Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 9. Juni
IBRRS 2026, 1297
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 06.05.2026 - XII ZR 109/23
1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots (hier: Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens) stellt u.a. dann einen Gehörsverstoß dar, wenn das Gericht offenkundig unrichtig eine beweisbewehrte Behauptung als unzulässige Ausforschung oder als "ins Blaue hinein" aufgestellt angesehen hat.
2. Grundsätzlich darf es einer Partei nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die sie selbst kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann. Sie kann deshalb genötigt sein, eine von ihr nur vermutete Tatsache zu behaupten und unter Beweis zu stellen.
3. Die Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen schließt die Verpflichtung der Partei zu substanziiertem Bestreiten aus.
4. Der Beweis der Echtheit einer Urkunde kann durch Schriftvergleichung geführt werden, indem das Gericht den Schriftvergleich im Wege des Augenscheinsbeweises selbst durchführt oder - ohne dass es dazu eines Parteiantrags bedarf - bei der Schriftvergleichung einen Sachverständigen hinzuzieht.
5. Die Überzeugung, eine bestrittene Tatsache sei nach teilweiser Beweiserhebung bereits erwiesen, erlaubt es dem Gericht nicht, von der Erhebung weiterer zulässiger, für das Gegenteil angebotener Beweise abzusehen.
Volltext
Online seit 8. Juni
IBRRS 2026, 1287
Bauvertrag
OLG München, Beschluss vom 25.09.2024 - 28 U 1874/24 Bau
1. Eine als "Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB" überschriebene Erklärung, die auch in der Begründung auf die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Kündigung aus wichtigem Grund abstellt, kann nicht als Widerrufserklärung ausgelegt werden.
2. Es gibt keinen Rechtssatz, wonach mit der Beendigungserklärung eines Verbrauchers stets das für diesen günstigste Gestaltungsrecht ausgeübt wird.
3. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund kann jedenfalls dann als (hilfsweise) freie Kündigung ausgelegt werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Vertrag unter keinen Umständen weitergeführt werden soll (hier bejaht).
Volltext
IBRRS 2026, 1275
Vergabe
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2026 - 2 VK LSA 15/26
1. Die in § 169 Abs. 2 Satz 1 GWB geregelte Vorabgestattung des Zuschlags verstößt nicht gegen Unionsrecht.
2. Insbesondere dann, wenn der Nachprüfungsantrag keine Erfolgsaussichten hat, ergibt sich hieraus ein maßgeblicher Aspekt für die im Rahmen der Vorabgestattung vorzunehmende Abwägungsentscheidung.
3. Eine mangelnde Erfolgsaussicht des Nachprüfungsantrags kann für sich genommen die Gestattung des vorzeitigen Zuschlags allein noch nicht rechtfertigen. Erforderlich ist vielmehr, dass ein besonderes Beschleunigungsinteresse hinzutritt (hier bejaht für die Sicherstellung eines flächendeckenden und zuverlässigen ÖPNV).
3. Die Rügepräklusion umfasst auch (Folge-)Fehler, die untrennbar mit dem nicht gerügten Vergaberechtsverstoß zusammenhängen.
Volltext
IBRRS 2026, 1285
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.05.2026 - 10 A 2187/25
1. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet die Bauaufsichtsbehörde dazu, nicht wahllos, sondern mit System gegen Baurechtsverstöße vorzugehen.
2. Im Zusammenhang mit bauaufsichtsbehördlichem Einschreiten ist der Gleichbehandlungsgrundsatz erst dann verletzt, wenn die Behörde ohne erkennbaren sachlichen Grund - das heißt willkürlich - nur bezüglich einzelner baulicher Anlagen eine Bauordnungsverfügung erlässt und gegen andere vergleichbare Vorhaben nicht einschreitet.
3. Gibt es mehrere illegale bauliche Anlagen in einem bestimmten Gebiet, muss sie planmäßig vorgehen und darf weder in ihrem Plan noch bei der Ausführung willkürliche Ausnahmen machen.
Volltext
IBRRS 2026, 1267
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.05.2026 - 2-13 S 118/24
In die Jahresabrechnung sind auch Einnahmen einzustellen, die zu Unrecht - hier aufgrund von Fehlüberweisungen - erfolgt sind und im Abrechnungszeitraum nicht zurückgeführt wurden.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1047
Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 18.12.2025 - 6 U 468/25
1. Die Teilungsversteigerung von Nachlassgrundstücken kann von einem Miterben verlangt werden, auch wenn eine Gesamtauseinandersetzung des Nachlasses (noch) nicht erfolgt ist. Dies gilt jedenfalls dann, solange keine entgegenstehende Teilungsanordnung des Erblassers oder eine die Miterben bindende Teilungsabrede vorliegt.
