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Online seit 2. März

IBRRS 2026, 0461
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen Abhilfebeschluss ist binnen eines Monats einzulegen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.12.2025 - 5 W 31/25

Hilft das Ausgangsgericht einer Streitwertbeschwerde ab, kann gegen die Entscheidung durch einen anderen Beteiligten Beschwerde eingelegt werden. Ist die Sechs-Monats-Frist nach § 68 Abs. 1 Satz 3, 1. Hs. GKG i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bereits abgelaufen, muss die Beschwerde binnen eines Monats gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. GKG eingelegt werden.*)

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Online seit 27. Februar

IBRRS 2026, 0442
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Herstellerhaftung wegen Abweichung von den aaRdT?

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2026 - 6 U 65/24

1. Der Hersteller eines Produkts ist zur fehlerfreien Herstellung verpflichtet. Er hat im Rahmen der ihn treffenden Fabrikationspflicht dafür zu sorgen, dass eine Qualität erreicht wird, wie sie die in seinen Abnehmerkreisen herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich erachtet.

2. Der Hersteller einer WC-Waschtisch-Kombination zur Vorwandmontage hat der Entstehung von Leckagen dadurch vorzubeugen, dass die Verbindungen der frisch- und abwasserführenden Bauteile des von ihr produzierten Grundkörpers der Gefängniskombination zumindest den hierfür allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß ausgeführt werden.

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IBRRS 2025, 3295
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Voraussetzungen für Entfall einer Umsatzsteuerbefreiung sind zu prüfen!

VK Bremen, Beschluss vom 16.12.2025 - 13-VK 2/25

1. Legt ein Bieter einen Steuerbescheid vor, der ihn grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, muss der Auftraggeber eigenständig das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen prüfen.

2. Behördliche Auskünfte entfalten keine Bindungswirkung für die vergaberechtliche Beurteilung.

3. Marktübliche Mischkalkulationen stellen keine "Jedermann-Tarife" i.S.v. § 4 Abs. 11b Satz 3 b) UStG dar. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass dies das gesamte Geschäftsmodell eines Briefkonsolidierers ausmacht.

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IBRRS 2026, 0463
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wirkung des Bauvorbescheids wird durch gestellte Fragen bestimmt und beschränkt!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.02.2026 - 1 LA 120/25

1. Auswahl und Zuschnitt der Fragestellung eines Bauvorbescheids liegen in der Entscheidungsfreiheit des Antragstellers mit der Maßgabe, dass nur Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, Gegenstand der Bauvoranfrage sein können.*)

2. Hält sich die vom Antragsteller gestellte Frage innerhalb dieser Grenzen, bestimmt sie auch das Prüfprogramm der Bauaufsichtsbehörde. Spiegelbildlich ist aber auch die Wirkung des erteilten positiven Bauvorbescheids entsprechend beschränkt.*)

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IBRRS 2026, 0446
WohnraummieteWohnraummiete
Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch bei Versicherungsabschluss

AG Schöneberg, Urteil vom 20.01.2026 - 11 C 357/25

Ein Versicherungsvertrag, der Kosten i.H.v. 0,36 - 0,45 Euro/m²/Monat verursacht, obwohl in Berlin durchschnittlich nur 0,23 Euro pro Quadratmeter anfallen, verstößt gegen das Witschaftlichkeitsgebot.

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IBRRS 2026, 0440
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Überflutung durch Hanggrundstück: Muss Eigentümer etwas unternehmen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2026 - 12 U 156/24

1. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, den Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein benachbartes, tiefer liegendes Grundstück durch aktives Tun zu verhindern.

2. Indes darf der natürliche Ablauf wild fließenden Wassers nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden.

3. Der Nachteilsbegriff ist objektiviert grundstücksbezogen auszulegen; die Nutzbarkeit des Grundstücks muss gegenüber dem bisherigen Zustand eingeschränkt und es muss eine Belästigung für den Grundstückseigentümer entstanden sein, die von einigem Gewicht und spürbar ist, wodurch das Grundstück erheblich beeinträchtigt wird.

4. Ein nur drohender Nachteil ist nicht ausreichend; der Nachteil muss tatsächlich eintreten oder doch mit Sicherheit zu erwarten sein.

5. Ein Nachteil setzt voraus, dass ein Übertritt von Wasser nicht nur in extremen Ausnahmefällen zu erwarten, sondern regelmäßig wiederkehrend bei einem heftigen Regen zu befürchten ist.

