Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 5. Januar
IBRRS 2026, 0002
Wohnraummiete
AG Lemgo, Urteil vom 20.11.2025 - 18 C 369/25
1. Ein Vermieter begeht verbotene Eigenmacht, wenn er ohne Räumungstitel die Mieter aus der Mietwohnung oder das Türschloss auswechselt. Dies gilt auch dann, wenn er einen Herausgabeanspruch gegen die Mieter wegen Ablauf des Mietvertrags und/oder Mietschulden hat.*)
2. Dieser unerlaubten Selbsthilfe kann sich der Mieter im einstweiligen Verfügungsverfahren durch Geltendmachung des Besitzschutzanspruchs aus § 861 BGB erwehren.*)
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IBRRS 2025, 3311
Kaufrecht
OLG Bamberg, Beschluss vom 14.07.2025 - 3 U 9/25
1. Das Eingreifen der Leistungsgarantie bei einem Batteriespeicher setzt (hier) eine Degradation voraus. Die Drosselung der Speicherkapazität ist kein Fall der Degradation.
2. Die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen einer Materialgarantie (hier: Material- oder Verarbeitungsfehler) können nicht ohne Weiteres mit denen eines Sachmangels im Kaufrecht gleichgesetzt werden.
3. Die Herstellerhaftung wegen eines Produktfehlers ist (nur) auf Schadensersatz gerichtet und setzt voraus, dass durch den Fehler eines Produkts eine Person getötet oder verletzt oder eine andere als die fehlerhafte Sache beschädigt wurde.
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IBRRS 2026, 0018
Sachverständige
LG Darmstadt, Beschluss vom 10.11.2025 - 19 O 527/16
Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf 0,00 Euro festgesetzt werden.*)
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IBRRS 2025, 3117
Prozessuales
OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.09.2025 - 5 W 1424/25
1. Die weitere Beschwerde ist nur statthaft, wenn das Landgericht als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat.
2. Die Prozessbevollmächtigten haben ein eigenes Beschwerderecht.
3. Im Rahmen der weiteren Beschwerde wird nur geprüft, ob die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht.
4. Der Festsetzung des Streitwerts eines Antrags auf Zahlung einer laufenden Nutzungsentschädigung auf 10 Monate der Bruttomiete ist ermessensfehlerfrei.
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Online seit 2. Januar
IBRRS 2025, 3299
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.12.2025 - 10 U 29/25
1. Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher-Auftraggeber wird die VOB/B nur dann wirksam in den Vertrag einbezogen, wenn dem Verbraucher der Text der VOB/B überlassen wird.
2. Ein Werklohnanspruch wird auch ohne Abnahme fällig, wenn der Vertrag in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Das ist anzunehmen, wenn der Auftragnehmer das Werk als abnahmereif zur Verfügung stellt und der Auftraggeber keine weitere Erfüllung mehr verlangt, sondern einen Vorschussanspruch bezüglich der Nachbesserungskosten geltend macht und die Minderung erklärt.
3. Bei einem Verstoß gegen eine DIN-Norm spricht eine widerlegliche Vermutung dafür, dass es sich um einen Mangel handelt. Diese Vermutung kann widerlegt sein, wenn das Werk weder in seiner Funktion beeinträchtigt ist noch optische Mängel aufweist.
IBRRS 2025, 3254
Vergabe
VK Westfalen, Beschluss vom 21.11.2025 - VK 1-56/25
1. Die Entscheidung, ob der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV eröffnet ist, prognostiziert der öffentliche Auftraggeber anhand gesicherter Erkenntnisse. Hierbei kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann.*)
2. Allerdings ist anerkannt, dass der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV auf Grund seines Ausnahmecharakters und seiner wettbewerbshemmenden Wirkung eng auszulegen ist.*)
3. Dabei vollzieht sich die Nachprüfung anhand der dokumentierten Gründe und Erwägungen.*)
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IBRRS 2025, 3285
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 25.11.2025 - 4 BN 16.25
1. Weiche Tabukriterien (hier: Vorsorge-Siedlungsabstand von 1000 m) müssen abstrakt definiert und einheitlich angelegt werden.
2. Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind
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IBRRS 2025, 3002
Immobilien
LG Augsburg, Beschluss vom 03.11.2025 - 101 O 3790/25
1. Dem Grundstücksnachbarn kann gegen geplante Baumaßnahmen ein - im Wege einstweiliger Verfügung durchsetzbarer - Anspruch auf Unterlassung gem. §§ 861 f. BGB zustehen, wenn die geplanten Baumaßnahmen eine Besitzstörung ohne gesetzliche Gestattung begründen und eine konkret drohende erste Störung vorliegt.
2. Dies ist zu bejahen, wenn die beabsichtigten Baumaßnahmen dazu führen, dass der Heizkeller des benachbarten Hotelturms nicht mehr betretbar sein wird, so dass die Heizung nicht mehr in Betrieb genommen werden kann, und während der Baumaßnahmen ganztägige Unterbrechungen der Gasversorgung zu befürchten sind.
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IBRRS 2026, 0006
Kaufrecht
OLG Köln, Urteil vom 16.10.2025 - 7 U 13/25
1. Ein Teilrückritt kommt nur bei einer erheblichen Pflichtverletzung in Betracht (hier verneint).
2. Die Beurteilung der Erheblichkeit der Pflichtverletzung erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls.
3. Der Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung indiziert in der Regel die Erheblichkeit der Pflichtverletzung. Auch das Verschulden des Schuldners ist von Bedeutung.
4. Bei behebbaren Mängeln erfolgt eine Orientierung an der Höhe der Mängelbeseitigungskosten im Verhältnis zum Kaufpreis, bei unbehebbaren Mängeln ist auf die funktionelle oder ästhetische Beeinträchtigung abzustellen.
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IBRRS 2025, 3315
AGB
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 - I ZB 9/25
Zwischen den Vertragsparteien eines Vertrags zugunsten Dritter individuell ausgehandelte Vertragsbestimmungen können auch im Verhältnis zum begünstigten Dritten als nach § 305b BGB gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangige Individualvereinbarung angesehen werden, wenn die Interessen des Dritten bei den Vertragsverhandlungen von dem Versprechensempfänger gegenüber dem Versprechenden gewahrt wurden, so dass der Dritte nicht als in ihrer Verhandlungsmacht unterlegene Vertragspartei anzusehen ist. So verhält es sich, wenn in einem zwischen einer Konzerngesellschaft und einem Lieferanten individuell ausgehandelten Rahmenvertrag verbundenen Unternehmen der Konzerngesellschaft Rechte eingeräumt werden.*)
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IBRRS 2026, 0005
Sachverständige
OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2025 - 10 W 22/25
1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich aus inhaltlichen Unzulänglichkeiten oder Fehlern regelmäßig erst dann ergeben, wenn der Sachverständige den Gutachterauftrag in einer Weise erledigt, dass darin der Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gesehen werden kann.
2. Die Beschaffung von Anknüpfungstatsachen durch den Sachverständigen begründet kein Misstrauen gegen seine Neutralität, wenn der Sachverständige sein Verfahren spätestens in seinem Gutachten offen legt.
3. Die Bewertung von Parteivortrag durch den Sachverständigen als unzutreffend oder falsch begründet keine Besorgnis der Befangenheit, solange sie keine unsachliche oder zu Lasten der vortragenden Partei gehende Grundhaltung erkennen lässt.
