Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 18. Dezember 2025
IBRRS 2025, 3237
Prozessuales
OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.12.2025 - 1 W 60/25
1. Ob die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren. Eine verfahrensübergreifende Generalablehnung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Daher können Mängel der Geschäftsverteilung grundsätzlich nicht Gegenstand der Ablehnung sein.
2. Wird ein Richter am Landgericht abgelehnt, ist in der Regel die gesamte Kammer mit Ausnahme des Abgelehnten zur Entscheidung berufen. Ohne weiteres zulässig ist es jedoch auch, nach dem Geschäftsverteilungsplan einen anderen Spruchkörper als jenen, der als direkter Vertreter berufen wäre, zu bestimmen.
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Online seit 17. Dezember 2025
IBRRS 2025, 2813
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2025 - 10 U 113/24
1. Leistet der Auftragnehmer verbotene Schwarzarbeit, indem er den auf den Arbeitslohn entfallenden Teil der Vergütung in bar und ohne Rechnungsstellung verlangt und entgegengenommen hat, ist der geschlossene Vertrag insgesamt unwirksam.
2. Das Gericht ist an einen übereinstimmenden Parteivortrag, dass keine "Ohne-Rechnung-Abrede" getroffen worden sei, nicht gebunden.
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IBRRS 2025, 3163
Vergabe
VK Saarland, Beschluss vom 20.08.2025 - 3 VK 2/24
1. Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nur zulässig, soweit ein Feststellungsinteresse besteht und die beantragte Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.
2. Das Feststellungsinteresse bedarf einer eigenen, gesonderten Begründung durch den Bieter. Der Vergabekammer ist es verwehrt, eine etwaige Begründung des für die Zulässigkeit des Feststellungsantrages notwendigen Feststellungsinteresses von Amts wegen aus dem Vorbringen zum Nachprüfungsantrag herzuleiten und zu prüfen.
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IBRRS 2025, 3226
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 18.11.2025 - 4 BN 4.25
1. Der Bebauungsplan und seine einzelnen Festsetzungen müssen dem Gebot der Normenklarheit und der Bestimmtheit entsprechen und deswegen hinreichend klar und unmissverständlich sein.
2. Einer Norm fehlt nicht schon deshalb die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit oder Klarheit, weil sie der Auslegung bedarf. Es reicht aus, wenn der Norminhalt durch die anerkannten Auslegungsmethoden zweifelsfrei ermittelt werden kann.
3. Das Bestimmtheitsgebot gilt auch für den räumlichen Geltungsbereich, dessen Grenzen der Bebauungsplan festsetzen muss. Hieraus ist das Erfordernis abzuleiten, den Geltungsbereich vollständig zu umgrenzen. Die in dieser Hinsicht getroffenen Festsetzungen müssen aus sich heraus klar und unmissverständlich sein.
4. Besteht ein Widerspruch zwischen der zeichnerischen Darstellung und der textlichen Beschreibung, ist er unbeachtlich, wenn er sich durch Auslegung auflösen lässt.
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IBRRS 2025, 3218
Öffentliches Baurecht
VG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2025 - 6 K 516/25
1. Nach § 76 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW n.F. besteht kein formeller Bestandsschutz mehr, wenn eine Nutzung aufgenommen wird, die der ursprünglichen Baugenehmigung nicht mehr entspricht, ohne dass eine neue Baugenehmigung erteilt wird.*)
2. Vermittelt die letzte erteilte Baugenehmigung nach § 76 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW n.F. keinen Bestandsschutz mehr und sind auch vorhergehende Baugenehmigungen erloschen, entspricht der für die Nutzungsänderung maßgebliche Stellplatzbedarf (§ 37 Abs. 3 LBO-BW) dem Bedarf im Fall einer Neuerrichtung gem. § 37 Abs. 1, 2 LBO-BW.*)
3. Die auf Erteilung eines Bauvorbescheids gerichtete Verpflichtungsklage ist unzulässig, wenn die Klägerin im Verwaltungsverfahren lediglich einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt hat.*)
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IBRRS 2025, 3138
Wohnraummiete
LG Berlin II, Urteil vom 30.10.2025 - 10 O 258/24
1. § 551 BGB erfasst auch Bürgschaften.
