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Online seit 22. Dezember 2025

IBRRS 2025, 2328
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformerfordernis bei vorübergehenden Regelungen

OLG Dresden, Beschluss vom 05.06.2025 - 12 U 403/25

1. Eine Änderung von vertraglichen Vereinbarungen ist nur dann gem. § 550 BGB schriftformbedürftig, wenn sie für einen ein Jahr übersteigenden Zeitraum Geltung beansprucht.*)

2. Betrifft eine vertragliche Abrede einen Vorgang, der sich durch Erfüllung oder Zeitablauf bereits erledigt hat, kommt ihm im Sinne der Zielrichtung der gesetzlichen Schriftform aus § 550 BGB keine Bedeutung für einen Grundstückserwerber mehr zu und wird er bereits deshalb vom Schriftformerfordernis nicht (mehr) umfasst.*)

3. Ein Mietvertrag genügt auch dann der gesetzlichen Schriftform aus § 550 BGB, wenn er inhaltsgleich mit den in der äußeren Form des § 126 BGB niedergelegten Vertragsbedingungen nur mündlich oder konkludent abgeschlossen worden ist.*)

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IBRRS 2025, 3247
Beitrag in Kürze
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ersatzwohnraum muss man schon selbst beziehen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.11.2025 - 14 B 1074/25

1. Eine anderweitige Unterbringung i.S.d. § 9 Abs. 5 Satz 1 WStG erfordert nicht die tatsächliche Verbringung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Ersatzwohnraum. Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die Verfügungsberechtigten Ersatzwohnraum in einer Weise anbieten, dass dieser durch die Bewohnerinnen und Bewohner tatsächlich bezogen werden kann.*)

2. Angeboten werden muss eine anderweitige Unterbringung zu zumutbaren Bedingungen. Das setzt im Hinblick auf die Ausgestaltung des Angebots im Mindestmaß und unabhängig davon, inwieweit der bisherige mit dem nunmehr angebotenen Wohnraum in tatsächlicher Hinsicht vergleichbar sein muss, voraus, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern möglich ist zu prüfen, ob die Bedingungen der anderweitigen Unterbringung für sie zumutbar sind.*)

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IBRRS 2025, 1890
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Herstellung der Vermietbarkeit durch den Zwangsverwalter

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.06.2025 - 19 W 57/23

1. Der Zwangsverwalter hat die Pflicht, das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen; dies erfolgt i.d.R. durch Vermietung.

2. Die Verpflichtung zur Vermietung setzt voraus, dass die Immobilie vermietbar ist oder die Kosten zur Herstellung der Vermietbarkeit nicht außer Verhältnis zu den erwarteten Mieteinnahmen stehen. Der Zwangsverwalter muss die erforderlichen Vorschüsse über das AG anfordern.

3. Das Zwangsverwaltungsverfahren ist ein eigenständiges Vollstreckungsverfahren. Sein Zweck liegt nicht allein darin, die Zwangsversteigerung vorzubereiten und dem Gläubiger einen umfassenden Erlös hieraus zu sichern. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, durch "bewussten Leerstand" für eine günstige Zwangsversteigerung zu sorgen.




IBRRS 2025, 3276
ProzessualesProzessuales
Keine Anhörungsrüge gegen rechtswidrig gewährte Fristverlängerung!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.12.2025 - 3 W 119/25

1. Eine unter Verstoß gegen § 225 Abs. 2 ZPO gewährte Fristverlängerung kann nicht mit der Anhörungsrüge angegriffen werden.

2. Eine "sofortige Beschwerde" gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, mit dem über ein gar nicht eingelegtes Rechtsmittel entschieden wurde, ist als Antrag auf Niederschlagung der Kosten und nach Stellung der Kostenrechnung als Erinnerung auszulegen.

3. Das Erstgericht ist gehalten, durch Rückfragen gemäß § 139 ZPO zu klären, was der Kläger mit seiner "Rüge" bezweckt.

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Online seit 19. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3277
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbau einer Sonnenschutzsteueranlage ist Bauvertrag!

BGH, Beschluss vom 17.12.2025 - VII ZR 56/25

Ein Vertrag über die Verpflichtung zur Lieferung, Montage und Programmierung einer Sonnenschutzsteueranlage hat die Herstellung eines Teils eines Bauwerks i.S.d. § 650a Abs. 1 Satz 1 BGB zum Gegenstand, so dass es sich um einen Bauvertrag handelt.

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IBRRS 2025, 3243
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Hobbyraum nicht als Wohnraum nutzbar: Erwerber kann Kaufpreis mindern!