6. In einer nicht unerheblichen Überschwemmung der Terrasse des Wohngrundstücks mit schlammigem Wasser liegt eine Belästigung, die von einigem Gewicht und spürbar ist, wodurch die Nutzung des Grundstücks erheblich beeinträchtigt wird.

7. Der Anspruch aus § 1004 BGB ist auf Unterlassung der Beeinträchtigung gerichtet. Lässt sich die drohende Wiederholung der Beeinträchtigung nicht anders verhindern, kann auch ein aktives Eingreifen in Form "geeigneter Maßnahmen" geboten sein.

8. Kam es bislang selbst bei einem maximalen Aufstau von Wasser hinter der Mauer nicht zu Wasserübertritten und ist es ungewiss, ob und unter welchen Bedingungen es zukünftig zu Wasserübertritten kommen kann, fehlt es an einem spürbaren Nachteil i.S.v. § 37 WHG und einer ernsthaft drohenden Beeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB.

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IBRRS 2026, 0462
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungsfreiheit oder Rückwärtsversicherung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.04.2025 - 3 U 57/24

Nimmt der Versicherungsnehmer ein geändertes Angebot des Versicherers erst an, nachdem er Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls erlangt hat, so ist der Versicherer nach § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG leistungsfrei.*)

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IBRRS 2026, 0460
ProzessualesProzessuales
Berufung durch Urteilsberichtigung erledigt: Wer trägt die Kosten?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.01.2026 - 9 U 108/25

1. Fällt die Beschwer des Berufungsklägers nach Einlegung der Berufung durch Berichtigung des angefochtenen Urteils weg, kann das Rechtsmittel für erledigt erklärt werden.*)

2. Schließt sich der Berufungsbeklagte der Erledigung an, ist eine Kostenentscheidung in analoger Anwendung des § 91a ZPO durch Beschluss auszusprechen. Dabei können die durch unrichtige Sachbehandlung entstandenen Gerichtskosten gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 GKG niedergeschlagen werden. Die außergerichtlichen Kosten sind regelmäßig dem Berufungsbeklagten aufzuerlegen.*)

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Online seit 26. Februar

IBRRS 2026, 0454
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Kostenberechnung: Architekt darf anrechenbare Kosten schätzen!

OLG Celle, Urteil vom 11.02.2026 - 14 U 172/24

1. Der Architekt genügt seiner Erstdarlegungslast, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt, für die ihm sein Auftraggeber die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vertragswidrig vorenthalten hat.*)

2. Erst wenn der beklagte Auftraggeber die Schätzung des Architekten substantiiert bestritten hat, obliegt es dem klagenden Architekten, seinen Sachvortrag zu den Berechnungsgrundlagen gegebenenfalls zu ergänzen (BGH, IBR 1995, 64; OLG Hamm, IBR 2018, 330).*)

3. Ob die Grundlagen der Schätzung zutreffend ermittelt sind, ist keine Frage der Darlegung, sondern der Beweisaufnahme.*)

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IBRRS 2026, 0452
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss Auskömmlichkeit der Angebote prüfen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2026 - 11 Verg 6/25

1. Wenn der Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag die Unauskömmlichkeit des Angebots des Zuschlagsprätendenten zu einem der ausgeschriebenen Lose, verbunden mit dem Vorwurf einer Preisverlagerung auf ein weiteres Angebot zu einem anderen Los rügt und vorträgt, der Zuschlagsprätendent müsse mit beiden Angeboten ausgeschlossen werden, so erstreckt sich das Nachprüfungsverfahren auch auf die Vergabeentscheidung zu dem weiteren Los, selbst wenn der Antragsteller dazu kein Angebot abgegeben hat.*)

2. Wenn das Angebot des Zuschlagsprätendenten nur unwesentlich von dem durch einen fachkundigen Berater ermittelten Marktpreis abweicht und die Auftraggeberin die deutliche Abweichung zum Angebot des nächstbietenden Unternehmens zum Anlass genommen hat, die Plausibilität des Angebots mit Hilfe der Urkalkulation des Zuschlagsprätendenten zu prüfen, bei der sich keine Auffälligkeiten ergeben haben, so sind die Sorgfaltsanforderungen bei der Preisprüfung eingehalten.*)




