Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 2. Januar
IBRRS 2026, 0006
Kaufrecht
OLG Köln, Urteil vom 16.10.2025 - 7 U 13/25
1. Ein Teilrückritt kommt nur bei einer erheblichen Pflichtverletzung in Betracht (hier verneint).
2. Die Beurteilung der Erheblichkeit der Pflichtverletzung erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls.
3. Der Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung indiziert in der Regel die Erheblichkeit der Pflichtverletzung. Auch das Verschulden des Schuldners ist von Bedeutung.
4. Bei behebbaren Mängeln erfolgt eine Orientierung an der Höhe der Mängelbeseitigungskosten im Verhältnis zum Kaufpreis, bei unbehebbaren Mängeln ist auf die funktionelle oder ästhetische Beeinträchtigung abzustellen.
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IBRRS 2025, 3315
AGB
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 - I ZB 9/25
Zwischen den Vertragsparteien eines Vertrags zugunsten Dritter individuell ausgehandelte Vertragsbestimmungen können auch im Verhältnis zum begünstigten Dritten als nach § 305b BGB gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangige Individualvereinbarung angesehen werden, wenn die Interessen des Dritten bei den Vertragsverhandlungen von dem Versprechensempfänger gegenüber dem Versprechenden gewahrt wurden, so dass der Dritte nicht als in ihrer Verhandlungsmacht unterlegene Vertragspartei anzusehen ist. So verhält es sich, wenn in einem zwischen einer Konzerngesellschaft und einem Lieferanten individuell ausgehandelten Rahmenvertrag verbundenen Unternehmen der Konzerngesellschaft Rechte eingeräumt werden.*)
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IBRRS 2026, 0005
Sachverständige
OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2025 - 10 W 22/25
1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich aus inhaltlichen Unzulänglichkeiten oder Fehlern regelmäßig erst dann ergeben, wenn der Sachverständige den Gutachterauftrag in einer Weise erledigt, dass darin der Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gesehen werden kann.
2. Die Beschaffung von Anknüpfungstatsachen durch den Sachverständigen begründet kein Misstrauen gegen seine Neutralität, wenn der Sachverständige sein Verfahren spätestens in seinem Gutachten offen legt.
3. Die Bewertung von Parteivortrag durch den Sachverständigen als unzutreffend oder falsch begründet keine Besorgnis der Befangenheit, solange sie keine unsachliche oder zu Lasten der vortragenden Partei gehende Grundhaltung erkennen lässt.
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IBRRS 2025, 3314
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 06.11.2025 - I ZB 65/25
1. Um eine im Beschlussweg ergangene einstweilige Verfügung zu vollziehen, die auf die Vornahme einer vertretbaren Handlung gerichtet ist (Handlungsverfügung), muss der Gläubiger dem Schuldner innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO den Titel im Parteibetrieb zustellen lassen und beim Prozessgericht einen Vollstreckungsantrag nach § 887 Abs. 1 ZPO stellen.*)
2. Für die Vollziehung einer solchen einstweiligen Verfügung reicht ein Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme gemäß § 887 Abs. 1 ZPO aus. Ein zusätzlicher Antrag auf Verurteilung des Schuldners zur Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme gemäß § 887 Abs. 2 ZPO ist nicht erforderlich.*)
3. Die Zustellung des Vollstreckungsantrags des Gläubigers gemäß § 887 Abs. 1 ZPO an den Schuldner durch das Prozessgericht ist für die Wirksamkeit der Vollziehung einer solchen einstweiligen Verfügung nicht erforderlich.*)
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IBRRS 2025, 3317
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.12.2025 - VIII ZB 17/25
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes - hier: Berufungsbegründung - als elektronisches Dokument aus technischen Gründen bei einem nicht möglichen Internetzugriff (im Anschluss an BGH, IBR 2025, 319; IBR 2023, 491; IBR 2023, 50).*)
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IBRRS 2025, 3116
Prozessuales
LG Regensburg, Beschluss vom 30.07.2025 - 24 T 152/25
1. Der Streitwert eines Antrags auf Zahlung laufender Nutzungsentschädigung bis zur Räumung ist nicht nach § 9 ZPO zu bestimmen, sondern nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
2. Bei einfach gelagerten Fällen kann die Dauer bis zur tatsächlichen Räumung und Herausgabe mit 10 Monaten bemessen werden.