2. Eine Bürgschaftsvereinbarung ist trotz Überschreitung der dreifachen Monatskaltmiete wirksam, wenn Dritte unaufgefordert dem Vermieter eine Bürgschaft für den Mieter zusagen und dieser sodann mit dem Mieter in Verhandlungen eintritt und den Vertrag abschließt.
3. Das gilt zumindest dann, wenn mit einer solchen Bürgschaft erkennbar keine besonderen Belastungen für den Mieter verbunden sind.
4. Eine Privaturkunde erbringt lediglich vollen Beweis dafür, dass die in ihr enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben worden sind, während die inhaltliche Richtigkeit des Erklärten dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung unterliegt.
5. Eine Ausnahme von dieser Beweisregel wird allerdings für den Fall angenommen, dass ein Rechtsgeschäft beurkundet wird.
6. Die Erklärung, dass die Bürgschaft freiwillig abgegeben worden sein soll, ist genauso wie beispielsweise eine Erklärung, dass die Bürgschaft ohne Androhung von körperlicher Gewalt oder im vollen Besitz der geistigen Kräfte abgegeben wurde, keine Regelung, sondern eine bloße Feststellung. Für sie würde nicht einmal die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit gelten, wenn sie in einer öffentlichen Urkunde enthalten wäre und erst recht nicht in einer Privaturkunde.
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IBRRS 2025, 3144
Wohnraummiete
AG Bielefeld, Urteil vom 11.09.2025 - 408 C 180/24
Das Zurückbehalten eines Wohnungsschlüssels durch den Vermieter und das unbefugte Betreten der Wohnung seitens des Vermieters stellt einen gravierenden Mangel dar, der eine erhebliche Mietminderung rechtfertigt (hier: 50%).
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IBRRS 2025, 3191
Prozessuales
KG, Beschluss vom 08.12.2025 - 2 W 26/25
1. Der Gegenstandswert in einem Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Richters entspricht grundsätzlich dem Streitwert der Hauptsache.*)
2. Die Festsetzung eines geringeren Gegenstandwerts kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn die ablehnende Partei als einfacher Streitgenosse lediglich an einem Teil des Rechtsstreits beteiligt ist.*)
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Online seit 16. Dezember 2025
IBRRS 2025, 3225
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 13.11.2025 - VII ZR 187/24
1. Ein Schaden aufgrund einer mangelbedingten Nutzungsbeeinträchtigung wird von § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1 BGB erfasst. Dies schließt Folgeschäden ein.*)
2. Dieser Schadensersatzanspruch setzt nicht zusätzlich voraus, dass auch die Anforderungen von § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 2, § 286 BGB in Bezug auf die Nacherfüllung erfüllt sind.*)
3. Zu den Voraussetzungen von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB.*)
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IBRRS 2025, 3224
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 19.11.2025 - XII ZR 106/23
1. Wählen die Vertragsparteien aus steuerlichen Gründen eine bestimmte zivilrechtliche Rechtsgestaltung, sind die zu diesem Zweck abgeschlossenen Rechtsgeschäfte in der Regel ernstlich gewollt und keine Scheingeschäfte i.S.v. § 117 BGB, wenn sie nur im Falle ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit die angestrebte steuerrechtliche Anerkennung finden können (im Anschluss an BGH, Urteil vom 02.03.2009 - II ZR 264/07, IBRRS 2009, 1645 = IMRRS 2009, 2289 = NZG 2009, 659).*)
2. Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks tritt nicht gem. §§ 566 Abs. 1, 578 BGB kraft Gesetzes in eine von dem Veräußerer gegenüber einem gemeinnützigen Mieter aus Anlass des Mietvertragsschlusses erteilte Spendenzusage ein. Das gilt auch dann, wenn der Mieter erst durch den Spendenzufluss in die Lage versetzt werden sollte, die vereinbarte Miete aufzubringen (Fortführung der Senatsurteile vom 12.10.2016 - XII ZR 9/15, IMR 2017, 17 = NZM 2017, 35, und vom 25.07.2012 - XII ZR 22/11, IMR 2012, 451 = NZM 2012, 681).*)
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IBRRS 2025, 3219
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 26.11.2025 - 4 U 87/24
1. Bricht ein mit Abbrucharbeiten betrauter Unternehmer mehr ab als vertraglich vereinbart, scheidet eine Pflichtverletzung aus, wenn bereits keine hinreichende und für den Unternehmer erkennbare Unterscheidbarkeit zwischen den abzubrechenden und den nicht abzubrechenden Bauteilen gegeben ist.
