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Online seit 23. Dezember 2025

IBRRS 2025, 2131
Beitrag in Kürze
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftpflichtversicherung für Heizkostenableser: Ansprüche der Mieter unterfallen dem Risikoausschluss

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.06.2025 - 8 U 421/25

1. Zur Auslegung der Besonderen Bedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Heizkostenableser.*)

2. Einem Risikoausschluss in den Besonderen Vereinbarungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Heizkostenableser, demzufolge sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden bezieht, die darauf beruhen, dass Aufträge nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, unterfallen gegen den mit der Erstellung von Hausnebenkosten- und Heizkostenabrechnungen für die Mieter beauftragten Versicherungsnehmer erhobene Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Abrechnung.

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IBRRS 2025, 3289
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
beA-Nachricht geöffnet = Empfangsbereitschaft nachgewiesen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2025 - 25 U 114/24

1. Allein auf Grundlage der Daten des beA-Nachrichtenjournals zu rein objektiven Umständen, insbesondere zur Frage, wann ein Schriftstück bei einem Prozessbevollmächtigen eingegangen und von diesem erstmals geöffnet wurde, lässt sich ohne weitere Anhaltspunkte - etwa Äußerungen, die auf eine frühere Empfangsbereitschaft hindeuten - regelmäßig noch nicht auf den erforderlichen Annahmewillen des Prozessbevollmächtigen schließen.*)

2. Das erste Öffnen und das Lesen einer Nachricht sind lediglich notwendige Voraussetzungen für die Bildung eines Empfangswillens, nicht jedoch zwangsläufig Belege für das subjektive Element einer wirksamen Zustellung mittels Empfangsbekenntnisses. Denkbar ist etwa, dass der Prozessbevollmächtigte Dateien versehentlich öffnet oder zunächst öffnet und sämtliche Neueingänge ausdruckt oder an einem anderen Ort abspeichert, um sie erst zu einem späteren Zeitpunkt empfangsbereit zur Kenntnis zu nehmen.




IBRRS 2025, 3288
ProzessualesProzessuales
Kein Ergänzungsbeschluss nach Fristablauf!

KG, Beschluss vom 18.12.2025 - 5 W 170/25

Wird in einem Kostenfestsetzungsverfahren versehentlich nicht über alle von der Partei angemeldeten Kostenpositionen entschieden, kann auf Antrag ein Ergänzungsbeschluss entsprechend § 321 Abs. 1 ZPO ergehen. Nach Ablauf der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO ist allerdings eine Entscheidung über versehentlich unberücksichtigte Kostenpositionen nur noch im Rahmen einer Nachfestsetzung möglich; eine Entscheidung über den ursprünglichen Kostenfestsetzungsantrag ist - auch im Hinblick auf die Zinsen (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO) - ausgeschlossen.*)

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Online seit 22. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3248
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Schadensersatz wegen Rissen durch Bauarbeiten ist kein Selbstläufer!

OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2025 - 24 U 21/25

1. Macht ein Grundstückseigentümer wegen Rissen an der Außenfassade seines Hauses gegen den mit der Ausführung von Straßen- und Kanalbaumaßnahmen beauftragten Unternehmer geltend, muss er darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass die Risse kausal durch die Bauarbeiten bedingt sind.

2. Als alternative Schadensursachen für Fassadenrisse kommen u. a. auch Vorschädigungen in der Materialbeschaffenheit des Fugmörtels, Setzungsrisse und eine Vorbelastung der Kellerräume durch anstehendes Grundwasser in Betracht.

3. Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen. Das Berufungsverfahren dient in erster Linie der Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils auf korrekte Anwendung des materiellen Rechts sowie auf Richtigkeit und Vollständigkeit der getroffenen Feststellungen und Beseitigung etwaiger Fehler.

3. Allein der Umstand, dass eine Partei die Beurteilung des von der ersten Instanz beauftragten gerichtlichen Sachverständigen nicht teilt oder für falsch hält, rechtfertigt keine Verhandlung und weitere Beweisaufnahme in zweiter Instanz oder die Einholung eines Obergutachtens.