2. Der Zustimmung der übrigen Miterben bedarf es nicht.
Volltext
IBRRS 2026, 1278
Sachverständige
OLG Dresden, Beschluss vom 07.04.2026 - 4 W 170/26
1. Im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist dessen Qualifikation für die Beantwortung der Beweisfragen nicht zu prüfen.*)
2. Wird das Ablehnungsgesuch nicht binnen zwei Wochen nach Kenntnis gestellt, ist die Ablehnung nur zulässig, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, ohne sein Verschulden an einer früheren Geltendmachung des Ablehnungsgrundes gehindert gewesen zu sein.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1281
Schiedswesen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.04.2026 - 32 Sch 5/25
1. Hinsichtlich der Frage, ob die Parteien eines Schiedsverfahrens eine Parteivereinbarung im Sinne des § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d ZPO treffen wollten, ist die Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers maßgeblich.*)
2. Die Annahme eines Verstoßes eines Schiedsspruchs gegen den ordre public durch Missachtung der Rechtskraft setzt voraus, dass die Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft anhand der früheren Entscheidung nicht zweifelhaft ist und insbesondere keine Auslegung der Entscheidungsgründe erfordert.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1294
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.05.2026 - VI ZB 17/25
1. Für den Berufungsantrag, also die Erklärung, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angefochten wird und welche Abänderungen beantragt werden, bedarf es nicht der ausdrücklichen Stellung eines Sachantrags. Es reicht aus, wenn die Berufungsbegründung den Schluss auf die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens zulässt (Anschluss BGH, IBR 2020, 622).*)
2. Ein Berufungsantrag auf Aufhebung und Zurückverweisung genügt grundsätzlich dem Erfordernis des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, wenn daraus die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens erkennbar ist.
3. Die Berufung ist nur dann unzulässig, wenn die Aufhebung und Zurückverweisung erkennbar um ihrer selbst willen beantragt wird und der Berufungsführer die angefochtene Entscheidung im Ergebnis für richtig hält.
4. Ein ausdrücklicher Sachantrag ist nicht erforderlich, wenn das Berufungsvorbringen erkennen lässt, dass das Urteil insgesamt zur Überprüfung gestellt werden soll.
Volltext
IBRRS 2026, 1283
Prozessuales
OLG Dresden, Beschluss vom 13.04.2026 - 4 W 131/26
Nach Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich hat das Gericht einen zuvor erteilten Auftrag an einen Sachverständigen aufzuheben. Unterbleibt dies, sind die Kosten für die gleichwohl erfolgte Erstellung des Sachverständigengutachtens niederzuschlagen, soweit diese im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses nicht bereits angefallen waren. Dass auch die beweisbelastete Partei selbst den Sachverständigen nicht kontaktiert hat, ist unerheblich.*)
Volltext
Online seit 5. Juni
IBRRS 2025, 1507
Bauvertrag
OLG München, Beschluss vom 17.11.2023 - 28 U 3169/23 Bau
Hat der Bauträger - aufgrund übereinstimmend fehlerhafter Annahme der Steuerschuldnerschaft - die Umsatzsteuer zunächst abgeführt und später aufgrund einer Rechtsänderung wieder erstattet bekommen, kann der daraufhin von den Finanzbehörden hinsichtlich der Umsatzsteuer in Anspruch genommene Unternehmer vom Bauträger die Zahlung der (erstatteten) Umsatzsteuer verlangen.
Volltext
IBRRS 2026, 1252
Öffentliches Baurecht
VG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2026 - 6 K 9043/24
Zur Zulässigkeit einer Leiter als oder anstelle eines zweiten Rettungswegs i.S.v. § 15 Abs. 3 und 5 LBO-BW.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1133
Wohnungseigentum
AG München, Urteil vom 03.04.2025 - 1293 C 20468/24 WEG
1. Ein Beschluss zur ordentlichen Kündigung von Stellplatzmietverträgen zur Einrichtung von Handwerkerstellplätzen ist wirksam, wenn die Beschlusskompetenz gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 WEG gegeben ist und der Beschluss hinreichend bestimmt sowie ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend ist.
2. Das Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft an der Entscheidung über die Kündigung von Stellplatzmietverträgen zur Einrichtung von Handwerkerstellplätzen kann den Streitwert nach § 49 Satz 1 GKG bestimmen, wobei das Gesamtinteresse aller Wohnungseigentümer maßgeblich ist, das durch Addition der gegenläufigen Interessen ermittelt wird und sich aus dem sog. Regelstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 3 RVG sowie den klägerischen Interessen an Mieterhaltung und Werterhalt der Wohnung zusammensetzt.
Volltext
IBRRS 2026, 0344
Insolvenzrecht
LG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2025 - 91 O 4/17
Vereinbaren die Parteien eines Grundstücksvertrags, dass der Kaufpreis nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Aktien in einer erst zum Erfüllungszeitpunkt nach dem Kurswert zu bestimmenden Stückzahl beglichen wird, liegt ein Kaufvertrag i.S.d. §§ 24 f. BauGB vor. Die Vereinbarung ist als Ersetzungsbefugnis nach § 364 BGB auszulegen.
Volltext
IBRRS 2026, 1270
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.05.2026 - VI ZB 13/25
Hat das Berufungsgericht einen Wiedereinsetzungsantrag durch gesonderten Beschluss zurückgewiesen, muss diese Entscheidung mit dem statthaften Rechtsmittel angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend werden zu lassen.*)
Volltext