IBRRS 2026, 0443
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Befreiung von "im Angesicht des Falles" getroffenen Festsetzungen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.01.2026 - 1 LA 114/25

Von im Angesicht des Falles getroffenen und damit den erklärten planerischen Willen der Gemeinde ausdrückenden Festsetzungen kann grundsätzlich keine Befreiung erteilt werden (Bestätigung der ständigen Senatsrspr., vgl. Senatsbeschl. v. 02.12.2016 - 1 LA 77/16, IBRRS 2017, 0245 = BauR 2017, 512 = BRS 84 Nr. 67).*)

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IBRRS 2026, 0447
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Eigenbedarf: Kind muss nicht unbedingt ins Künstlerviertel

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.01.2026 - 122 C 36/25

1. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist auch im Verhältnis eines Mieters zum Untermieter möglich.

2. Für eine wirksame Kündigung bedarf es neben dem Nutzungs- oder Überlassungswillen eines besonderen Nutzungs-/Überlassungsinteresses.

3. Dieses liegt zwar nicht erst vor, wenn der Vermieter auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist, ein (ernsthafter) Wunsch allein reicht aber nicht aus. Der Wunsch muss sich auch auf vernünftige und nachvollziehbare Gründe stützen lassen.

4. Bei einer Kündigung durch einen Untervermieter steht nicht das starke Recht des Eigentümers dem schwächeren Besitzrecht des Mieters gegenüber, sondern es stehen sich zwei gleich starke/schwache Positionen gleichrangig gegenüber. Dies muss bei der Abwägung beachtet werden.

5. Dass das eigene Kind von der geräumigen eigenen Wohnung in eine untervermietete Wohnung in einem Künstlerviertel ziehen möchte, reicht dafür nicht aus.

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IBRRS 2026, 0445
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Haftung des Grundstückseigentümers für durch seinen Mieter verursachte Brandschäden des Nachbarn?

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2025 - 12 U 117/25

1. Die Bestimmung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB betrifft nicht den Fall, in dem zweifelhaft bleibt, ob nicht ein Ereignis die Verletzung verursacht hat, für das eine deliktische Haftungsverantwortlichkeit nicht besteht.*)

2. Der Anspruch des Grundstücksnachbarn aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog gegen den Eigentümer des benachbarten Grundstücks setzt voraus, dass die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers zurückgeht. Dies kann für den Fall einer Brandverursachung durch den Mieter nur dann angenommen werden, wenn der Eigentümer dem Mieter den Gebrauch seiner Sache mit der Erlaubnis zu störenden Handlungen überlassen hat oder wenn er es unterlässt, den Mieter von dem nach dem Mietvertrag unerlaubten, fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten*)

3. Der Eigentümer ist nicht verantwortlich, wenn er den Mieter vor der Neujahrsnacht nicht auf einen sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern hinweist.*)

4. Die Regelung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB kann keine Zweifel der Störereigenschaft überwinden.*)

5. Der Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB beinhaltet keinen Ersatz für Gesundheitsschäden.*)

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IBRRS 2026, 0453
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Nach Hinweiserteilung: Abwarten, Tee trinken!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.04.2025 - 30 W 33/25

1. Der Sachverständige erhält eine Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses, wenn die tatsächlichen Kosten diesen erheblich übersteigen und der Sachverständige nicht rechtzeitig auf diesen Umstand hingewiesen hat.

2. Der Sachverständige ist nach Erteilung eines Hinweises auf die Kostenüberschreitung verpflichtet, im Zweifelsfall auf eine Rückmeldung des Gerichts zu warten, wie weiter verfahren werden soll (sog. Wartepflicht).

3. Wird der Vorschuss erheblich überschritten, kommt es nicht darauf an, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige wegen der Mehrkosten zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre.

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IBRRS 2026, 0449
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anforderungen an eine wirksame Stundenhonorarvereinbarung?