5. Eine Beweiserhebung in der Berufungsinstanz wegen der theoretischen Möglichkeit, dass ein Sachverständiger seine Meinung ändert oder ein anderer Sachverständiger eine andere Meinung vertreten könnte, sieht die Zivilprozessordnung nicht vor.

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IBRRS 2025, 3210
VergabeVergabe
Kein Ausschluss bei nur geringfügiger Ersatzvornahme!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 23.05.2025 - VgK-17/2025

1. Die Aufgreifschwelle, die einen im Verhältnis zu der angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis indiziert, liegt bei Liefer- und Dienstleistungen bei 20%. Der öffentliche Auftraggeber kann aber auch unterhalb dieser Schwelle ein Prüfverfahren einleiten.

2. Der öffentliche Auftraggeber muss die erforderlichen Informationen über die konkrete Preisbildung vom betreffenden Bieter verlangen. Trägt der Bieter durch nachvollziehbare Angaben zur Aufklärung bei, ist der Auftraggeber nicht per se gehindert, den Zuschlag sogar auf ein Unterkostenangebotzu erteilen.

3. Der Ausschluss wegen erheblich oder fortdauernd mangelhafter Erfüllung bei einem früheren Auftrag erfordert eine nachweisliche Schlechtleistung. Bestehen begründete Zweifel, ist die Nachweislichkeit nicht gegeben. Erforderlich sind konkrete, objektivierbare Anhaltspunkte für Verfehlungen, nicht jedoch eine rechtskräftige Feststellung der Pflichtverletzung

4. Als "vergleichbare Rechtsfolge" nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB kommt grundsätzlich auch eine Ersatzvornahme in Betracht, sofern diese nicht nur - im Verhältnis zum Gesamtauftragswert - geringfügig ist.

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IBRRS 2025, 3245
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ausgleichsmaßnahmen müssen (nur) ausgleichen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.12.2025 - 1 MN 112/25

1. Die Konzeption der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG (CEF-Maßnahme) hat sich an dem Erhalt der vorgefundenen Situation auszurichten. Sinn und Zweck der funktionserhaltenden Maßnahmen besteht nicht darin, eine Verbesserung dieser Situation herbeizuführen.*)

2. Die Gestaltung einer CEF-Maßnahme kann sich an der zeitlichen Limitierung der Habitateignung im Eingriffsbereich orientieren.*)

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IBRRS 2025, 3008
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietzuschlag für Balkon?

AG Saarbrücken, Urteil vom 10.06.2025 - 120 C 378/24

Das Vorhandensein eines Balkons von 1,50 m Breite und ca. 6 bis 7 m Länge rechtfertigt nach dem Saarbrücker Mietspiel einen Zuschlag von 2%.

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IBRRS 2025, 2328
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformerfordernis bei vorübergehenden Regelungen

OLG Dresden, Beschluss vom 05.06.2025 - 12 U 403/25

1. Eine Änderung von vertraglichen Vereinbarungen ist nur dann gem. § 550 BGB schriftformbedürftig, wenn sie für einen ein Jahr übersteigenden Zeitraum Geltung beansprucht.*)

2. Betrifft eine vertragliche Abrede einen Vorgang, der sich durch Erfüllung oder Zeitablauf bereits erledigt hat, kommt ihm im Sinne der Zielrichtung der gesetzlichen Schriftform aus § 550 BGB keine Bedeutung für einen Grundstückserwerber mehr zu und wird er bereits deshalb vom Schriftformerfordernis nicht (mehr) umfasst.*)

3. Ein Mietvertrag genügt auch dann der gesetzlichen Schriftform aus § 550 BGB, wenn er inhaltsgleich mit den in der äußeren Form des § 126 BGB niedergelegten Vertragsbedingungen nur mündlich oder konkludent abgeschlossen worden ist.*)

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IBRRS 2025, 3247
Beitrag in Kürze
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ersatzwohnraum muss man schon selbst beziehen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.11.2025 - 14 B 1074/25

1. Eine anderweitige Unterbringung i.S.d. § 9 Abs. 5 Satz 1 WStG erfordert nicht die tatsächliche Verbringung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Ersatzwohnraum. Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die Verfügungsberechtigten Ersatzwohnraum in einer Weise anbieten, dass dieser durch die Bewohnerinnen und Bewohner tatsächlich bezogen werden kann.*)

