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Online seit 11. Juni

IBRRS 2026, 1325
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Insolvenzverfahren eröffnet: Aufrechnungserklärung anfechtbar!

OLG Celle, Beschluss vom 23.01.2026 - 16 U 102/25

Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers vom Besteller erklärte Aufrechnung mit kündigungsbedingten Fertigstellungsmehrkosten ist wegen Gläubigerbenachteiligung anfechtbar, wenn die aufrechenbar gegenüberstehenden Forderungen aus demselben Vertrag stammen.

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IBRRS 2026, 1314
Mit Beitrag
VergabeVergabe
(Fälschlicherweise) EU-weit ausgeschrieben: Ein Fall für die Vergabekammer?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2024 - 1/SVK/010-24

1. Der Umstand, dass ein Auftraggeber ein Vergabeverfahren fälschlicherweise nach den Vorschriften des 4. Teils des GWB veröffentlicht hat, hat keinen präjudiziellen Wert und begründet keinen Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren. Auch die (unzutreffende) Angabe der Vergabekammer als zuständige Stelle für Rechtbehelfs- und Nachprüfungsverfahren in den Ausschreibungsunterlagen führt - unabhängig vom tatsächlichen Erreichen oder Überschreiten der Schwellenwerte - nicht zu einer Eröffnung des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes.*)

2. Die Vergabe der Planung und schlüsselfertigen Errichtung einer Kindertageseinrichtung in Modul- oder Massivbauweise stellt einen Bauauftrag dar.

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IBRRS 2026, 1332
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erlischt die Baugenehmigung nach mehrjähriger Nutzungsunterbrechung?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2026 - 8 A 11099/24

1. Zur Weiternutzung eines Wohnhauses im Außenbereich nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs.*)

2. Zum Erlöschen einer Baugenehmigung nach Landesrecht (§§ 70 ff. LBauO-RP).*)

3. Zur Funktionsänderung und zur Nachnutzung eines landwirtschaftlichen Wohnhauses im Außenbereich.*)

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IBRRS 2026, 1152
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Rechtzeitige Schonfristzahlung heilt keine ordentliche Kündigung!

BGH, Urteil vom 23.07.2025 - VIII ZR 287/23

1. Eine rechtzeitige Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB heilt nicht die ordentliche Kündigung nach § 573 BGB, die auf denselben Zahlungsrückstand gestützt ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 09.04.2025 - VIII ZR 145/24, IMRRS 2025, 0913).

2. Die Vorschrift des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB ist weder unmittelbar noch analog auf die ordentliche Kündigung nach § 573 BGB anwendbar (Bestätigung von BGH, Urteil vom 09.04.2025 - VIII ZR 145/24, IMRRS 2025, 0913).

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IBRRS 2026, 1277
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Anspruch auf Übersendung digitaler Verwaltungsunterlagen

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.05.2026 - 2-13 S 60/25

Ein Anspruch auf Übersendung von Dateien besteht aus § 18 Abs. 4 WEG nicht; eine "digitale Einsicht" erfordert die Zurverfügungstellung von Dateien nicht.*)

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IBRRS 2026, 1327
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verzicht auf Sachverständigengutachten wegen eigener Sachkunde?

BGH, Beschluss vom 19.05.2026 - VI ZR 255/25

Der Tatrichter darf, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag. Zudem muss der Tatrichter, wenn er bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen will, den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen.*)

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IBRRS 2026, 1331
ProzessualesProzessuales
Bedarf die Kostenanforderung einer Unterschrift?

BGH, Beschluss vom 26.05.2026 - V ZR 128/25

1. Eine automationsgestützt erstellte Kostenanforderung bedarf weder einer Unterschrift noch eines Dienstsiegels, wenn dokumentiert ist, dass das Dokument mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt wurde.

2. Die Gebühr für die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde richtet sich nach Nr. 1242 KV GKG in Verbindung mit dem festgesetzten Gegenstandswert.

3. Die Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 Abs. 1 GKG bleibt ohne Erfolg, wenn der Kostenansatz und die Form der Kostenanforderung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

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Online seit 10. Juni

IBRRS 2026, 1313
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Statiker ist Erfüllungsgehilfe des Bauherrn im Verhältnis zum Architekten!

