage, auf die Mietsache tatsächlich zuzugreifen. Durch den Schlüsseleinwurf ist der Besitzaufgabewille des Mieters nach außen manifestiert.

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IBRRS 2025, 3028
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Nach 19 Jahren ist selbst ein Widerrufsrecht verwirkt!

LG Lübeck, Urteil vom 09.09.2025 - 5 O 246/24

Ein Verstoß gegen Treu und Glauben im Sinne von § 242 BGB kann aufgrund der illoyalen Verspätung der Rechtsausübung bei einem Widerruf nach 19 Jahren anzunehmen sein. Dies setzt voraus, dass der Berechtige es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf eingestellt hat und auch annehmen durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde. Die Verwirkung resultiert aus einer unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens und stellt eine zeitliche Grenze für die Ausübung des Widerrufsrechts dar.*)

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IBRRS 2025, 3010
ProzessualesProzessuales
Einzelne Rechnungspositionen sind „teilbarer Streitgegenstand“!

OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2025 - 5 U 137/25

1. Die Berufungsbegründung muss aus sich heraus verständliche Angabe enthalten, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungsführer bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

2. Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen. Vor allem muss das Rechtsmittel die tragenden Erwägungen des angefochtenen Urteils angreifen und darlegen, warum diese aus Sicht des Berufungsführers nicht zutreffen.

3. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen. Anderenfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

4. Die Rechtsmittelbegründung muss zudem geeignet sein, das gesamte angefochtene Urteil in Frage zu stellen. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich deren eine Abänderung beantragt ist. Andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig.

5. Einzelne Positionen einer Rechnung stellen einen "teilbaren Streitgegenstand" in diesem Sinne dar.

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Online seit 21. November

IBRRS 2025, 2895
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Vermutungen reichen für Mängelrüge nicht!

OLG Naumburg, Urteil vom 02.11.2023 - 2 U 44/20

1. Eine konkludente Abnahme der Werkleistung kann in der vorbehaltlosen Bezahlung einer Rechnung zu sehen sein, sofern der Besteller nicht innerhalb einer angemessenen Prüffrist Mängel rügt.

2. Die Werklohnforderung wird ohne Abnahme fällig, wenn die (Nach-)Erfüllung objektiv unmöglich geworden ist.

3. Die bloße Vermutung des Bestellers, dass irgendwelche, nicht näher bezeichneten Mängel an den Leistungen des Unternehmers vorhanden seien, reicht zur Darlegung von Mängeln nicht aus.

4. Ein Zurückbehaltungsrecht setzt eine Konnexität der beiderseitigen Ansprüche voraus. Diese ist bei Ansprüchen aus einer ständigen Geschäftsbeziehung zu verneinen, wenn weder ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang der Verträge noch ein gewachsenes Vertrauensverhältnis erkennbar sind.

5. Ein Besichtigungs- bzw. Vorlegungsanspruch nach § 809 BGB steht nicht in einem konnexen Verhältnis zu einer Werklohnforderung und vermag deshalb kein Zurückbehaltungsrecht zu begründen.

6. Ein solcher Besichtigungs- und Vorlegungsanspruch setzt einen gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des Anspruchs, über dessen Bestehen sich der Auftraggeber Gewissheit verschaffen wird, voraus. Dessen Voraussetzungen müssen so weit feststehen, dass nur noch die Besichtigung erforderlich ist, um seine Existenz abschließend beurteilen zu können.

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IBRRS 2025, 2982
VergabeVergabe
Grenzen nachträglicher Änderungen der Leistungsbeschreibung?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31.05.2024 - 3 VK 5/24

1. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, während des laufenden Vergabeverfahrens die Leistungsbeschreibung zu ändern.

2. Die Grenze der zulässigen Änderungen ist jedoch überschritten, wenn die Leistungsbeschreibung danach einen anderen Bewerberkreis anspricht (hier bejaht).

