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Online seit 29. Januar

IBRRS 2026, 0206
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit?

KG, Beschluss vom 23.01.2026 - 7 W 27/25

Der Streitwert einer Klage auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit gemäß § 650f BGB wird gemäß § 6 Satz 1 zweiter Fall ZPO durch den nominalen Betrag der zu sichernden Forderung bestimmt, d.h. einschließlich der nach § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB in Höhe von 10% anzusetzenden Nebenforderungspauschale. Für eine Anwendung des § 4 Abs. 1 a.E. ZPO ist im Rahmen des § 6 ZPO insoweit kein Raum.*)

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Online seit 28. Januar

IBRRS 2026, 0180
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch gegenüber fachkundigem Auftraggeber sind Bedenken anzumelden!

OLG Koblenz, Urteil vom 19.09.2024 - 1 U 977/23

1. Der Unternehmer haftet für einen Werkmangel aufgrund seiner verschuldensunabhängigen Erfolgshaftung grundsätzlich unabhängig von der Mängelursache.

2. Der vom Unternehmer geschuldete Erfolg bestimmt sich nicht allein nach der Summe der vereinbarten Leistungen und Ausführungsart sowie den anerkannten Regeln der Technik, sondern - darüber hinaus - auch nach dem angestrebten Zweck und der Funktion des herzustellenden Werks.

3. Es spielt es für die Mängelhaftung des Unternehmers dem Grunde nach keine Rolle, aus wessen Verantwortungsbereich die Mängelursache herrührt. Dies gilt selbst bei Beiträgen durch Vorgaben des Bestellers.

4. Einen Fachunternehmer trifft auch gegenüber einem besonders fachkundigen Besteller eine Prüf- und (Bedenken-)Hinweispflicht, jedoch können Prüfumfang und -intensität eingeschränkt sein (hier verneint).

5. Vereinbaren die Parteien eines Werk- oder Bauvertrags (nachträglich), dass ein Sachverständiger die "Schadens- bzw. Mängelursache" feststellen soll, liegt darin eine Schiedsgutachtenvereinbarung.

6. Schiedsgutachten sind nur bei offenbarer Unrichtigkeit durch ein Gericht überprüfbar. Eine solche liegt erst vor, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, wobei der Sach- und Streitstand zu Grunde zu legen ist, der dem Schiedsgutachter unterbreitet worden ist.

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IBRRS 2026, 0161
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Referenzvorlage trotz gültiger Präqualifizierung?

VK Bund, Beschluss vom 16.01.2025 - VK 1-112/24

1. Soll nach den Vergabeunterlagen der gültige Eintrag in ein Präqualifizierungsverzeichnis für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis dann ausreichend sei, "sofern im Präqualifikationsverzeichnis drei hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind", genügt die Eintragung als Eignungsnachweis nur im Falle der Vergleichbarkeit der hinterlegten Referenzen.

2. Die Forderung "vergleichbarer" Referenzen verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.

3. Eine Nachforderung inhaltlich geeigneter Referenzen ist bei einem Bieter, der sich ausschließlich auf die im Präqualifikationsverzeichnis für ihn hinterlegten, unzureichenden Referenzen beruft, nicht statthaft.

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IBRRS 2026, 0170
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wie ist die Bebauungstiefe zu ermitteln?

BVerwG, Beschluss vom 16.12.2025 - 4 BN 13.25

1. Welcher räumliche Bereich die "nähere Umgebung" ist, lässt sich nicht schematisch, sondern nur nach der jeweiligen tatsächlichen städtebaulichen Situation bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist

2. Maßstabsbildend ist die Umgebung, insoweit sich die Ausführung eines Vorhabens auf sie auswirken kann und insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst. Dabei ist die nähere Umgebung für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen.

3. Bei der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, kommt es auf die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage und ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung, also auf den Standort des Vorhabens an.

4. Ob eine rückwärtige Bebauung eines Grundstücks zulässig ist, hängt im Wesentlichen davon ab, in welchem Umfang die den Maßstab bildenden umliegenden Grundstücke eine rückwärtige Bebauung aufweisen. Zur näheren Konkretisierung kann insofern auf die Begriffsbestimmungen in § 23 BauNVO zur "überbaubaren Grundstücksfläche", die auch durch Festsetzung der Bautiefe bestimmt werden kann, zurückgegriffen werden.

