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Online seit 13. Februar

IBRRS 2026, 0354
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Kranvertrag = Frachtvertrag = Werkvertrag!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.12.2025 - 5 U 68/25

1. Die vertragliche Verpflichtung zum Abladen von Gütern von einem LKW mittels eines Krans ist als Frachtvertrag anzusehen.*)

2. Wird die zu befördernde Ware nicht durch hinreichend dimensionierte Lastaufnahmemittel ordnungsgemäß für den Transport mit dem Kran vorbereitet, kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 414 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 HGB oder § 280 Abs. 1 BGB in Betracht.*)

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IBRRS 2026, 0300
Mit Beitrag
VergabeVergabe
„Und" ≠ „oder"!

VK Rheinland, Beschluss vom 03.12.2025 - VK 34/25

1. Maßgeblich für die Auslegung von Vergabebedingungen ist der objektive Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen, mit Beschaffungsleistungen der ausgeschriebenen Art vertrauten Bieters.*)

2. Schon nach dem allgemeinen Sprachverständnis drängt es sich auf, die Formulierung "und" dahin zu verstehen, dass zwei Personenkreise angesprochen sind.*)

3. Für die reibungslose Abwicklung in organisatorischer Hinsicht ist die berufliche Befähigung des Unternehmers relevant, da er die Abläufe steuert.*)

4. Bei einer GmbH kommt die Verantwortung regelmäßig dem Geschäftsführer zu.*)

5. Der Bieter hat Sinn und Zweck von Forderungen des öffentlichen Auftraggebers nicht zu hinterfragen.*)

6. Bei Nachweisen über berufliche Befähigung von Mitbietern handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.*)

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IBRRS 2026, 0356
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nochmalige Auslegung eines geändertes B-Plan-Entwurfs?

BVerwG, Beschluss vom 15.12.2025 - 4 BN 6.25

1. Die Pflicht zu einer erneuten Auslegung eines Bauleitplans besteht, wenn dessen Entwurf mit den seinen normativen Inhalt ausmachenden zeichnerischen und textlichen Festsetzungen geändert oder ergänzt wird.

2. Diese Pflicht besteht nicht, wenn die nach öffentlicher Auslegung vorgenommene Ergänzung einer Festsetzung lediglich klarstellende Bedeutung hat. Gleiches gilt, wenn der Entwurf in Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zuvor bereits Gelegenheit zur Stellungnahme hatten, die Änderungen auf einem ausdrücklichen Vorschlag eines Betroffenen beruhen und Dritte hierdurch nicht abwägungsrelevant berührt werden.

3. Sog. "Summenpegel" sind unzulässig, gleichwohl können Emissionskontingente festgesetzt werden, die das Emissionsverhalten jedes einzelnen von der Festsetzung betroffenen Betriebes und jeder einzelnen Anlage regeln.

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IBRRS 2026, 0215
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietvertrag auf drei Jahre befristet: Kein vorübergehender Gebrauch

AG Schöneberg, Urteil vom 21.05.2025 - 4 C 39/25

1. Nur zu vorübergehendem Gebrauch ist Wohnraum vermietet, wenn das Mietverhältnis nach dem Willen beider Vertragsparteien nur von einer relativ kurzen Dauer sein soll, wenn also nur ein kurzzeitiger Sonderbedarf gedeckt werden soll.

2. Bei einem Mietvertrag mit ursprünglicher Befristung auf drei Jahre ist davon auszugehen, dass allgemeiner Wohnbedarf gedeckt werden soll.

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IBRRS 2025, 2096
ImmobilienImmobilien
Vor Eintragung als eGbR keine Grundstücksübertragung möglich!

BGH, Beschluss vom 03.07.2025 - V ZB 17/24

1. Eine nach bisherigem Recht unter Eintragung ihrer Gesellschafter im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss sich im Gesellschaftsregister registrieren und anschließend als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) in das Grundbuch eintragen lassen, bevor eine nach dem 31.12.2023 beantragte Übertragung des Grundstücks im Grundbuch vollzogen werden kann.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück der einzige Vermögenswert der Gesellschaft ist und das Eigentum auf ihre Gesellschafter übertragen werden soll mit der Folge, dass die Eintragung der eGbR als Eigentümerin im Grundbuch sogleich wieder gelöscht wird; ob die Gesellschafter familiär miteinander verbunden sind, spielt ebenfalls keine Rolle.*)

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IBRRS 2026, 0355
RechtsanwälteRechtsanwälte
Von aussichtsloser Klage ist abzuraten!

