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Online seit 23. April

IBRRS 2026, 0925
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Rauchmelder auf Gemeinschaftsflächen: Wartungskosten umlagefähig?

LG Wuppertal, Urteil vom 23.10.2025 - 9 S 32/25

Soweit die Anbringung und damit die Wartung der Rauchwarnmelder in den Gemeinschaftsflächen weder rechtlich noch tatsächlich erforderlich sind, handelt es sich bei den Wartungskosten auch nicht um sonstige Betriebskosten i.S.d. § 2 Nr. 17 BetrKV (anders als Rauchwarnmelder in den Wohnungen oder Betriebskosten für Lüftungs- und Rauchabzugsanlagen).

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IBRRS 2026, 0923
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse gilt nicht bei Austausch der Parteien!

AG Neukölln, Urteil vom 10.12.2025 - 5 C 181/25

§ 556d Abs. 1 BGB gilt nur, wenn ein Mietvertrag neu abgeschlossen wird. Vereinbaren die ursprünglichen Parteien des Mietvertrags, dass die bisherigen Mieter aus dem Vertrag ausscheiden und neue Mieter in den Mietvertrag eintreten, kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung an. Dabei ist zwischen der Beendigung des alten Mietvertrags und Abschluss eines neuen Mietvertrags (Novation; mit der Folge, dass §§ 556d ff. BGB Anwendung finden) und einem Austausch von Mietern durch andere Mieter im Wege der dreiseitigen Vereinbarung zwischen dem Vermieter, den bisherigen Mietern und der neuen Mietpartei (bei dem kein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird) zu unterscheiden. Es ist durch Auslegung zu ermitteln, was die Parteien im Einzelfall gewollt haben.

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IBRRS 2026, 0958
ProzessualesProzessuales
Streithelfer kann Klage weder ändern noch erweitern!

BGH, Beschluss vom 10.03.2026 - II ZB 15/25

1. Ein Nebenintervenient kann die Klage weder ändern noch erweitern (Anschluss an BAG, Beschluss vom 06.11.1973 - 1 ABR 15/73, BB 1974, 372).*)

2. Eine Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage ist einem Nebenintervenienten nicht möglich, da es sich insoweit um eine Klageänderung handelt, die seine Stellung als Unterstützer der Hauptpartei überschreitet.*)

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Online seit 22. April

IBRRS 2026, 0955
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann ist eine Kündigungsabrechnung prüfbar?

OLG Köln, Urteil vom 16.07.2025 - 16 U 50/24

1. Bei einem gekündigten Architektenvertrag mit pauschaler Honorarvereinbarung und nur teilweise erbrachten Leistungen setzt die Prüfbarkeit der Schlussrechnung voraus, dass die erbrachten Leistungen je Leistungsphase dargestellt, bewertet und insgesamt im Hinblick auf das Pauschalhonorar gewichtet werden. Es genügt nicht, dass ohne weitere Begründung statt der vollen Prozentsätze nur pauschal abgesenkte Prozentsätze in Rechnung gestellt werden.

2. Beruft sich der aus wichtigem Grund Kündigende (hier: Besteller) auf Vertragspflichtverletzungen, so besteht grundsätzlich eine Pflicht zur vorherigen Abmahnung.

3. Der Kündigende muss sich an einer einmal erfolgten Abmahnung festhalten lassen und kann die abgemahnten Umstände ohne Wiederholung des abgemahnten Verhaltens nicht zum Ausspruch einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund heranziehen.

4. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund ist jedenfalls dann in eine freie Kündigung umzudeuten, wenn der Kündigende zum Ausdruck bringt, dass das Vertragsverhältnis in jedem Fall beendet werden soll.

5. Der aus wichtigem Grund kündigende Besteller trägt im Ausgangspunkt die Darlegungs- und Beweislast für ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb des Architekten. Da aber ersparte Aufwendungen den Vergütungsanspruch von vorneherein - und nicht nur bei erhobener Einwendung - reduzieren, ist der Architekt zur Darlegung der ersparten Aufwendungen verpflichtet, dies auch deshalb, weil er allein dazu in der Lage ist (sog. Erstdarlegungslast). Bei ordnungsgemäßer Darlegung hat dann der Besteller darzulegen und zu beweisen, dass die Positionen tatsächlich höher waren.