5. Hiernach ist die Bebauungstiefe von der tatsächlichen Straßengrenze aus zu ermitteln. "Tatsächliche Straßengrenze" ist die Grenze der als Erschließungsanlage gewählten öffentlichen Straße.

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IBRRS 2026, 0184
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Nutzungswunsch auch ohne konkrete Miete und Besichtigung gegeben

LG Berlin II, Urteil vom 20.05.2025 - 67 S 209/24

1. Im Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigungen müssen Vermieter und Bedarfsperson (Sohn, Tochter) einen konkreten Plan gefasst haben, dass die Bedarfsperson in die gekündigte Wohnung einziehen soll. Das grundsätzliche Interesse der Bedarfsperson den Lebens- und Arbeitsmittelpunkt nach Berlin zu verlegen, reicht dazu ebenso wenig wie die nachvollziehbare Intention der Vermieter, zwei Mietwohnungen in Berlin zu erwerben, um diese (irgendeinem) ihrer Kinder zur Verfügung zu stellen.*)

2. Dem konkreten Nutzungswunsch steht nicht entgegen, dass der Sohn mit seinen Eltern noch keine konkrete Vereinbarung hinsichtlich der Miethöhe getroffen und die Wohnung auch noch nicht persönlich besichtigt hat.*)

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IBRRS 2026, 0181
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Miete steigt weniger als Index: Indexklausel unwirksam

KG, Beschluss vom 07.04.2025 - 8 U 161/24

Wenn der Formular-Mietvertrag - gestellt durch den Mieter als Verwender - über eine Gewerbeimmobilie mit einer Grundlaufzeit von 10 Jahren sowie einem sechsmaligen Optionsrecht des Mieters für je drei Jahre eine Mietanpassung nur bei Ansteigen des Verbraucherpreisindex um mehr als 10%, allerdings dann begrenzt/gekappt auf 6,5% seit der letzten Mietanpassung vorsieht, fehlt es an einem angemessenen Mittel zur Wahrung des Äquivalenzverhältnisses.*)

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IBRRS 2026, 0134
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wer die Mängelbeseitigung behindert, kann nicht vollstrecken!

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2024 - 2 U 998/23

1. Wurde der Auftragnehmer dazu verurteilt, einen Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zu zahlen, erweist sich die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil als treuwidrig, wenn der Auftraggeber sich bereit erklärt hat, für einen bestimmten Zeitraum auf eine Vollstreckung aus einem ergangenen Urteil zu verzichten und dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, die streitgegenständlichen Mängel zu beseitigen, und der Auftraggeber gleichwohl die Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer treuwidrig verhindert bzw. die erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht vornimmt.

2. Die Zwangsvollstreckung ist nicht deshalb unzulässig, weil der Auftraggeber zwischenzeitlich die Mängelbeseitigung aus eigenen Mitteln bestritten hat und aus dem Urteil bisher nur eine Zwangssicherungshypothek hat eintragen lassen.

3. Die Ablehnung eines für eine beweiserhebliche Tatsache angetretenen Beweises ist nur dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen.

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IBRRS 2026, 0162
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Prozessbegleitendes Privatgutachten: Höhe der erstattungsfähigen Kosten?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.01.2026 - 8 W 39/26

1. Die Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes Privatgutachten können erstattungsfähig sein, wenn die Partei infolge fehlender Fachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist oder sie ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag.

2. Für die Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Kosten bilden die Vorschriften des JVEG einen gewissen Orientierungspunkt, wenngleich sie nicht die Höchstgrenze darstellen.