OLG Köln, Urteil vom 19.05.2025 - 30 U 7/24

1. Ist eine Klage praktisch aussichtslos, muss der Rechtsanwalt dies klar herausstellen. Er darf sich nicht mit dem Hinweis begnügen, die Erfolgsaussichten seien offen.

2. Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage kommt es nicht zwingend auf das Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung an. Vielmehr kann eine Klage auch aus tatsächlichen Gründen objektiv aussichtslos sein.

3. Es liegt kein Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens darin, dass der Rechtsschutzversicherer aus übergegangenem Recht einen Schadensersatzanspruch seines Versicherungsnehmers gegen den Anwalt wegen Durchführung eines Klageverfahrens geltend macht, für das er eine Deckungszusage erteilt hatte.

4. Wenn das Gericht einen fristgerecht eingegangenen Antrag auf Verlängerung der zu einer Stellungnahme gesetzten Frist übergeht und seine den Rechtszug abschließende Entscheidung erlässt, ohne über den Fristverlängerungsantrag entschieden zu haben, liegt hierin eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs.

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IBRRS 2026, 0334
ProzessualesProzessuales
Geheimhaltungsinteresse ist geltend zu machen!

BayObLG, Beschluss vom 23.10.2025 - 102 VA 120/25

1. Wendet sich ein Verfahrensbeteiligter gegen die bewilligte Einsicht in die Verfahrensakten durch einen Dritten, muss er binnen Monatsfrist einen Sachverhalt dartun, aus dem sich eine Rechtsbeeinträchtigung durch die angefochtene Maßnahme feststellen lässt.

2. Der Verfahrensbeteiligte muss ein (eigenes) rechtliches (hier: Geheimhaltungs-)Interesse geltend machen, das mit dem rechtlichen Interesse des Dritten abzuwägen ist.

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Online seit 12. Februar

IBRRS 2026, 0322
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
GU muss NU-Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht überprüfen!

BSG, Urteil vom 24.09.2025 - B 2 U 14/23 R

1. Ein Generalunternehmer, der einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Nachunternehmers wie ein selbstschuldnerischer Bürge.

2. Ein Generalunternehmer haftet nicht für Beitragsrückstände der von ihm beauftragten Nachunternehmer, wenn er eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegt.

3. Eine über die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen hinausgehende Pflicht zur inhaltlichen Prüfung der erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf Plausibilität der Arbeitsentgelte trifft den Generalunternehmer nicht.

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VPRRS 2026, 0031
VergabeVergabe
Vergabeverfahren nach Rüge aufgehoben: Antragsbefugnis entfällt!

VK Rheinland, Beschluss vom 20.08.2025 - VK 23/25

1. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB erfordert die Antragsbefugnis, dass das antragstellende Unternehmen darlegt, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Normiert ist durch diese Vorschrift das bei sämtlichen Rechtsschutzverfahren geltende Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses.*)

2. Mit Rügeabhilfe und Verfahrensaufhebung ist die behauptete Rechtsverletzung entfallen.*)

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IBRRS 2026, 0265
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Infraschall ist nicht gesundheitsgefährdend!

OVG Sachsen, Urteil vom 16.10.2025 - 1 C 32/23

1. Sowohl für die Frage, ob die von den Windkraftanlagen ausgehenden Geräusche zu erheblichen Nachteilen und Belästigungen für die Nachbarschaft führen, als auch für die Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch den auf die Wohnhäuser des Nachbarn einwirkenden Lärm sind in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmungen der TA Lärm heranzuziehen.

2. Infraschall durch Windkraftanlagen führt unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren führt.

3. Der öffentliche Belang einer optisch bedrängenden Wirkung steht einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dient, in der Regel nicht entgegen, wenn der Abstand von der Mitte des Mastfußes der Windkraftanlage bis zu einer zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken mindestens der zweifachen Höhe der Windkraftanlage entspricht. Eine Abweichung im Einzelfall ist demnach zwar möglich, um unzumutbare Auswirkungen zu verhindern, sie setzt aber einen atypischen, vom Gesetzgeber so nicht vorhergesehenen Sonderfall voraus.

