Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 18. März
IBRRS 2026, 0401
Wohnraummiete
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 28.01.2026 - 7 C 228/24
1. Spiegelt der Vermieter Umstände vor, die einen Eigenbedarf begründen, und zieht der Mieter - auch freiwillig - aus, so macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig.
2. Ein Schadensersatzanspruch entsteht auch, wenn der Vermieter dem Mieter vor dessen Auszug einen zwischenzeitlich eingetretenen Wegfall der Gründe nicht mitteilt.
3. Gleiches gilt bei Wegfall des Befristungsgrunds nach § 575 BGB.
4. Der Mieter muss beweisen, dass die vom Vermieter zur Begründung des Eigenbedarfs angegebenen Tatsachen nicht zutreffen, wenn er aus diesem Grund Schadensersatz begehrt.
5. Setzt der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat um, so liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen ist.
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IBRRS 2026, 0665
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 20.02.2026 - V ZR 34/25
Räume, in denen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienende Anlagen und Einrichtungen i.S.d. § 5 Abs. 2 WEG untergebracht sind, stehen nicht deswegen im (zwingenden) Gemeinschaftseigentum; sie können daher zum Gegenstand des Sondereigentums gemacht werden (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 02.02.1979 - V ZR 14/77, IMRRS 2007, 2579 = BGHZ 73, 302, 311; Urteil vom 05.07.1991 - V ZR 222/90, IMRRS 1991, 0008 = NJW 1991, 2909).*)
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IBRRS 2026, 0663
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2026 - 10 WF 1/26
§ 8a Abs. 4 JVEG ist bei pflichtwidrig unterlassenem Hinweis des Sachverständigen nicht analog auf die Fälle anzuwenden, in denen zwar kein Auslagenvorschuss eingefordert worden ist, das erkennende Gericht aber im Zuge der Auftragserteilung eine Kostengrenze genannt hat.
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IBRRS 2026, 0662
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 13.03.2026 - 102 AR 23/26
1. Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist.
2. Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt.
3. Ein Verweisungsbeschluss kann hiernach willkürlich sein, wenn weder aus seiner Begründung noch sonst aus dem Akteninhalt nachvollziehbar ist, auf welcher Grundlage die Verweisung erfolgt ist (hier bejaht).
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Online seit 17. März
IBRRS 2026, 0633
Bauvertrag
KG, Urteil vom 03.03.2026 - 21 U 109/24
1. Der Umstand, dass in einer höherrangigen Vertragsunterlage ein bestimmtes Produktmerkmal zum Vertragssoll wird, schließt nicht aus, dass die Parteien in einer rangniedrigeren Unterlage ein weiteres Produktmerkmal ebenfalls zum Leistungssoll gemacht haben, soweit sich die beiden Merkmale nicht widersprechen.
2. Stellt der Auftraggeber die VOB/B und wird sie nicht als Ganzes vereinbart, hält die Regelung des § 4 Abs. 7 VOB/B (Kündigung wegen Mängeln vor der Abnahme) einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand und ist unwirksam (BGH, IBR 2023, 179).
3. Das Vorliegen eines Baumangels stellt in der Regel keinen wichtigen Kündigungsgrund dar. Anders ist es, wenn Gründe hinzukommen, die aus Sicht des Auftraggebers eine weitere Zusammenarbeit als nicht zumutbar erscheinen lassen.
4. Dem Auftragnehmer steht nach einer Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund kein Vergütungsanspruch für die erbrachten Leistungen zu, wenn sie für den Auftraggeber wertlos sind, weil sie für ihn nicht brauchbar oder ihre Verwertung nicht zumutbar ist.
5. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert ist, bereits vor einer Kündigung aus wichtigem Grund einen anderen Unternehmer mit der Durchführung der Ersatzvornahme zu beauftragen. Er muss aber dafür Sorge tragen, dass der Drittunternehmer mit seinen Arbeiten erst nach der Kündigung des Auftrags beginnt.
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IBRRS 2026, 0657
Werkvertrag
LG Stralsund, Urteil vom 05.03.2026 - 3 HK O 8/25
1. Ein Vertrag, der auf die Herbeiführung eines konkreten Erfolgs (hier: Schaffung eines neuen Programmierstands) gerichtet ist, ist als Werkvertrag zu qualifizieren.
2. Weder der Umstand, dass eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart ist, noch die Tatsache, dass vor dem eigentlichen Einstieg in die Werkherstellung eine rein erfassende Einarbeitungsphase durchlaufen werden muss, ändern etwas an der Erfolgsbezogenheit.