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IBRRS 2025, 3314
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 06.11.2025 - I ZB 65/25
1. Um eine im Beschlussweg ergangene einstweilige Verfügung zu vollziehen, die auf die Vornahme einer vertretbaren Handlung gerichtet ist (Handlungsverfügung), muss der Gläubiger dem Schuldner innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO den Titel im Parteibetrieb zustellen lassen und beim Prozessgericht einen Vollstreckungsantrag nach § 887 Abs. 1 ZPO stellen.*)
2. Für die Vollziehung einer solchen einstweiligen Verfügung reicht ein Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme gemäß § 887 Abs. 1 ZPO aus. Ein zusätzlicher Antrag auf Verurteilung des Schuldners zur Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme gemäß § 887 Abs. 2 ZPO ist nicht erforderlich.*)
3. Die Zustellung des Vollstreckungsantrags des Gläubigers gemäß § 887 Abs. 1 ZPO an den Schuldner durch das Prozessgericht ist für die Wirksamkeit der Vollziehung einer solchen einstweiligen Verfügung nicht erforderlich.*)
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IBRRS 2025, 3317
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.12.2025 - VIII ZB 17/25
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes - hier: Berufungsbegründung - als elektronisches Dokument aus technischen Gründen bei einem nicht möglichen Internetzugriff (im Anschluss an BGH, IBR 2025, 319; IBR 2023, 491; IBR 2023, 50).*)
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IBRRS 2025, 3116
Prozessuales
LG Regensburg, Beschluss vom 30.07.2025 - 24 T 152/25
1. Der Streitwert eines Antrags auf Zahlung laufender Nutzungsentschädigung bis zur Räumung ist nicht nach § 9 ZPO zu bestimmen, sondern nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
2. Bei einfach gelagerten Fällen kann die Dauer bis zur tatsächlichen Räumung und Herausgabe mit 10 Monaten bemessen werden.
3. Der Gesamtstreitwert bei einem Verfahren auf Räumung, Zahlung rückständiger Miete und laufender Nutzungsentschädigung setzt sich aus der Jahresnettomiete für den Räumungsantrag, der Höhe der rückständigen Miete und der 10-fachen Bruttomiete für die laufende Nutzungsentschädigung zusammen.
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Online seit 30. Dezember 2025
IBRRS 2025, 3265
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2025 - 1 KN 150/23
1. Die Beteiligung eines Stadtplaners, der über Eigentum im Plangebiet verfügt, begründet nach Maßgabe des niedersächsischen Landesrechts keinen Fehler des Bebauungsplans.*)
2. Die Festsetzung eines jahrelang ungenutzten Baugrundstücks als private Grünfläche zum Zweck des Erhalts eines zwischenzeitlich entstandenen Waldes kann abwägungsfehlerfrei sein.*)
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IBRRS 2025, 3246
Wohnungseigentum
AG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2025 - 290a C 42/25
1. Ein potenzieller Erwerber einer Wohnung kann aufgrund gewillkürter Prozessstandschaft eine Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage erheben, wenn er vom Rechtsinhaber ermächtigt wurde und ein schutzwürdiges Eigeninteresse hat.
2. Die Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums darf nur aus wichtigem Grund erfolgen, wobei dieser Grund in der Person des Erwerbers liegen muss und objektiv begründete Zweifel an dessen Zuverlässigkeit bestehen müssen.
3. Eine Veränderung der sozialen Struktur der Bewohner rechtfertigt allein keine Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums, da dies keinen wichtigen Grund darstellt.
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Online seit 29. Dezember 2025
IBRRS 2025, 3136
Wohnraummiete
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 18.03.2025 - 47 C 356/23
1. Mängel der Mietsache sind im Zweifel nachzuweisen.
2. Ob eine Heizung ordnungsgemäß funktioniert, kann nur durch einen Sachverständigen beantwortet werden.
3. Ob die Dichtigkeit von Fenstern den technischen Anforderungen entspricht, kann ebenfalls nur ein Sachverständiger beurteilen.
4. Auch ein erheblicher Befall der Wohnung durch Silberfische kann nur durch einen Sachverständigen festgestellt werden.
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IBRRS 2025, 2130
Insolvenzrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2025 - 24 U 23/24
1. Ein schuldrechtlicher Anspruch des Verpächters gegenüber dem Pächter auf Löschung der Baulast begründet kein Aussonderungsrecht gem. § 47 InsO.*)
2. § 818 Abs. 4 BGB verweist nicht auf die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen der §§ 280, 281 BGB.*)
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IBRRS 2025, 1968
Prozessuales
LG Konstanz, Urteil vom 22.05.2025 - B 61 S 54/24
1. Ein Urteil nach Aktenlage darf nach § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO nur ergehen, wenn in einem früheren Termin mündlich verhandelt wurde.