BGH, Urteil vom 19.02.2026 - IX ZR 226/22

1. Die Vergütungsvereinbarung muss in der Textform genügender Weise auch den Anwendungsbereich der Honorarabrede erkennen lassen.*)

2. Für die Auslegung der Vergütungsvereinbarung dürfen auch außerhalb der Textform liegende Umstände herangezogen werden.*)

3. Die Klausel "Das vereinbarte Honorar kann über den Gebühren des RVG liegen (= Grundlage für evtl. Erstattungsansprüche gegen die Gegenpartei)" ist kein ausreichender Hinweis darauf, dass der Gegner im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.*)

4. Eine in einer Vergütungsvereinbarung enthaltene Anerkenntnisklausel, nach deren Inhalt mit den Rechnungen dargestellte Bearbeitungszeiten für das Mandat vom Mandanten anerkannt seien, sollte der Mandant nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Rechnung auf Fehler hingewiesen haben, ist auch im Rechtsverkehr mit Unternehmern unwirksam (Fortführung BGH, IBR 2024, 603).*)

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IBRRS 2026, 0451
ProzessualesProzessuales
Überraschungsentscheidung = Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 04.02.2026 - XII ZR 77/25

1. Ein Gericht darf ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.

2. Das Gericht hat auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und dem Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen. Dabei genügt es nicht, dass das Gericht allgemeine und pauschale Hinweise erteilt; es muss vielmehr die Parteien auf den für entscheidungserheblich erachteten Aspekt unmissverständlich hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Abhilfe geben.

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Online seit 25. Februar

IBRRS 2026, 0424
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Kein Mängeleinbehalt "von oben", kein Mängeleinbehalt "nach unten"!

KG, Urteil vom 18.07.2025 - 14 U 41/20

1. Erhält der Hauptunternehmer vom Hauptauftraggeber eine Vergütung (auch) für das vom Nachunternehmer hergestellte Werk, dann wird der Vergütungsanspruch des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer fällig (sog. Durchgriffsfälligkeit).

2. Verlangt der Nachunternehmer daraufhin vom Hauptunternehmer die fällige Vergütung, trägt der Hauptunternehmer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Mängeln, aufgrund derer er die Zahlung der Vergütung verweigern will.

3. Jedenfalls dann, wenn sich der Hauptauftraggeber nicht gleichfalls wegen dieser Mängel auf ein Leistungsverweigerungsrecht beruft und einen Teil der Vergütung einbehält oder seine Mängelrechte auf andere Weise durchzusetzen versucht, kann sich der Hauptunternehmer nicht auf ein auf diese Mängel gründendes Leistungsverweigerungsrecht berufen (BGH, IBR 2007, 472).

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IBRRS 2026, 0441
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachunternehmer "nachgeschoben": Ausschluss des Angebots?

OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2026 - 13 W 8/26

1. Zum Primärrechtsschutz in einem Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich.*)

2. Zu einer gem. § 15 Abs. 3 VOB/A unzulässigen nachträglichen Angebotsänderung zählt grundsätzlich auch die Änderung eines ursprünglich nicht vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber im Angebot bereits verbindliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz verlangt hat.*)

3. Eine unzulässige Angebotsänderung führt zwar nicht dazu, dass das Angebot des Bieters per se auszuschließen wäre. Jedoch dürfen die daraus folgenden Änderungen bei der Prüfung und Wertung des Angebots nicht berücksichtigt werden.*)

4. Ist ein einstweiliger Verfügungsantrag auf die Untersagung des Zuschlags an einen konkurrierenden Bieter in einem Unterschwellenvergabeverfahren gerichtet, bemisst sich der Streitwert nach dem Zuschlagsinteresse des Antragstellers. Dieses drückt sich in dem mit dem Auftrag angestrebten Bruttogewinn aus und ist in der Regel entsprechend § 50 Abs. 2 GKG mit 5% der Bruttoauftragssumme zu bemessen.*)




IBRRS 2026, 0433
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Landwirtschaftsfremder Betriebsteil im Außenbereich zulässig?

VGH Bayern, Beschluss vom 02.02.2026 - 9 ZB 24.2142

1. Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden, können einzelne Betätigungen - die bei isolierter Betrachtung landwirtschaftsfremd sind - durch ihre betriebliche Zuordnung zu der landwirtschaftlichen Tätigkeit von dieser gleichsam mitgezogen werden und damit an der Privilegierung teilnehmen, wenn es sich bei dem nicht privilegierten Betriebsteil gegenüber dem privilegierten Betrieb nur um eine bodenrechtliche Nebensache handelt, er dem landwirtschaftlichen Betrieb zu- und untergeordnet ist und ihm zur Erhaltung und Existenzsicherung eine zusätzliche Einkommensquelle schaffen soll.

