Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 136.003 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 283 Urteile neu eingestellt, davon 169 aktuelle.

Über 43.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten

Zeige Urteile 151 bis 169 von insgesamt 169




Online seit 20. November

IBRRS 2025, 2996
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Mietzahlung aufs falsche Konto kann treuwidrig sein

LG München I, Urteil vom 06.08.2025 - 14 S 13520/24

1. Mehrere Vermieter sind Mitgläubiger i.S.v. § 432 BGB bzgl. des Anspruchs auf Mietzahlung nach § 535 Abs. 2 BGB. Dies hat insbesondere zur Folge, dass die Miete nur an alle Vermieter gemeinschaftlich geleistet werden kann bzw. einer der Mitgläubiger nur Leistung an alle verlangen kann.*)

2. Einer Mietzahlung kann daher grundsätzlich nur dann schuldbefreiende Wirkung beigemessen werden, wenn sie auf das - dem Mieter bekanntgegebene - Gemeinschaftskonto aller Vermieter fließt. Eine versehentlich fortgeführte Zahlung der Miete auf das Konto des bisherigen alleinigen Vermieters einer Wohnung wirkt dagegen in der Regel nicht schuldbefreiend.

3. Die unterlassene Weiterleitung derartiger Mietzahlungen seitens des bisherigen Alleinvermieters auf das Gemeinschaftskonto bei gleichzeitigem rechtsgrundlosem Einbehalt der Mietzahlungen kann jedoch im Einzelfall einer wirksamen Zahlungsverzugskündigung bzw. der Geltendmachung eines darauf gestützten Räumungs- und Herausgabeanspruchs der Vermietermehrheit nach Treu und Glauben entgegenstehen, § 242 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2971
ProzessualesProzessuales
Ausnutzen der Berufungsbegründungsfrist ist (hier) dringlichkeitsschädlich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2025 - 3 U 97/25

Die Notwendigkeit (Dringlichkeit) für eine Regelungsverfügung entfällt in Folge Selbstwiderlegung, d.h. durch längeres "dringlichkeitsschädliches Zuwarten" in Kenntnis der sie rechtfertigenden Umstände. In besonders gelagerten Fällen kann auch schon das bloße Ausnutzen der zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist dringlichkeitsschädlich sein.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 19. November

IBRRS 2025, 2815
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pflasterfläche ohne Gefälle: Mängelbeseitigung durch Entwässerungsrinne?

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.09.2025 - 10 U 9/25

1. Die Aufforderung des Bestellers, der Unternehmer möge die Mängel beseitigen und innerhalb einer Frist erklären, ob und in welchem Umfang er zur Mängelbeseitigung bereit sei, reicht regelmäßig für eine Fristsetzung nicht aus.

2. Pflasterarbeiten eignen sich jedenfalls nicht für die gewöhnliche Verwendung und sind deshalb mangelhaft, wenn die Gestaltung der Pflasterfläche zu Wassereinbrüchen in der anliegenden Garage führen kann.

3. Der Besteller darf solche Nacherfüllungsmaßnahmen durchführen, die den geschuldeten Erfolg nachhaltig erreichen (hier: Einbau einer Entwässerungsrinne anstatt Neuherstellung der Pflasterfläche).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2975
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Kranführer ohne eigenen Kran krant abhängig beschäftigt!

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.10.2025 - L 3 BA 5/23

1. Grundsätzlich besteht für Arbeiter und Angestellte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, bei einer Beschäftigung, die die Geringfügigkeitsgrenzen überschreitet, Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

2. Eine Beschäftigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb muss der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert sein und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegen, das vor allem bei Diensten höherer Art zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein kann.

3. Demgegenüber ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit regelmäßig durch das eigene Unternehmerrisiko des Erwerbstätigen, dadurch, dass dieser eine eigene Betriebsstätte unterhält, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet.

4. Das unternehmerische Risiko ist erheblich begrenzt, wenn alle kostenintensiven Materialien und Werkzeuge bereitgestellt werden. Bei dem Führen sehr teurer Maschinen Dritter, wie z. B. Baummaschinen und Krane, ist deshalb allgemein von der Eingliederung in einen fremden Betrieb auszugehen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05 -, IBRRS 2005, 5065).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2970
VergabeVergabe
Gleiche Kapazitäten für verschiedene Vergabeverfahren?