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IBRRS 2025, 2985
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
FNP-Teilgenehmigung durch Herausnahme von Sondergebieten?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.10.2025 - 12 KN 4/25

1. Eine Feststellung nach § 5 Abs. 2 WindBG steht der Zulässigkeit eines Antrags nach § 47 VwGO gegen die - noch vor dem Februar 2024 beschlossene - Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bezogen auf Windenergieanlagen jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtmäßigkeit der Feststellung ihrerseits von der Rechtmäßigkeit der im Normenkontrollverfahren streitigen Planänderung abhängen kann.*)

2. Eine Teilgenehmigung nach § 6 Abs. 3 BauGB einer Konzentrationsflächenplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB durch Herausnahme einzelner Sondergebiete für die Windenergienutzung ist rechtswidrig, wenn aus ihr nicht deutlich wird, welche Reichweite die Ausschlusswirkung fortan haben soll, und zudem nicht feststeht, dass der Planungsträger die Ausschlusswirkung auch mit einer geringeren Zahl von Sondergebieten gebilligt hätte.*)

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IBRRS 2025, 3011
WohnraummieteWohnraummiete
Spannend: Kündigungszugang während U-Haft und Voraussetzungen einer wirksamen Schriftsatzkündigung

AG Bremen, Urteil vom 21.07.2025 - 16 C 181/24

1. Mit der Kenntnisnahme einer Kündigungserklärung, die in den der Wohnung zugeordneten Briefkasten eingelegt wird, darf unter normalen Umständen spätestens am Folgemorgen gerechnet werden, so dass eine vorübergehende Abwesenheit des Empfängers - wie hier wegen der Untersuchungshaft - grundsätzlich den Zugang nicht verhindert.

2. Etwas anderes gilt, wenn der Vermieter weiß, dass sich der Mieter in U-Haft befindet, dann besteht die Obliegenheit, die Kündigung am Haftort zuzuleiten.

3. Weiß der neue Vermieter nichts von der U-Haft, der alte Vermieter allerdings schon, muss sich der neue Vermieter diese Kenntnis zurechnen lassen.

....

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IBRRS 2025, 3015
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nicht Mieter, sondern Untermieter angetroffen: Kündigung zugegangen?

OLG Hamburg, Urteil vom 07.10.2025 - 4 U 48/25

1. Allein die Personenidentität des Geschäftsführers des Mieters mit dem Geschäftsführer des Untermieters führt nicht dazu, dass die in den Geschäftsräumen des Untermieters tätige Mitarbeiterin zugleich auch für andere Gesellschaften, die dort faktisch kein Geschäftslokal unterhalten (wie hier eben der (Haupt-)Mieter), als Empfangsbotin fungiert.

2. Es gibt keine Verkehrssitte, wonach ein Mieter in angemieteten Räumen stets seinen Geschäftssitz nimmt und dort Zustellungen ermöglichen muss.

3. Eine Zugangsfiktion aufgrund einer Zugangsvereitelung bzw. einer vergleichbaren schwer wiegenden Treuepflichtverletzung des Mieters greift nicht zu Gunsten des Vermieters, wenn der (Haupt-)Mieter seinen Anschriftenwechsel nicht mitgeteilt hat. Eine solche Pflichtverletzung erreicht keinen Schweregrad, der eine Fiktion des Zugangs rechtfertigen würde. Dies gilt umso mehr, wenn die neue Anschrift sich dem Handelsregister entnehmen lässt.

4. § 174 BGB findet auf Prozessvollmachten keine Anwendung.

5. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand hat die Berufungsbegründung sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig.

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IBRRS 2025, 3005
SchiedswesenSchiedswesen
Bis wann kann die Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens gerügt werden?

BayObLG, Beschluss vom 19.11.2025 - 102 SchH 121/25

1. Ein Anerkenntnis in einem Schiedsgerichtsverfahren setzt grundsätzlich voraus, dass die von Amts wegen zu prüfenden Prozessvoraussetzungen gegeben sind. Die Ausnahme, wonach bestimmte Sachurteilsvoraussetzungen bei einem Anerkenntnis nicht zu prüfen sind, gilt nur, wenn der Beklagte bzw. Antragsgegner nicht dadurch eine Prüfung verlangt, dass er sein Anerkenntnis von der Erfüllung dieser Voraussetzungen abhängig macht.