LG München I, Urteil vom 04.11.2025 - 5 O 8743/21

1. Haben die Parteien eines Bauträgervertrags vereinbart, dass ein Hobbyraum als Wohnraum im Sinne des Bauordnungsrechts nutzbar sein soll, handelt es sich hierbei um eine Beschaffenheitsvereinbarung. Ist der Hobbyraum aus bauordnungsrechtlichen Gründen tatsächlich nicht als Wohnraum nutzbar, liegt wegen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit ein Sachmangel vor.

2. Bei der Auslegung des Vertragsinhalts kommt einem vorvertraglich übergebenen Exposé wesentliche Bedeutung zu, und zwar auch bei formbedürftigen Verträgen.

3. Der Bauträger muss auf eine bauordnungsrechtlich nicht gegebene Nutzungsmöglichkeit hinweisen.

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IBRRS 2025, 3176
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Knappe Begründung der Gesamtvergabe kann ausreichen!

VK Saarland, Beschluss vom 03.07.2024 - 3 VK 2/24

1. Die Gesamtvergabe mehrerer Teil- oder Fachlose ist zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Als Ausnahmetatbestand ist dies eng auszulegen. Die Gründe für die Erforderlichkeit einer Gesamtvergabe sind zu dokumentieren.

2. Bei einem Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags müssen die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages zwar nicht in jedem Fall Gegenstand der Abwägung sein. Sind diese jedoch bereits gut einzuschätzen, sind sie bei der Entscheidung von maßgeblichem Gewicht. Ist der Nachprüfungsantrag voraussichtlich zwar teilweise zulässig, aber unbegründet, muss das Interesse des Antragstellers an der Aufrechterhaltung seines Primärrechtsschutzes im Regelfall hinter den Interessen der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zurücktreten.

3. Ist der Auftraggeber für die Finanzierung des Bauvorhabens auf fristgebundene Fördermittel angewiesen, kann die Gestattung des Zuschlags sachgerecht sein, um die Aufhebung der Ausschreibung wegen Unbezahlbarkeit zu vermeiden.




IBRRS 2025, 3255
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließungsstraße bestimmt faktische Bebauungstiefe!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2025 - 5 S 259/25

1. Die als Bemessungshorizont für die Beurteilung der überbaubaren Grundstücksfläche in Gestalt der faktischen Bebauungstiefe im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO analog maßgebliche Erschließungsstraße muss nicht notwendigerweise straßenrechtlich gewidmet sein.*)

2. Die als Bemessungshorizont für die Beurteilung der überbaubaren Grundstücksfläche in Gestalt der faktischen Bebauungstiefe im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO analog maßgebliche Erschließungsstraße muss nicht die (erschließungsbeitragsrechtliche) Voraussetzung der Selbstständigkeit erfüllen.*)

3. Die Prüfung der Bebauungstiefe setzt als Einfügensmerkmal an den vor Ort erkennbaren äußeren Umständen an, zu denen - insoweit den Anforderungen an eine Erschließungsstraße im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB entsprechend - bei Wohnbauvorhaben nicht nur eine Erschließung in wegemäßiger, sondern auch in leitungsmäßiger Hinsicht gehört.*)

4. Liegt die Zustimmung der Gemeinde zur Erteilung einer Abweichung gemäß § 34 Abs. 3b i. V. m. § 36a BauGB im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht vor, kommt die Erteilung einer Abweichung nach dieser Norm nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2025, 3249
WohnraummieteWohnraummiete
Kann eine Miete zu billig sein?

AG Velbert, Urteil vom 28.02.2024 - 10 C 87/23

Im Rahmen der Vertragsfreiheit steht es den Mietparteien in den gesetzlichen Grenzen, wie beispielsweise des § 138 Abs. 2 BGB, grundsätzlich frei, einen Mietzins, der unterhalb der ortsüblichen Miete liegt, zu vereinbaren.