VK Thüringen, Beschluss vom 07.02.2023 - 5090-250-4003/398

1. Ein Bieter muss grundsätzlich erst zum Zeitpunkt der Auftragsausführung und nicht bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder der Zuschlagserteilung über die erforderlichen Mittel und Kapazitäten für die Auftragsausführung verfügen.

2. Für die Eignung des Bieters ist grundsätzlich nur erforderlich, dass belastbare Umstände vorliegen, die mit Blick auf den zukünftigen Zeitpunkt der Leistungserbringung die Annahme rechtfertigen, der Bieter sei in der Lage, die zur Auftragsausführung erforderlichen Mittel und Kapazitäten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3. Dem steht nicht entgegen, dass der Bieter dieselben Mittel und Kapazitäten in einem parallelen Vergabeverfahren angeboten hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2924
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beteiligungsrecht missachtet: BImSchG-Vorbescheid ist aufzuheben!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2025 - 22 D 268/24

1. Ein unter Missachtung des absoluten Beteiligungsrechts der Gemeinde nach § 36 BauGB erteilter Vorbescheid nach § 9 BImSchG ist ohne Überprüfung seiner materiellen Rechtmĭßigkeit aufzuheben - und zwar auch dann, wenn die Kommune bei zutreffender Beurteilung des Vorhabens verpflichtet gewesen wäre, ihr Einvernehmen zu erteilen.*)

2. Nicht jede Veränderung eines Vorhabens, zu dem die Beteiligung erfolgt ist, löst eine erneute Beteiligungspflicht aus. Voraussetzung hierfür ist vielmehr, dass durch die Veränderung bauplanungsrechtliche Belange, die bei der Frage der Einvernehmenserteilung zu berücksichtigen waren, neuerlich berührt oder erstmals so erheblich betroffen werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt.*)

3. Allein die Umstellung des Verfahrens von einem Antrag nach § 9 Abs. 1 BImSchG auf einen solchen nach § 9 Abs. 1a BImSchG löst eine erneute Beteiligungspflicht regelmäßig nicht aus. Bei den Vorbescheidsverfahren nach § 9 Abs. 1 und Abs. 1a BImSchG handelt es sich nicht um zwei unterschiedliche Verfahrensarten; der Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG ist gegenüber demjenigen nach § 9 Abs. 1 BImSchG kein "Aliud", sondern ein "Minus", ein Verfahrenswechsel findet nicht statt.*)

4. Im Verfahren nach § 36 BauGB trifft die Gemeinde eine Mitwirkungsobliegenheit. Kommt sie dieser Mitwirkungslast nicht nach und fordert die aus ihrer Sicht zur vollständigen Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlichen Unterlagen nicht nach, kann sie sich später nicht auf deren Fehlen berufen. Dies gilt namentlich dann, wenn sich die Gemeinde auf der Basis der nunmehr als unzureichend angesehenen Unterlagen in der Lage gesehen hat, ihr Einvernehmen zu versagen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2746
WohnraummieteWohnraummiete
Was ist ein aufwändig gestaltetes Wohnumfeld?

AG Pankow, Urteil vom 20.10.2025 - 4 C 5143/24

1. Ohne Spritzwasserschutz verfügt die Wohnung über keine Duschmöglichkeit, was sich wohnwertmindernd auswirkt.

2. Der Instandhaltungszustand eines Gebäudes einschließlich seines Treppenhauses und Eingangsbereichs ist im Vergleich zu Gebäuden der gleichen Altersklasse zu sehen.

3. Aufwändig gestaltet ist ein Wohnumfeld, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Gestaltung vorhanden ist. Hierfür ist ein besonderer gärtnerischer und/oder architektonischer Aufwand erforderlich, der in unterschiedlichsten konkreten Ausprägungen erscheinen kann, der aber über grundlegende Strukturen, wie das Vorhandensein befestigter Wege oder bepflanzter Bereiche, signifikant hinausgehen muss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2944
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Versammlung eigenmächtig einberufen: Beschlüsse (nur) anfechtbar!

LG Gera, Urteil vom 23.09.2024 - 5 S 199/23

1. Die eigenmächtige Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen Miteigentümer führt zu anfechtbaren, nicht aber zu nichtigen Beschlüssen.*)

2. Das Gebrauchmachen von einer angefochtenen - nicht bereits rechtskräftig für ungültig erklärten Beschlussfassung - Ermächtigung zur Einberufung und das Verweigern einer Terminsverlegung bei einer Klein-Anlage führt zur Ungültigerklärung auch der Zweitbeschlüsse.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2974
SachverständigeSachverständige
Hinweis auf Vorschussüberschreitung eilt!

