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Online seit 1. Juni

IBRRS 2026, 1049
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungsanspruch des Erstehers gegen den fraudulösen Besitzer

OLG München, Beschluss vom 18.02.2025 - 5 U 4183/24

1. Der Zuschlagsbeschluss bindet als rechtsgestaltender Hoheitsakt jedermann, auch Gerichte.

2. Der Ersteher hat gegen den fraudulösen Besitzer einen Räumung- und Herausgabeanspruch.

3. Das Klauselerteilungsverfahren nach § 93 Abs. 1 Satz 1 ZVG und eine Räumungs- und Herausgabeklage können gleichzeitig geführt werden.

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IBRRS 2026, 1223
SachverständigeSachverständige
Kontakte zur Versicherung: SV befangen?

LG Heilbronn, Beschluss vom 08.05.2026 - 4 OH 8/25

1. Wirtschaftliche Verbindungen von Sachverständigen sind nicht ungewöhnlich. Öffentlich bestellte Sachverständigen erfüllen regelhaft nicht nur gerichtliche Gutachtenaufträge, sondern sind auch auf Privatgutachterbasis im Rechtsverkehr tätig. Kontakte zu Versicherungen sind damit zwangsläufig, ohne dass dies gleich in einer Befangenheit in anderen Angelegenheiten münden müsste.

2. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Befangenheit kann auch sein, ob ein Sachverständiger von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt und damit nicht zuletzt aufgrund § 36 GewO sowie nach den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der Bestellungskörperschaft auf strenge Unparteilichkeit verpflichtet ist.

3. War ein Sachverständiger aufgrund seiner Beteiligung an einer Sachverständigen-GmbH zurückliegend nur mit etwa 4 % des Jahresumsatzes am wirtschaftlichen Ergebnis von Aufträgen beteiligt, welche von der Versicherung als Antragsgegnerin im selbstständigen Beweisverfahren erteilt wurden, gebietet dies bei der gebotenen nüchternen Betrachtung keinen Ansatzpunkt dafür, dass der Sachverständige unter unzulässigem Voranstellen eigener wirtschaftlicher Belange den Gutachtenauftrag parteiisch und nicht mit der nötigen gleichen Distanz zu beiden Verfahrensbeteiligten erfüllen wird.

4. Vielmehr gilt: Eine Befangenheit des Sachverständigen kann sich in einem Prozess gegen eine Versicherung allenfalls daraus ergeben, dass der Sachverständige ganz überwiegend im Auftrag von Versicherungsgesellschaften tätig ist und so eine wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegt.

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IBRRS 2026, 1240
ProzessualesProzessuales
Beklagter macht vorgerichtlich Gegenansprüche geltend: Klageerhebung veranlasst?

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2026 - 3 U 143/25

Hat die Klägerseite einen fälligen Anspruch gegen die Beklagtenseite und die Beklagtenseite vorgerichtlich erfolglos zur Leistung aufgefordert, so hat die Beklagtenseite dann keinen Anlass zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO gegeben, wenn sie die Leistung, für die Klägerseite erkennbar, nur wegen eines Gegenanspruchs zurückhält (§ 273 BGB) und dieser Gegenanspruch besteht.*)

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Online seit 29. Mai

IBRRS 2026, 1229
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Tiefbauunternehmer darf nicht "blind" auf Leitungspläne vertrauen!

OLG Celle, Urteil vom 06.05.2026 - 14 U 116/25

1. Der Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftPflG steht nicht entgegen, dass der Geschädigte selbst eine schadensstiftende Handlung vorgenommen hat.*)

2. Die an einen Tiefbauunternehmer zu stellenden Sorgfaltsanforderungen gelten auch für Arbeiten auf einem privaten Grundstück, wenn besondere Anhaltspunkte für dort liegende Versorgungsleitungen (hier: Wasserleitung) vorhanden sind.*)

3. Die Betriebsgefahr nach § 2 HaftPflG kann bei Abwägung gem. § 4 HaftPflG vollständig zurücktreten, wenn der geschädigte Tiefbauunternehmer selbst den Schaden durch grob sorgfaltswidriges Verhalten verursacht hat, indem er sich blind auf ungeeignete Pläne verlassen hat.*)

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IBRRS 2026, 1241
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertungsgremium muss unverändert bleiben!