3. Der Gesamtstreitwert bei einem Verfahren auf Räumung, Zahlung rückständiger Miete und laufender Nutzungsentschädigung setzt sich aus der Jahresnettomiete für den Räumungsantrag, der Höhe der rückständigen Miete und der 10-fachen Bruttomiete für die laufende Nutzungsentschädigung zusammen.
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Online seit 30. Dezember 2025
IBRRS 2025, 3265
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2025 - 1 KN 150/23
1. Die Beteiligung eines Stadtplaners, der über Eigentum im Plangebiet verfügt, begründet nach Maßgabe des niedersächsischen Landesrechts keinen Fehler des Bebauungsplans.*)
2. Die Festsetzung eines jahrelang ungenutzten Baugrundstücks als private Grünfläche zum Zweck des Erhalts eines zwischenzeitlich entstandenen Waldes kann abwägungsfehlerfrei sein.*)
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IBRRS 2025, 3246
Wohnungseigentum
AG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2025 - 290a C 42/25
1. Ein potenzieller Erwerber einer Wohnung kann aufgrund gewillkürter Prozessstandschaft eine Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage erheben, wenn er vom Rechtsinhaber ermächtigt wurde und ein schutzwürdiges Eigeninteresse hat.
2. Die Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums darf nur aus wichtigem Grund erfolgen, wobei dieser Grund in der Person des Erwerbers liegen muss und objektiv begründete Zweifel an dessen Zuverlässigkeit bestehen müssen.
3. Eine Veränderung der sozialen Struktur der Bewohner rechtfertigt allein keine Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums, da dies keinen wichtigen Grund darstellt.
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Online seit 29. Dezember 2025
IBRRS 2025, 3136
Wohnraummiete
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 18.03.2025 - 47 C 356/23
1. Mängel der Mietsache sind im Zweifel nachzuweisen.
2. Ob eine Heizung ordnungsgemäß funktioniert, kann nur durch einen Sachverständigen beantwortet werden.
3. Ob die Dichtigkeit von Fenstern den technischen Anforderungen entspricht, kann ebenfalls nur ein Sachverständiger beurteilen.
4. Auch ein erheblicher Befall der Wohnung durch Silberfische kann nur durch einen Sachverständigen festgestellt werden.
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IBRRS 2025, 2130
Insolvenzrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2025 - 24 U 23/24
1. Ein schuldrechtlicher Anspruch des Verpächters gegenüber dem Pächter auf Löschung der Baulast begründet kein Aussonderungsrecht gem. § 47 InsO.*)
2. § 818 Abs. 4 BGB verweist nicht auf die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen der §§ 280, 281 BGB.*)
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IBRRS 2025, 1968
Prozessuales
LG Konstanz, Urteil vom 22.05.2025 - B 61 S 54/24
1. Ein Urteil nach Aktenlage darf nach § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO nur ergehen, wenn in einem früheren Termin mündlich verhandelt wurde.
2. Verhandeln in diesem Sinne setzt Sachanträge der Parteien voraus. Die Anwesenheit in der Güteverhandlung allein genügt nicht.