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2026 - 12 U 160/23

1. Im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Architekten stellt jede Pflichtverletzung einen gesonderten Streitgegenstand dar.*)

2. Macht der Bauherr mit der Klage Schadensersatz wegen bestimmter Mangelerscheinungen geltend, so hemmt dies auch dann die Verjährung des Anspruchs, wenn der Schaden von einer anderen als in der Klageschrift angegebenen Pflichtverletzung des Architekten verursacht wurde.*)

3. Der Bauherr muss sich ein Planungsverschulden des Statikers im Verhältnis zum planenden Architekten als Mitverschulden zurechnen lassen, wenn der Statiker fehlerhafte Pläne überlässt oder dazu sonstige Angaben macht, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen.*)

4. Ein nach Durchführung der Beweisaufnahme erfolgter weiterer Beweisantritt kann zurückgewiesen werden, da eine Partei gehalten ist, sogleich sämtliche Beweismittel für ihre Behauptung zu benennen.*)

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IBRRS 2026, 1323
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistungen abgenommen und schlussgerechnet: "Laufzeit" des Auftrags beendet!

EuGH, Urteil vom 04.06.2026 - Rs. C-820/24

Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU (...) über die öffentliche Auftragsvergabe (...) ist dahin auszulegen, dass die "Laufzeit" eines Auftrags im Sinne dieser Bestimmung nicht andauert, wenn der Auftragnehmer die nach dem in Rede stehenden Auftrag zu erbringenden Leistungen vollständig erbracht, der öffentliche Auftraggeber diese Leistungen endgültig abgenommen und der Auftragnehmer die Schlussrechnung gelegt hat, auch wenn der öffentliche Auftraggeber das darin angegebene Entgelt noch nicht bezahlt hat.

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IBRRS 2026, 1318
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann sind Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung nachbarschützend?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.06.2026 - 1 LA 78/25

1.Ob und inwieweit Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung (auch) darauf gerichtet sind, dem Schutz Dritter zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab. Wollte der Plangeber die Planbetroffenen mit den Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung in ein wechselseitiges nachbarliches Austauschverhältnis einbinden, sind diese Festsetzungen nachbarschützend.*)

2.Gleiches gilt, wenn der Plangeber die nachbarschützende Wirkung im Zeitpunkt der Planaufstellung zwar nicht in seinen Willen aufgenommen hatte, die Planfestsetzungen aber dennoch ein wechselseitiges Austauschverhältnis begründen, das die Planbetroffenen nach dem objektivierten planerischen Willen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindet. Dies setzt ein entsprechendes Konzept des Plangebers voraus, welches zwar nicht explizit formuliert sein muss, für das es aber hinreichend deutliche Anhaltspunkte gibt. (Bestätigung der ständigen Senatsrechtrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 29.08.2023 - 1 ME 85/23, IBRRS 2023, 2468; vom 28.06.2021 - 1 ME 50/21, IBRRS 2021, 2184).*)

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IBRRS 2026, 1258
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt?

BGH, Urteil vom 20.05.2026 - VIII ZR 6/24

1. Die Regelungen über den Einwendungsausschluss gem. § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB finden grundsätzlich auch in dem Fall Anwendung, dass der Mieter geltend macht, der Vermieter habe den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entgegen § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 BGB nicht beachtet.*)

2. Das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 BGB) ist nicht schon dann verletzt, wenn der Vermieter vor der Beauftragung von Leistungen, deren Kosten er im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegt, keine Vergleichsangebote einholt. Vielmehr ist zunächst entscheidend, dass der Vermieter die fraglichen Leistungen zu nicht marktgerechten, objektiv überhöhten Preisen beauftragt hat und deshalb das Einholen von Vergleichsangeboten auch zu einer Kosteneinsparung geführt hätte.*)




IBRRS 2026, 1280
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Darf nicht bewohnbares Dachgeschoss im Flächenschlüssel berücksichtigt werden?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.05.2026 - 2-13 S 70/25

Es widerspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn bei einer Änderung der Kostenverteilerschlüssel von Miteigentumsanteilen auf einen Flächenschlüssel in die Berechnung beheizbare, aber öffentlich-rechtlich nicht zum Wohnen geeignete, Dachgeschossräume einbezogen werden.*)

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IBRRS 2026, 1306
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Alt-Haftungsklauseln: Eintragung trotz Fristablaufs?