2. Ein Antrag auf Feststellung der (Un-)Zulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens kann nur bis zur Bildung des Schiedsgerichts gestellt werden. Der Antrag ist nach Bildung des Schiedsgerichts auch dann unzulässig ist, wenn das Schiedsgericht keinen Zwischenentscheid erlässt und dadurch eine frühzeitige Überprüfung seiner Zuständigkeit durch die staatlichen Gerichte vereitelt.

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IBRRS 2025, 3021
ProzessualesProzessuales
Wie ist der Streitwert bei einem UKlaG-Verfahren zu ermitteln?

BGH, Beschluss vom 08.10.2025 - XII ZR 28/25

Zur Festsetzung von Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer gegen die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerichteten Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG durch einen qualifizierten Verbraucherverband.*)

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IBRRS 2025, 2976
ProzessualesProzessuales
Kosten eines privaten Rechtsgutachtens sind nicht erstattungsfähig!

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2025 - 4 W 87/25

1. Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind nur ausnahmsweise erstattungsfähig, nämlich dann, wenn die Kosten unmittelbar prozessbezogen und notwendig sind.

2. Die Kosten für die Einholung eines privaten Rechtsgutachtens zur Brüssel Ia-VO sind nicht nach § 91 ZPO erstattungsfähig, weil es Sache des Rechtsanwalts ist, die Rechtslage zu beurteilen.*)

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Online seit 20. November

IBRRS 2025, 2973
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Plant keine Luftschlösser!

OLG Bamberg, Urteil vom 02.10.2025 - 12 U 123/24

Zur Auswirkung eines Zielkonflikts zwischen vorgegebenem Kostenrahmen und anderen Beschaffenheiten des Bauvorhabens auf das Architektenhonorar.*)

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IBRRS 2025, 2981
VergabeVergabe
Vergabevermerk kann nachträglich erstellt werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.08.2024 - 2 VK 1/24

1. Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers ist nicht grenzenlos. Die Anforderungen müssen vielmehr objektiv auftrags- und sachbezogen sein, die Begründung nachvollziehbar. Ob diese Anforderungen erforderlich oder zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang und unterliegt nicht der Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen.

2. Der Vergabevermerk kann auch erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens erstellt werden.

3. Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes kann die Antragsbefugnis nur demjenigen Bieter fehlen, bei dem eine Rechtsbeeinträchtigung offensichtlich nicht gegeben ist (hier u.a. verneint für die Rüge, dass der Zuschlagsprätendent nach durchgeführter Internetrecherche mangels gleichwertiger Referenzen nicht geeignet sei).

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IBRRS 2025, 2986
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung bei Errichtung einer WEA?

BVerwG, Urteil vom 11.09.2025 - 7 C 10.24

1. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung stellt eine endgültige Entscheidung im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 3 WindBG dar. Auf die Bestandskraft dieser Genehmigung kommt es nicht an.*)

2. Die Prüfung, ob der Erteilung einer Genehmigung ein artenschutzrechtliches Verbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG entgegensteht, ist auf die naturräumlichen Gegebenheiten einschließlich der faunistischen Ausstattung im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung beschränkt.*)

3. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung ist - über eine durchgeführte Vorprüfung hinaus - erforderlich, wenn und soweit Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, also zumindest vernünftige Zweifel am Ausbleiben von erheblichen Beeinträchtigungen bestehen.

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IBRRS 2025, 2826
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Doppelhauscharakter muss gewahrt bleiben!

VG München, Urteil vom 11.08.2025 - 8 K 23.3977

Ist ein unbeplanter Innenbereich in offener Bauweise bebaut, weil dort nur Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen den maßgeblichen Rahmen bilden, fügt sich ein grenzständiges Vorhaben grundsätzlich nicht nach der Bauweise ein, wenn es unter Beseitigung eines bestehenden Doppelhauses grenzständig errichtet wird, ohne mit dem verbleibenden Gebäudeteil ein Doppelhaus zu bilden (sog. Doppelhausrechtsprechung).