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IBRRS 2026, 0154
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Geschädigter kann auf Feststellung des Deckungsschutzes klagen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2025 - 12 U 47/25

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen - ohne dass ein Direktanspruch bestünde - eine Feststellungsklage zulässig ist, mit welcher der geschädigte Dritte die Verpflichtung des Haftpflichtversicherers zur Gewährung von Deckungsschutz aus einer mit dem Schädiger bestehenden Haftpflichtversicherung geltend macht.*)

2. Ein Feststellungsinteresse gem. § 256 ZPO ist zu bejahen, wenn der Deckungsanspruch des Schädigers zu verjähren droht.*)

3. Die Verjährung des Deckungsanspruchs des Schädigers gegen seinen Haftpflichtversicherer beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Schädiger erstmals auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde.*)

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Online seit 27. Januar

IBRRS 2026, 0136
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planungsänderungen torpedieren Baukostenobergrenze!

OLG Koblenz, Urteil vom 14.03.2024 - 2 U 1234/20

1. Kommt die Nachbesserung eines Mangels durch den Architekten nicht mehr in Betracht, weil er sich bereits im Bauwerk verkörpert hat, wird das Honorar auch ohne Abnahme fällig; es liegt ein Abrechnungsverhältnis vor.

2. Die Mindestsatzfiktion wegen fehlender schriftlicher Honorarvereinbarung bei Auftragserteilung (hier: § 4 Abs. 4 HOAI 1996/2002) verstößt nicht gegen das Unionsrecht und ist deshalb anwendbar.

3. Dem Auftraggeber kann ein Schadensersatzanspruch in der Weise zustehen, dass der Honorarberechnung Baukosten maximal in Höhe der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Kostenobergrenze als anrechenbare Kosten zu Grunde gelegt werden.

4. Umfangreiche Planungsänderungen können zu einer konkludenten Abänderung einer vereinbarten Baukostenobergrenze führen.

5. Der überwachende Architekt ist verpflichtet, die Herstellung einer Sichtbetontreppe und eines Sichtestrichs zu überwachen, auch hinsichtlich der Erreichung der optischen Anforderungen; es handelt sich nicht um handwerkliche Selbstverständlichkeiten.

6. Der überwachende Architekt hat für einen hinreichenden Witterungsschutz zu sorgen.

7. Die Annahme einer unverhältnismäßigen Mängelbeseitigung scheidet jedenfalls dann aus, wenn es sich nicht nur um einen optischen Mangel, sondern (auch) um einen "technischen" Mangel handelt (hier: unzureichende Sichtestrichstärke).




IBRRS 2026, 0138
VergabeVergabe
Fehlender technischer Wettbewerb ist dezidiert nachzuweisen!

VK Bund, Beschluss vom 06.02.2025 - VK 1-122/24

1. Sämtliche Ausnahmen von den vorrangig durchzuführenden offenen oder nicht offenen Verfahren sind grundsätzlich eng auszulegen. Dies gilt erst recht, wenn nur mit einem einzigen Unternehmen verhandelt werden soll, ohne dass zuvor überhaupt irgendein wettbewerbliches Verfahren stattgefunden hat.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat das objektive Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen und dabei insbesondere zu begründen, warum es keine vernünftigen Alternativen oder keinen vernünftigen Ersatz gibt. Hierbei sind stichhaltige Belege beizubringen, aus denen sich das Vorliegen der Voraussetzungen ergibt.

3. Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers unterliegt engeren vergaberechtlichen Grenzen als dies bei Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens der Fall ist. Eine Leistungsbestimmung, die zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf einer wesentlich größeren Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation führt.

4. Ist eine Fachlosbildung möglich, weil für diese Leistungen ein eigener Markt besteht, kommt eine Gesamtvergabe nur ausnahmsweise in Betracht.

5. Der mit der Umstellung auf ein anderes Produkt verbundene Aufwand und die Notwendigkeit der Schulung des Personals für sich allein rechtfertigt die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt oder eine Produktfamilie nicht.

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IBRRS 2026, 0169
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann fehlen "städtebauliche Gründe"?

BVerwG, Beschluss vom 08.12.2025 - 4 BN 9.25

1. "Städtebauliche Gründe" sind Gründe, die sich auf die Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebiets beziehen und den in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB aufgeführten Zwecken dienen. Zu diesen zählt auch der Klimaschutz und insbesondere die dem Klimawandel entgegenwirkende Nutzung erneuerbarer Energien.

2. Sie setzen der Bauleitplanung eine erste, wenn auch strikt bindende Schranke, die lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt. Für die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung, insbesondere ihrer Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit, ist demgegenüber das Abwägungsgebot maßgeblich, das darauf gerichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen zu vermeiden.