VK Westfalen, Beschluss vom 30.01.2026 - VK 2-75/25

1. Es unterfällt dem Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers, wie er seine Bewertung organisiert und strukturiert.*)

2. Die Zusammensetzung des Wertungsgremiums darf sich im Laufe der Bewertungsveranstaltung nicht ändern.*)

3. Die nachträglich Korrektur der Bewertung ist grundsätzlich möglich, sogar während eines laufenden Nachprüfungsverfahrens. Diese Korrektur muss aber von dem Gremium durchgeführt werden, dass auch schon die fehlerhafte Bewertung erstellt hat.*)

4. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, dass nicht nur der Inhalt der Präsentation ("Was"), sondern auch die Art der Präsentation ("Wie") gewertet werden können. Dies dürfte dann zulässig sein, sofern die Qualität des präsentierenden Personals maßgeblich für die spätere Auftragsdurchführung ist.*)

5. Die Nachdokumentation von Präsentationsbewertungen wird mit zunehmendem Abstand zum Präsentationstermin immer anspruchsvoller.*)




IBRRS 2026, 1037
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Waldkiefer vs. PV-Anlage: Anspruch auf Fällgenehmigung?

VG Berlin, Urteil vom 17.03.2026 - 24 K 46/24

1. Die Betroffenheit des Einsatzes erneuerbarer Energien führt nicht automatisch dazu, dass eine Fällgenehmigung zu erteilen ist.

2. Vielmehr muss der Einsatz erneuerbarer Energien als öffentlicher Belang "überwiegen" und die Erteilung der Ausnahmegenehmigung "erfordern". Daher ist der öffentliche Belang mit den Interessen des Baumschutzes abzuwägen (hier: Überwiegen des Baumschutzes.

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IBRRS 2026, 0092
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsversteigerung: Kein sofortiger Antrag auf Sicherheitsleistung 14 Minuten nach Abgabe des Gebots

BGH, Beschluss vom 11.12.2025 - V ZB 70/24

1. Ein Antrag auf Sicherheitsleistung ist nur dann sofort gestellt, wenn er von dem Beteiligten unmittelbar nach Abgabe und Protokollierung des Gebots angebracht wird. Dies gilt nicht nur bei einem Übergebot, sondern auch bei dem ersten Gebot.*)

2. Bleiben in einem Versteigerungstermin zwei Gebote wirksam, weil der Zurückweisung des höheren Gebots sofort widersprochen worden ist, liegt eine hinreichende Aufforderung zur Abgabe weiterer Gebote i.S.v. § 73 Abs. 1 Satz 2 ZVG nur vor, wenn das Vollstreckungsgericht bei der Aufforderung darauf hinweist, dass beide Gebote für den Zuschlag in Betracht kommen. Fehlt es hieran, ist der Zuschlag nach § 83 Nr. 7 ZVG zu versagen.*)

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IBRRS 2026, 1218
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Verwertungskündigung wegen erforderlicher Sanierungsmaßnahmen?

AG Hannover, Urteil vom 09.08.2024 - 516 C 2278/24

Allein die Tatsache, dass der geschuldete Mietzins hinter dem dann tatsächlich angemessenen Miet­zins Zurückbleiben würde, kann nicht zwingend und ohne weitere Begründung zur Annahme eines erheblichen Nach­teils führen. Anderenfalls würde jede Sanierungsmaßnahme zu einer Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB berechti­gen, was angesichts des § 559 BGB vom Gesetzgeber offen­sichtlich nicht gewollt war.

