Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 134.787 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht 26 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 179 Urteile neu eingestellt.

Über 42.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Aktuelle Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

26 Urteile - (179 in Alle Sachgebiete)

Online seit gestern

IBRRS 2025, 2149
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Doppelhauscharakter noch gewahrt?

VGH Bayern, Beschluss vom 31.07.2025 - 9 CS 25.772

1. Eine Befreiung von einer Festsetzung, die nicht (auch) den Zweck hat, die Rechte der Nachbarn zu schützen, sondern nur dem Interesse der Allgemeinheit an einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung dient, verletzt die Nachbarrechte nur dann, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird.

2. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wie der Anzahl der Vollgeschosse sind grundsätzlich nicht drittschützend.

3. Ist ein Doppelhaus in einem Gebiet mit offener Bauweise errichtet worden, können die Grundstücknachbarn verlangen, dass ihr jeweiliger Nachbar die Doppelhaussituation nicht aufhebt. Die Festsetzung ist insoweit nachbarschützend.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2003
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Bestandsschutz nach Nutzungsänderung!

OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 16.06.2025 - 7 B 225/25

Bei mehrfachen ungenehmigten Nutzungsänderungen erlischt ein etwaiger Bestandsschutz insgesamt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 14. August

IBRRS 2025, 1953
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wer von der Baugenehmigung abweicht, riskiert einen Abriss!

VGH Bayern, Beschluss vom 28.04.2025 - 1 ZB 24.1940

1. Bei der Frage, ob es sich um ein anderes als das ursprünglich genehmigte Bauvorhaben handelt ("aliud"), kommt dabei entscheidend darauf an, ob durch die Änderung Belange, die bei der ursprünglichen Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich oder andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt.

2. Eine nicht genehmigte Bebauung ist bei der Feststellung eines Bebauungszusammenhang nur dann zu berücksichtigen, wenn sie in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhandensein der Bauten abgefunden haben.

3. Eine Teilbeseitigung als milderes Mittel anstelle einer vollständigen Beseitigung kommt nur dann in Betracht, wenn durch sie zumindest im Wesentlichen rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 13. August

IBRRS 2025, 2125
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unklarheiten in der Baugenehmigung gehen zu Lasten des Bauherrn!

VGH Bayern, Beschluss vom 18.07.2025 - 1 ZB 24.1903

1. Die in einer Baugenehmigung getroffenen Regelungen müssen für die Beteiligten – gegebenenfalls nach Auslegung – eindeutig zu erkennen und einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung nicht zugänglich sein.

2. Nachbarn müssen zweifelsfrei feststellen können, ob und in welchem Umfang sie betroffen sind. Eine Verletzung von Nachbarrechten liegt vor, wenn die Unbestimmtheit der Baugenehmigung ein nachbarrechtlich relevantes Merkmal betrifft.

3. Der Inhalt der (erlassenen) Baugenehmigung bestimmt sich nach der Bezeichnung und den Regelungen im Baugenehmigungsbescheid, der konkretisiert wird durch die in Bezug genommenen Bauvorlagen. Hierbei trägt in erster Linie der Bauherr die Verantwortung dafür, dass die eingereichten Bauvorlagen vollständig sind und eine Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens erlauben.

4. Mängel, Unklarheiten und „Lücken“ der genehmigten Bauvorlagen gehen grundsätzlich zu Lasten des Bauantragstellers.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 12. August

IBRRS 2025, 2109
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sind Arztpraxen „wohnartig“?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2025 - 7 B 585/25

1. Bei der „Wohnartigkeit“ handelt es sich nicht um eine eigenständige, auf die Gebietsverträglichkeit bzw. das Maß der Störungen der Umgebung bezogene Zulässigkeitsvoraussetzung des § 13 BauNVO, sondern in erster Linie um eine Charakterisierung der von § 13 BauNVO erfassten Berufsausübungen.