2. Der Unternehmer kann auch ohne Abnahme Werklohn verlangen, wenn der Besteller keine (Nach-)Erfüllungsansprüche mehr geltend macht, sondern vielmehr (hier: im Klageverfahren) weitere Zahlungen an den Unternehmer ernsthaft und endgültig verweigert.
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IBRRS 2025, 3178
Vergabe
VK Südbayern, Beschluss vom 20.01.2025 - 3194.Z3.3_01-24-42
1. Wurden bei einem Verhandlungsverfahren Verhandlungen geführt und anschließend finale Angebote angefordert, so müssen bei einer Rückversetzung des Verfahrens vor die Abforderung der Erstangebote erneut finale Angebote angefordert werden.*)
2. Von einem Vorbehalt, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn keine Verhandlungen stattgefunden haben. Daran muss sich der öffentliche Auftraggeber auch bei einer Rückversetzung festhalten lassen, da die eingereichten Erstangebote mit der Einladung zu Verhandlungsgesprächen als abgelehnt gelten und auch nach einer Rückversetzung nicht mehr bezuschlagt werden können.*)
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IBRRS 2025, 3222
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 10.11.2025 - 4 BN 12.25
In einem Sondergebiet "Dauerwohnen und Fremdenbeherbergung" ist eine Festsetzung, nach der bei der Errichtung von Wohngebäuden ein bestimmter Anteil der Brutto-Grundfläche für Dauerwohnungen zu verwenden ist, eine solche zur Art der baulichen Nutzung im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO.*)
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IBRRS 2025, 3204
Wohnraummiete
LG Krefeld, Urteil vom 15.10.2025 - 2 S 14/25
Der wirtschaftliche Eigentümer kann selbst mit einer Ermächtigung des (noch) eingetragenen Eigentümers nicht zu seinen Gunsten privilegiert gem. § 573a Abs. 1 BGB kündigen, wenn er bereits in dem Zweiparteienhaus wohnt; er muss den Eigentumsübergang auf sich abwarten.*)
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IBRRS 2025, 3203
Gewerberaummiete
OLG München, Urteil vom 16.10.2025 - 32 U 941/25
1. Zum vertraglich vereinbarten Recht des Vermieters, der Ausübung des mieterseitigen Optionsrechts zu widersprechen.*)
2. Hat sich ein Vermieter vorbehalten, bei beabsichtigten Baumaßnahmen der Ausübung eines Optionsrechts des Mieters zu widersprechen, hat er diesen Widerspruch innerhalb der Frist zur Erklärung der Option, spätestens aber unverzüglich nach Zugang der Optionserklärung des Mieters zu erklären.*)
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IBRRS 2025, 3195
Kaufrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.12.2025 - 12 U 17/25
1. Betrifft der Schwerpunkt des Vertrags den Einbau von serienmäßig hergestellten Komponenten, handelt es sich um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung.
2. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn die Kapazität des gelieferten und eingebauten Batteriespeichers nach Gefahrübergang per Fernzugriff reduziert wird, und zwar auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um eine Ware mit digitalen Elementen handelt, für die Aktualisierungen bereitzustellen wären.
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IBRRS 2025, 3196
Prozessuales
OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.11.2025 - 12 W 23/25
Die Ablehnung der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren ist nicht anfechtbar.