6. Ein abzugsfähiger Füllauftrag liegt nur dann vor, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Kündigung des Werkvertrags und der Erteilung des Ersatzauftrags besteht, und zwar in der Form, dass der Unternehmer ausschließlich durch die Kündigung in die Lage versetzt wurde, den anderweitigen Auftrag auszuführen.

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IBRRS 2026, 0944
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unklares Aufklärungsverlangen ist wirkungslos!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2025 - 19 Verg 1/25

1. Das Aufklärungsverlangen eines öffentliches Auftraggebers muss klar und eindeutig formuliert sein, damit der Bieter die Seriosität seines Angebots nachweisen kann.

2. Nur ein ordnungsgemäßes Aufklärungsverlangen führt zum Übergang der Darlegungs- und Beweislast für die Auskömmlichkeit des Angebots auf den Bieter.

3. Bei der Beurteilung der Anforderungen an eine zufriedenstellende Aufklärung hat der Auftraggeber Art und Umfang der im konkreten Fall drohenden Gefahren für eine wettbewerbskonforme Auftragserledigung zu berücksichtigen




IBRRS 2026, 0861
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eine Gabionenwand ist keine Hecke!

VGH Bayern, Beschluss vom 27.03.2026 - 9 ZB 24.433

1. Bei einer Konstruktion aus L-Steinen als Stützmauer und Gabionenwand handelt es sich um ein einheitliches Bauvorhaben, das in seiner Gesamtheit zu beurteilen ist.

2. Stellt der Gesetzgeber pauschalierend auf Größenangaben wie Flächen, Rauminhalte oder Höhen ab, um unbedeutende Bauvorhaben, die keiner präventiven Kontrolle bedürfen, von verfahrenspflichtigen Vorhaben abzugrenzen, so müssen diese Größenangaben stets und nach jeder Betrachtungsweise eingehalten sein.

3. Unter Einfriedung ist jede Anlage zu verstehen, die ein Grundstück ganz oder teilweise nach außen abschirmt, sei es zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten, sei es zum Zwecke der Abwehr von Witterungs- oder Immissionseinflüssen (z. B. Lärm, Wind, Straßenschmutz) oder sei es zur Verhinderung der Einsicht. Bauliche Einfriedungen sind von natürlichen Einfriedungen (z. B. Hecken) zu unterscheiden.

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IBRRS 2026, 0949
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Akku fackelt Haus ab: Muss Mieter zahlen?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.03.2026 - 9 U 8/26

1. Nach einem leichten Sturz mit einem E-Bike besteht keine Pflicht, den Lithium-Ionen-Akku fachmännisch auf etwaige Brandgefahren untersuchen zu lassen, wenn dieser äußerlich unbeschädigt und das Fahrrad fahrtüchtig ist.*)

2. Den Eigentümer trifft in solchen Fällen kein Verschulden, wenn der Akku des an die Hauswand angelehnten E-Bikes zwei Monate später in Brand gerät und der Brand auf das angrenzende Wohngebäude übergreift.*)

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IBRRS 2026, 0907
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Exhibitionistische Handlungen führen zur Kündigung!

AG Cham, Urteil vom 26.11.2025 - 6 C 318/25

Dadurch, dass ein Mieter wiederholt Selbstbefriedigungsakte auf dem Balkon vornimmt, stört er den Hausfrieden erheblich und belästigt andere Mieter massiv. Es kann anderen Mietern nicht zugemutet werden, während des Aufenthalts auf dem Balkon diese sexuellen Handlungen beobachten zu müssen.