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IBRRS 2025, 2991
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Miete von Wohnung und Garage: Einheitlicher Mietvertrag?

AG Hamburg, Urteil vom 07.11.2025 - 49 C 174/25

1. Wird ein Mietvertrag, der im Kopf der Vertragsurkunde zwei Mieter ausweist, nur von einem Mieter unterschrieben, kann daraus nicht auf ein Vertreterhandeln des unterschreibenden Mieters geschlossen werden, wenn es nach den konkreten Umständen ebenso plausibel ist, dass die Einholung der zweiten Unterschrift schlicht vergessen worden ist.

2. Werden getrennte Verträge mit unterschiedlichen Kündigungsregelungen für Wohnung und Garage geschlossen und wird zudem im Garagenmietvertrag klargestellt, dass eine Einheit mit dem Wohnraummietvertrag nicht gewollt ist, handelt es sich nicht um einen einheitlichen Vertrag von Garage und Wohnung.

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IBRRS 2025, 2996
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Mietzahlung aufs falsche Konto kann treuwidrig sein

LG München I, Urteil vom 06.08.2025 - 14 S 13520/24

1. Mehrere Vermieter sind Mitgläubiger i.S.v. § 432 BGB bzgl. des Anspruchs auf Mietzahlung nach § 535 Abs. 2 BGB. Dies hat insbesondere zur Folge, dass die Miete nur an alle Vermieter gemeinschaftlich geleistet werden kann bzw. einer der Mitgläubiger nur Leistung an alle verlangen kann.*)

2. Einer Mietzahlung kann daher grundsätzlich nur dann schuldbefreiende Wirkung beigemessen werden, wenn sie auf das - dem Mieter bekanntgegebene - Gemeinschaftskonto aller Vermieter fließt. Eine versehentlich fortgeführte Zahlung der Miete auf das Konto des bisherigen alleinigen Vermieters einer Wohnung wirkt dagegen in der Regel nicht schuldbefreiend.

3. Die unterlassene Weiterleitung derartiger Mietzahlungen seitens des bisherigen Alleinvermieters auf das Gemeinschaftskonto bei gleichzeitigem rechtsgrundlosem Einbehalt der Mietzahlungen kann jedoch im Einzelfall einer wirksamen Zahlungsverzugskündigung bzw. der Geltendmachung eines darauf gestützten Räumungs- und Herausgabeanspruchs der Vermietermehrheit nach Treu und Glauben entgegenstehen, § 242 BGB.*)

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IBRRS 2025, 2971
ProzessualesProzessuales
Ausnutzen der Berufungsbegründungsfrist ist (hier) dringlichkeitsschädlich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2025 - 3 U 97/25

Die Notwendigkeit (Dringlichkeit) für eine Regelungsverfügung entfällt in Folge Selbstwiderlegung, d.h. durch längeres "dringlichkeitsschädliches Zuwarten" in Kenntnis der sie rechtfertigenden Umstände. In besonders gelagerten Fällen kann auch schon das bloße Ausnutzen der zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist dringlichkeitsschädlich sein.*)

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Online seit 19. November

IBRRS 2025, 2815
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Pflasterfläche ohne Gefälle: Mängelbeseitigung durch Entwässerungsrinne?

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.09.2025 - 10 U 9/25

1. Die Aufforderung des Bestellers, der Unternehmer möge die Mängel beseitigen und innerhalb einer Frist erklären, ob und in welchem Umfang er zur Mängelbeseitigung bereit sei, reicht regelmäßig für eine Fristsetzung nicht aus.

2. Pflasterarbeiten eignen sich jedenfalls nicht für die gewöhnliche Verwendung und sind deshalb mangelhaft, wenn die Gestaltung der Pflasterfläche zu Wassereinbrüchen in der anliegenden Garage führen kann.

3. Der Besteller darf solche Nacherfüllungsmaßnahmen durchführen, die den geschuldeten Erfolg nachhaltig erreichen (hier: Einbau einer Entwässerungsrinne anstatt Neuherstellung der Pflasterfläche).