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IBRRS 2026, 1216
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Wärmpumpen-Außeneinheit: Was ist zu beachten?

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 13.05.2026 - 303b C 12/25

1. Liegt keine sog. privilegierte Maßnahme des § 20 Abs. 2 WEG vor, kann der Wohnungseigentümer die Gestattung der baulichen Veränderung verlangen, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind.

2. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung müssen die wesentlichen Tatsachengrundlagen und Informationen vor der Entscheidung ordnungsgemäß aufbereitet und den Wohnungseigentümern vorbereitend zur Kenntnis gebracht worden sein.

3. Wann es erforderlich ist, den Wohnungseigentümern bereits vor der Eigentümerversammlung Unterlagen oder Informationen in welchem Umfang zur Verfügung zu stellen, hängt von dem Beschlussgegenstand und den auszuwertenden Unterlagen bzw. Informationen ab.

4. Für den Bereich von Baubeschlüssen ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Umfang und die Folgen der beabsichtigten Maßnahmen zu untersuchen und die Eigentümer über diese umfassend zu informieren sind (Zschieschack, ZWE 2024, 110, 111), wobei auch hier der Umfang der zur Verfügung zu stellenden Informationen je nach Maßnahme unterschiedlich ist.

5. Die Beschaffung der Informationen ist Sache des Eigentümers.

6. Es ist nicht ausreichend, die konkreten Maße einer Wärmepumpen-Außeneinheit einen Tag vor der Eigentümerversammlung zu übersenden.

7. Es ist ebenfalls nicht ausreichend, die Daten zur Geräuschimmission einer Wärmepumpen-Außeneinheit einen Tag vor der Eigentümerversammlung zu übersenden.




IBRRS 2026, 1238
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsschluss per WhatsApp?

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.2026 - 9 U 27/25

1. Bei Nachrichten innerhalb eines WhatsApp-Chats handelt es sich um Anträge unter Abwesenden gem. § 147 Abs. 2 BGB.*)

2. Der unter Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Selbst bei komplexen Verträgen ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände davon auszugehen, dass sie innerhalb von vier Wochen angenommen werden .

3. Bloßes Schweigen ist regelmäßig keine Willenserklärung. Kann der Antragende nach Treu und Glauben einen Widerspruch des Antragsempfängers erwarten, falls dieser mit dem Angebot nicht einverstanden ist, kommt dem Schweigen des Antragsempfängers ausnahmsweise der Erklärungswert einer Zustimmung zu ("beredtes Schweigen").

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IBRRS 2026, 1234
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Widerrufsbelehrung: Angabe einer Telefonnummer zwingend erforderlich?

BGH, Beschluss vom 05.05.2026 - VIII ZR 185/25

1. Die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist beim Fernabsatzvertrag nicht erforderlich, wenn diese auf der Internetseite des Unternehmers zugänglich ist und die Widerrufsbelehrung andere Kommunikationsmittel nennt, ohne weitere auszuschließen.

2. Ein etwaiger Belehrungsmangel hinsichtlich der fehlenden Angabe einer Telefonnummer hindert den Beginn der Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 BGB nicht, sofern der Verbraucher sein Widerrufsrecht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen wie bei vollständiger Information ausüben kann.

3. Ein Belehrungsmangel bezüglich der Rücksendekosten führt nicht zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 Satz 1 BGB.

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IBRRS 2026, 1243
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann muss Kläger bei ausbleibender Vorschussanforderung nachfragen?

BGH, Urteil vom 24.04.2026 - V ZR 124/25

1. Das Gericht darf dem Kläger bei unklaren oder unvollständigen Wertangaben in der Klageschrift aufgeben, seine Angaben zu präzisieren, bevor es den Wert für die Gerichtsgebühren vorläufig festsetzt.*)

2. Zur Nachfrageobliegenheit des Klägers bei ausbleibender Vorschussanforderung.*)

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