2. Kennzeichen der freiberuflichen Tätigkeiten i.S.v. § 13 BauNVO ist, dass sie wohnähnlich, gleichsam „privat“ und deshalb mehr oder weniger in jeder Wohnung ausgeübt werden können. Fällt eine Tätigkeit - wie die ärztliche Berufsausübung - darunter, bietet § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BauNVO ausreichende Möglichkeiten, gebietsunverträgliche Störungen zu unterbinden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1901
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ein (kleines) Feuerwehrgerätehaus ist nicht zu laut!

VG München, Beschluss vom 02.07.2025 - 11 SN 25.2449

1. Feuerwehrgerätehäuser sind als Anlagen für Verwaltungen in einem Dorfgebiet regelmäßig zulässig. Das lässt den Schluss zu, dass von ihnen typischerweise keine unzumutbaren Immissionen ausgehen, zumal dann, wenn es sich um ein sehr kleines Gerätehaus einer Ortsteilfeuerwehr handelt, das über lediglich ein Tragkraftspritzenfahrzug verfügt, dessen Einsatzaufkommen - insbesondere nachts - überschaubar sein dürfte.

2. Unbebaute Außenbereichsgrundstücke stellen zwar möglicherweise nicht per se, aber jedenfalls dann keine maßgeblichen Immissionsorte dar, wenn eine Bebauung mit schutzbedürftigen Nutzungen allenfalls denkbar, aber nicht konkret geplant is.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 11. August

IBRRS 2025, 2029
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an den zweiten Rettungsweg einer Dachterrasse?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.07.2025 - 7 A 1822/23

1. Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

2. Aufgrund einer Dachterrasse zukommende Aufenthaltsfunktion ist im Einzelfall das Vorhandensein eines zweiten Rettungswegs erforderlich, damit bei einem Brandereignis eine effektive Rettung von Menschen möglich ist. Eine Ausnahme von diesem Erfordernis kann in Betracht gezogen werden, wenn die Dachterrasse als begehbare Dachfläche für eine Brandbeanspruchung von unten feuerhemmend ausgebildet ist und außerdem ein Verbindungstreppe zwischen der Wohnung und der Dachfläche als notwendige Treppe ohne eigenes Treppenhaus ausgebildet ist (hier verneint).

3. Mit der Entstehung eines Brandes muss jederzeit gerechnet werden.

4. In einer Brandsituation muss eine effektive Rettung von Personen gewährleistet sein. Das betrifft nicht nur gesunde und besonnene Personen. Es muss auch gewährleistet sein, dass Mitarbeiter der Feuerwehr in Schutzanzügen mit Atemschutzgerät und gegebenenfalls mit Rettungs- und Löschausrüstung den Rettungsweg passieren können, um in ihrer Mobilität eingeschränkte oder in einer Brandsituation orientierungslose Personen zügig aufzufinden und zügig aus dem Gefahrenbereich herauszubringen. Das ist bei einer 60 cm breiten Treppe nicht gewährleistet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1863
ProzessualesProzessuales
Anordnungsgrund trotz Vorwegnahme der Hauptsache?

OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 07.02.2025 - 22 B 92/25

1. Wird mit der begehrten Regelung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Hauptsache vorweggenommen, liegt ein Anordnungsgrund nur dann vor, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre.*)

2. Eine endgültige, unumkehrbare Rechtsvereitelung im eigentlichen Sinne scheidet mit Blick auf das möglicherweise baldige Inkrafttreten eines neuen § 9 Abs. 1a Satz 2 BImSchG (BT-Drs. 20/14777, BR-Drs. 46/25) jedenfalls dann aus, wenn die daneben verbleibenden Anträge auf Vollgenehmigung nach § 6 BImSchG und auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 BImSchG auch unter Berücksichtigung absehbarer Änderungen der Rechtslage weiterhin realistische Erfolgsaussichten haben.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 8. August

IBRRS 2025, 1911
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nicht jede Verkehrs(mehr)belastung ist rücksichtslos!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.05.2025 - 10 B 384/25

1. Die Erschließungssituation eines Grundstücks lässt den Schluss auf die Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens nur dann (ausnahmsweise) zu, wenn diese sich durch eine vorhabenbedingte Überlastung einer das Grundstück des Betroffenen erschließende Straße, insbesondere durch Staus oder unkontrollierten Park(such)verkehr, erheblich verschlechtert und die entstehende Gesamtbelastung infolge dessen bei Abwägung aller Belange unzumutbar ist.