3. Es fehlt an städtebaulichen Gründen für eine Festsetzung, wenn diese ersichtlich der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind.

4. Eine Festsetzung dient dem jeweiligen städtebaulichen Ziel, wenn und soweit sie diesem konkret förderlich ist. Einen Beitrag zur Zielförderung kann dabei grundsätzlich auch der Abbau von rechtlichen oder tatsächlichen Realisierungshindernissen bei der Umsetzung der Planung leisten.

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IBRRS 2026, 0177
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlung

KG, Beschluss vom 01.09.2025 - 12 U 52/25

1. Nach Abmahnung wegen wiederholt unpünktlicher Mietzahlung kann grundsätzlich bereits eine weitere unpünktliche Mietzahlung geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Im Einzelfall können Ausnahmen in Betracht kommen, wobei stets eine Abwägung der Einzelfallumstände erforderlich ist.

2. Täuschendes Verhalten des Mieters kann neben unpünktlichen Mietzahlungen eine erhebliche Erschütterung der Vertrauensgrundlage zwischen den Vertragsparteien darstellen und die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses begründen.

3. Im Rahmen der nach § 719, § 707 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung hat das Gericht die widerstreitenden Interessen des Gläubigers und des Schuldners umfassend abzuwägen. Dabei ist die Wertentscheidung des Gesetzgebers (§§ 708, 709 ZPO) zu beachten, dass grundsätzlich den Belangen des Vollstreckungsgläubigers der Vorrang gebührt. Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nur in Betracht, wenn die Berufung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand bei der gebotenen Abwägung überwiegende Interessen der Schuldnerpartei an der vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der angefochtenen Entscheidung bestehen.

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IBRRS 2026, 0145
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Feuchtigkeitsschäden und Arglist

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.12.2025 - 5 U 23/25

1. Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes durch den Verkäufer (oder den diesen vertretenden Makler) vor Vertragsschluss, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung.

2. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit diesen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.

3. Bei den Mängeln, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind, besteht dagegen keine Offenbarungspflicht.

4. Erklärt der Veräußerer Feuchtigkeitsschäden mit einem Extremwetter, obwohl sie (auch) auf einer unsachgemäßen Abdichtung und fehlerhafter Drainage beruhen, handelt er nicht arglistig, wenn ihm diese Bauwerksmängel nicht bekannt sind.

5. Allein das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der Feuchtigkeitsflecken nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.

6. Hat der Verkäufer in der Vergangenheit einen - später erneut aufgetretenen - Mangel durch ein Fachunternehmen beseitigen lassen, muss er sich nicht Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen. Anders liegt es nur, wenn der Verkäufer konkrete Umstände kennt, die den Verdacht begründen, die Mangelbeseitigung habe keinen Erfolg gehabt.

...

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IBRRS 2026, 0151
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Dachreparatur nach Marderbiss: Wohngebäudeversicherung eintrittspflichtig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2025 - 11 U 2/25

1. Eine Klausel, wonach u.a. "Bissschäden durch wild lebende Kleintiere/-nager (nicht jedoch Ratten und Mäuse) an elektrischen Anlagen und Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen" versichert seien, begegnet keinen AGB-rechtlichen Wirksamkeitsbedenken.

2. Der Versicherungsnehmer hat das Vorliegen des Versicherungsfalls darzulegen und zu beweisen (hier: Beschädigung eines versicherten Objekts durch einen Marderbiss).

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IBRRS 2026, 0168
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Keine Vergütung für die Beseitigung von Gutachtenmängeln!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2025 - 18 W 123/24

1. Nicht die sachliche Richtigkeit und Überzeugungskraft eines Gutachtens ist maßgeblich für die Mängelfreiheit der Tätigkeit des Sachverständigen. Es ist vielmehr zu unterscheiden zwischen der Verwertbarkeit und der Überzeugungskraft des Gutachtens. Entscheidend ist, ob das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und mithin unter keinem Gesichtspunkt als Entscheidungsgrundlage dienen kann.