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IBRRS 2025, 3206
Prozessuales
OLG München, Urteil vom 07.11.2025 - 32 W 1454/25 WEG
1. Streitgegenstand einer Beschlussmängelklage ist jeweils ein konkreter Beschluss. Richtet sich eine Klage gegen mehrere Beschlüsse liegt ein Fall der objektiven Klagehäufung vor. Bei der Bemessung des Streitwertes sind die Streitwerte für die Anfechtungen der Beschlüsse nach § 39 GKG zusammenzurechnen.*)
2. Die in § 49 Satz 2 GKG aus dem Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen gebildete Obergrenze für die Bemessung des Streitwertes gilt für jede Anfechtung eines gesonderten Beschlusses und nicht insgesamt für mehrere in einer Klage verbundene Anfechtungen.*)
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Online seit 15. Dezember 2025
IBRRS 2025, 3197
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.04.2023 - 4 U 177/21
1. Bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag ist die erbrachte Teilleistung auf Basis der für die Gesamtleistung vereinbarten Vergütung abzurechnen. Hierzu muss der Auftragnehmer zunächst alle Teilleistungen, die Gegenstand des Vertrags sind, zum Zwecke der Abrechnung - notfalls im Wege der Nachkalkulation der Einzelleistungen - aufgliedern und preislich bewerten. Ausreichend kann dazu auch eine gewerkebezogene Aufstellung sein.
2. Aus § 650n BGB folgt kein allgemeiner Anspruch auf Übergabe von Planungs- und Ausführungsunterlagen, die im Laufe der Planung und des Baus erstellt wurden. Vielmehr betrifft die Norm lediglich auf das Bauwerk bezogene Unterlagen von öffentlich-rechtlicher Relevanz, die für den Nachweis gegenüber Baubehörden oder anderen Behörden erforderlich sind.
3. Eine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitseinstellung des Unternehmers ist unberechtigt, wenn der Unternehmer die Arbeiten wegen Nichtleistung fälliger Abschlagszahlung verweigert hat und verweigern durfte.
4. Der Unternehmer hat einen Anspruch auf Rückgabe der Sicherheit nach § 650m Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.
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IBRRS 2025, 3177
Vergabe
VK Bund, Beschluss vom 15.10.2025 - VK 2-83/25
1. Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Frage, ob ihm der Gesamtpreis (einschließlich sämtlicher Optionen) eines Bieters ungewöhnlich niedrig erscheint, grundsätzlich ein Einschätzungsspielraum zu.
2. Der Einschätzungsspielraum verdichtet sich zu einer Pflicht zur Durchführung einer Auskömmlichkeitsprüfung, wenn die Aufgreifschwelle von mindestens 20% zwischen dem Angebotspreis und dem nächsthöheren Angebotspreis überschritten wird; Bezugspunkt kann auch die Auftragswertschätzung des öffentlichen Auftraggebers sein.
3. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn der öffentliche Auftraggeber bei einem Auftrag über Ingenieurleistungen mit einem vorgesehenen HOAI-Berechnungshonorar die Angemessenheit des Gesamtpreises in der Weise prüft, dass er den vom Bieter kalkulierten Zeitaufwand für die Auftragsdurchführung dem - nach einer plausiblen Schätzung des öffentlichen Auftraggebers - objektiv erforderlichen Zeitaufwand gegenüberstellt.
