Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 16. Mai
IBRRS 2025, 1293
BayObLG, Urteil vom 07.05.2025 - 102 ZRR 98/24
Bayerisches Landesnachbarrecht: Zu Inhalt, Einschränkbarkeit und Adressaten der fensterrechtlichen Ansprüche aus Art. 43 AGBGB.*)

IBRRS 2025, 1304

BGH, Urteil vom 26.03.2025 - VIII ZR 280/23
Zur Feststellung der nachhaltigen Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der Mietsache (§ 555b Nr. 1 BGB; im Anschluss an Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 283/23, IMRRS 2025, 0614).*)

IBRRS 2025, 1210

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2025 - 30 W 38/25
1. Materiell-rechtliche Einwendungen sind im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich unerheblich.*)
2. Prozessual sind materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 Abs. 1 ZPO geltend zu machen.*)
3. Ausnahmen sind nur anzuerkennen, wenn sie aus verfahrensökonomischen Gründen gerechtfertigt sind, weil sich die Einwendungen mit den (einfachen) Mitteln des Kostenfestsetzungsverfahrens klären lassen. Dazu muss einerseits der Sachverhalt unstreitig oder aktenkundig sein und andererseits die rechtliche Beurteilung offenkundig sein, jedenfalls keine Auslegungsfragen aufwerfen.*)