2. Eine Unverwertbarkeit wegen inhaltlicher Mängel kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der Sachverständige nur das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilt, so dass das Gutachten dem Gericht nicht ermöglicht, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen, sie zu prüfen und sich ihnen anzuschließen oder sie abzulehnen.

3. Die (erfolgreiche) Mängelbeseitigung ist nicht zu vergüten, auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines etwaigen "Sowieso"-Aufwands.

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IBRRS 2026, 0141
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kann ein Rechtsanwalt den Mandanten „mitnehmen"?

BGH, Urteil vom 15.01.2026 - IX ZR 188/24

1. Eine Vertragsübernahmevereinbarung kann auch zweiseitig erfolgen, wenn die Einwilligung im Voraus durch einen Vertreter erklärt wird.

2. Ein Widerruf der Einwilligung zur Vertragsübernahme ist ausgeschlossen, wenn sich aus dem zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis eine abweichende Regelung ergibt.

3. Ein Anspruch auf Unterlassung der Entfernung von Bestandteilen der Handakten besteht nicht, wenn die vollständige Herausgabe der Handakten bereits angeordnet wurde.

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IBRRS 2026, 0146
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachverständigengutachten sinnlos: Obsiegende Partei trägt die Kosten!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2025 - 5 U 120/15

1. Kommt es nach einer übereinstimmenden Erledigung nicht mehr zur Durchführung einer Beweisaufnahme, die ohne die Erledigung geboten gewesen wäre, so sind die Kosten bei ungeklärter Rechtslage in der Regel gegeneinander aufzuheben.

2. Ein Richterwechsel nach einer Beweiserhebung erfordert nicht grundsätzlich deren Wiederholung. Allerdings darf nach einem Richterwechsel für die Würdigung einer früheren Zeugenaussage nur das berücksichtigt werden, was auf der Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder aktenkundig ist und wozu die Parteien sich erklären konnten.

3. Die Annahme einer Beweisvereitelung liegt nahe, wenn die Partei an dem zu begutachtenden Gegenstand vor der Begutachtung Änderungen vornimmt, die eine Feststellung des vorherigen Zustandes erschweren oder ausschließen. Anders mag dies zu beurteilen sein, wenn der Partei im Hinblick auf die verstrichene Zeit und die gravierenden Folgen einer Beibehaltung des bisherigen Zustandes ein weiteres Zuwarten nicht mehr zumutbar ist und geeignete Maßnahmen zur Dokumentation des vorherigen Zustandes getroffen wurden.

4. Bei der Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung findet im Rahmen der Billigkeitsprüfung der Rechtsgedanke von § 96 ZPO Berücksichtigung, wonach eine Partei trotz Obsiegens diejenigen Kosten des Rechtsstreits tragen muss, welche sie durch unsachgemäße Prozessführung veranlasst hat (hier: Einholung eines sinnlosen Sachverständigengutachtens).

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Online seit 26. Januar

IBRRS 2026, 0133
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Wer schweres Gerät einsetzt, muss zuvor den Baugrund prüfen!

KG, Urteil vom 08.02.2024 - 27 U 66/21

1. Es gehört zu den werkvertraglichen Nebenpflichten des Unternehmers, sich vor dem Einsatz schweren Baugeräts über die Tragfähigkeit des Untergrunds zu informieren. Der ungeprüfte Einsatz eines Baggers und die Ablagerung des Erdaushubes auf einer Tiefgaragendecke ist deshalb pflichtwidrig.

2. Ein Abzug "neu für alt" setzt eine messbare Vermögensmehrung voraus, die auch bei der Neuerrichtung eines beschädigten Gebäudes anzunehmen sein kann (hier verneint).

3. Die Geltendmachung fiktiver Mängelbeseitigungskosten ist nur beim Schadensersatz statt der Leistung im Wege des kleinen Schadensersatzes ausgeschlossen, nicht beim Schadensersatz neben der Leistung.

4. Es handelt sich um einen Schadensersatz neben der Leistung, wenn der Schaden entfallen würde, sofern die Leistung jetzt bzw. im letztmöglichen Zeitpunkt noch erbracht wird bzw. worden wäre.

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IBRRS 2026, 0150
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Können nur KMU eine unterbliebene Losbildung rügen?

OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2025 - 13 Verg 8/25

1. Zur Anfechtung sog. "Segelanleitungen" der Vergabekammer mit der sofortigen Beschwerde.*)

2. Zur Zurechnung von Wissen arbeitsteilig arbeitender Rechtsanwälte, die mit der Prüfung von Vergabeunterlagen beauftragt worden sind, im Hinblick auf eine Rügepräklusion gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.*)

3. Zur Bildung von Fachlosen und Teillosen bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen.*)

4. Eine vergabefehlerhaft unterbliebene Losbildung kann auch von Unternehmen gerügt werden, die nicht zu kleinen oder mittelständischen Unternehmen zählen.*)

5. Wird das in Aussicht genommene Auftragsvolumen eines Rahmenvertrags ungenau ermittelt, kann ein hieraus resultierendes Kalkulationsrisiko zu einer mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 97 Abs. 1 Satz 2 GWB) nicht zu vereinbarenden und daher unzulässigen Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses führen.*)




IBRRS 2026, 0126
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kieferorthopädische Praxis im allgemeinen Wohngebiet?

VGH Bayern, Beschluss vom 15.01.2026 - 9 ZB 25.1437

1. Die freiberufliche Nutzung (hier: kieferorthopädische Praxis) in Mehrfamilienhäusern, die in einem der genannten Baugebiete liegen, darf nicht mehr als die halbe Anzahl der Wohnungen und nicht mehr als 50% der Wohnfläche pro Gebäude in Anspruch nehmen, wobei es entscheidend darauf ankommt, dass der spezifische Gebietscharakter auch für das einzelne Gebäude gewahrt bleibt.

2. Bei der Ermittlung der 50%-Grenze ist nicht zu beanstanden, wenn nur auf Räume abgestellt wird, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen objektiv geeignet sind und entsprechend genutzt werden; nicht als Aufenthaltsräume sind beispielsweise Flure, Wasch- und Toilettenräume, Heizräume und Garagen.

3. Der in einer Baugenehmigung festgesetzte einzuhaltende Immissionsrichtwert darf die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten.

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IBRRS 2025, 3235
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zuständigkeit für bauaufsichtliches Einschreiten wegen Immissionen?

VG Schleswig, Urteil vom 17.09.2025 - 8 A 78/23

1. Die Bauaufsichtsbehörde ist für ein bauaufsichtliches Einschreiten (hier: aufgrund von Lärmimmissionen auf einem Wohngrundstück) grundsätzlich nur noch subsidiär zuständig. Vorrangig zuständig für die Abwehr von Immissionen sind die Immissionsschutzbehörden.

2. Die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde für die Abwehr von Immissionen ist jedoch gegeben, wenn das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme betroffen ist oder es dazu Auflagen in der Baugenehmigung gibt.

3. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ist bereits dann verletzt, wenn die Bauaufsicht ohne hinreichende Ermittlungen über den Antrag auf Einschreiten nicht entscheidet.

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IBRRS 2026, 0163
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Indexmiete und das Transparenzgebot

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 25.11.2025 - 104 C 5062/25

Eine formularmäßige Klausel über die Vereinbarung einer Indexmiete verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sie nicht klar und verständlich darstellt, dass gem. § 557b Abs. 2 Satz 2 BGB eine Erhöhung der Miete nach § 559 BGB neben der vereinbarten Indexmiete nur verlangt werden kann, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat.

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IBRRS 2026, 0107
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Konto des Vermieters unbekannt: Erfüllung durch Hinterlegung?

OLG Hamm, Urteil vom 05.01.2026 - 18 U 119/24

1. Die Erfüllungswirkung der Hinterlegung setzt u.a. voraus, dass sich der "wahre" Gläubiger zumindest unter den vom hinterlegenden Gläubiger bezeichneten Gläubigern befindet und als solcher zumindest bestimmbar ist, wofür es auf die objektive Sicht der Hinterlegungsstelle ankommt.*)

2. Der Zwangsverwalter kann die Auszahlung hinterlegter Mieten an einen Nichtberechtigten genehmigen, um ihn sodann auf Wertersatz (§ 816 Abs. 2 BGB) in Anspruch zu nehmen.*)

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IBRRS 2026, 0167
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unklare Überweisung führt nicht zur Erfüllung!