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IBRRS 2026, 0225
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung wegen Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs

OLG Hamburg, Urteil vom 01.08.2025 - 4 U 1/25

1. Eine außerordentliche Kündigung des Gewerbemietverhältnisses wegen Gefährdung der notwendigen wirtschaftlichen Planungssicherheit ist gem. § 543 Abs. 1 BGB erst gerechtfertigt, wenn sich konkret abzeichnet, dass der Vermieter seine Verpflichtung aus dem Mietverhältnis nicht mehr erfüllen wird.*)

2. Der Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB erfordert eine vollständige oder teilweise Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs, die abzugrenzen ist von der Befürchtung, es werde künftig zu einer entsprechenden Störung kommen, die das Kündigungsrecht nur begründen kann, wenn sie zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung mit einer bereits eingetretenen Störung qualitativ vergleichbar ist. Von einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs im Sinne einer Nichtgewährung oder eines Entzugs kann nur gesprochen werden, wenn der Mieter im vertragsgemäßen Gebrauch konkret und aktuell eingeschränkt ist.

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IBRRS 2025, 3306
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Muss der Nachbar Schutzmaßnahmen gegen Starkregen ergreifen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2025 - 9 U 92/22

1. § 27 NachbG-NW macht den Grundstückseigentümer nicht zum Garanten dafür, dass auf das Nachbargrundstück keinerlei Niederschlag von den baulichen Anlagen auf sein Grundstück gelangt.

2. Voraussetzung für den Anspruch aus §§ 27, 29 NachbG-NW ist nicht, dass das Grundstück vollständig vor Überschwemmungen geschützt ist. Eine spürbare Verminderung ist ausreichend.

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IBRRS 2026, 0321
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gutachten trotz Nachfrist nicht erstattet: 1.000 Euro Ordnungsgeld!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.2026 - 19 W 1/25

1. Versäumt ein zur Erstattung des Gutachtens verpflichteter Sachverständiger die ihm gesetzte Frist zur Gutachtenerstattung, soll gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.

2. Von der Verhängung eines Ordnungsgeldes darf nur in Ausnahmefällen abgesehen werden.

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IBRRS 2026, 0328
ProzessualesProzessuales
Akteneinsichtsrecht eines Dritten vs. Geheimhaltunginteresse der Parteien

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2025 - 20 VA 8/22

1. Das rechtliche Interesse eines Dritten an der Einsichtnahme in die Akten eines Zivilprozesses im Sinne von § 299 Abs. 2 ZPO kann sich daraus ergeben, dass der Dritte in einem weiteren Zivilprozess aus demselben Lebenssachverhalt Ansprüche geltend macht, selbst wenn sich die Anspruchsgrundlagen - gesetzlich bzw. vertraglich - und Anspruchsgegner unterscheiden. Dies gilt auch dann, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die einzusehenden Akten umfangreichen Sachvortrag enthalten, weil das Verfahren in einem frühen Stadium ohne Sachentscheidung beendet wurde.*)

2. Der Gerichtsvorstand hat die Geheimhaltungsinteressen der Prozessparteien in die zu treffende Ermessensentscheidung einzustellen, welche diese bei der Anhörung zu dem Akteneinsichtsgesuch vorgebracht haben. Im gerichtlichen Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG erstmals geltend gemachte darüber hinausgehende Geheimhaltungsinteressen sind regelmäßig nicht mehr berücksichtigungsfähig und erfordern auch keine Verpflichtung der Gerichtsverwaltung zur Neubescheidung des Einsichtnahmegesuchs.*)

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Online seit 11. Februar

IBRRS 2026, 0329
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr muss „seine“ Planer koordinieren!