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.09.2025 - 4 W 142/25

Die Vergütung des Sachverständigen ist nach § 8a Abs. 4 JVEG auf den Auslagenvorschuss zu kappen, wenn der Sachverständige nicht rechtzeitig auf die Überschreitung des Auslagenvorschusses hingewiesen hat. Der eindeutige Wortlaut des § 8a Abs. 4 JVEG lässt keinen Spielraum für eine einschränkende Auslegung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2953
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann ist ein Rechtsanwalt „pleite"?

BGH, Beschluss vom 03.11.2025 - AnwZ (Brfg) 31/25

1. Ein Vermögensverfall eines Rechtsanwalts ist gegeben, wenn dieser in ungeordnete finanzielle Verhältnisse geraten ist, aus denen er sich in absehbarer Zeit nicht befreien kann und seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

2. Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Vollstreckungshandlungen können den Vermögensverfall eines Rechtsanwalts belegen, wobei Fehler in Titeln und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im jeweils vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden müssen.

3. Für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein der Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens maßgeblich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2950
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Hauptsacheverfahren anhängig: Beweisverfahren unzulässig!

OLG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2025 - 4 W 152/25

Verteidigt sich der Antragsteller in einem Klageverfahren mit Einwendungen, deren Tatsachengrundlage Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens ist, steht das Klageverfahren als anhängiger Rechtsstreit der Einleitung eines Beweisverfahrens entgegen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 18. November

IBRRS 2025, 2962
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Planungsziele, keine Planungsmängel?

OLG Jena, Urteil vom 30.10.2025 - 8 U 533/24

1. Macht der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer Mängelansprüche wegen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit geltend, hat der Auftraggeber im Ausgangspunkt die vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele, an denen das Planungs- und Überwachungswerk zu messen ist, darzulegen.

2. Ist keine Beschaffenheit vereinbart, kann ein Mangelanspruch nur gegeben sein, wenn sich das Werk nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Entscheidend ist, welche Planung die verkehrsbeteiligten Kreise im konkreten Fall erwarten durften.

3. Die Höhe der geschuldeten Vergütung richtet sich beim Fehlen einer Vereinbarung nach dem Preisrecht der HOAI. Dafür hat der Auftragnehmer zunächst vorzutragen, welche konkreten Leistungen beauftragt und erbracht wurden.

4. Notwendige Voraussetzung der Nichterhebung eines Beweises wegen unterbliebener Zahlung des Vorschusses ist die Anordnung der Vorschusszahlung unter Fristsetzung. Ausnahmsweise kann eine zweimalige Fristsetzung geboten sein (hier bejaht).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2948
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Konzeptbewertung mittels Punktespannen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.11.2025 - 1 VK 60/25

1. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, dass der öffentliche Auftraggeber bei einer Konzeptbewertung den Erfüllungsgraden lediglich Punktespannen - keine konkreten Punktwerte - zuordnet, ohne dabei festzulegen, nach welchen (Unter-)Kriterien die Punkte innerhalb eines Erfüllungsgrades vergeben werden.

2. Bei der Bewertung von Konzepten kommt es nicht darauf an, jeden Benotungswert rechnerisch herzuleiten. Es genügt vielmehr, wenn die der öffentliche Auftraggeber dokumentiert, auf welche Aspekte sie die Bewertung eines Konzepts im Einzelnen stützt.

3. Sollen Konzepte bewertet werden, ist lediglich anzugeben, was erwartet und bewertet wird, nicht hingegen, welche Inhalte ein Konzept haben muss, um eine möglichst gute Bewertung zu erlangen

4. Das Kriterium "Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung beauftragten Personals" weist bei Architekten- und Ingenieurleistungen regelmäßig einen hinreichender Auftragsbezug auf, solange nur durch eine entsprechende vertragliche Regelung sichergestellt ist, dass die ursprünglich eingesetzten Mitarbeiter nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers und nur durch qualitativ gleichwertiges Personal ersetzt werden können.

