Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 8. Juni
IBRRS 2026, 1281
Schiedswesen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.04.2026 - 32 Sch 5/25
1. Hinsichtlich der Frage, ob die Parteien eines Schiedsverfahrens eine Parteivereinbarung im Sinne des § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d ZPO treffen wollten, ist die Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers maßgeblich.*)
2. Die Annahme eines Verstoßes eines Schiedsspruchs gegen den ordre public durch Missachtung der Rechtskraft setzt voraus, dass die Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft anhand der früheren Entscheidung nicht zweifelhaft ist und insbesondere keine Auslegung der Entscheidungsgründe erfordert.*)
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IBRRS 2026, 1294
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.05.2026 - VI ZB 17/25
1. Für den Berufungsantrag, also die Erklärung, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angefochten wird und welche Abänderungen beantragt werden, bedarf es nicht der ausdrücklichen Stellung eines Sachantrags. Es reicht aus, wenn die Berufungsbegründung den Schluss auf die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens zulässt (Anschluss BGH, IBR 2020, 622).*)
2. Ein Berufungsantrag auf Aufhebung und Zurückverweisung genügt grundsätzlich dem Erfordernis des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, wenn daraus die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens erkennbar ist.
3. Die Berufung ist nur dann unzulässig, wenn die Aufhebung und Zurückverweisung erkennbar um ihrer selbst willen beantragt wird und der Berufungsführer die angefochtene Entscheidung im Ergebnis für richtig hält.
4. Ein ausdrücklicher Sachantrag ist nicht erforderlich, wenn das Berufungsvorbringen erkennen lässt, dass das Urteil insgesamt zur Überprüfung gestellt werden soll.
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IBRRS 2026, 1283
Prozessuales
OLG Dresden, Beschluss vom 13.04.2026 - 4 W 131/26
Nach Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich hat das Gericht einen zuvor erteilten Auftrag an einen Sachverständigen aufzuheben. Unterbleibt dies, sind die Kosten für die gleichwohl erfolgte Erstellung des Sachverständigengutachtens niederzuschlagen, soweit diese im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses nicht bereits angefallen waren. Dass auch die beweisbelastete Partei selbst den Sachverständigen nicht kontaktiert hat, ist unerheblich.*)
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Online seit 5. Juni
IBRRS 2025, 1507
Bauvertrag
OLG München, Beschluss vom 17.11.2023 - 28 U 3169/23 Bau
Hat der Bauträger - aufgrund übereinstimmend fehlerhafter Annahme der Steuerschuldnerschaft - die Umsatzsteuer zunächst abgeführt und später aufgrund einer Rechtsänderung wieder erstattet bekommen, kann der daraufhin von den Finanzbehörden hinsichtlich der Umsatzsteuer in Anspruch genommene Unternehmer vom Bauträger die Zahlung der (erstatteten) Umsatzsteuer verlangen.
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IBRRS 2026, 1252
Öffentliches Baurecht
VG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2026 - 6 K 9043/24
Zur Zulässigkeit einer Leiter als oder anstelle eines zweiten Rettungswegs i.S.v. § 15 Abs. 3 und 5 LBO-BW.*)
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IBRRS 2026, 1133
Wohnungseigentum
AG München, Urteil vom 03.04.2025 - 1293 C 20468/24 WEG
1. Ein Beschluss zur ordentlichen Kündigung von Stellplatzmietverträgen zur Einrichtung von Handwerkerstellplätzen ist wirksam, wenn die Beschlusskompetenz gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 WEG gegeben ist und der Beschluss hinreichend bestimmt sowie ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend ist.
2. Das Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft an der Entscheidung über die Kündigung von Stellplatzmietverträgen zur Einrichtung von Handwerkerstellplätzen kann den Streitwert nach § 49 Satz 1 GKG bestimmen, wobei das Gesamtinteresse aller Wohnungseigentümer maßgeblich ist, das durch Addition der gegenläufigen Interessen ermittelt wird und sich aus dem sog. Regelstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 3 RVG sowie den klägerischen Interessen an Mieterhaltung und Werterhalt der Wohnung zusammensetzt.
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IBRRS 2026, 0344
Insolvenzrecht
LG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2025 - 91 O 4/17
Vereinbaren die Parteien eines Grundstücksvertrags, dass der Kaufpreis nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Aktien in einer erst zum Erfüllungszeitpunkt nach dem Kurswert zu bestimmenden Stückzahl beglichen wird, liegt ein Kaufvertrag i.S.d. §§ 24 f. BauGB vor. Die Vereinbarung ist als Ersetzungsbefugnis nach § 364 BGB auszulegen.