OLG Schleswig, Beschluss vom 30.12.2025 - 4 U 69/25

Eine Tilgungswirkung durch Überweisung setzt voraus, dass der Gläubiger die Gutschrift eines Betrages einem bestimmten Schuldverhältnis zuordnen kann. Benötigt der Gläubiger hierfür die Angabe eines Verwendungszwecks, der dem insoweit nicht oder schlecht ausgefüllten Überweisungsträger nicht zu entnehmen ist, so tritt die Tilgungswirkung erst ein, wenn die Angabe nachgeliefert oder die Unklarheit in sonstiger Weise beseitigt worden ist.

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IBRRS 2026, 0131
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wem „gehört" der Mandant?

BGH, Urteil vom 15.01.2026 - IX ZR 153/24

1. Eine Anwaltssozietät ist bei einem Ausscheiden eines ihrer anwaltlichen Gesellschafter jedenfalls dann aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung verpflichtet, der vom Mandanten gewünschten Übernahme eines Anwaltsvertrags durch den ausscheidenden Rechtsanwalt zuzustimmen, wenn der Anwaltsvertrag mit der Sozietät einen Einzelauftrag oder einen Auftrag mit beschränktem Gegenstand betrifft, die Sachbearbeitung allein durch den ausscheidenden Rechtsanwalt erfolgt ist, der Mandant sachlich zutreffende Informationen über seine Handlungsmöglichkeiten erhalten hat und keine unlautere Beeinflussung des Mandanten erfolgt ist.*)

2. Scheidet der sachbearbeitende Rechtsanwalt aus der zunächst beauftragten Anwaltssozietät aus und wird der Anwaltsvertrag wirksam auf diesen Rechtsanwalt als neuen Vertragspartner übertragen, kann der Mandant von der Sozietät die Herausgabe der vollständigen Handakten an diesen verlangen.*)

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IBRRS 2026, 0153
SchiedswesenSchiedswesen
Zuständigkeit streitig: Wer trägt die Kosten bei sofortigem Anerkenntnis?

BayObLG, Beschluss vom 21.01.2026 - 101 SchH 146/25

Hat ein Antragsgegner, gegen den die Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens festgestellt werden soll, durch sein vorprozessuales Verhalten nicht zu erkennen gegeben, dass er ein vereinbartes Schiedsgericht für das zur Entscheidung eines zwischen den Parteien entstandenen Streits zuständige Gericht halte, und erkennt der Antragsgegner den Antrag, die Unzuständigkeit des Schiedsgerichts festzustellen, sofort an, sind die Kosten des gerichtlichen Verfahrens vom Antragsteller zu tragen.*)

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IBRRS 2026, 0159
ProzessualesProzessuales
Grundsätzliche Bedeutung ist Sache des Kollegiums!

BGH, Beschluss vom 12.01.2026 - V ZB 51/25

1. Der Einzelrichter hat bei Rechtssachen, in denen er einen Zulassungsgrund bejaht, zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen.

2. Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.

3. Die Zurückverweisung der Sache erfolgt an den Einzelrichter, der zunächst zu überprüfen hat, ob die Voraussetzungen für eine Übertragung an die Kammer vorliegen.

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IBRRS 2026, 0148
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einholung eines Privatgutachtens (erst) in zweiter Instanz verspätet?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.10.2025 - 9 U 22/25

1. Beweismittel sind im Berufungsverfahren zurückzuweisen, wenn es sich um neues Vorbringen handelt, welches aufgrund der Nachlässigkeit einer Partei im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht wurde. Ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen ist dann nicht neu, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus erster Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird

2. Eine Partei ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten unter Beifügung eines Privatgutachtens oder gestützt auf Sachverständigenrat vorzubringen.

3. Eine Erledigungserklärung ist frei widerruflich, solange sich die beklagte Partei ihr nicht angeschlossen und das Gericht keine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache getroffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die klagende Partei regelmäßig von der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung Abstand nehmen und ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen zu ihrem ursprünglichen Klageantrag zurückkehren.

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