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IBRRS 2025, 2975
Beitrag in Kürze
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Kranführer ohne eigenen Kran krant abhängig beschäftigt!

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.10.2025 - L 3 BA 5/23

1. Grundsätzlich besteht für Arbeiter und Angestellte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, bei einer Beschäftigung, die die Geringfügigkeitsgrenzen überschreitet, Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

2. Eine Beschäftigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb muss der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert sein und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegen, das vor allem bei Diensten höherer Art zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein kann.

3. Demgegenüber ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit regelmäßig durch das eigene Unternehmerrisiko des Erwerbstätigen, dadurch, dass dieser eine eigene Betriebsstätte unterhält, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet.

4. Das unternehmerische Risiko ist erheblich begrenzt, wenn alle kostenintensiven Materialien und Werkzeuge bereitgestellt werden. Bei dem Führen sehr teurer Maschinen Dritter, wie z. B. Baummaschinen und Krane, ist deshalb allgemein von der Eingliederung in einen fremden Betrieb auszugehen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05 -, IBRRS 2005, 5065).

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IBRRS 2025, 2970
VergabeVergabe
Gleiche Kapazitäten für verschiedene Vergabeverfahren?

VK Thüringen, Beschluss vom 07.02.2023 - 5090-250-4003/398

1. Ein Bieter muss grundsätzlich erst zum Zeitpunkt der Auftragsausführung und nicht bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder der Zuschlagserteilung über die erforderlichen Mittel und Kapazitäten für die Auftragsausführung verfügen.

2. Für die Eignung des Bieters ist grundsätzlich nur erforderlich, dass belastbare Umstände vorliegen, die mit Blick auf den zukünftigen Zeitpunkt der Leistungserbringung die Annahme rechtfertigen, der Bieter sei in der Lage, die zur Auftragsausführung erforderlichen Mittel und Kapazitäten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3. Dem steht nicht entgegen, dass der Bieter dieselben Mittel und Kapazitäten in einem parallelen Vergabeverfahren angeboten hat.

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IBRRS 2025, 2924
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beteiligungsrecht missachtet: BImSchG-Vorbescheid ist aufzuheben!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2025 - 22 D 268/24

1. Ein unter Missachtung des absoluten Beteiligungsrechts der Gemeinde nach § 36 BauGB erteilter Vorbescheid nach § 9 BImSchG ist ohne Überprüfung seiner materiellen Rechtmĭßigkeit aufzuheben - und zwar auch dann, wenn die Kommune bei zutreffender Beurteilung des Vorhabens verpflichtet gewesen wäre, ihr Einvernehmen zu erteilen.*)

2. Nicht jede Veränderung eines Vorhabens, zu dem die Beteiligung erfolgt ist, löst eine erneute Beteiligungspflicht aus. Voraussetzung hierfür ist vielmehr, dass durch die Veränderung bauplanungsrechtliche Belange, die bei der Frage der Einvernehmenserteilung zu berücksichtigen waren, neuerlich berührt oder erstmals so erheblich betroffen werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt.*)

3. Allein die Umstellung des Verfahrens von einem Antrag nach § 9 Abs. 1 BImSchG auf einen solchen nach § 9 Abs. 1a BImSchG löst eine erneute Beteiligungspflicht regelmäßig nicht aus. Bei den Vorbescheidsverfahren nach § 9 Abs. 1 und Abs. 1a BImSchG handelt es sich nicht um zwei unterschiedliche Verfahrensarten; der Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG ist gegenüber demjenigen nach § 9 Abs. 1 BImSchG kein "Aliud", sondern ein "Minus", ein Verfahrenswechsel findet nicht statt.*)

4. Im Verfahren nach § 36 BauGB trifft die Gemeinde eine Mitwirkungsobliegenheit. Kommt sie dieser Mitwirkungslast nicht nach und fordert die aus ihrer Sicht zur vollständigen Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlichen Unterlagen nicht nach, kann sie sich später nicht auf deren Fehlen berufen. Dies gilt namentlich dann, wenn sich die Gemeinde auf der Basis der nunmehr als unzureichend angesehenen Unterlagen in der Lage gesehen hat, ihr Einvernehmen zu versagen.*)

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IBRRS 2025, 2746
WohnraummieteWohnraummiete
Was ist ein aufwändig gestaltetes Wohnumfeld?