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IBRRS 2026, 1270
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.05.2026 - VI ZB 13/25
Hat das Berufungsgericht einen Wiedereinsetzungsantrag durch gesonderten Beschluss zurückgewiesen, muss diese Entscheidung mit dem statthaften Rechtsmittel angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend werden zu lassen.*)
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Online seit 3. Juni
IBRRS 2026, 1274
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 20.05.2026 - VIII ZR 46/25
Zur Anwendbarkeit der Vorschrift des § 556c BGB auf eine durch den Vermieter von Wohnraum vorgenommene Umstellung der Wärmeversorgung eines Gebäudes von durch die Mieter betriebenen Einzelöfen auf eine Wärmelieferung (im Anschluss an Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 47/25, zur Veröffentlichung bestimmt).*)
IBRRS 2025, 1506
Werkvertrag
OLG München, Beschluss vom 17.10.2023 - 28 U 1690/23 Bau
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann aus dem zwischen einem Voreigentümer und einem Dritten geschlossenen Vertrag über den Erwerb von Sondereigentumseinheiten mit Ausbaurecht keinen Anspruch gegen den Dritten auf Zahlung eines Vorschusses für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, die bei Durchführung der Ausbauarbeiten entstanden sind, herleiten.
2. Ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gem. § 139 ZPO geltend macht, muss darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert hätte, insbesondere was er hierauf im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Nur hierdurch wird das Rechtsmittelgericht in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob die angefochtene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verstoß gegen die Hinweispflicht beruht.
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IBRRS 2026, 1518
Bauvertrag
LG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2026 - 7 O 91/25
1. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B gelten in einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Problematisch sind die Vereinbarung von Circa‐Terminen oder Circa‐Fristen für Beginn und Fertigstellung der Bauleistung sowie andere nicht eindeutig zwingende Formeln in besonderen oder zusätzlichen Vertragsbedingungen, dass Fristen eingehalten werden „sollen". Hier ist im Wege der Auslegung zu klären, ob es sich nur um eine unverbindliche Frist oder bloße Absichtserklärung handelt oder um eine Vertragsfrist mit einem – wiederum im Wege der Auslegung – festzustellenden Toleranzzeitraum.*)
2. Gerade im Bauablauf, der typischerweise von einer Vielzahl von Einflussfaktoren geprägt ist, bedarf es zur hinreichend substantiierten Darlegung eines Verzugsschadens einer differenzierten, bauablaufbezogenen Darstellung der Kausalität.*)
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IBRRS 2026, 1262
Vergabe
OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2025 - 13 U 55/25
1. Die ausschließliche Entscheidungszuständigkeit der Vertretung der Gemeinde für den Abschluss von Konzessionsverträgen nach § 58 Abs. 1 Nr. 13 i.V.m. § 148 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschränkt sich nicht auf die nach Auswertung der abgegebenen Angebote getroffene Auswahlentscheidung, sondern umfasst auch die Entscheidung über die Nichtabhilfe der von einem Bieter erhobenen Rügen gegen diese Auswahlentscheidung. Eine Übertragung dieser Entscheidung auf den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde scheidet aus.*)
2. Ein Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit eines Gemeindeorgans führt als wesentlicher Verfahrensfehler zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung und kann vom Bieter geltend gemacht werden, sofern dieser Verfahrensfehler nicht wirksam geheilt wurde.*)
3. Ist in einem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren lediglich über die Untersagung der beabsichtigten Konzessionsvergabe wegen der Verletzung des (isolierten) Akteneinsichtsanspruchs entschieden worden, steht diese Entscheidung einer Berücksichtigung der bereits von einem Bieter in dem vorangegangenen Verfahren erhobenen Rügen gegen die Auswahlentscheidung in einem neuen einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich nicht entgegen. Auch ist der Bieter mit diesen Rügen in dem neuen Verfahren nicht präkludiert.*)
4. Soweit nach den Wettbewerbsunterlagen zu den einzelnen Bewertungskriterien vertragliche Zusagen anzubieten waren, ist grundsätzlich bei der Angebotswertung eine vertiefte Plausibilitätskontrolle nicht geboten, weil die Bieter - anders als bei einem unverbindlichen Konzeptwettbewerb - für die Einhaltung der Zusagen einzustehen haben. Solche Zusagen sind daher nur dann näher auf ihre Plausibilität zu prüfen, wenn sich aus ihnen selbst, aus zur Plausibilisierung mit eingereichten Unterlagen oder aus naheliegenden Überlegungen Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten oder die mangelnde Umsetzbarkeit von Zusagen ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 16.06.2022 - 13 U 67/21, VPR 2023, 18).*)
5. Ein abweichender Prüfungsmaßstab gilt jedoch für solche Kriterien, bei denen nach den Wettbewerbsunterlagen zur Plausibilisierung der geforderten vertraglichen Zusagen in einem gesonderten Dokument darzustellen war, wie der Bieter seine vertragliche Zusage einhalten wird. In diesem Fall hat die Gemeinde zumindest zu überprüfen, ob die vom Bieter im Plausibilisierungsdokument getroffenen Annahmen mit den Anforderungen der Kriterienbeschreibung im Einklang stehen, inhaltlich nachvollziehbar sind und den Schluss auf die Einhaltung der vertraglichen Zusage rechtfertigen. Dabei steht der Gemeinde ein Beurteilungsspielraum zu, der nur eingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegt.*)
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IBRRS 2026, 1268
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.05.2026 - 1 KN 15/25
1. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Teilbereich eines gem. § 1 Abs. 4 BauNVO gegliederten Dorfgebiets für sich allein betrachtet alle Anforderungen der allgemeinen Zweckbestimmung des § 5 Abs. 1 Satz 1 BauNVO erfüllt.*)
2. Auch größere Betriebe des Beherbergungsgewerbes wie ein Wellness-Hotel mit rund 60 Zimmern zählen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO zu den regelmäßig zulässigen Nutzungen.*)
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IBRRS 2026, 1251
Wohnungseigentum
LG Berlin II, Urteil vom 22.05.2026 - 56 S 1/26 WEG
1. Wendet sich der Berufungskläger gegen die Verurteilung, den Zutritt zu seinem Sondereigentum zu gewähren und in diesem Bereich Arbeiten zu dulden, so bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach dem Interesse des Berufungsklägers, den Zutritt zu verhindern, und nach den Beeinträchtigungen, die aus seiner Sicht mit der Vornahme dieser Arbeiten für ihn verbunden sein können.