BGH, Urteil vom 15.01.2026 - VII ZR 119/24

1. Den Besteller trifft im Vertragsverhältnis zu dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Architekten regelmäßig die Obliegenheit, diesem eine mangelfreie Entwurfsplanung zur Verfügung zu stellen. Überlässt der Besteller dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Architekten fehlerhafte Pläne, verletzt er die ihn gem. § 254 Abs. 1 BGB treffende Obliegenheit zur Mitwirkung und er muss sich nach § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB die Mitverursachung des Schadens durch den von ihm mit der Entwurfsplanung beauftragten Architekten zurechnen lassen, weil er sich dieses Architekten zur Erfüllung seiner Obliegenheit bedient hat (Fortführung von BGH, IBR 2016, 527; IBR 2013, 476; IBR 2009, 92).*)

2. Es obliegt dem Besteller, der verschiedene planende Architekten und ausführende Unternehmer mit Leistungen für ein Bauvorhaben beauftragt, den Ablauf des Bauvorhabens zu koordinieren, insbesondere die einzelnen Leistungen abzustimmen und die gegebenenfalls für die Planung und Ausführung notwendigen Entscheidungen zu treffen. Im Vertragsverhältnis zu den an dem Bauvorhaben beteiligten planenden Architekten und ausführenden Unternehmern ist die Koordinierung eine dem Besteller im eigenen Interesse obliegende notwendige Mitwirkung bei der Herstellung des Bauwerks. Bedient er sich zur Erfüllung dieser Obliegenheit eines Dritten, muss er sich dessen Verschulden gem. § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB als Mitverschulden zurechnen lassen (Fortführung von BGH, Urteil vom 27.06.1985 - VII ZR 23/84, IBRRS 1985, 0541; Urteil vom 29.11.1971 - VII ZR 101/70, IBRRS 1971, 0275; Urteil vom 15.12.1969 - VII ZR 8/68, IBRRS 1969, 0280).*)

3. Da der mit der Koordination eines Bauvorhabens beauftragte Architekt zur Wahrnehmung von Koordinationsaufgaben keiner mangelfreien Pläne bedarf, obliegt es dem Besteller insoweit regelmäßig nicht, diesem solche Pläne zur Verfügung zu stellen. Der Besteller muss sich daher das Verschulden des planenden Architekten im Vertragsverhältnis zu dem mit der Koordination beauftragten Architekten nicht gem. § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB als Mitverschulden zurechnen lassen.*)




IBRRS 2026, 0326
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Anerkannte Regeln der Technik sind ein Muss!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2026 - 23 U 155/23

1. Bauträgerverträge sind, soweit es um den Bau des Hauses oder der Wohnung geht, auf die Ausführung werkvertraglicher Leistungen gerichtet. Bei Mängeln des Bauwerks richten sich die Gewährleistungsansprüche deshalb nach Werkvertrags- und nicht nach Kaufrecht.

2. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird grundsätzlich auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Vertrag als Mindeststandard (stillschweigend) vereinbart.

3. Die DIN-Norm 1988-200 kann als „Bibel“ der Trinkwasserinstallation betrachtet werden und gibt die anerkannten Regeln der Technik wieder.

4. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik stellt stets einen Baumangel dar. Einer darüberhinausgehenden Beeinträchtigung der Leistung bedarf es nicht. Es kommt auch nicht darauf an, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist.

5. Im Falle der Minderung ist die Vergütung in dem Umfang herabzusetzen, der dem Verhältnis des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert des Werkes entspricht.

6. Dabei können der Schätzung nicht die fiktiven Mängelbeseitigungskosten zu Grunde gelegt werden. Maßstab für die Minderung ist die Störung des Äquivalenzinteresses, die infolge des Mangels entstanden ist.

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IBRRS 2026, 0311
VergabeVergabe
Vorzeitiger Zuschlag bei besonderem Beschleunigungsinteresse!

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2025 - 6 Verg 1/25

1. Die Einreichung eines Antrags nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB auf Wiederherstellung des prozessualen Zuschlagsverbots beim Oberlandesgericht ist auch bei Übermittlung über das besondere Anwaltspostfach formgerecht.*)

2. Es ist zulässig, zunächst allein eine Antragsschrift ohne Begründung einzureichen und die Begründung innerhalb einer selbst gesetzten Frist nachzureichen.*)

3. Für die regelmäßig vorzunehmende summarische Prüfung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages sind sämtliche Erkenntnisse heranzuziehen, welche zum Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung über den Antrag im Eilrechtsschutz bereits vorliegen; eine Beschränkung auf von Anfang an evidente Entscheidungsgrundlagen ist weder im Gesetz angelegt noch sachgerecht.*)