KG, Beschluss vom 16.04.2026 - 1 W 103/26

1. Eine vor dem 01.12.2020 vereinbarte Haftungsklausel i.S.v. § 7 Abs. 3 Satz 2 WEG (Haftung von Sondernachfolgern für Geldschulden) kann, wenn sie Inhalt des Sondereigentums i.S.v. §§ 5 Abs. 4 Satz 1, 10 Abs. 3 Satz 1 WEG geworden ist, auch nach Ablauf der in § 48 Abs. 3 Satz 3 WEG bestimmten Übergangsfrist noch im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs im Wege einer Richtigstellung eingetragen werden.*)

2. Der Ablauf der in § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG bestimmten (Übergangs-) Frist steht einer solchen Richtigstellung für sich genommen nicht entgegen.*)

3. Eine Richtigstellung des Grundbuchs im Wege der ausdrücklichen Eintragung einer Haftungsklausel im Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs kann nicht mehr erfolgen, wenn nach dem 31.12.2025 bereits ein Sondernachfolger in die Gemeinschaft eingetreten ist.*)

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IBRRS 2026, 1324
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherer kann Gutachterkosten nicht vom Versicherungsnehmer verlangen!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.04.2026 - 4 U 224/26

Mit der Zahlung der Kosten für ein von ihm beauftragtes Sachverständigengutachten erbringt der Versicherer keine Entschädigungsleistung an den Versicherungsnehmer, auch wenn diese Kosten letztlich in dessen Interesse aufgewandt werden. Ein solcher Anspruch lässt sich auch nicht im Wege der Drittschadensliquidation begründen.*)

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IBRRS 2026, 1303
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwertfestsetzung im sBV: Interesse des Antragstellers maßgeblich!

OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2026 - 17 W 10/26

1. Für die Streitwertfestsetzung ist das zu schätzende Interesse des Antragstellers an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens und nicht das objektive wirtschaftliche Gewicht der zu klärenden Rechts- und Tatsachenfragen maßgeblich.

2. Für den Wert des selbstständigen Beweisverfahrens ist grundsätzlich der Wert des Hauptsacheanspruchs maßgeblich, dessen Voraussetzungen im vorbereitenden Beweisverfahren geklärt werden sollen. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Hauptsachewert.

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IBRRS 2025, 3207
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an die Substanziierung der Berufungsbegründung

LG Berlin II, Beschluss vom 28.10.2025 - 85 S 37/25 WEG

1. Ist das angefochtene Urteil hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung das Urteil fristgerecht in allen diesen Punkten angreifen und daher für jede der Erwägungen darlegen, warum sie die Entscheidung nicht trägt. Anderenfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

2. Eine allgemeine Bezugnahme auf den erstinstanzlichen Vortrag genügt nicht, sondern es ist erforderlich, für jede der Erwägungen darzulegen, warum sie die Entscheidung nicht trägt.

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Online seit 9. Juni

IBRRS 2026, 1320
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kosten bei Umstellung auf Zentralheizung bei Wärmecontracting voll umlagefähig?

BGH, Urteil vom 20.05.2026 - VIII ZR 47/25

Auf die seitens des Vermieters von Wohnraum vorgenommene Umstellung der Wärmeversorgung von durch den Mieter betriebenen Einzelöfen auf die eigenständig gewerbliche Lieferung der Wärme durch einen Wärmelieferanten findet die Vorschrift des § 556c BGB über die Umlage der Kosten einer solchen Lieferung als Betriebskosten auf die Mieter weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung.*)

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IBRRS 2026, 1284
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Bergschadenshaftung wegen Rissbildung am Gebäude?

OLG Köln, Beschluss vom 13.05.2025 - 4 U 90/24

1. Die Bergschadenshaftung wegen eines Sachschadens setzt eine bereits eingetretene und noch andauernde Integritätsverletzung der Sachsubstanz voraus.

2. Allein die Möglichkeit einer zukünftigen Beschädigung unabhängig vom Wahrscheinlichkeitsgrad ihres Eintretens vermag keinen Bergschadensersatzanspruch auszulösen. Gleiches gilt für die bloße Belegenheit eines Grundstücks in einem Bergschadensgebiet.