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IBRRS 2026, 0956
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kontroll- und Schutzobliegenheiten verletzt = 50 % weniger Geld!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.05.2025 - 5 U 57/24

1. Die im Versicherungsschein getroffene "Vereinbarung zur Gebäudeversicherung", wonach Versicherungsschutz "unter der Voraussetzung besteht", dass u.a. das Anwesen regelmäßig kontrolliert wird, unberechtigten Personen der Zugang verwehrt bleibt und anlässlich der Kontrollen festgestellte Beschädigungen an Türen und Fenstern unverzüglich beseitigt werden, enthält keine objektive Risikobegrenzung, sondern an den Versicherungsnehmer gerichtete Sicherheitsvorschriften, deren schuldhafte Missachtung zu Rechtsnachteilen führen kann.*)

2. Wurde das dergestalt versicherte Anwesen trotz erfolgter Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vor dem Versicherungsfall (Brand) regelmäßig von Jugendlichen betreten, was vor Ort und im Internet bekannt war und dem Versicherungsnehmer bei genügender Kontrolle hätte bewusst sein können, kann eine grob fahrlässige Verletzung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften anzunehmen und die Versicherungsleistung um 50 v.H. zu kürzen sein.*)

3. Hat sich der Versicherer über längere Zeit seiner Leistungspflicht zu Unrecht entzogen, weil eine vollständige Deckungsablehnung ersichtlich nicht gerechtfertigt war, so kann ihm die Berufung auf den Ablauf der vertraglichen Wiederherstellungsfrist nach Treu und Glauben versagt sein und der Versicherungsnehmer berechtigterweise auf Feststellung klagen, dass der Versicherer zur Zahlung des gekürzten Neuwertanteils verpflichtet ist, wenn die bedingungsgemäßen Voraussetzungen für das Entstehen dieses Anspruchs innerhalb einer gerichtlich festzusetzenden Frist hergestellt werden.*)

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IBRRS 2026, 0948
RechtsanwälteRechtsanwälte
Papierakte eingescannt: Keine Kostenerstattung!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2025 - 6 W 11/25

Dient die Digitalisierung von überlassenen Papierunterlagen nur der individuellen Arbeitserleichterung des Rechtsanwalts und ist sie für die Rechtsverfolgung nicht erforderlich, dann ist ihre Berücksichtigung im Rahmen des Kostenausgleichs nicht gerechtfertigt.

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IBRRS 2026, 0946
ProzessualesProzessuales
Grob rechtsfehlerhafter Verweisungsbeschluss bindet nicht!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2026 - 1 UH 6/26

1. Einem Verweisungsbeschluss kommt grundsätzlich eine Bindungswirkung zu. Das gilt auch im selbständigen Beweisverfahren.

2. Die Bindungswirkung entfällt jedoch bei objektiver Willkürlichkeit. Die Willkürschwelle ist hoch anzusetzen. Einfache Rechtsfehler, wie etwa das Übersehen einer die Zuständigkeit begründenden Rechtsnorm, rechtfertigen die Annahme einer objektiv willkürlichen Verweisung grundsätzlich nicht. Gleiches gilt, wenn die Rechtsauffassung des verweisenden Gerichts zumindest vertretbar ist oder von einem bloßen Rechtsirrtum auszugehen ist.

3. Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (hier bejaht).

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Online seit 21. April

IBRRS 2026, 0938
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wie ist das Zusatzhonorar bei einer Bauzeitverlängerung zu ermitteln?

OLG Köln, Beschluss vom 29.01.2026 - 11 U 137/23

1. Haben die Parteien vertraglich einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung für dem Fall einer vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Bauzeitverlängerung vereinbart, kann für die Bestimmung der vereinbarten Bauzeit jedenfalls dann auf den zeitlich ersten nach Vertragsschluss erstellten Terminplan zurückgegriffen werden, wenn die Parteien vereinbart haben, dass ein solcher Terminplan nachträglich Vertragsbestandteil wird.

2. Der ein Verlängerungshonorar begehrende Auftragnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Bauzeitverlängerung nicht zu vertreten hat.

3. Soweit der Anspruch an die "nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen" anknüpft, bemisst sich das Honorar nach der Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers und den Aufwendungen, die ihm ohne die Bauzeitverlängerung hypothetisch entstanden wären.

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IBRRS 2026, 0943
VergabeVergabe
Vorrecht auf Zuschlag als „Belohnung“ für Projektinitiative?