4. Werden für ein Produktmerkmal teilweise sog. A-Kriterien (also zwingende Vorgaben) und teilweise B-Kriterien (also technische Aspekte mit Angebotsspielräumen, welche einer Wirtschaftlichkeitsbewertung unterzogen werden sollen) aufgeführt, so ergibt sich die Notwendigkeit, die Reichweite des jeweiligen Kriteriums - ggf. auch im Wege der Auslegung - zu bestimmen.*)

5. Zur Darlegung erheblicher nachteiliger Folgen der Aufrechterhaltung des prozessualen Zuschlagsverbots im Nachprüfungsverfahren (besonderes Beschleunigungsinteresse).*)

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IBRRS 2026, 0288
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festsetzungen dürfen Zweckbestimmung nicht unterlaufen!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.12.2025 - 1 C 10523/24

1. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauGB erlaubt sind nur solche Festsetzungen, bei denen die allgemeine Zweckbestimmung des § 7 Abs. 1 BauNVO gewahrt wird. Dies ist bei einer Festsetzung, wonach sonstige Wohnungen (nur) oberhalb des Erdgeschosses zulässig sind, und einer im Bebauungsplan vorgegebenen Bebauung mit mindestens drei und höchstens vier Geschossen nicht der Fall.*)

2. Ein Bebauungsplan wahrt nicht die Anforderungen an eine dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB genügende Konfliktbewältigung, wenn ein Baugebiet für Fahrzeuge der Abfallentsorgung nicht zugänglich und zugleich unklar ist, wo ein Müll-Sammelplatz im Planvollzug geschaffen werden kann.*)

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IBRRS 2026, 0217
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Sparkonto als Mietsicherheit ist nicht vor Zugriff der Bank geschützt

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.06.2025 - 32048 C 83/25

1. Bei Begründung einer Bankverbindung durch einen Privatkunden bei der Bank ist die Annahme wirklichkeitsfremd, dass dies ohne die Einbeziehung der standardmäßig zu Grunde gelegten AGB-Banken gelingen kann.

2. Die Privatinsolvenz des Mieters berührt das Pfandrecht und die daraus entstehenden Rechte des Pfandgläubigers (hier: die Bank) nicht.

3. Ein vom Mieter bei der Bank eingerichtetes Sparguthaben, das der Mieter als Mietkaution an den Vermieter verpfändet, kann die Bank auch nach der Restschuldbefreiung des Mieters aufgrund ihres vertraglichen Pfandrechts (AGB-Banken) die Auszahlung verweigern und die Forderung verwerten.

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IBRRS 2026, 0198
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzulässiger Vertreter darf nicht teilnehmen: Unberechtigter Ausschluss?

LG Dortmund, Beschluss vom 29.04.2025 - 1 S 194/24

1. Lediglich ein unberechtigter Verweis aus dem Versammlungslokal oder der unberechtigte Ausschluss eines Vertreters oder Beraters kann nicht nur die Anfechtbarkeit eines Beschlusses begründen, sondern zur Nichtigkeit aller auf der Versammlung gefassten Beschlüsse führen, weil der unberechtigte Ausschluss in den Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte der Wohnungseigentümer eingreift.

2. Sieht die Teilungserklärung keine Vertretung durch die eigenen Kinder vor, liegt in der Nichtzulassung der Kinder zur Versammlung kein unberechtigter Ausschluss von der Eigentümerversammlung.

3. Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmte Wohnungseigentümern abhängig, ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich Eigentümer ist, genügt es, wenn er das Protokoll unterzeichnet.

4. Für eine verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft kann nichts anderes gelten, wenn der zur Einladung ermächtigte Wohnungseigentümer das Protokoll unterschreibt.

5. Erfolgt die Protokollierung nicht ordnungsgemäß, führt dies nicht zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse, sondern lediglich zu einer Anfechtbarkeit.

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IBRRS 2026, 0320
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Ersatz der Umsatzsteuer bei Schadensbeseitigungsmaßnahmen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2025 - 1 U 234/24

Der Ersatz von Umsatzsteuer, die auf Schadensbeseitigungsmaßnahmen anfällt, kann gemäß § 249 Abs. 2 BGB bei Abrechnung auf der Basis eines Sachverständigengutachtens nicht verlangt werden. Dies gilt auch dann, wenn tatsächlich vorgenommene Erneuerungsmaßnahmen an einem Gebäude teilweise der Behebung der Unfallschäden dienen, aber nicht dargelegt wird, welcher Anteil auf die Schadensbeseitigung entfällt.*)

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IBRRS 2026, 0319
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann sind Zahlungen eines insolventen Bauunternehmers anfechtbar?