2. Es besteht hingegen kein rechtlich schützenswerter Anspruch darauf, dass das eigene Grundstück über die es erschließende öffentliche Straße zu jeder Zeit ohne Verzögerung und ohne vorübergehende Behinderung durch andere Verkehrsteilnehmer zu erreichen ist.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 7. August

IBRRS 2025, 1862
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorbereitungshandlungen = Beginn der Errichtung?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.03.2025 - 12 ME 49/24

1. Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des Beginns der Errichtung i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BImSchG.*)

2. Die Vorgaben für das Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind auch hinsichtlich des Erlöschens der von ihr ersetzten oder in ihr eingeschlossenen Genehmigungen maßgebend.*)

3. Besteht ein fachrechtliches Vorhaben aus mehreren zulassungspflichtigen Maßnahmen und schließt eine Zulassung (z. B. Planfeststellungsbeschluss, immissionsschutzrechtliche Genehmigung) aufgrund ihrer Konzentrationswirkung die anderen Zulassungen mit ein, so ist für das Vorhaben bereits dann eine umfassende UVP durchzuführen, wenn nur eine oder mehrere der Maßnahmen aufgrund einer Ordnungsnummer der Anlage 1 zum UVPG eine UVP-Pflicht auslösen.*)

4. Ein immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiges Vorhaben kann nicht durch einen baurechtlichen Vor- und/oder Teilgenehmigungsakt und eine immissionsschutzrechtliche Schlussgenehmigung legitimiert werden.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 6. August

IBRRS 2025, 1915
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Reichen 420 m Abstand zu einem Rotmilanhorst?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2025 - 10 S 1455/23

1. Zur Errichtung einer Windenergieanlage im Abstand von lediglich ca. 420 m zu einem Rotmilanhorst, ohne dass im konkreten Fall ein vorhabenbedingtes signifikant erhöhtes Tötungsrisiko i.S.v. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.*)

2. Es ist naturschutzfachlich zwar anerkannt, dass die phänologischen Phasen bzw. die relevanten Aktivitätsperioden der zu untersuchenden Vogelart ebenso wie dessen täglicher Aktivitätsmechanismus bei der Erfassung zu berücksichtigen sind. Ein fachlicher Standard dergestalt, dass in den einzelnen phänologischen Phasen eine bestimmte Zahl an Beobachtungstagen zwingend einzuhalten ist, lässt sich jedoch nicht feststellen.*)

3. Stellt die Genehmigungsbehörde die Standsicherheit dadurch sicher, dass die Erteilung eines Baufreigabescheins an eine vollständige Prüfung der Standsicherheit geknüpft wird, erstreckt sich die Feststellungswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht auf die Standsicherheit. Darin liegt auch keine unzulässige Verlagerung der Prüfung der Standsicherheit aus dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in ein nachgelagertes Verfahren.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 5. August

IBRRS 2025, 1909
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gemeindliches Einvernehmen ist unwiderruflich!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.06.2025 - 2 R 35/25

Hat die Gemeinde ihre Planungshoheit durch die Prüfung und Erteilung ihres Einvernehmens gewahrt, wird sie entsprechend ihrer Verantwortung zur eigenständigen Prüfung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen im Genehmigungsverfahren ähnlich behandelt, als habe sie die Baugenehmigung mit Erteilung des Einvernehmens selbst erteilt. So wie die Gemeinde keinen Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer von ihr selbst erteilten Baugenehmigung hätte, steht ihr auch im Falle ihrer Mitwirkung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Aufhebung einer gleichsam von ihr selbst (mit-)erteilten Genehmigung zu.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1912
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Voraussetzung für Einstufung als faktisches Wochenendhausgebiet?