2. Notmaßnahmen, die den Zutritt zum Sondereigentum und weitere Handlungen zur Vermeidung von Schäden oder zum Schutz vor einem Schadenseintritt erfordern, hat der Sondereigentümer zu dulden.
3. Bestimmungswidrige Wasseraustritte stellen regelmäßig einen hinreichenden Grund dar, der es rechtfertigt, einen Wohnungseigentümer zum Zutritt zu seiner Sondereigentumseinheit und zur Duldung von Maßnahmen zur Beseitigung des Feuchtigkeitsaustritts zu verpflichten.
4. Im Fall der Vermietung von Sondereigentum kann die Gemeinschaft auch vom Sondereigentümer verlangen, dass dieser auf seinen Mieter entsprechend einwirkt und diesen auf Duldung des Betretens der Wohnung in Anspruch nimmt.
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IBRRS 2026, 1266
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.05.2026 - 2-13 S 115/25
1. Zur Sicherung der Liquidität ist die Bildung einer Liquiditätsrücklage im Grundsatz ordnungsgemäß, da sie vermeidet, dass der Verwalter bei Liquiditätsengpässen unzulässigerweise auf die Erhaltungsrücklage zugreift.*)
2. Mit der Bildung der Liquiditätsrücklage muss auch beschlossen werden, dass diese zum Ende des Abrechnungszeitraums zurückgeführt wird, da nur so sichergestellt ist, dass die Ausgaben in der Abrechnung nach den maßgeblichen Verteilerschlüsseln auf die Eigentümer umgelegt werden.*)
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IBRRS 2026, 0345
Zwangsvollstreckung
LG Hagen, Beschluss vom 27.06.2025 - 3 T 99/25
1. Nach § 42 ZVG ist jedermann ohne Darlegung eines rechtlichen Interesses, ohne Ausweis, ohne Vollmacht und ohne sonstige Unterlagen für sich oder andere und ohne am Zwangsversteigerungsverfahren beteiligt zu sein, berechtigt, in die Gerichtsakten Einsicht zu nehmen.
2. Der Kreis der Berechtigten gem. § 42 ZVG ist nicht identisch mit dem aus § 299 ZPO.
3. Das Recht auf Akteneinsicht im Zwangsversteigerungsverfahren gem. § 42 ZVG besteht auch dann, wenn der Versteigerungstermin aufgehoben ist.
4. Das Einsichtsrecht endet erst mit Verkündung des letzten Gebots und dem Schluss der Versteigerung oder mit der Zuschlagserteilung und kann gegebenenfalls auch wiederholt wahrgenommen werden.
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IBRRS 2026, 1263
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.05.2026 - VIII ZB 9/25
1. Offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche können unter Mitwirkung der abgelehnten Richter, soweit diese nach der Geschäftsverteilung des Senats aktuell zur Entscheidung berufen sind, verwerfen werden. Auch der Einholung von dienstlichen Stellungnahmen der abgelehnten Richter bedarf es insoweit nicht.
2. Ablehnungsgesuche, die lediglich Ausführungen enthalten, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, sind offensichtlich unzulässig.
3. Beschränkt sich das Ablehnungsgesuch auf fernliegende Mutmaßung, dann zeigt es keine objektiven Gründe auf, die geeignet sind, vom Standpunkt der gegnerischen Partei bei vernünftiger Betrachtung aller Umstände die Befürchtung zu erwecken, die abgelehnten Richter hätten der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenübergestanden.
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