EuGH, Urteil vom 05.02.2026 - Rs. C-810/24

Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2014/23/EU (…) über die Konzessionsvergabe ist (…) dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, dem Projektwerber eines Verfahrens zur Projektfinanzierung ein Vorrecht zu gewähren, das es ihm für den Fall, dass der betreffende Vertrag ursprünglich nicht an ihn vergeben wurde, ermöglicht, sein Angebot an das des ursprünglich ausgewählten Bieters anzupassen und somit den Zuschlag für diesen Vertrag zu erhalten, sofern er die Kosten erstattet, die dem ursprünglichen Zuschlagsempfänger für die Erstellung seines Angebots entstanden sind, wobei diese Erstattung 2,5 % des geschätzten Werts der erwarteten Investitionen des Zuschlagsempfängers, ausgehend von der der Ausschreibung zugrunde liegenden Machbarkeitsstudie, nicht übersteigen darf.*)

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IBRRS 2026, 0865
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
200 zusätzliche Fahrzeugbewegungen pro Tag: Zumutbare Lärmsteigerung?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.03.2026 - 10 D 42/24

1. Das Normenkontrollgericht ist nicht befugt, für die Entscheidung über die Antragsbefugnis den Sachverhalt von sich aus weiter aufzuklären. Es ist allerdings verpflichtet, den Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit und voraussichtliche Belastbarkeit hin zu prüfen.*)

2. In der Regel wird die Schwelle der Abwägungsrelevanz nicht erreicht und damit eine Antragsbefugnis eines Nachbarn nicht begründet, wenn aufgrund der Planung nicht mehr als 200 zusätzliche Fahrzeugbewegungen pro Tag zu erwarten sind.*)

3. Für die Beurteilung der Abwägungsrelevanz ist eine an den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten orientierte Prognose geboten, die unter Berücksichtigung der konkreten Planungsvorstellungen einbezieht, welche Nutzungen bei realistischer Einschätzung zu erwarten sind. Auf die rein hypothetisch mögliche maximale Ausnutzung einer Angebotsplanung kommt es dagegen nicht an.*)

4. Der bloße Umstand, dass ein Bebauungsplan eine Straßenverkehrsfläche festsetzt, vermittelt einem außerhalb des Plangebiets wohnenden Anlieger keine Antragsbefugnis.*)

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IBRRS 2026, 0716
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wertsicherungsklausel zusammen mit Staffelmiete wirksam?

OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2025 - 12 U 748/25

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann gem. § 9a Abs. 2 Alt. 2 WEG die in Form von Mietforderungen bestehenden Rechte der Wohnungseigentümer selbst verfolgen, wenn die einheitliche Rechtsverfolgung erforderlich ist. Dies ist anzunehmen, wenn das Interesse an einer einheitlichen Rechtsverfolgung das Interesse des einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümers, seine Rechte selbst oder eigenverantwortlich auszuüben, deutlich überwiegt, worüber im Rahmen einer typisierenden Betrachtung zu entscheiden ist.*)

2. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 PrKG liegt eine zu ihrer Unwirksamkeit führende, unangemessene Benachteiligung vor, wenn eine Wertsicherungsklausel zwar zu einer Anpassung der Miete nach oben, nicht aber zu einer Mietanpassung nach unten, also zu einer Mietabsenkung, führen kann. Dieser Effekt tritt aber nicht generell ein, wenn eine Wertsicherungsklausel mit einer Staffelmietvereinbarung kombiniert wird. Maßgeblich ist die konkrete Ausgestaltung der Kombination. Beinhaltet die Staffelmietvereinbarung einen erheblichen Abstand der Mietzinsstaffeln, dann ist ein "Floaten", also die Anpassung nach oben und nach unten, möglich und die Kombination damit wirksam. Von einem solchen erheblichen Abstand der Mietzinsstaffeln kann ausgegangen werden, wenn dieser mindestens fünf Jahre beträgt (Anschluss OLG Brandenburg, IMR 2010, 96; IMR 2023, 456).*)

3. Es bleibt mangels Entscheidungserheblichkeit offen, ob eine Wertsicherungsklausel in einem Gewerberaummietvertrag, die gegen § 307 Abs. 1 BGB verstößt, ungeachtet der Regelung in § 8 PrKG ex tunc unwirksam ist.*)

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IBRRS 2026, 0860
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ziergarten gehört allen?!