AG Pankow, Urteil vom 20.10.2025 - 4 C 5143/24

1. Ohne Spritzwasserschutz verfügt die Wohnung über keine Duschmöglichkeit, was sich wohnwertmindernd auswirkt.

2. Der Instandhaltungszustand eines Gebäudes einschließlich seines Treppenhauses und Eingangsbereichs ist im Vergleich zu Gebäuden der gleichen Altersklasse zu sehen.

3. Aufwändig gestaltet ist ein Wohnumfeld, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Gestaltung vorhanden ist. Hierfür ist ein besonderer gärtnerischer und/oder architektonischer Aufwand erforderlich, der in unterschiedlichsten konkreten Ausprägungen erscheinen kann, der aber über grundlegende Strukturen, wie das Vorhandensein befestigter Wege oder bepflanzter Bereiche, signifikant hinausgehen muss.

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IBRRS 2025, 2944
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Versammlung eigenmächtig einberufen: Beschlüsse (nur) anfechtbar!

LG Gera, Urteil vom 23.09.2024 - 5 S 199/23

1. Die eigenmächtige Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen Miteigentümer führt zu anfechtbaren, nicht aber zu nichtigen Beschlüssen.*)

2. Das Gebrauchmachen von einer angefochtenen - nicht bereits rechtskräftig für ungültig erklärten Beschlussfassung - Ermächtigung zur Einberufung und das Verweigern einer Terminsverlegung bei einer Klein-Anlage führt zur Ungültigerklärung auch der Zweitbeschlüsse.*)

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IBRRS 2025, 2974
SachverständigeSachverständige
Hinweis auf Vorschussüberschreitung eilt!

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.09.2025 - 4 W 142/25

Die Vergütung des Sachverständigen ist nach § 8a Abs. 4 JVEG auf den Auslagenvorschuss zu kappen, wenn der Sachverständige nicht rechtzeitig auf die Überschreitung des Auslagenvorschusses hingewiesen hat. Der eindeutige Wortlaut des § 8a Abs. 4 JVEG lässt keinen Spielraum für eine einschränkende Auslegung.*)

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IBRRS 2025, 2953
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann ist ein Rechtsanwalt „pleite"?

BGH, Beschluss vom 03.11.2025 - AnwZ (Brfg) 31/25

1. Ein Vermögensverfall eines Rechtsanwalts ist gegeben, wenn dieser in ungeordnete finanzielle Verhältnisse geraten ist, aus denen er sich in absehbarer Zeit nicht befreien kann und seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

2. Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Vollstreckungshandlungen können den Vermögensverfall eines Rechtsanwalts belegen, wobei Fehler in Titeln und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im jeweils vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden müssen.

3. Für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein der Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens maßgeblich.

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IBRRS 2025, 2950
ProzessualesProzessuales
Hauptsacheverfahren anhängig: Beweisverfahren unzulässig!

OLG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2025 - 4 W 152/25

Verteidigt sich der Antragsteller in einem Klageverfahren mit Einwendungen, deren Tatsachengrundlage Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens ist, steht das Klageverfahren als anhängiger Rechtsstreit der Einleitung eines Beweisverfahrens entgegen.

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Online seit 18. November

IBRRS 2025, 2962
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Planungsziele, keine Planungsmängel?

OLG Jena, Urteil vom 30.10.2025 - 8 U 533/24

1. Macht der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer Mängelansprüche wegen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit geltend, hat der Auftraggeber im Ausgangspunkt die vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele, an denen das Planungs- und Überwachungswerk zu messen ist, darzulegen.

2. Ist keine Beschaffenheit vereinbart, kann ein Mangelanspruch nur gegeben sein, wenn sich das Werk nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Entscheidend ist, welche Planung die verkehrsbeteiligten Kreise im konkreten Fall erwarten durften.