2. Angeboten werden muss eine anderweitige Unterbringung zu zumutbaren Bedingungen. Das setzt im Hinblick auf die Ausgestaltung des Angebots im Mindestmaß und unabhängig davon, inwieweit der bisherige mit dem nunmehr angebotenen Wohnraum in tatsächlicher Hinsicht vergleichbar sein muss, voraus, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern möglich ist zu prüfen, ob die Bedingungen der anderweitigen Unterbringung für sie zumutbar sind.*)

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IBRRS 2025, 1890
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Herstellung der Vermietbarkeit durch den Zwangsverwalter

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.06.2025 - 19 W 57/23

1. Der Zwangsverwalter hat die Pflicht, das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen; dies erfolgt i.d.R. durch Vermietung.

2. Die Verpflichtung zur Vermietung setzt voraus, dass die Immobilie vermietbar ist oder die Kosten zur Herstellung der Vermietbarkeit nicht außer Verhältnis zu den erwarteten Mieteinnahmen stehen. Der Zwangsverwalter muss die erforderlichen Vorschüsse über das AG anfordern.

3. Das Zwangsverwaltungsverfahren ist ein eigenständiges Vollstreckungsverfahren. Sein Zweck liegt nicht allein darin, die Zwangsversteigerung vorzubereiten und dem Gläubiger einen umfassenden Erlös hieraus zu sichern. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, durch "bewussten Leerstand" für eine günstige Zwangsversteigerung zu sorgen.




IBRRS 2025, 3276
ProzessualesProzessuales
Keine Anhörungsrüge gegen rechtswidrig gewährte Fristverlängerung!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.12.2025 - 3 W 119/25

1. Eine unter Verstoß gegen § 225 Abs. 2 ZPO gewährte Fristverlängerung kann nicht mit der Anhörungsrüge angegriffen werden.

2. Eine "sofortige Beschwerde" gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, mit dem über ein gar nicht eingelegtes Rechtsmittel entschieden wurde, ist als Antrag auf Niederschlagung der Kosten und nach Stellung der Kostenrechnung als Erinnerung auszulegen.

3. Das Erstgericht ist gehalten, durch Rückfragen gemäß § 139 ZPO zu klären, was der Kläger mit seiner "Rüge" bezweckt.

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Online seit 19. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3277
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbau einer Sonnenschutzsteueranlage ist Bauvertrag!

BGH, Beschluss vom 17.12.2025 - VII ZR 56/25

Ein Vertrag über die Verpflichtung zur Lieferung, Montage und Programmierung einer Sonnenschutzsteueranlage hat die Herstellung eines Teils eines Bauwerks i.S.d. § 650a Abs. 1 Satz 1 BGB zum Gegenstand, so dass es sich um einen Bauvertrag handelt.

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IBRRS 2025, 3243
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Hobbyraum nicht als Wohnraum nutzbar: Erwerber kann Kaufpreis mindern!

LG München I, Urteil vom 04.11.2025 - 5 O 8743/21

1. Haben die Parteien eines Bauträgervertrags vereinbart, dass ein Hobbyraum als Wohnraum im Sinne des Bauordnungsrechts nutzbar sein soll, handelt es sich hierbei um eine Beschaffenheitsvereinbarung. Ist der Hobbyraum aus bauordnungsrechtlichen Gründen tatsächlich nicht als Wohnraum nutzbar, liegt wegen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit ein Sachmangel vor.

2. Bei der Auslegung des Vertragsinhalts kommt einem vorvertraglich übergebenen Exposé wesentliche Bedeutung zu, und zwar auch bei formbedürftigen Verträgen.

3. Der Bauträger muss auf eine bauordnungsrechtlich nicht gegebene Nutzungsmöglichkeit hinweisen.

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IBRRS 2025, 3176
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Knappe Begründung der Gesamtvergabe kann ausreichen!

VK Saarland, Beschluss vom 03.07.2024 - 3 VK 2/24

1. Die Gesamtvergabe mehrerer Teil- oder Fachlose ist zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Als Ausnahmetatbestand ist dies eng auszulegen. Die Gründe für die Erforderlichkeit einer Gesamtvergabe sind zu dokumentieren.