3. Reine Vermögensschäden sind im Rahmen der Bergschadenshaftung nicht ersatzfähig.

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IBRRS 2026, 1282
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht jeder Vergabeverstoß berechtigt zum Zuwendungswiderruf!

VG Braunschweig, Urteil vom 15.10.2025 - 8 A 429/24

1. Verstöße gegen Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Sinne des Art. 35 Abs. 2 Buchst. b Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014 sind (auch) Verstöße gegen Vorschriften des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG), das wiederum auf die VOB/A 2019 verweist.*)

2. Nach Art. 35 Abs. 2 Buchst. b Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014 sind insbesondere diejenigen Verstöße sanktionswürdig, die den Prozess bis zur Auftragsvergabe, d.h. der Zuschlagserteilung regeln. Das betrifft alle jene Vorschriften, die beeinflussen können, welches Unternehmen den Zuschlag erhält.*)

3. § 8 Abs. 2 NTVergG verlangt vom Hauptunternehmer einen Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und verpflichtet spiegelbildlich den öffentlichen Auftraggeber, diesen Nachweis zu verlangen und zu prüfen. § 8 Abs. 2 NTVergG konkretisiert und überlagert die von § 6a VOB/A 2019 vorgesehene Eignungsprüfung. Während der Katalog in § 6a Abs. 2 VOB/A 2019 nicht zwingend abzufragen ist, bestimmt § 8 Abs. 2 NTVergG ein zwingend zu prüfendes Eignungskriterium.*)

4. Für Nachunternehmer sieht weder das NTVergG noch die VOB/A 2019 zwingend eine Eignungsprüfung vor.*)

5. Die Finanzkorrekturleitlinie normiert keine tatbestandlichen Voraussetzungen, sondern enthält ermessenslenkende Vorschriften. Ähnliche Verstöße können bei gleichmäßiger Ermessensausübung ebenfalls geahndet werden.*)

6. Die Behörde darf zum Zwecke einer möglichst einheitlichen Anwendung der Finanzkorrektur grundsätzlich den Regeleinstufungen aus der Finanzkorrekturleitlinie folgen und dementsprechend die Höhe der prozentualen Sanktion errechnen.*)

7. Es ist ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde die Zuwendung auf die Höhe der beantragten Kosten deckelt (Zuwendungshöchstgrenze), gleichzeitig aber zur Berechnung der Sanktionshöhe die tatsächlich entstandenen, höheren Kosten zugrunde legt. Die Wahl dieser Bezugsgröße führt regelmäßig zu prozentual höheren Abzügen als von der Finanzkorrekturleitlinie vorgesehen und führt damit strukturell zu unverhältnismäßigen Ergebnissen.*)

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IBRRS 2026, 1302
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Führt ein "Fremdkörper" zur Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs?

VGH Bayern, Beschluss vom 27.05.2026 - 1 ZB 25.650

1. Ist eine aufeinanderfolgende Bebauung vorhanden, deren einzelne Bestandteile optisch wahrnehmbar sind und die ein gewisses Gewicht haben, so dass sie - jeweils für sich genommen - geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen, so stellt dies den Bebauungszusammenhang dar, auch wenn die aufeinanderfolgende Bebauung in sich noch so unterschiedlich ist.

2. Eine sich in den Bebauungszusammenhang in keiner Weise einpassende Bebauung eines einzelnen Grundstücks mag allenfalls ein "Fremdkörper" sein, so dass sie nicht geeignet ist, die "Eigenart der näheren Umgebung" als Maßstab zu prägen; eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs bewirkt sie allerdings nicht.

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IBRRS 2026, 1311
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Vorschuss auf mieterseitige Erhaltungsmaßnahmen

LG Hamburg, Beschluss vom 18.05.2026 - 334 S 4/26

Zu den Voraussetzungen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Vorschuss gem. § 555a Abs. 3 Satz 2 BGB im einstweiligen Rechtsschutz.*)

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IBRRS 2026, 1279
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer kann von Gemeinschaft Beseitigung eines unzulässigen Bauwerks verlangen