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IBRRS 2025, 3208
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann ist eine Preisklausel hinreichend bestimmt?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.10.2025 - 19 U 167/24

1. Tatsachen in juristischer Einkleidung nehmen an der Tatbestandswirkung teil, wenn dies durch einen einfachen Rechtsbegriff geschieht, der - wie etwa die ergebnisbezogene Bezeichnung als "Allgemeine Geschäftsbedingung" - jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2025 - IX ZR 203/23, IBRRS 2025, 1325 = IMRRS 2025, 1596).*)

2. Der in der - negativ formulierten - Legaldefinition des § 2 Abs. 2 PrKG umschriebene Begriff der hinreichenden Bestimmtheit entspricht inhaltlich dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Eine Preisklausel ist demnach hinreichend bestimmt, wenn sie die Anpassungsvoraussetzungen, den Bewertungsmaßstab und den (jeweiligen) Anpassungszeitpunkt so klar erkennen lässt, dass der Geldschuldner hierdurch in die Lage versetzt wird, selbst die Höhe der von ihm zu erbringenden Leistung zu berechnen.*)




IBRRS 2025, 3240
ProzessualesProzessuales
Über die Ablehnung des (OLG-)Einzelrichters entscheidet der Senat!

BVerfG, Beschluss vom 01.10.2025 - 1 BvR 1236/25

Bei einer Übertragung der Entscheidung nach § 526 ZPO auf den Einzelrichter des Oberlandesgerichts im Fall von dessen Ablehnung der Senat für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig.

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Online seit 18. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3238
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Installation einer Standard-PV-Anlage ist kein Werkvertrag!

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.12.2025 - 6 U 36/25

1. Der Lieferung und Installation einer Standard-Photovoltaikanlage mit Speicher an einem Wohnhaus liegt regelmäßig ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und kein Werkvertrag zu Grunde.*)

2. Der wirksame Widerruf, in dessen Folge der Vertrag in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt worden ist, lässt keinen Raum für einen danach erklärten Rücktritt vom Vertrag wegen Sachmangels.*)

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IBRRS 2025, 3234
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mit „Architektur" dürfen nur (eingetragene) Architekten werben!

LG München I, Urteil vom 30.06.2025 - 4 HK O 13097/24

1. Die Berufsbezeichnung "Architekt" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in der von der zuständigen Architektenkammer geführten Architektenliste eingetragen ist. Gleiches gilt für Wortverbindungen mit dieser Berufsbezeichnung oder ähnliche Bezeichnungen.

2. Wer mit Bezeichnungen wie "Architektur Group", "Architektenzeichnung" und "Gartenarchitektur" wirbt, obwohl kein Mitarbeiter als Architekt oder Landschaftsarchitekt in der Architektenliste eingetragen ist, handelt unlauter.

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IBRRS 2025, 3241
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch im Sektorenbereich sind unvollständige Angebote auszuschließen!

VK Bund, Beschluss vom 30.10.2025 - VK 2-81/25

1. Ein Sektorenauftraggeber kann im Fall unvollständiger Angebote im Rahmen die fehlenden Unterlagen nachfordern. Diese "sind" vom betroffenen Bieter binnen der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzureichen.

2. Reicht der Bieter die fehlenden Unterlagen nicht binnen der vom Auftraggeber gesetzten Frist nach, ist das Angebot unvollständig und in der Wertung nicht berücksichtigungsfähig. Ein Frei- bzw. Spielraum des Sektorenauftraggebers besteht insofern nicht.

3. Eine nachträgliche Zulassung verspätet nachgereichter Unterlagen ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung der übrigen Wettbewerber.




IBRRS 2025, 3239
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann wird die Festsetzung eines Mischgebiets funktionslos?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.12.2025 - 1 LA 46/25

1. Funktionslosigkeit einer Mischgebietsfestsetzung liegt nicht bereits dann vor, wenn sich die Herstellung einer plankonformen Nutzungsmischung nicht konkret abzeichnet. Vielmehr sind an die Funktionslosigkeit als ein Rechtsinstitut, das ohne entsprechende gesetzliche Verankerung das Außerkrafttreten einer demokratisch beschlossenen Rechtsnorm bewirkt, hohe Anforderungen zu stellen. Bloße Zweifel an der Verwirklichungsfähigkeit genügen insoweit nicht.*)

2. Das für die Annahme einer Funktionslosigkeit erforderliche Ausgeschlossensein einer künftigen plankonformen Nutzung ist nicht mit naturwissenschaftlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit gleichzusetzen. Die rein theoretische Möglichkeit von Entwicklungen, die aber praktisch das Zusammentreffen einer Vielzahl von für sich genommen schon unwahrscheinlichen Entwicklungen voraussetzen, ist nicht ausreichend, um noch von einer Steuerungsfunktion eines Bebauungsplans auszugehen.*)

3. Bei sehr kleinen Mischgebieten wird eine Funktionslosigkeit äußerst selten anzunehmen sein.*)

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IBRRS 2025, 3205
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an die Darlegung des Eigenbedarfs

LG Hamburg, Urteil vom 11.11.2025 - 316 S 24/25

1. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs genügt grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, sowie eine Darlegung des Interesses dieser Person an der Erlangung der Wohnung.