VG Karlsruhe, Urteil vom 30.04.2025 - 2 K 6709/24

1. Bei der Frage, ob es sich bei einer überwiegend aus Wochenendhäusern bestehenden Bebauung um ein faktisches Wochenendhausgebiet handelt, können Wochenendhäuser für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs ausnahmsweise maßstabsbildend sein, auch wenn sie nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen.*)

2. Die Einstufung als faktisches Wochenendhausgebiet hat allerdings zur Voraussetzung, dass die maßstabsbildende Bebauung auch einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil i. S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bildet, der Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist, die auf eine städtebaulich angemessene Fortentwicklung angelegt ist.*)

3. In einem von Seeflächen durchsetztem ehemaligen Kies- und Tonabbaugebiet ist eine regellose und ungeordnete Bebauung mit Anlagen ganz überwiegend zur Wochenend- und Freizeitnutzung, die im Wesentlichen der mit der Ufernähe einhergehenden Standortattraktivität folgt und im Übrigen sich selbst überlassen ist, nicht Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 4. August

IBRRS 2025, 1908
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hälfte der Grundstücke plankonform bebaut: B-Plan nicht funktionslos!

OVG Saarland, Beschluss vom 23.06.2025 - 2 A 164/24

1. Einzelfall eines Bebauungsplans, der mit Blick darauf, dass rund die Hälfte der im Plangebiet liegenden Grundstücke noch plangerecht bebaut werden kann, nicht funktionslos geworden ist.*)

2. Die Frage der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans ist nur nach den objektiv im Plangebiet vorgefundenen tatsächlichen Gegebenheiten zu bewerten. Das Verhalten und die Intention der plangebenden Gemeinde ist demgegenüber rechtlich ohne Belang.*)

3. Für die Beurteilung des Funktionsloswerdens einer bauplanerischen Festsetzung ist die zwischenzeitliche Entwicklung einer von dem Bebauungsplan abweichenden (neuen) planerischen Konzeption ohne Bedeutung, solange die Gemeinde als Planungsträgerin diesen Vorstellungen nicht im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden planungsrechtlichen Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans rechtlich verbindlich Ausdruck verleiht.*)

4. Eine Bauaufsichtsbehörde muss nicht gegen alle baurechtswidrigen Zustände in einem Gebiet zeitgleich vorgehen, sondern darf - etwa in Ermangelung ausreichender personeller oder sächlicher Mittel - auch anlassbezogen eingreifen und sich, wenn sie hierfür sachliche Gründe anführen kann, (zunächst) auf Einzelfälle beschränken.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 1. August

IBRRS 2025, 1907
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Schwimmbad im Außenbereich!

OVG Saarland, Beschluss vom 23.06.2025 - 2 A 101/24

1. Das Grundstück, für welches das beantragte Bauvorhaben erst genehmigt werden soll, ist für die Feststellung eines Bebauungszusammenhangs nur zu berücksichtigen, wenn es, etwa weil es sich um einen gebietstypischen und angemessenen Hausgarten handelt, bereits Teil des Bebauungszusammenhangs ist.*)

2. Aus dem Zusammenspiel der Festlegung eines Gebiets als "Fläche für die Landwirtschaft" in einem Flächennutzungsplan mit den Festsetzungen eines das angrenzende Gebiet erfassenden Bebauungsplans kann sich die planerische Entscheidung einer Gemeinde ergeben, das fragliche Gebiet von weiterer Bebauung freizuhalten.*)

3. Außenbereichsvorhaben mit anderer als land- oder forstwirtschaftlicher Bestimmung sind in der Regel unzulässig. Liegt ein Regelfall vor, kann allein der Hinweis auf den Zweck des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB, eine wesensfremde Bebauung des Außenbereichs im Regelfall zu verhindern, als Beleg einer von dem Vorhaben konkret ausgehenden Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs der Bewahrung der natürlichen Eigenart der Landschaft ausreichen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 31. Juli

IBRRS 2025, 1906
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ist ein Carport als Garage zu behandeln?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.07.2025 - 2 M 54/25