2. Verhandeln in diesem Sinne setzt Sachanträge der Parteien voraus. Die Anwesenheit in der Güteverhandlung allein genügt nicht.
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Online seit 24. Dezember 2025
IBRRS 2025, 3162
Bauvertrag
OLG Naumburg, Urteil vom 27.05.2025 - 2 U 82/24
1. Nach gefestigter Rechtsprechung kann die Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von bauwerksbezogenen Leistungen i.S.v. § 13b UStG für Bauträger Einfluss auf das jeweilige Vertragsverhältnis in dem Sinne haben, dass dem - nunmehr steuerpflichtigen - Bauunternehmer gegen den Bauträger ein Vergütungsergänzungsanspruch in Höhe der von ihm abzuführenden Umsatzsteuer zusteht. Die Verjährung dieses Restwerklohnanspruchs beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Bauträger einen Erstattungsantrag bei seinem Finanzamt gestellt und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.*)
2. Werden von der Finanzverwaltung eines Landes mit der Klage eine Vielzahl von Restwerklohnansprüchen der vorgenannten Art geltend gemacht, so ist eine schlüssige Darlegung jeder einzelnen Klageforderung durch Bezeichnung des konkreten Vertragsverhältnisses, der im Vertrag getroffenen Vergütungsabsprachen sowie der Höhe des Netto-Schlussrechnungsbetrages erforderlich; weder die Darlegung der Gesamtrückerstattungen an den Bauträger durch das für ihn zuständige Finanzamt noch die Vorlage der gegen die leistenden Bauunternehmen ergangenen Änderungsbescheide der jeweiligen Finanzämter für eines oder mehrere Jahre ist geeignet, diesen Vortrag zu ersetzen.*)
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IBRRS 2025, 3148
Vergabe
VK Niedersachsen, Beschluss vom 23.04.2025 - VgK-10/2025
1. Der öffentliche Auftraggeber darf abstrakte Bewertungsschemata verwenden, muss deren Unwägbarkeiten für die Bieter aber durch eine vertiefte Dokumentation ausgleichen.
2. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen wesentlicher Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens setzt nicht voraus, dass die Änderung dem öffentlichen Auftraggeber weder vorher bekannt noch für ihn vorhersehbar noch von ihm zu vertreten ist. Der öffentliche Auftraggeber darf die (Teil-)Aufhebung vielmehr auch auf interne Gründe stützen.
3. Der öffentliche Auftraggeber kann von einem Beschaffungsvorhaben jederzeit und auch dann Abstand nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt. Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher ist gegeben, wenn er erhebliche Einsparungen ermöglicht.
4. Die abgelaufene Rechtsmittelfrist verhindert den Vortrag eines Sachverhalts im Nachprüfungsverfahren selbst dann, wenn der konkrete Gegenstand der Rügezurückweisung durch einen neuen Sachverhalt überlagert worden ist.
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IBRRS 2025, 3260
Öffentliches Baurecht
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2025 - 2 A 7/25
Zu formellen und materiellen Fehlern einer Satzung zur Aufhebung eines Bebauungsplans*)
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IBRRS 2025, 3302
Schiedswesen
BGH, Beschluss vom 09.10.2025 - I ZB 20/25
1. Die in § 16 Abs. 5 der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten 2004 vorgesehene ergänzende Verweisung auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung ist nicht dahin auszulegen, dass sie im Anschluss an den Schiedsspruch die Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens entsprechend § 321a ZPO vorsieht (Abgrenzung zu BGH, IBR 2015, 642).*)
2. Eine Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs schließt die Prüfung von Aufhebungsgründen ein (§ 1060 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Für einen selbständigen Aufhebungsantrag besteht deshalb neben einem bereits rechtshängigen Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs kein Rechtsschutzbedürfnis.*)
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IBRRS 2025, 3303
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.12.2025 - V ZB 55/25
1. Der Einzelrichter hat bei Rechtssachen, in denen er einen Zulassungsgrund bejaht, zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen.
2. Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.
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