LG Saarbrücken, Beschluss vom 27.08.2025 - 5 S 4/24

1. Wird eine im Gemeinschaftseigentum stehende Grundstücksfläche in der Teilungserklärung als Ziergarten bezeichnet, ergibt sich nicht bereits aus dieser Bestimmung, dass diese Grundstücksfläche von sämtlichen Wohnungseigentümern betreten werden darf. Denn der Zweck des Ziergartens - die gemeinschaftlich zu verwirklichende Verschönerung des Anwesens - kann unabhängig davon erreicht werden, ob sämtliche Miteigentümer zu jeder Zeit uneingeschränkten Zutritt zu dem Ziergarten haben oder nicht.*)

2. Das Mitgebrauchsrecht des Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum nach § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG lässt sich nicht unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten beurteilen. Dieses kann im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn aus objektiven Umständen zu erkennen ist, dass der betreffende Grundstücksteil nach Art und Lage nicht zum ständigen Gebrauch der Miteigentümer bestimmt ist.*)

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IBRRS 2026, 0916
ProzessualesProzessuales
Terminverlegung abgelehnt: Richter befangen?

BSG, Beschluss vom 27.11.2025 - B 4 AS 95/24 B

1. Einen Verfahrensmangel wegen Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter kann es darstellen, wenn ein wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Richter an einer Entscheidung mitwirkt, ohne dass zuvor über ein vor Beendigung der Instanz eingegangenes Ablehnungsgesuch eine Entscheidung ergangen ist.

2. Ein die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einer solchen Entscheidung begründender Verfahrensmangel scheidet jedoch aus, wenn das Ablehnungsgesuch unbegründet war.

3. Eine Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein objektiv vernünftiger Grund vorliegt, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus vernünftiger Weise befürchten lassen kann, der Richter werde nicht unparteiisch entscheiden.

4. Ein im Rahmen gebotener richterlicher Verfahrensweise liegendes Verhalten (hier: im Zusammenhang mit der Ablehnung von Terminverlegungsanträgen) kann kein Ablehnungsgesuch begründen.

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Online seit 20. April

IBRRS 2026, 0927
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Über dem Boden ist nicht im Boden!

OLG Köln, Urteil vom 19.02.2025 - 16 U 124/23

1. Die VOB/B enthält Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Verbraucher nur wirksam einbezogen werden können, wenn ihm in zumutbarer Weise die Möglichkeit verschafft worden ist, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Das setzt grundsätzlich die Übergabe des Textes der VOB/B voraus; das bloße Angebot, diesen auf Wunsch zur Verfügung zu stellen oder gar nur in den Büroräumen des Unternehmers einsehen zu können, genügt nicht.

2. Für die Beurteilung, ob das Werk mangelhaft ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Abnahme an.

3. Ist eine Verlegung der Wasserleitungen im Boden oder der Wand vertraglich vorgesehen, muss auch im Falle einer Nachbesserung die Verlegung wiederum im Boden oder der Wand erfolgen, weil eine Verlegung über dem Boden oder der Wand mit einer Verkleidung keine gleichwertige Verlegung ist.

4. Ein selbständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung nicht allgemein für Mängelansprüche aus dem betreffenden Werkvertrag. Eine Hemmung tritt vielmehr lediglich für Ansprüche aus denjenigen Mängeln ein, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden.

5. Die Erhebung einer Klage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe den geltend gemachten Teil übersteigt, hemmt die Verjährung aller ausreichend bezeichneten Teilansprüche. Die Bestimmung, bis zu welcher Höhe und in welcher Reihenfolge die einzelnen Teilansprüche verfolgt werden, kann dann rückwirkend nachgeholt werden.

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IBRRS 2026, 0918
VergabeVergabe
Kosten des Nachprüfungsverfahrens sind vor dem OLG geltend zu machen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2026 - 9 E 11/25

Macht eine Behörde klageweise die Kosten (Gebühren und Auslagen) für ein vor der bei ihr angesiedelten Vergabekammer durchgeführtes Vergabenachprüfungsverfahren geltend, ist für diese öffentlich-rechtliche Streitigkeit aufgrund der abdrängenden Rechtswegzuweisung des § 171 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht das Verwaltungsgericht zuständig, sondern das für den Sitz der Vergabekammer zuständige Oberlandesgericht.