1. Relevant für das Längenmaß des § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BauO LSA von 9 m ist nur der Teil der Außenwand eines Gebäudes, der die erforderlichen Abstandsflächen nicht einhält.*)

2. Eine Garage oder ein Carport mit einer Zahl von insgesamt vier Stellplätzen überschreitet bei der gebotenen gebietsbezogenen Betrachtung nicht den in einem Wohngebiet durch die Wohnnutzung verursachten Bedarf und verletzt daher auch nicht den Gebietserhaltungsanspruch des Grundstücksnachbarn.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 30. Juli

IBRRS 2025, 1903
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wohnbedarf > Boden- und Klimaschutz?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.05.2025 - 8 S 1471/23

Zur Ermittlung und Bewertung eines (qualifizierten) Wohnraumbedarfs, der geeignet ist, sich im Rahmen der Abwägung gegen den Boden- und Klimaschutz durchzusetzen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 29. Juli

IBRRS 2025, 1799
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Dient" eine Saisonarbeiterunterkunft dem landwirtschaftlichen Betrieb?

VGH Bayern, Beschluss vom 04.07.2025 - 9 ZB 24.663

Eine Saisonarbeiterunterkunft mag für einen land- oder forstwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Betrieb zwar förderlich sein, ist für dessen spezifische Betriebsabläufe und Betriebsanforderungen (hier) jedoch nicht in besonderer Weise notwendig und "dient" diesem daher nicht.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 28. Juli

IBRRS 2025, 1837
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grenzen der "aktiven Duldung" eines baurechtswidrigen Zustands?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.06.2025 - 1 LB 127/23

1. Eine aktive Duldung darf einer Baugenehmigung nicht gleichkommen. Dem Zweck des in § 79 Abs. 1 NBauO eingeräumten Ermessens wird die Bauaufsichtsbehörde nur dann gerecht, wenn sie - sofern kein Bagatell- oder sonstiger Ausnahmefall vorliegt, der ein Einschreiten überhaupt nicht erfordert - das Ziel der Herstellung baurechtmäßiger Zustände nicht aus dem Blick verliert. Dieser Anforderung kann beispielsweise durch eine Befristung der aktiven Duldung verbunden mit einer Rückbauverpflichtung des Eigentümers bzw. Berechtigten genügt werden.*)

2. Eine aktive Duldung, die unbefristet und mit Geltung auch für den Rechtsnachfolger ausgesprochen wird, entfernt sich im Regelfall in derart krasser und offensichtlicher Weise von den gesetzlichen Grundlagen, dass sie als nichtig i.S.v. § 44 Abs. 1 VwVfG anzusehen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1683
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wann sind Kosten für einen Bauaufwand wesentlich?

VG Freiburg, Urteil vom 20.02.2025 - 4 K 1852/24

Ein Bauaufwand kann den Kosten nach als wesentlich im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Zweckentfremdungsverbotsgesetz angesehen werden, wenn er etwa ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands erreicht.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 25. Juli

IBRRS 2025, 1798
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch in Hanglage besteht kein Schutz vor Schattenwurf!

VGH Bayern, Beschluss vom 04.07.2025 - 9 ZB 24.1628

Allein aus einer topographisch leichten Hanglage kann nicht auf einen vom Plangeber intendierten Nachbarschutz einer Festsetzung über das Maß der baulichen Nutzung geschlossen werden.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 24. Juli

IBRRS 2025, 1800
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abstandsflächen dienen nicht der Instandhaltung!

VGH Bayern, Beschluss vom 01.07.2025 - 15 ZB 25.802

1. Die Feststellungswirkung eines Vorbescheids ergibt sich ausschließlich aus dessen Tenor und dem zugrundeliegenden Antrag.

2. Ein Bauvorbescheid kann auch (nur) zur Frage der grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit ergehen.

3. Eine erdrückende Wirkung kommt nur bei nach Höhe und Volumen übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarter Wohnbebauung in Betracht.