2. Bei einem Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags müssen die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages zwar nicht in jedem Fall Gegenstand der Abwägung sein. Sind diese jedoch bereits gut einzuschätzen, sind sie bei der Entscheidung von maßgeblichem Gewicht. Ist der Nachprüfungsantrag voraussichtlich zwar teilweise zulässig, aber unbegründet, muss das Interesse des Antragstellers an der Aufrechterhaltung seines Primärrechtsschutzes im Regelfall hinter den Interessen der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zurücktreten.

3. Ist der Auftraggeber für die Finanzierung des Bauvorhabens auf fristgebundene Fördermittel angewiesen, kann die Gestattung des Zuschlags sachgerecht sein, um die Aufhebung der Ausschreibung wegen Unbezahlbarkeit zu vermeiden.




IBRRS 2025, 3255
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließungsstraße bestimmt faktische Bebauungstiefe!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2025 - 5 S 259/25

1. Die als Bemessungshorizont für die Beurteilung der überbaubaren Grundstücksfläche in Gestalt der faktischen Bebauungstiefe im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO analog maßgebliche Erschließungsstraße muss nicht notwendigerweise straßenrechtlich gewidmet sein.*)

2. Die als Bemessungshorizont für die Beurteilung der überbaubaren Grundstücksfläche in Gestalt der faktischen Bebauungstiefe im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO analog maßgebliche Erschließungsstraße muss nicht die (erschließungsbeitragsrechtliche) Voraussetzung der Selbstständigkeit erfüllen.*)

3. Die Prüfung der Bebauungstiefe setzt als Einfügensmerkmal an den vor Ort erkennbaren äußeren Umständen an, zu denen - insoweit den Anforderungen an eine Erschließungsstraße im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB entsprechend - bei Wohnbauvorhaben nicht nur eine Erschließung in wegemäßiger, sondern auch in leitungsmäßiger Hinsicht gehört.*)

4. Liegt die Zustimmung der Gemeinde zur Erteilung einer Abweichung gemäß § 34 Abs. 3b i. V. m. § 36a BauGB im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht vor, kommt die Erteilung einer Abweichung nach dieser Norm nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2025, 3249
WohnraummieteWohnraummiete
Kann eine Miete zu billig sein?

AG Velbert, Urteil vom 28.02.2024 - 10 C 87/23

Im Rahmen der Vertragsfreiheit steht es den Mietparteien in den gesetzlichen Grenzen, wie beispielsweise des § 138 Abs. 2 BGB, grundsätzlich frei, einen Mietzins, der unterhalb der ortsüblichen Miete liegt, zu vereinbaren.

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IBRRS 2025, 3208
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann ist eine Preisklausel hinreichend bestimmt?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.10.2025 - 19 U 167/24

1. Tatsachen in juristischer Einkleidung nehmen an der Tatbestandswirkung teil, wenn dies durch einen einfachen Rechtsbegriff geschieht, der - wie etwa die ergebnisbezogene Bezeichnung als "Allgemeine Geschäftsbedingung" - jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2025 - IX ZR 203/23, IBRRS 2025, 1325 = IMRRS 2025, 1596).*)

2. Der in der - negativ formulierten - Legaldefinition des § 2 Abs. 2 PrKG umschriebene Begriff der hinreichenden Bestimmtheit entspricht inhaltlich dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Eine Preisklausel ist demnach hinreichend bestimmt, wenn sie die Anpassungsvoraussetzungen, den Bewertungsmaßstab und den (jeweiligen) Anpassungszeitpunkt so klar erkennen lässt, dass der Geldschuldner hierdurch in die Lage versetzt wird, selbst die Höhe der von ihm zu erbringenden Leistung zu berechnen.*)




IBRRS 2025, 3240
ProzessualesProzessuales
Über die Ablehnung des (OLG-)Einzelrichters entscheidet der Senat!

BVerfG, Beschluss vom 01.10.2025 - 1 BvR 1236/25

Bei einer Übertragung der Entscheidung nach § 526 ZPO auf den Einzelrichter des Oberlandesgerichts im Fall von dessen Ablehnung der Senat für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig.

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