OLG Schleswig, Urteil vom 04.02.2026 - 9 U 27/24

1. Erklärt der Schuldner (hier: Bauunternehmer), Mittel zur Zahlung fälliger Beträge seien nicht vorhanden und es müsse erst der nächste Zahlungseingang abgewartet werden, lässt das den sicheren Schluss auf die Zahlungseinstellung zu.

2. Zur Annahme eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes reicht es nur in Ausnahmefällen aus, auf die Verbindlichkeiten zu verweisen, die eine Zahlungseinstellung tragen. Vielmehr muss die Deckungslücke ein Ausmaß erreichen, das selbst bei optimistischer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung in absehbarer Zeit keine vollständige Befriedigung der bereits vorhandenen und der absehbar hinzutretenden Gläubiger erwarten lässt; (erst) dann muss dem Schuldner klar sein, dass er nicht einzelne Gläubiger befriedigen kann, ohne andere zu benachteiligen.

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IBRRS 2026, 0324
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Entscheidung über Vollstreckungserinnerung: Reichweite der Rechtskraftwirkung?

BGH, Beschluss vom 28.01.2026 - VII ZB 14/23

Entscheidungen im Zwangsvollstreckungsverfahren über eine Erinnerung nach § 766 ZPO entfalten materielle Rechtskraft, sofern sie eine sachliche Entscheidung enthalten. Das betrifft alle Entscheidungen über das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen, da damit der Streit der Parteien abschließend entschieden und Rechtsfrieden hergestellt werden soll. Erwachsen diese Entscheidungen zusätzlich in formelle Rechtskraft (§§ 793, 574 ZPO) unterliegen sie der Bindungswirkung entsprechend § 318 ZPO.*)

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IBRRS 2026, 0317
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Kein Eigendiktat durch den Sachverständigen!

OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2025 - 7 U 32/25

Die Übernahme der Protokollführung über die Beweisaufnahme, konkret die Protokollierung des mündlichen Gutachtens durch den Sachverständigen selbst, ist - anders als die Möglichkeit eines Wortlautprotokolls - in § 159 ZPO nicht vorgesehen, daher verfahrensfehlerhaft, und kann keine Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein, so dass entweder die Beweisaufnahme in zweiter Instanz zu wiederholen oder das erstinstanzliche Urteil auf Antrag aufzuheben und das Verfahren an das Landgericht zurückzuverweisen ist (im Anschluss an OLG Hamm, IBR 2025, 553).*)

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IBRRS 2026, 0323
ProzessualesProzessuales
Kein Anwaltszwang für Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens!

BGH, Beschluss vom 22.12.2025 - II ZR 97/25

1. Das Ruhen des Verfahrens ist gemäß § 251 Satz 1 ZPO anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und die Anordnung wegen schwebender Vergleichsverhandlungen zweckmäßig ist.

2. Im Anwaltsprozess unterliegt der Antrag auf Anordnung des Ruhens des Verfahrens dem Anwaltszwang. Die Zustimmung der Gegenseite kann jedoch formfrei und ohne Anwaltszwang erfolgen.

3. Die Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens muss nicht gegenüber dem Gericht erklärt werden.

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IBRRS 2026, 0318
ProzessualesProzessuales
Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung?

OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2026 - 14 W 19/25

Unabhängig von der Bezeichnung eines Urteils kann die Kostenentscheidung isoliert angefochten werden, wenn es sich der Begründung nach um ein Anerkenntnisurteil handelt.*)

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Online seit 10. Februar

IBRRS 2026, 0292
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verbraucherbauvertrag beim Bestandsumbau?