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.05.2026 - 2-13 S 89/24

Eigentümer haben gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Anspruch auf Beseitigung einer durch einen Eigentümer auf einer Gemeinschaftsfläche errichteten unzulässigen baulichen Veränderung, wenn von dem Bauwerk eine Beeinträchtigung ausgeht und Beseitigungsansprüche gegen den Eigentümer wegen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können.*)

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IBRRS 2026, 1316
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wasseranstauung auf Terrasse ist keine Überschwemmung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2025 - 4 U 18/24

1. Voraussetzung einer "Überflutung von Grund und Boden" im Rahmen einer Elementarschadenversicherung ist, dass eine normalerweise trocken liegende Bodenfläche des versicherten Grundstücks durch starke Niederschläge von erheblichen Wassermengen bedeckt wird, welche nicht auf normalem Wege abfließen, so dass das Wasser nicht mehr "erdgebunden" ist.

2. Versicherungsschutz wegen Überflutung umfasst daher nur Schäden, die dadurch hervorgerufen werden, dass das Grundstück außerhalb des Gebäudes überflutet wird, also das Wasser über die Erdoberfläche hinaus austritt oder über es geleitet wird.

3. Die Anstauung von Wassermassen auf Flachdächern, Terrassen oder Balkonen aufgrund mangelnder Entwässerung unterfällt in der Regel nicht dem Versicherungsschutz, wenn dies auf bauliche Gegebenheiten und mangelnde Entwässerung zurückzuführen ist.

4. Der Versicherungsnehmer muss - auch bei bekannten Starkregenereignissen - den Nachweis führen, dass Witterungsniederschläge zu einer Überflutung des Grund und Bodens, auf dem sich das versicherte Gebäude befindet, geführt haben und dass die Überschwemmung des versicherten Grundstücks adäquat kausal für den Schadenseintritt am Gebäude gewesen ist, wobei Mitursächlichkeit ausreichen kann.

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IBRRS 2026, 1315
RechtsanwälteRechtsanwälte
Hilfsaufrechnung mitverhandelt, aber nicht entschieden: Folgen für Terminsgebühr?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2026 - 19 W 23/26

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist für die Terminsgebühr im Berufungsverfahren nicht deshalb höher festzusetzen, weil eine Entscheidung über die mitverhandelte Hilfsaufrechnung infolge Rechtsmittelrücknahme nicht getroffen wurde und der Gebührenstreitwert des Rechtsstreits daher die Hilfsaufrechnung nicht berücksichtigt.*)

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IBRRS 2026, 1317
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsgericht muss sich nur mit "Kernvortrag" auseinandersetzen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.2025 - 26 Sch 14/22

Der Antragstellerin ist es im Rahmen eines Aufhebungsantrags nach § 1059 ZPO verwehrt, einzelne Indizien und Beweismittel für die Richtigkeit des eigenen Kernvortrags zum Kern des eigenen Vortrags zu erheben (Fortführung OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.03.2021 - 26 Sch 18/20, IBRRS 2021, 1224).

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IBRRS 2026, 1297
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Über die (bestrittene) Echtheit einer Urkunde ist Beweis zu erheben!

BGH, Beschluss vom 06.05.2026 - XII ZR 109/23

1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots (hier: Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens) stellt u.a. dann einen Gehörsverstoß dar, wenn das Gericht offenkundig unrichtig eine beweisbewehrte Behauptung als unzulässige Ausforschung oder als "ins Blaue hinein" aufgestellt angesehen hat.

2. Grundsätzlich darf es einer Partei nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die sie selbst kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann. Sie kann deshalb genötigt sein, eine von ihr nur vermutete Tatsache zu behaupten und unter Beweis zu stellen.

3. Die Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen schließt die Verpflichtung der Partei zu substanziiertem Bestreiten aus.

4. Der Beweis der Echtheit einer Urkunde kann durch Schriftvergleichung geführt werden, indem das Gericht den Schriftvergleich im Wege des Augenscheinsbeweises selbst durchführt oder - ohne dass es dazu eines Parteiantrags bedarf - bei der Schriftvergleichung einen Sachverständigen hinzuzieht.

5. Die Überzeugung, eine bestrittene Tatsache sei nach teilweiser Beweiserhebung bereits erwiesen, erlaubt es dem Gericht nicht, von der Erhebung weiterer zulässiger, für das Gegenteil angebotener Beweise abzusehen.

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