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IBRRS 2025, 3185
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Urteil vom 08.04.2025 - 9 C 1.24
Zu den Voraussetzungen einer Erschließung sogenannter gefangener Hinterliegergrundstücke bei Eigentümeridentität.*)
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IBRRS 2025, 3215
Gewerberaummiete
OLG München, Urteil vom 13.11.2025 - 32 U 1397/25
1. Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Mieterkündigung ohne Abmahnung.*)
2. Der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters wird fällig mit Rückgabe der Mietsache und Zugang einer Abrechnung beim Mieter.*)
3. Kommt der Vermieter einem Auskunftsverlangen des Mieters hinsichtlich der Abrechnung der Kaution nicht nach, so muss er sich gem. §§ 242, 162 BGB so behandeln lassen, als hätte er über die Kaution abgerechnet.*)
4. Zur Abrechnungsfrist in einfachen Fällen.*)
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IBRRS 2025, 2749
Mietrecht
OLG Hamburg, Urteil vom 15.10.2025 - 4 U 33/25
1. Wird der Sportwagen des Mieters bei der Ausfahrt aus einer Tiefgarage durch das elektrisch betriebene Rolltor beschädigt, kann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch dann vorliegen, wenn ein Drucksensor und eine zweite Sicherheitseinrichtung in Form einer Lichtschranke vorhanden sind. Das ist dann der Fall, wenn der Abstand zwischen der Schließebene des Tores und dem öffentlichen Straßenraum ungewöhnlich gering ist.
2. Die Verkehrssicherungspflicht trifft nicht nur den Eigentümer, sondern auch den Vermieter, der sich nicht auf einen pauschalen Haftungsausschluss ohne Rücksicht auf die Schadensursache oder auf technische Besonderheiten des beschädigten Fahrzeugs berufen kann.
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IBRRS 2025, 3193
Kaufrecht
OLG München, Beschluss vom 08.12.2025 - 24 U 2844/25
1. Der Käufer eines Batteriespeichers hat regelmäßig keinen Anspruch auf mangelbedingten Schadensersatz gegen den Hersteller eines Batteriespeichers.
2. Ansprüche aus einem Garantievertrag kommen nur in Betracht, wenn ein Garantiefall vorliegt (hier verneint), und sind regelmäßig nur auf Nachbesserung gerichtet.
3. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Produktsicherheitsgesetzes scheitern jedenfalls daran, dass sich der Schutzbereich des Gesetzes nur auf Personenschäden beschränkt.
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IBRRS 2025, 3212
Allgemeines Zivilrecht
BayObLG, Urteil vom 10.12.2025 - 102 ZRR 9/25
1. Der erste Bürgermeister einer bayerischen Kommune erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.
2. Soweit der erste Bürgermeister nicht im Rahmen der eigenen Befugnisse tätig wird, kann er die Gemeinde vertreten, sofern ein wirksamer Gemeinderatsbeschluss vorliegt (hier verneint).
3. Liegt ein unwirksamer Gemeinderatsbeschluss vor, handelt der Bürgermeister als Vertreter ohne Vertretungsmacht.
4. Eine Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters kann sich auch nicht aus den Grundsätzen der Anscheins- oder Duldungsvollmacht ergeben.
5. Eine Berufung auf das Fehlen der Vertretungsmacht verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben.
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IBRRS 2025, 3216
Insolvenzrecht
OLG Dresden, Urteil vom 14.11.2025 - 13 U 581/25
1. Zahlungen eines Untermieters an den Hauptvermieter können bei einer vorherigen Kongruenzvereinbarung von der Anfechtung nach §§ 131, 132 InsO ausgeschlossen sein, wenn die Vereinbarung eine privilegierte Bargeschäftsgrundlage bietet.
2. Die Kenntnis des Schuldners von seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit reicht für die Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO nicht aus. Es müssen zusätzliche Umstände vorliegen, die einen Benachteiligungsvorsatz begründen.
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IBRRS 2025, 3211
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2025 - 26 W 15/25
1. Die Verweigerung einer beantragten Terminverlegung begründet die Besorgnis der Befangenheit dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung (§ 227 ZPO) offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt.*)
2. Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn die mit dem Sach- und Streitstand vertraute Prozessbevollmächtigte aufgrund eines Todesfalls im engsten Familienkreis an der Wahrnehmung des Verhandlungstermins kurzfristig gehindert ist, die Entsendung eines Unterbevollmächtigten aufgrund Besonderheiten im Mandatsverhältnis (hier: erforderliche Spanischkenntnisse) unzumutbar ist und das Gericht die Verlegung von einem bestimmten prozessualen Verhalten (hier: Erklärung eines Teilanerkenntnisses) abhängig macht.*)
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