3. Die Höhe der geschuldeten Vergütung richtet sich beim Fehlen einer Vereinbarung nach dem Preisrecht der HOAI. Dafür hat der Auftragnehmer zunächst vorzutragen, welche konkreten Leistungen beauftragt und erbracht wurden.

4. Notwendige Voraussetzung der Nichterhebung eines Beweises wegen unterbliebener Zahlung des Vorschusses ist die Anordnung der Vorschusszahlung unter Fristsetzung. Ausnahmsweise kann eine zweimalige Fristsetzung geboten sein (hier bejaht).

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IBRRS 2025, 2948
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Konzeptbewertung mittels Punktespannen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.11.2025 - 1 VK 60/25

1. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, dass der öffentliche Auftraggeber bei einer Konzeptbewertung den Erfüllungsgraden lediglich Punktespannen - keine konkreten Punktwerte - zuordnet, ohne dabei festzulegen, nach welchen (Unter-)Kriterien die Punkte innerhalb eines Erfüllungsgrades vergeben werden.

2. Bei der Bewertung von Konzepten kommt es nicht darauf an, jeden Benotungswert rechnerisch herzuleiten. Es genügt vielmehr, wenn die der öffentliche Auftraggeber dokumentiert, auf welche Aspekte sie die Bewertung eines Konzepts im Einzelnen stützt.

3. Sollen Konzepte bewertet werden, ist lediglich anzugeben, was erwartet und bewertet wird, nicht hingegen, welche Inhalte ein Konzept haben muss, um eine möglichst gute Bewertung zu erlangen

4. Das Kriterium "Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung beauftragten Personals" weist bei Architekten- und Ingenieurleistungen regelmäßig einen hinreichender Auftragsbezug auf, solange nur durch eine entsprechende vertragliche Regelung sichergestellt ist, dass die ursprünglich eingesetzten Mitarbeiter nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers und nur durch qualitativ gleichwertiges Personal ersetzt werden können.

5. Die Rüge des Bieters, der öffentliche Auftraggeber habe die Bewertung des Angebots nur unzureichend dokumentiert, ist als unzulässige Rüge "ins Blaue hinein" zu qualifizieren, wenn für den Bieter kein begründeter Anhalt aufgrund von Äußerungen oder anderweitigem Verhalten des öffentlichen Auftraggebers für eine solche Annahme bestand.

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IBRRS 2025, 2951
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an sektoralen B-Plan zur Wohnraumversorgung?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.10.2025 - 1 C 10872/24

1. Die Festsetzungsmöglichkeit gemäß § 9 Abs. 2d Satz 1 Nr. 2 BauGB für einen sektoralen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung bezieht sich nur auf die Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen; sie lässt die sonstigen nach § 34 Abs. 1 BauGB bestehenden Nutzungsmöglichkeiten unberührt.*)

2. Wenn Gebäude mit Wohnungen errichtet werden, müssen diese den Tatbestandsmerkmalen des § 9 Abs. 2d Satz 1 Nr. 2 BauGB Rechnung tragen. Mindestens eine Wohnung muss mithin die baulichen Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllen.*)

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IBRRS 2025, 2968
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Innenputz gehört nicht zu "Dach und Fach"!

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.10.2025 - 14 U 103/20

1. Ist der Vermieter lediglich für die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache an "Dach und Fach" auf seine Kosten verpflichtet und ordnet der Mietvertrag dem Bereich "Fach" einerseits konstruktive Teile und andererseits solche Teile, die der Funktionsfähigkeit dienen und die Benutzbarkeit der Mietsache ausmachen, zu, kann der Innenputz als "Überzug aus Mörtel auf Wand- und Deckenflächen" nicht als konstruktiver Teil des Gebäudes angesehen werden, so dass Schäden am Innenputz der Mieter selbst zu beseitigen hat.

2. Dies gilt erst recht, wenn der Außenputz an der Fassade ausdrücklich in der Klausel erwähnt und insoweit die Instandsetzungsverpflichtung dem Vermieter auferlegt wird, sich zum Innenputz dagegen keine Regelung findet.