OLG Naumburg, Urteil vom 09.12.2025 - 2 U 21/25

1. Für die Frage, ob Gegenstand eines Bauvertrages ein erheblicher Umbau eines Bestandsgebäudes i.S.v. § 650i Abs. 1 Alt. 2 BGB ist und deswegen die Vorschriften der §§ 650i ff. BGB anwendbar sind, kommt es im Sinne einer wertenden Betrachtung darauf an, dass die in Auftrag gegebenen Leistungen in ihrer Gesamtschau einem Bauvorhaben von der Größenordnung eines Neubaus entsprechen.*)

2. Der wirksame Widerruf eines Verbraucherbauvertrages hat nach §§ 355 Abs. 1 und 3, 357e BGB die Begründung eines neuen Schuldverhältnisses mit wechselseitigen Rückgewährverpflichtungen kraft Gesetzes zur Folge. Macht der Unternehmer in einem Rechtsstreit des Verbrauchers gegen ihn auf Rückzahlung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen seinerseits einen Anspruch auf Wertersatz für die erbrachten Teilleistungen nach § 357e BGB geltend, so ist er zur Verweigerung der Rückzahlung berechtigt, ohne dass es hierfür einer ausdrücklichen Aufrechnungserklärung bedarf.*)

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VPRRS 2026, 0029
VergabeVergabe
Wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden!

VK Rheinland, Beschluss vom 09.12.2025 - VK 73/25

1. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.*)

2. Über die in § 134 Abs. 1 GWB enthaltenen Mindestanforderungen hinaus ist es dem öffentlichen Auftraggeber freigestellt, den Bietern andere Informationen an die Hand zu geben.*)

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IBRRS 2026, 0263
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Aufstellungsbeschluss, keine Veränderungssperre!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2025 - 2 S 42.25

1. Materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Veränderungssperre ist ein Aufstellungsbeschluss. Ein solcher liegt im Rechtssinne allerdings dann nicht vor, wenn er zwar gefasst, aber nicht ortsüblich bekanntgemacht wurde.

2. Ein Bekanntmachungsmangel des Aufstellungsbeschlusses führt zur Unwirksamkeit der Veränderungssperre.

3. Im Falle eines Verstoßes gegen das Erfordernis der ortsüblichen Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses ist § 214 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der als Satzung erlassenen Veränderungssperre nicht anwendbar.

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IBRRS 2026, 0312
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Schonfristzahlung heilt auch ordentliche Kündigung

LG Berlin II, Urteil vom 14.01.2026 - 66 S 18/25

1. Die Schonfristzahlung greift auch bei einer ordentlichen Kündigung und macht diese unwirksam.

2. Die gegenteilige Rechtsprechung des BGH bietet inhaltlich zu zahlreichen Auslegungsparametern keine Antworten, so dass sie in der Gesamtschau nicht überzeugen kann.

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IBRRS 2026, 0235
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann Eigentümer eine Versammlung einberufen?

AG Hamburg-Altona, Beschluss vom 10.04.2025 - 303a C 16/24

1. Zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung in einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft ist, wenn ein Verwaltungsbeiratsvorsitzender fehlt, nur ein durch Beschluss ermächtigter Wohnungseigentümer befugt.

2. Es besteht keine Möglichkeit (mehr), dass die Eigentümer außerhalb einer Beschlussfassung einen Eigentümer zur Einberufung ermächtigen.

3. Existiert ein solcher Beschluss nicht, bedarf es einer Beschlussersetzungsklage.

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IBRRS 2026, 0304
ProzessualesProzessuales
Verwendung von Floskeln ist keine Beweiswürdigung!

OLG München, Urteil vom 08.01.2026 - 31 U 1183/23

1. Wesentlich ist der Mangel einer fehlerhaften Tatsachenfeststellung dann, wenn er seiner Natur nach so erheblich ist, dass das erstinstanzliche Verfahren keine ordnungsmäßige Grundlage für die Erstentscheidung abgeben konnte.

2. Ein Sachverständiger darf sich im Zivilprozess nicht gleichsam „amtsermittelnd“ betätigen und auf diese Art und Weise gegebenenfalls einer Prozesspartei Argumente für ihre Rechtsposition verschaffen, die sie ohne diese Tätigkeit des Sachverständigen nicht hätte.

3. Die Beweiswürdigung des Erstgerichts verstößt gegen § 286 ZPO, wenn es das Gutachten eines Sachverständigen nicht in der gebotenen Weise kritisch würdigt und sich nicht eine eigene Meinung dazu bildet.

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