2. Eine (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich in entsprechender Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehöriger berufen.

3. Dem steht auch nicht das MoPeG entgegen - zumindest wenn es sich nicht um eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) handelt.

4. Das Tatbestandsmerkmal "benötigt" i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB setzt voraus, dass der Vermieter die ernsthafte Absicht hat, die Räume selbst zu nutzen oder sie einem Hausstands- oder Familienangehörigen zu überlassen.

...

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IBRRS 2025, 3244
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Wann verjährt der Heimfallanspruch?

BGH, Urteil vom 05.12.2025 - V ZR 238/24

Der Heimfallanspruch i.S.v. § 36 Abs. 1 WEG kann nicht vor dem Dauerwohnrecht entstehen. Die Verjährungsfrist des § 36 Abs. 3 WEG für diesen Anspruch beginnt daher frühestens mit der Eintragung des Dauerwohnrechts in das Grundbuch zu laufen.*)

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IBRRS 2025, 3230
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebühr richtet sich nach Gegenstandswert: Hinweispflicht des Anwalts!

BGH, Beschluss vom 13.11.2025 - IX ZR 175/24

1. Ein Hinweis darauf, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist grundsätzlich für jeden einzelnen Auftrag zu erteilen; der Auftrag kann allerdings mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten umfassen.*)

2. Ein Hinweis auf die Gebührenberechnung nach dem Gegenstandswert darf es nicht dem Mandanten überlassen, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ein und welcher Teil der nach dem Auftrag geschuldeten Tätigkeiten nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird.*)

3. Unterlässt der Rechtsanwalt pflichtwidrig einen Hinweis, dass sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, stellt die Belastung mit einer nach dem Gegenstandswert berechneten Gebührenforderung keinen ersatzfähigen Schaden dar, wenn der Mandant die Belastung nicht auf rechtlich zulässigem Weg vermeiden konnte.*)

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IBRRS 2025, 3237
ProzessualesProzessuales
Mängel der Geschäftsverteilung sind kein Ablehnungsgrund!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.12.2025 - 1 W 60/25

1. Ob die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren. Eine verfahrensübergreifende Generalablehnung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Daher können Mängel der Geschäftsverteilung grundsätzlich nicht Gegenstand der Ablehnung sein.

2. Wird ein Richter am Landgericht abgelehnt, ist in der Regel die gesamte Kammer mit Ausnahme des Abgelehnten zur Entscheidung berufen. Ohne weiteres zulässig ist es jedoch auch, nach dem Geschäftsverteilungsplan einen anderen Spruchkörper als jenen, der als direkter Vertreter berufen wäre, zu bestimmen.

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Online seit 17. Dezember 2025

IBRRS 2025, 2813
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Barzahlung ohne Rechnung spricht für Schwarzarbeit!

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2025 - 10 U 113/24

1. Leistet der Auftragnehmer verbotene Schwarzarbeit, indem er den auf den Arbeitslohn entfallenden Teil der Vergütung in bar und ohne Rechnungsstellung verlangt und entgegengenommen hat, ist der geschlossene Vertrag insgesamt unwirksam.

2. Das Gericht ist an einen übereinstimmenden Parteivortrag, dass keine "Ohne-Rechnung-Abrede" getroffen worden sei, nicht gebunden.

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IBRRS 2025, 3163
VergabeVergabe
Feststellungsinteresse ist gesondert zu begründen!

VK Saarland, Beschluss vom 20.08.2025 - 3 VK 2/24

1. Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nur zulässig, soweit ein Feststellungsinteresse besteht und die beantragte Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

2. Das Feststellungsinteresse bedarf einer eigenen, gesonderten Begründung durch den Bieter. Der Vergabekammer ist es verwehrt, eine etwaige Begründung des für die Zulässigkeit des Feststellungsantrages notwendigen Feststellungsinteresses von Amts wegen aus dem Vorbringen zum Nachprüfungsantrag herzuleiten und zu prüfen.

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IBRRS 2025, 3226
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auslegungsbedürftigkeit führt nicht zur Unwirksamkeit!

BVerwG, Beschluss vom 18.11.2025 - 4 BN 4.25

1. Der Bebauungsplan und seine einzelnen Festsetzungen müssen dem Gebot der Normenklarheit und der Bestimmtheit entsprechen und deswegen hinreichend klar und unmissverständlich sein.