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IBRRS 2025, 2921
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Klimaanlage vor 01.12.2020 eingebaut: Beseitigungsanspruch nach WEG a.F.!

BGH, Urteil vom 10.10.2025 - V ZR 41/24

1. Für die bereits vor dem 01.12.2020 bei Gericht anhängigen Verfahren besteht die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, über diesen Zeitpunkt hinaus in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG fort, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Kenntnis gebracht wird.

2. Die Rechtswidrigkeit einer baulichen Veränderung, die zur Entstehung eines Beseitigungsanspruchs führt, beurteilt sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung, wenn die bauliche Veränderung zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen war.

3. Alle Wohnungseigentümer, denen über das bei einem gedeihlichen Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus Nachteile i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG a.F. durch die bauliche Veränderung erwachsen, müssen zustimmen.

4. Unter einem einen Gestattungsanspruch ausschließenden Nachteil ist jede nicht ganz unerhebliche konkrete und objektive Beeinträchtigung zu verstehen. Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann.

5. Ein Nachteil i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG a.F. kann sich auch aus einer Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage ergeben

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IBRRS 2025, 2967
Beitrag in Kürze
BankrechtBankrecht
Wie ist die Berechnungsmethode für Vorfälligkeitsentschädigung angeben?

BGH, Urteil vom 21.10.2025 - XI ZR 187/23

Zur Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (Fortführung Senatsurteile vom 03.12.2024 - XI ZR 75/23, IMRRS 2025, 0039 = BGHZ 242, 227, und vom 20.05.2025 - XI ZR 22/24, IMRRS 2025, 0731 = BGHZ 244, 50).*)

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IBRRS 2025, 2958
ProzessualesProzessuales
„Übersehen" eines (nachgelassenen) ist Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 28.10.2025 - II ZR 147/24

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, dass das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss.

2. Das Übersehen eines nachgelassenen und fristgerecht eingereichten Schriftsatzes durch das Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör.

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IBRRS 2025, 2947
ProzessualesProzessuales
Was vorbei ist, ist vorbei!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.09.2025 - 1 W 10/25

Ist ein selbständiges Beweisverfahren durch den Ablauf einer ordnungsgemäß gesetzten oder einer angemessenen Stellungnahmefrist zu dem eingeholten Gutachten beendet, findet eine weitere Beweisaufnahme grundsätzlich nicht mehr statt. Eine Fortsetzung der Beweisaufnahme kann dann nur noch im Hauptsacheverfahren erfolgen.*)

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Online seit 17. November

IBRRS 2025, 2788
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose Zahlung = Anerkenntnis?

OLG Naumburg, Urteil vom 21.08.2023 - 12 U 36/23

1. Bei einem deklaratorischen Anerkenntnis handelt es sich um eine Regelung mit dem Ziel, ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Punkten dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen.

2. Die Annahme eines Schuldanerkenntnisses ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Beteiligten dafür unter den konkreten Umständen einen besonderen Anlass hatten. Ein solcher besteht nur dann, wenn zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrschte.

3. Weder die vorbehaltlose Bezahlung einer Forderung noch die Bestätigung einer Forderungsaufstellung genügen für sich genommen, um ein Anerkenntnis zu begründen.

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IBRRS 2025, 2949
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VergabeVergabe
"Position nicht kalkulierbar" ist keine hinreichende Rüge!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2024 - Verg 14/23

1. Auch wenn an den Inhalt einer Rüge keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, setzt eine ordnungsgemäße Rüge doch eine konkrete und deutliche vergaberechtliche Beanstandung voraus, so dass der öffentliche Auftraggeber erkennen kann, um welchen konkreten Verstoß es sich handelt, und dass von ihm die Beseitigung dieses Vergaberechtsfehlers verlangt wird.

2. Bieterfragen dienen einem anderen Zweck und stellen von daher grundsätzlich keine Rüge dar.

3. Die im Zusammenhang mit einer Bieterfrage getroffene Äußerung, "Die Position ist nicht kalkulierbar", erfüllt (hier) die Voraussetzungen einer Rüge nicht.

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