5. Die Rüge des Bieters, der öffentliche Auftraggeber habe die Bewertung des Angebots nur unzureichend dokumentiert, ist als unzulässige Rüge "ins Blaue hinein" zu qualifizieren, wenn für den Bieter kein begründeter Anhalt aufgrund von Äußerungen oder anderweitigem Verhalten des öffentlichen Auftraggebers für eine solche Annahme bestand.




IBRRS 2025, 2951
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an sektoralen B-Plan zur Wohnraumversorgung?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.10.2025 - 1 C 10872/24

1. Die Festsetzungsmöglichkeit gemäß § 9 Abs. 2d Satz 1 Nr. 2 BauGB für einen sektoralen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung bezieht sich nur auf die Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen; sie lässt die sonstigen nach § 34 Abs. 1 BauGB bestehenden Nutzungsmöglichkeiten unberührt.*)

2. Wenn Gebäude mit Wohnungen errichtet werden, müssen diese den Tatbestandsmerkmalen des § 9 Abs. 2d Satz 1 Nr. 2 BauGB Rechnung tragen. Mindestens eine Wohnung muss mithin die baulichen Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2968
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Innenputz gehört nicht zu "Dach und Fach"!

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.10.2025 - 14 U 103/20

1. Ist der Vermieter lediglich für die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache an "Dach und Fach" auf seine Kosten verpflichtet und ordnet der Mietvertrag dem Bereich "Fach" einerseits konstruktive Teile und andererseits solche Teile, die der Funktionsfähigkeit dienen und die Benutzbarkeit der Mietsache ausmachen, zu, kann der Innenputz als "Überzug aus Mörtel auf Wand- und Deckenflächen" nicht als konstruktiver Teil des Gebäudes angesehen werden, so dass Schäden am Innenputz der Mieter selbst zu beseitigen hat.

2. Dies gilt erst recht, wenn der Außenputz an der Fassade ausdrücklich in der Klausel erwähnt und insoweit die Instandsetzungsverpflichtung dem Vermieter auferlegt wird, sich zum Innenputz dagegen keine Regelung findet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2921
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klimaanlage vor 01.12.2020 eingebaut: Beseitigungsanspruch nach WEG a.F.!

BGH, Urteil vom 10.10.2025 - V ZR 41/24

1. Für die bereits vor dem 01.12.2020 bei Gericht anhängigen Verfahren besteht die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, über diesen Zeitpunkt hinaus in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG fort, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Kenntnis gebracht wird.

2. Die Rechtswidrigkeit einer baulichen Veränderung, die zur Entstehung eines Beseitigungsanspruchs führt, beurteilt sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung, wenn die bauliche Veränderung zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen war.

3. Alle Wohnungseigentümer, denen über das bei einem gedeihlichen Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus Nachteile i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG a.F. durch die bauliche Veränderung erwachsen, müssen zustimmen.

4. Unter einem einen Gestattungsanspruch ausschließenden Nachteil ist jede nicht ganz unerhebliche konkrete und objektive Beeinträchtigung zu verstehen. Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann.

5. Ein Nachteil i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG a.F. kann sich auch aus einer Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage ergeben

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2967
Mit Beitrag
BankrechtBankrecht
Wie ist die Berechnungsmethode für Vorfälligkeitsentschädigung angeben?

BGH, Urteil vom 21.10.2025 - XI ZR 187/23

Zur Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (Fortführung Senatsurteile vom 03.12.2024 - XI ZR 75/23, IMRRS 2025, 0039 = BGHZ 242, 227, und vom 20.05.2025 - XI ZR 22/24, IMRRS 2025, 0731 = BGHZ 244, 50).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2958
ProzessualesProzessuales
„Übersehen" eines (nachgelassenen) ist Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 28.10.2025 - II ZR 147/24

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, dass das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss.

2. Das Übersehen eines nachgelassenen und fristgerecht eingereichten Schriftsatzes durch das Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2947
ProzessualesProzessuales
Was vorbei ist, ist vorbei!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.09.2025 - 1 W 10/25

Ist ein selbständiges Beweisverfahren durch den Ablauf einer ordnungsgemäß gesetzten oder einer angemessenen Stellungnahmefrist zu dem eingeholten Gutachten beendet, findet eine weitere Beweisaufnahme grundsätzlich nicht mehr statt. Eine Fortsetzung der Beweisaufnahme kann dann nur noch im Hauptsacheverfahren erfolgen.*)

Dokument öffnen Volltext