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Online seit 24. Dezember 2025
IBRRS 2025, 3162
Bauvertrag
OLG Naumburg, Urteil vom 27.05.2025 - 2 U 82/24
1. Nach gefestigter Rechtsprechung kann die Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von bauwerksbezogenen Leistungen i.S.v. § 13b UStG für Bauträger Einfluss auf das jeweilige Vertragsverhältnis in dem Sinne haben, dass dem - nunmehr steuerpflichtigen - Bauunternehmer gegen den Bauträger ein Vergütungsergänzungsanspruch in Höhe der von ihm abzuführenden Umsatzsteuer zusteht. Die Verjährung dieses Restwerklohnanspruchs beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Bauträger einen Erstattungsantrag bei seinem Finanzamt gestellt und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.*)
2. Werden von der Finanzverwaltung eines Landes mit der Klage eine Vielzahl von Restwerklohnansprüchen der vorgenannten Art geltend gemacht, so ist eine schlüssige Darlegung jeder einzelnen Klageforderung durch Bezeichnung des konkreten Vertragsverhältnisses, der im Vertrag getroffenen Vergütungsabsprachen sowie der Höhe des Netto-Schlussrechnungsbetrages erforderlich; weder die Darlegung der Gesamtrückerstattungen an den Bauträger durch das für ihn zuständige Finanzamt noch die Vorlage der gegen die leistenden Bauunternehmen ergangenen Änderungsbescheide der jeweiligen Finanzämter für eines oder mehrere Jahre ist geeignet, diesen Vortrag zu ersetzen.*)
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IBRRS 2025, 3148
Vergabe
VK Niedersachsen, Beschluss vom 23.04.2025 - VgK-10/2025
1. Der öffentliche Auftraggeber darf abstrakte Bewertungsschemata verwenden, muss deren Unwägbarkeiten für die Bieter aber durch eine vertiefte Dokumentation ausgleichen.
2. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen wesentlicher Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens setzt nicht voraus, dass die Änderung dem öffentlichen Auftraggeber weder vorher bekannt noch für ihn vorhersehbar noch von ihm zu vertreten ist. Der öffentliche Auftraggeber darf die (Teil-)Aufhebung vielmehr auch auf interne Gründe stützen.
3. Der öffentliche Auftraggeber kann von einem Beschaffungsvorhaben jederzeit und auch dann Abstand nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt. Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher ist gegeben, wenn er erhebliche Einsparungen ermöglicht.
4. Die abgelaufene Rechtsmittelfrist verhindert den Vortrag eines Sachverhalts im Nachprüfungsverfahren selbst dann, wenn der konkrete Gegenstand der Rügezurückweisung durch einen neuen Sachverhalt überlagert worden ist.
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IBRRS 2025, 3260
Öffentliches Baurecht
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2025 - 2 A 7/25
Zu formellen und materiellen Fehlern einer Satzung zur Aufhebung eines Bebauungsplans*)
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IBRRS 2025, 3302
Schiedswesen
BGH, Beschluss vom 09.10.2025 - I ZB 20/25
1. Die in § 16 Abs. 5 der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten 2004 vorgesehene ergänzende Verweisung auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung ist nicht dahin auszulegen, dass sie im Anschluss an den Schiedsspruch die Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens entsprechend § 321a ZPO vorsieht (Abgrenzung zu BGH, IBR 2015, 642).*)
2. Eine Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs schließt die Prüfung von Aufhebungsgründen ein (§ 1060 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Für einen selbständigen Aufhebungsantrag besteht deshalb neben einem bereits rechtshängigen Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs kein Rechtsschutzbedürfnis.*)
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IBRRS 2025, 3303
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.12.2025 - V ZB 55/25
1. Der Einzelrichter hat bei Rechtssachen, in denen er einen Zulassungsgrund bejaht, zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen.
2. Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.
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Online seit 23. Dezember 2025
IBRRS 2025, 3282
Architekten und Ingenieure
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2025 - 22 U 26/25
1. Ein "GU-Zuschlag" ist bei der Bemessung der anrechenbaren Kosten nicht zu berücksichtigen.
2. Die Leistung einer Abschlagszahlung unter einem "starken" Vorbehalt führt zwar nicht zur Erfüllung, schließt jedoch einen Schuldnerverzug - und somit die Entstehung von Verzugszinsen - aus, wenn der Auftragnehmer die Zahlung nicht zurückweist.
