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Online seit 8. April

IBRRS 2026, 0807
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kinderlärm ist nur ausnahmsweise abwägungserheblich!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.03.2026 - 10 D 186/23

1. Die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets "Sport und Freizeit" kann auf § 11 BauNVO gestützt werden.*)

2. Der Anwendungsbereich von § 22 Abs. 1a BImSchG ist eröffnet, wenn die Einrichtung dem Ausleben der Spielbedürfnisse und des Bewegungsdrangs von Kindern dient.*)

3. Das in § 22 Abs. 1a BImSchG für die genehmigungsrechtliche Ebene normierte Regel-Ausnahme-Verhältnis ist auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu berücksichtigen. Es wirkt sich dergestalt auf die Abwägungsentscheidung des Rates aus, dass der von der Vorschrift privilegierte Kinderlärm grundsätzlich nicht abwägungserheblich ist. Erst dann, wenn Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Ausnahmefalles gegeben sind, gewinnt der Belang einer entsprechenden Lärmbetroffenheit Abwägungsrelevanz.*)

4. Die Entscheidung der Gemeinde, ein bestimmtes städtebauliches Projekt an dem von ihr dafür vorgesehenen Ort im Wege eines Bebauungsplans zu realisieren, ist in einem Normenkontrollverfahren nur einer begrenzten Überprüfung zugänglich.*)

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IBRRS 2026, 0849
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sonderumlage unwirksam: Direkter Rückzahlungsanspruch!

AG Krefeld, Urteil vom 29.08.2025 - 13 C 15/25

1. Zahlt der Eigentümer zunächst eine Sonderumlage und ficht dann den zu Grunde liegenden Beschluss erfolgreich an, so hat er einen direkten Rückzahlungsanspruch bezüglich dieser Sonderumlage. Dem steht ein Vorrang des Innenausgleichs innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht entgegen.

2. Dies gilt erst recht, wenn der Eigentümer zwischenzeitlich sein Wohnungseigentum veräußert hat. Mangels Mitgliedschaft kann den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer eine Rückzahlungssperre nicht treffen.

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IBRRS 2026, 0846
KaufrechtKaufrecht
Und täglich grüßt der gedrosselte Batteriespeicher ...

OLG Koblenz, Urteil vom 19.03.2026 - 1 U 613/25

1. Bei einem Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, der als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung einzuordnen ist, begründet die nachträgliche Drosselung der Kapazität des Batteriespeichers keinen Mangel der Kaufsache im maßgeblichen Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

2. Bei der Kapazitätsdrosselung handelt es sich auch nicht um eine Aktualisierung (insoweit entgegen OLG Düsseldorf, IBR 2025, 485), die einen Sachmangel begründet könnte, wenn es sich einem Kaufvertrag über eine Ware mit digitalen Elementen handelt (hier verneint).

3. Wenn lediglich der Batteriespeicher mangelhaft ist, scheidet ein Rücktritt vom ganzen Vertrag regelmäßig aus.

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IBRRS 2026, 0728
ProzessualesProzessuales
Kollegialität als Befangenheitsgrund?

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2026 - 16 W 12/26

Die mögliche gelegentliche Tätigkeit in einem Spruchkörper aufgrund einer Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan begründet kein derart enges Kollegialitätsverhältnis zwischen dem Vertreter und den Kammermitgliedern, aus dem sich ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine Besorgnis der Befangenheit ableiten ließe (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 06.02.2023 - 16 W 8/23, IBRRS 2023, 1129 = IMRRS 2023, 0512 = IVRRS 2023, 0183).*)

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