2. Die Teilhabe eines zweckmäßigerweise angegliederten, für sich genommen nichtlandwirtschaftlichen Betriebsteils an der Privilegierung des Gesamtbetriebs findet ihre Grenze an dem Gebot, den Außenbereich grundsätzlich von ihm fremden Belastungen freizuhalten. Es muss daher auch hinsichtlich der "mitgezogenen" Nutzung noch ein enger Zusammenhang mit der Bodenertragsnutzung in ihren vielfältigen Formen gegeben sein.

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IBRRS 2026, 0444
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht?

LG Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2026 - 13 S 67/25

Eine Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht besteht vor Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags jedenfalls dann nicht, wenn diese noch nicht auf einen konkreten Kaufinteressenten konkretisiert ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 04.02.2015 – VIII ZR 154/14, IMR 2015, 139).*)

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IBRRS 2026, 0199
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann sind Angebote hinreichend bestimmt und vergleichbar?

LG München I, Urteil vom 03.07.2025 - 36 S 1486/24 WEG

1. Der Beschluss über Baumaßnahmen ist hinreichend bestimmt, wenn er erkennen lässt, durch wen welche konkreten Arbeiten zu welchem Preis ausgeführt werden sollen.

2. Die Reihenfolge der Abstimmungsfragen führt nicht zur Anfechtbarkeit eines Beschlusses.

3. Bei allen größeren Maßnahmen sind regelmäßig mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen, die vergleichbar sind oder aufgrund der Bepreisung der einzelnen Leistungen vergleichbar gemacht werden können.

4. Die Angebote müssen nicht in jeder Hinsicht anhand eines konkreten Leistungsverzeichnisses vergleichbar sein. Vielmehr können auch Angebote verglichen werden, die eine Pauschalvergütung enthalten oder die die Vergütung in Preisbestandteile oder Teilentgelte aufteilen.

5. Erhält bereits das erste Angebot die absolute Mehrheit, darf die Abstimmung bereits nach der Abstimmung über das erste Angebot abgebrochen werden, da keines der weiteren Angebote mehr Stimmen auf sich hätte vereinigen können.

...

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IBRRS 2026, 0346
SteuerrechtSteuerrecht
Zwangsverwaltung und Grundschulden bei Betriebsaufspaltung

BFH, Urteil vom 25.06.2025 - IV R 1/23

1. Steuerpflichtige Einkünfte aus der Vermietung der Zwangsverwaltung unterliegender, zum Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehörender Grundstücke sind der Mitunternehmerschaft als Grundpfandschuldnerin zuzurechnen.*)

2. Der Zwangsverwalter von Grundstücken im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft ist nicht Entrichtungsschuldner für die Einkommensteuer der Mitunternehmer auf die in ihrem Gewinnanteil enthaltenen Mieterträge.*)

3. Im Fall einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung sind die bei der Besitzgesellschaft bestehenden Grundschulden, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten der Betriebsgesellschaft zur Verbesserung deren Vermögens- und Ertragslage dienen, durch den Betrieb der Besitzgesellschaft veranlasst.*)

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IBRRS 2026, 0332
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie wird Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek zurückgenommen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.08.2025 - 12 Wx 23/25

Die Rücknahme des Antrages auf Eintragung einer Zwangshypothek bedarf nach § 31 Satz 1 GBO der in § 29 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 GBO vorgeschriebenen Form, also der öffentlichen Beurkundung oder der öffentlichen Beglaubigung.*)

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IBRRS 2026, 0409
ProzessualesProzessuales
Klagerücknahme ist bedingungsfeindlich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2026 - 3 W 1/26

Die Klagerücknahme ist als Parteiprozesshandlung bedingungsfeindlich.*)

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Online seit 24. Februar

IBRRS 2026, 0416
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wenn es gebaut ist, ist es gebaut!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2024 - 2 U 53/24

1. Auch wenn der Auftraggeber die beauftragten Leistungen beim Auftragnehmer nicht abruft, sondern diese durch einen Drittunternehmer ausführen lässt, ist das nicht zwingend als Kündigung oder einvernehmliche Vertragsaufhebung anzusehen.

2. Klagt der Auftragnehmer auf Zahlung des vereinbarten Werklohns Zug um Zug gegen Erbringung der vertraglich geschuldeten Werkleistung, kann der Auftraggeber die Zahlung verweigern, wenn der Aufwand für die Erfüllung in einem krassen Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Auftragnehmers steht, weil der Auftraggeber (hier) die vertragliche Leistung durch einen Drittunternehmer hat ausführen lassen und der Rückbau erhebliche Kosten auslösen würde.