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IBRRS 2025, 3147
Vergabe
VK Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2025 - VgK-14/2025
1. Nach § 21 VgV ist bei Rahmenverträgen das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben. Es braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden.
2. Öffentliche Auftraggeber können sich so lange auf die Rechtmäßigkeit einer gültigen Vorschrift berufen, wie kein Vertragsverletzungsverfahren der EU abgeschlossen oder zumindest eingeleitet worden ist
3. Wenn der Bieter die rechtliche Prüfung der Vergabeunterlagen durch ein Large Language Model (hier: ChatGPT 4.5) durchführen lässt, gehen Fehler dieses Moduls zulasten des Bieters.
4. Auch in Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ist die Rüge frühestmöglich, also grundsätzlich nicht erst in der Angebotsphase, sondern bereits im Teilnahmewettbewerb zu erheben. Etwas anderes kann gelten, wenn der öffentliche Auftraggeber die Angebotsinformationen zweistufig veröffentlicht.
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IBRRS 2025, 3264
Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2025 - 8 S 701/23
1. Bei der baurechtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung einer Schweinehaltung in einen reinen Mastbetrieb handelt es sich jedenfalls um einen Verwaltungsakt, durch den ein anderes als in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 2b UmwRG genanntes Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts zugelassen wird (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG).*)
2. Zu den umweltbezogenen Rechtsvorschriften des Bundesrechts zählen bauplanungsrechtliche Vorschriften, in denen das Gebot der Rücksichtnahme verankert ist, soweit im konkreten Fall Umwelteinwirkungen - wie etwa Geruchsimmissionen - zu beurteilen sind.*)
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IBRRS 2025, 3280
Wohnraummiete
LG Hamburg, Urteil vom 10.06.2025 - 311 S 4/25
Die Nutzung der Mietwohnung als Zweitwohnung für kulturelle Besuche und familiäre Treffen erfüllt die Anforderungen einer Eigenbedarfskündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
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IBRRS 2025, 3281
Gewerberaummiete
OLG München, Beschluss vom 24.06.2025 - 32 U 1132/25
1. Zum Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Abrechnung über die Betriebskosten in der Gewerberaummiete.*)
2. Bei der Abrechnung von Betriebskosten darf der Vermieter maximal den marktüblichen oberen Preis für vergleichbare Dienstleistungen ansetzen; eine diese Grenze übersteigende „obere Spanne“ steht dem Vermieter darüber hinaus nicht zu.*)
3. Liegt ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nach diesen Vorgaben vor, stehen dem Vermieter nicht etwa die noch zulässigen oberen marktüblichen Kosten, sondern nur die üblichen Durchschnittskosten zu.*)
4. Auch im Bereich der Gewerbemiete hat der Mieter einen Anspruch auf Einsicht in die zu den Rechnungen gehörenden Zahlungsbelege (Anschluss an BGH, IMR 2021, 57 = NZM 2021, 31).*)
5. Verweigert der Vermieter die Einsicht in die Zahlungsbelege und legt nur die entsprechenden Rechnungen vor, so steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der geforderten Nachzahlungsbeträge zu.*)
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IBRRS 2025, 3291
AGB
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.08.2025 - 10 U 130/24
1. Die folgenden Klauseln in einem Detektivvertrag halten einer Inhaltskontrolle nicht stand:
§ 2 Abs. 4: Pro Einsatz und Sachbearbeiter werden pauschal jeweils für die Anfahrt von Agentur zum Einsatzort eine Stunde und für die Rückfahrt vom Einsatzort eine weitere Stunde berechnet. Die Mindestberechnung beträgt pro Einsatz und Sachbearbeiter 4 Stunden inklusive An- und Abfahrt. Angefangene Stunden gelten als volle Stunden.