3. Erlangtes „Etwas" i.S.v. § 812 BGB ist im Fall bargeldloser Zahlung (Überweisung) der Anspruch auf Gutschrift (nicht: die Gutschrift).*)
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IBRRS 2026, 0617
Vergabe
VK Südbayern, Beschluss vom 08.04.2025 - 3194.Z3-3_01-25-11
1. Mit einer irreführenden Beantwortung von Bieterfragen verstößt ein öffentliche Auftraggeber geben seine aus Art. 53 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU herrührende Verpflichtung, auftragsbezogene Fragen der Bieter zutreffend zu beantworten.*)
2. Ein öffentlicher Auftraggeber darf die Eignung eines Bieters nicht einfach bejahen, obwohl die Eignungsprüfung nicht abgeschlossen war und die von ihm aufgrund von Zweifeln an der Erfüllung der Eignungsanforderungen zu Recht begonnene und gebotene Angebotsaufklärung nach § 15 Abs. 5 VgV nicht zu abschließenden Ergebnissen geführt hatte.*)
3. Bemisst ein öffentlicher Auftraggeber die Vergleichbarkeit von Referenzaufträgen anhand der Versorgung von durchschnittlichen Zahlen von Verpflegungsteilnehmern pro Tag, muss er den Zeitraum, in dem dieser Durchschnitt pro Tag erfüllt sein muss, zweifelsfrei festlegen und bekanntgeben.*)
4. Auch wenn sie von den Bietern nicht gerügt wurden, stehen unklare Vorgaben an die Vergleichbarkeit einer vergaberechtskonformen Prüfung der Vergleichbarkeit de Referenzen entgegen. Die möglicherweise eingetretene Rügepräklusion führt nicht dazu, dass die unklaren Vorgaben klar und brauchbar würden.*)
5. Auch wenn die Leistungsbeschreibung funktionale Elemente enthält, kann der Preis alleiniges Zuschlagskriterium sein, soweit die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung sicherstellen, dass der Auftraggeber hinsichtlich des von ihm definierten Mindeststandards an Leistung, an dem er tatsächlich ein wirtschaftliches Interesse hat, vergleichbare Angebote erhält und das beste Preis-Leistung-Verhältnis i.S.d. § 127 Abs. 1 GWB auch unter Anwendung eines reinen Preisentscheids ermitteln kann.*)
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IBRRS 2026, 0635
Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2026 - 3 S 94/25
1. Eine Verletzung der Soll-Verpflichtung zu Kennzeichnungen nach § 9 Abs. 5 BauGB begründet nicht die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans. Denn solche Kennzeichnungen haben keine Regelungswirkung, sondern nur eine Hinweisfunktion (Bestätigung der Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.1972 - II 199/72, DÖV 1972, 821).
2. Ein Unterlassen von Kennzeichnungen nach § 9 Abs. 5 BauGB kann auf einen Abwägungsfehler hindeuten, wenn der Plangeber entgegen § 2 Abs. 3, § 1 Abs. 7 BauGB nicht erkannt und ermittelt hat, ob besondere bauliche Vorkehrungen oder Sicherungsmaßnahmen i.S.v. § 9 Abs. 5 BauGB angezeigt sein können.*)
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IBRRS 2026, 0641
Gewerberaummiete
OLG München, Urteil vom 12.02.2026 - 14 U 1880/25
1. Die zulässige Abweichung vom gesetzlichen Leitbild eines Gewerberaummietvertrags findet gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dort ihre Grenze, wo dem Mieter die Erhaltungslast von gemeinsam mit anderen Mietern genutzten Flächen und Anlagen ohne Beschränkung der Höhe nach auferlegt wird. Dies gilt auch dann, wenn die vertragliche Regelung zwischen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten einerseits sowie Wartungskosten andererseits unterscheidet und eine Deckelung der Kosten zwar vorgesehen ist, soweit die Kosten durch Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen angefallen sind, nicht aber, wenn es sich um Wartungskosten handelt.
2. Die Möglichkeit einer Trennung der mietvertraglichen Nebenkosten kommt in Betracht, wenn in einer die Abrechnung von Nebenkosten betreffenden vertraglichen Regelung verschiedene Arten von Kosten aufgezählt sind.
3. Die Unwirksamkeit der Wartungskostenregelung führt nicht zur Gesamtnichtigkeit der Klausel, soweit eine trennbare Begrenzung für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten vereinbart ist.
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IBRRS 2026, 0660
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.03.2026 - 2-13 S 22/25
1. Ein Wohnungseigentümer kann grundsätzlich mit der Beschlussersetzungsklage eine Rechtsverfolgung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen anderen Eigentümer erzwingen, wenn ein Anspruch - hier auf Unterlassen der teilungserklärungswidrigen Nutzung - ernsthaft in Betracht kommt.*)
2. Kann aufgrund eines übermäßigen Prozessrisikos die Wohnungseigentümergemeinschaft die Anspruchsdurchsetzung ablehnen, dürfte ein Anspruch des Eigentümers auf Rückermächtigung zur Anspruchsdurchsetzung bestehen.*)
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IBRRS 2026, 0651
Steuerrecht
FG Hamburg, Urteil vom 03.12.2025 - 2 K 86/22
1. Die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gem. § 4 Abs. 3 ImmowertV ist eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode zur Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (Anschluss an BFH, Urteil vom 21.01.2024, IX R 14/23).*)
2. Zwei Eigentumswohnungen, die im selben Gebäude (Hauseingang) liegen, können unterschiedliche (wirtschaftliche) Restnutzungsdauern haben.*)
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IBRRS 2026, 0556
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.02.2026 - 1 W 28/25
1. Ein Ablehnungsgesuch, das auf Formulierungen des abgelehnten Richters in einem Beschluss gestützt wird, ist regelmäßig nicht mehr unverzüglich im Sinne von § 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO, wenn seit der Zustellung des Beschlusses mehr als drei Wochen verstrichen sind.)
2. Die Verlängerung einer der ablehnenden Partei in dem Beschluss gesetzten Äußerungsfrist durch das Gericht führt jedenfalls dann nicht zu einer entsprechenden Verlängerung der Überlegungsfrist für die Stellung des Ablehnungsgesuchs, wenn zwischen den Umständen, zu denen der Partei die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, und dem geltend gemachten Ablehnungsgrund kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.*)
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