4. Auf die Erleichterung oder günstigere Durchführung von Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten haben die Abstandsflächen allenfalls eine mittelbare, rechtlich nicht durchsetzungsfähige Wirkung.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 23. Juli

IBRRS 2025, 1887
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann erlangt ein Nachbar "sichere Kenntnis" von der Genehmigung?

BVerwG, Beschluss vom 25.06.2025 - 7 B 29.24

Wann ein Nachbar sichere Kenntnis von dem erlangt oder hätte erlangen können, was auf dem Nachbargrundstück tatsächlich genehmigt worden ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und setzt nicht stets voraus, dass er die Genehmigung "in den Händen" hält (Bestätigung von BVerwG, Beschluss vom 17.02.1989 - 4 B 28.89, IBRRS 1989, 0721, und Beschluss vom 11.09.2018 - 4 B 34.18, IBRRS 2018, 3322).*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 22. Juli

IBRRS 2025, 1808
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Genehmigt bleibt genehmigt!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.06.2025 - 12 KS 55/24

Im Inkraftreten des § 45b BNatSchG noch des § 6 WindBG liegen keine Gründe dafür, ein bestandskräftig abgeschlossenes Genehmigungsverfahren für WEA mit dem Ziel wiederaufzugreifen, artenschutzrechtlich begründete Betriebsbeschränkungen aufzuheben.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 21. Juli

IBRRS 2025, 1771
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarzufahrt durch Mehrverkehr unzumutbar eingeschränkt?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.06.2025 - 1 ME 57/25

1. Die Frage, ob die Zufahrt eines Nachbarn zu seinem eigenen Grundstück durch eine vorhabenbedingte Erhöhung des fließenden und ruhenden Verkehrs auf einem im Bruchteilseigentum des Nachbarn und des Vorhabenträgers stehenden Zuwegungsgrundstück unzumutbar eingeschränkt wird, ist anhand von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zu beantworten.*)

2. Da nach § 743 Abs. 2 BGB, § 745 Abs. 2 BGB eine die Zufahrt des Nachbarn unzumutbar beeinträchtigende Nutzung der Zufahrt zivilrechtlich unzulässig wäre, wäre sie dem Vorhaben nur zuzurechnen, wenn sie sich als dessen mit hinreichender Sicherheit zu erwartende, von dem Vorhaben geradezu herausgeforderte Folge darstellte.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 18. Juli

IBRRS 2025, 1783
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Landwirtschaftlicher Betrieb oder nicht?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.06.2025 - 1 LC 131/24

1. Ob ein Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt und welche Betriebsanlagen und -mittel ihm zugehören, richtet sich nicht nach den Prämissen etwaiger für einzelne Anlagen früher erteilter Genehmigungen, sondern nach der tatsächlichen Bewirtschaftungsweise.*)

2. Der so definierte Betrieb, und nicht das zu beurteilende Vorhaben oder ein bestimmter Betriebszweig innerhalb des Gesamtbetriebs, ist Anknüpfungspunkt für die Beurteilung als landwirtschaftlich oder nicht landwirtschaftlich i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1, § 201 BauGB. Der Charakter des Betriebs kann nur einheitlich beurteilt werden, wobei das Vorhandensein relevanter nichtlandwirtschaftlicher Betriebszweige - von der anerkannten Fallgruppe der mitgezogenen Nutzungen (Hofladen, Ferienzimmer etc.) und den im Gesetz ausdrücklich geregelten Fallgruppen der im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs genutzten Biogas- bzw. Solaranlage (§ 35 Abs. 1 Nr. 6, 9 BauGB) abgesehen - die Eigenschaft des Betriebs als landwirtschaftlicher insgesamt entfallen lässt.*)

3. § 245a Abs. 6 Satz 1 BauGB ist nicht analog auf Vorhaben anwendbar, die darauf abzielen, die Anforderungen bestimmter vom Lebensmittelhandel freiwillig definierter Haltungsformen oder die auch die Hähnchenmast erfassenden Vorgaben der VO (EU) 2018/848 an eine ökologische/biologische Produktion zu erfüllen.*)

Dokument öffnen Volltext