Abs. 5: Je Einsatzwagen werden stündlich pauschal 20 km berechnet. Darüber hinaus anfallende km werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3: Die AN berechnet pauschal für jeden Sachbearbeiter pro angefangene Stunde Euro 8,00 an Spesen ohne gesonderten Nachweis, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Höhere Spesen, z.B. bei Auslandseinsätzen, weist die AN bei Rechnungsstellung durch entsprechende Belege nach. Kosten für Flugreisen, Anmietung von Mietwagen und Hotels sind gegen Vorlage der entsprechenden Belege gesondert zu erstatten. Darüber hinaus werden Auslagen, wie z.B. Info-Gelder, Datenbankrecherchen, Mobiltelefon, Porto und Fax etc. ohne gesonderten Nachweis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.
§ 4: Der Aufwand für Einsatzleitung, Berichterstattung, Problemanalyse, Maßnahmenplanung, Kommunikation und Nachbereitung berechnet die AN zusätzlich ein Grundhonorar in Höhe von 20 % aus der Netto-Rechnungssumme zu §§ 2 bis 3 dieser Vereinbarung.*)
2. Die Preisgestaltung in einem Detektivvertrag unter Verwendung der genannten Klauseln ist auch gegenüber einem Unternehmer insgesamt intransparent.*)
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IBRRS 2025, 2131
Versicherungsrecht
OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.06.2025 - 8 U 421/25
1. Zur Auslegung der Besonderen Bedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Heizkostenableser.*)
2. Einem Risikoausschluss in den Besonderen Vereinbarungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Heizkostenableser, demzufolge sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden bezieht, die darauf beruhen, dass Aufträge nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, unterfallen gegen den mit der Erstellung von Hausnebenkosten- und Heizkostenabrechnungen für die Mieter beauftragten Versicherungsnehmer erhobene Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Abrechnung.
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IBRRS 2025, 3289
Rechtsanwälte
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2025 - 25 U 114/24
1. Allein auf Grundlage der Daten des beA-Nachrichtenjournals zu rein objektiven Umständen, insbesondere zur Frage, wann ein Schriftstück bei einem Prozessbevollmächtigen eingegangen und von diesem erstmals geöffnet wurde, lässt sich ohne weitere Anhaltspunkte - etwa Äußerungen, die auf eine frühere Empfangsbereitschaft hindeuten - regelmäßig noch nicht auf den erforderlichen Annahmewillen des Prozessbevollmächtigen schließen.*)
2. Das erste Öffnen und das Lesen einer Nachricht sind lediglich notwendige Voraussetzungen für die Bildung eines Empfangswillens, nicht jedoch zwangsläufig Belege für das subjektive Element einer wirksamen Zustellung mittels Empfangsbekenntnisses. Denkbar ist etwa, dass der Prozessbevollmächtigte Dateien versehentlich öffnet oder zunächst öffnet und sämtliche Neueingänge ausdruckt oder an einem anderen Ort abspeichert, um sie erst zu einem späteren Zeitpunkt empfangsbereit zur Kenntnis zu nehmen.
IBRRS 2025, 3288
Prozessuales
KG, Beschluss vom 18.12.2025 - 5 W 170/25
Wird in einem Kostenfestsetzungsverfahren versehentlich nicht über alle von der Partei angemeldeten Kostenpositionen entschieden, kann auf Antrag ein Ergänzungsbeschluss entsprechend § 321 Abs. 1 ZPO ergehen. Nach Ablauf der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO ist allerdings eine Entscheidung über versehentlich unberücksichtigte Kostenpositionen nur noch im Rahmen einer Nachfestsetzung möglich; eine Entscheidung über den ursprünglichen Kostenfestsetzungsantrag ist - auch im Hinblick auf die Zinsen (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO) - ausgeschlossen.*)
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