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IBRRS 2026, 0895
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Teilprivilegierung mehrerer Ersatzgebäude!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2026 - 8 S 155/24

1. Die erstmalige Inanspruchnahme des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Neuerrichtung eines Wohngebäudes schließt die Teilprivilegierung eines weiteren Ersatzgebäudes nach dieser Vorschrift für dasselbe Bestandsgebäude aus.*)

2. Zum Erfordernis der Eigennutzung i. S. des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) BauGB i. d. F. des Baulandmobilisierungsgesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802).*)

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IBRRS 2026, 0924
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Erlaubnis zur Installation eines Balkonkraftwerks?

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 02.12.2025 - 714 C 160/25

1. Der Mieter hat auch für die Installation eines Balkonkraftwerks ohne Substanzeinwirkung einen Anspruch auf Erlaubniserteilung gem. § 554 Abs. 1 BGB.

2. Der Vermieter hat aufgrund der latenten Gefahrenträchtigkeit eines solchen Balkonkraftwerkes nicht das Recht, die Erlaubnis für die Installation in jedem Fall zu verweigern; erforderlich ist stets eine Betrachtung des Einzelfalls.

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IBRRS 2026, 0906
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG muss Schadensersatzansprüche gegen früheren Verwalter prüfen!

LG München I, Urteil vom 30.07.2025 - 1 S 14732/24 WEG

1. Ein Wohnungseigentümer kann die gerichtliche Ersetzung eines Beschlusses zur Überprüfung und außergerichtlichen Verfolgung möglicher Pflichtverletzungen eines früheren Verwalters verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte für durchsetzbare Ansprüche bestehen und die Gemeinschaft eine sachliche Befassung unterlassen hat.

2. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung verpflichtet, bei substanziierter Darlegung möglicher Schadensersatzansprüche gegen einen früheren Verwalter zumindest eine rechtliche Überprüfung durch einen Rechtsanwalt zu veranlassen.

3. Das Ermessen der Gemeinschaft für eine Überprüfung von Pflichtverletzungen ist auf null reduziert, wenn objektive Anhaltspunkte für bestehende und durchsetzbare Ansprüche vorliegen und eine sachliche Abwägung nicht erfolgt ist.

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IBRRS 2026, 0913
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nicht jeder Wassereintritt ist ein Überschwemmungsschaden!

OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2025 - 20 U 75/25

Zu dem von dem Versicherungsnehmer zu fordernden Beweisantritt bei geltend gemachte Überschwemmung; Vortrag hier unzureichend.*)

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IBRRS 2025, 3034
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Auflassungsklage und mehreren Gutachten als Mittelwert zu schätzen

BGH, Beschluss vom 04.11.2025 - V ZR 229/24

Der Streitwert bei einer beantragten Auflassung bemisst sich nach dem Verkehrswert der Grundstücke ohne Abzug der darauf ruhenden Belastungen und ohne Berücksichtigung der Zug-um-Zug-Leistung. Liegen zwei Verkehrswertgutachten vor und trifft das Gericht keine Feststellungen zum tatsächlichen Wert kann im Wege der Schätzung nur vom Mittelweg der beiden Gutachten ausgegangen werden.

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IBRRS 2026, 0931
ProzessualesProzessuales
„Richtiger" Klagegegner im Konzerndschungel?

OLG Schleswig, Urteil vom 25.02.2026 - 12 U 22/24

1. Wird unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Klageschrift einschließlich der Anlagen unzweifelhaft deutlich, welche Partei wirklich gemeint ist, so steht der Auslegung nicht entgegen, dass der Kläger irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten (juristischen) Person gewählt hat.

2. Ein Prozessrechtsverhältnis mit dem "neuen" Klagegegner wird nur begründet, wenn ihm die Klage zugestellt wurde (hier verneint).

3. Die Heilung eines Zustellungsmangels kommt nicht in Betracht, wenn der Prozessbevollmächtigte die Klagschrift jedenfalls nicht mit einem auf die "neue" Beklagte gerichteten Zustellungswillen des zustellenden Gerichts erhalten hat (hier verneint).

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