2. Einer Norm fehlt nicht schon deshalb die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit oder Klarheit, weil sie der Auslegung bedarf. Es reicht aus, wenn der Norminhalt durch die anerkannten Auslegungsmethoden zweifelsfrei ermittelt werden kann.

3. Das Bestimmtheitsgebot gilt auch für den räumlichen Geltungsbereich, dessen Grenzen der Bebauungsplan festsetzen muss. Hieraus ist das Erfordernis abzuleiten, den Geltungsbereich vollständig zu umgrenzen. Die in dieser Hinsicht getroffenen Festsetzungen müssen aus sich heraus klar und unmissverständlich sein.

4. Besteht ein Widerspruch zwischen der zeichnerischen Darstellung und der textlichen Beschreibung, ist er unbeachtlich, wenn er sich durch Auslegung auflösen lässt.

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IBRRS 2025, 3218
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Formeller Bestandsschutz entfällt nach Nutzungsänderung!

VG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2025 - 6 K 516/25

1. Nach § 76 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW n.F. besteht kein formeller Bestandsschutz mehr, wenn eine Nutzung aufgenommen wird, die der ursprünglichen Baugenehmigung nicht mehr entspricht, ohne dass eine neue Baugenehmigung erteilt wird.*)

2. Vermittelt die letzte erteilte Baugenehmigung nach § 76 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW n.F. keinen Bestandsschutz mehr und sind auch vorhergehende Baugenehmigungen erloschen, entspricht der für die Nutzungsänderung maßgebliche Stellplatzbedarf (§ 37 Abs. 3 LBO-BW) dem Bedarf im Fall einer Neuerrichtung gem. § 37 Abs. 1, 2 LBO-BW.*)

3. Die auf Erteilung eines Bauvorbescheids gerichtete Verpflichtungsklage ist unzulässig, wenn die Klägerin im Verwaltungsverfahren lediglich einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt hat.*)

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IBRRS 2025, 3138
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wurde die Bürgschaft freiwillig gestellt?

LG Berlin II, Urteil vom 30.10.2025 - 10 O 258/24

1. § 551 BGB erfasst auch Bürgschaften.

2. Eine Bürgschaftsvereinbarung ist trotz Überschreitung der dreifachen Monatskaltmiete wirksam, wenn Dritte unaufgefordert dem Vermieter eine Bürgschaft für den Mieter zusagen und dieser sodann mit dem Mieter in Verhandlungen eintritt und den Vertrag abschließt.

3. Das gilt zumindest dann, wenn mit einer solchen Bürgschaft erkennbar keine besonderen Belastungen für den Mieter verbunden sind.

4. Eine Privaturkunde erbringt lediglich vollen Beweis dafür, dass die in ihr enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben worden sind, während die inhaltliche Richtigkeit des Erklärten dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung unterliegt.

5. Eine Ausnahme von dieser Beweisregel wird allerdings für den Fall angenommen, dass ein Rechtsgeschäft beurkundet wird.

6. Die Erklärung, dass die Bürgschaft freiwillig abgegeben worden sein soll, ist genauso wie beispielsweise eine Erklärung, dass die Bürgschaft ohne Androhung von körperlicher Gewalt oder im vollen Besitz der geistigen Kräfte abgegeben wurde, keine Regelung, sondern eine bloße Feststellung. Für sie würde nicht einmal die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit gelten, wenn sie in einer öffentlichen Urkunde enthalten wäre und erst recht nicht in einer Privaturkunde.

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IBRRS 2025, 3144
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unbefugtes Betreten der Wohnung mit Zweitschlüssel kostet 50% Miete!

AG Bielefeld, Urteil vom 11.09.2025 - 408 C 180/24

Das Zurückbehalten eines Wohnungsschlüssels durch den Vermieter und das unbefugte Betreten der Wohnung seitens des Vermieters stellt einen gravierenden Mangel dar, der eine erhebliche Mietminderung rechtfertigt (hier: 50%).

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IBRRS 2025, 3191
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag zurückgewiesen: Gegenstandswert der Beschwerde?

KG, Beschluss vom 08.12.2025 - 2 W 26/25

1. Der Gegenstandswert in einem Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Richters entspricht grundsätzlich dem Streitwert der Hauptsache.*)

2. Die Festsetzung eines geringeren Gegenstandwerts kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn die ablehnende Partei als einfacher Streitgenosse lediglich an einem Teil des Rechtsstreits beteiligt ist.*)

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