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IBRRS 2026, 0395
VergabeVergabe
„Bestellbau" oder (vergabefreier) Mietvertrag?

VK Sachsen, Beschluss vom 04.09.2025 - 1/SVK/016-25

Weist ein Vertrag zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art auf, bestimmt sich nach der Hauptleistung des Vertrags, welche gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anwendbar sind. Besteht die Hauptleistung in der Nutzungsüberlassung, handelt es sich um einen Mietvertrag.*)

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IBRRS 2026, 0422
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann wird das Maß der baulichen Nutzung überschritten?

VGH Bayern, Urteil vom 02.02.2026 - 2 B 24.2129

1. Ein Bauvorhaben fügt sich nur dann nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, wenn es dort Referenzobjekte gibt, die bei einer wertenden Gesamtbetrachtung von Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung auch nach dem Verhältnis zur Freifläche, vergleichbar sind.

2. Gebäude prägen ihre Umgebung nicht durch einzelne Maßbestimmungsfaktoren, sondern erzielen ihre optische maßstabsbildende Wirkung durch ihr gesamtes Erscheinungsbild. Die Übereinstimmung von Vorhaben und Referenzobjekten nur in einem Maßfaktor genügt nicht.

3. Es existiert kein Grundsatz, nach dem eine Überschreitung allgemein anhand eines prozentualen Maßstabes als nicht rahmenüberschreitend gilt; es bedarf stets einer wertenden Einzelfallbetrachtung.

4. Ein Vorhaben ist geeignet, bodenrechtliche Spannungen zu begründen, wenn die von ihm ausgehende Bezugsfallwirkung zu einer Nachverdichtung in der näheren Umgebung führen kann.

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IBRRS 2026, 0365
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
"Manager" ist kein Hausverwalter!

LG Darmstadt, Urteil vom 30.01.2026 - 28 O 154/24

1. "Managementkosten"- sowie Endrenovierungsklauseln ohne Rücksicht auf Abnutzung oder Renovierungsbedarf sind bei Gewerberaummiete unwirksam.

2. Eine AGB-Kontrolle (§ 307 BGB) durch negative Feststellungsklage ist zulässig.

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IBRRS 2026, 0381
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtswidrig ausgeschlossener Eigentümer muss sich wehren!

AG Herne, Urteil vom 11.11.2025 - 28 C 3/25

1. Bei der Verletzung von Mitwirkungsrechten ist für die Nichtigkeitsfolge vorauszusetzen, dass die betroffenen Mitglieder in besonderer Weise schutzbedürftig und auf die Nichtigkeitsfolge in besonderer Weise angewiesen sind.

2. Von einem Eigentümer, der auf welch böswillige und rechtswidrige Art auch immer von der Versammlung ausgeschlossen wurde, kann grundsätzlich erwartet werden, dass er die Verletzung seiner Rechte, seien sie auch noch so gravierend, in einer Anfechtungsklage rügt.

3. Für eine zeitlich unbegrenzte Schwebe der Beschlüsse muss ein hinreichender Grund vorhanden sein, der in der Person des betroffenen Eigentümers liegen muss.

4. Die (rechtzeitige) Anfechtung führt allerdings zur Ungültigkeit der angefochtenen Beschlüsse wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungsrechte.

5. Es steht der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen, wenn ein Klageantrag nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet ist, sich jedoch aus den Umständen ergibt, was das Anliegen der Klage ist.

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IBRRS 2026, 0380
ProzessualesProzessuales
Beschwerdestreitwert bei nicht erfolgter Sachverständigenablehnung?

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2025 - 4 W 153/15

1. Der Wert des Verfahrens über die Beschwerde gegen eine nicht erfolgte Sachverständigenablehnung ist nach § 3 ZPO dem Grundsatz nach auf ein Drittel des Hauptsachestreitwerts zu bemessen.

2. Bezieht sich die Befangenheit auf einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Anspruchs, dann ist als relevanter Hauptsachestreitwert nicht der gesamte Betrag der geltend gemachten Ansprüche anzusetzen, vielmehr ist nur der Wert dieses eindeutig abgrenzbaren Teils heranzuziehen. Entscheidend für den Wert ist also, worauf sich die angeordnete Begutachtung bezieht.

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