Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 13. April
IBRRS 2026, 0852
Vergabe
VK Nordbayern, Beschluss vom 24.02.2026 - RMF-SG21-3194-11-5
1. Ein schlüssiger Vortrag in Bezug auf die Antragsbefugnis setzt nicht voraus, dass der Antragsteller positive Kenntnis von den als Tatsache behaupteten Umständen hat. Deshalb darf er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf.
2. Der Antragsteller muss aber zumindest tatsächliche Anknüpfungstatsachen vortragen, die seine Behauptung als plausibel erscheinen lassen. Der Vortrag ist allerdings nicht plausibel, wenn er ihm bekannte Tatsachen, die der Annahme eines Vergaberechtsverstoßes entgegenstehen könnten, ausblendet (selektiver Vortrag).
3. Ein Nachprüfungsantrag ist unter Zugrundelegung der vom Antragsteller behaupteten Rechtverletzung offensichtlich unbegründet, wenn er vorträgt, er sei in seinen Rechten verletzt, weil er das niedrigste Angebot abgegeben habe, die Vergabekammer sich jedoch nach Vorlage der Vergabeakte davon überzeugen kann, dass ein anderer Bieter das niedrigste Angebot abgeben hat.
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IBRRS 2026, 0806
Öffentliches Baurecht
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2026 - 10 A 2.25
1. Zwar muss eine Satzung, die aus mehreren Bestandteilen - wie hier dem Satzungstext und verschiedenen Anlagen - besteht, nicht notwendigerweise in allen Bestandteilen gesondert ausgefertigt werden. Sofern die einzelnen Bestandteile der Satzung aber nicht fest miteinander verbunden sind, wird den genannten rechtsstaatlichen Anforderungen grundsätzlich nur dadurch genügt, dass in dem ordnungsgemäß ausgefertigten Satzungstext in einer Weise auf die übrigen Bestandteile der Satzung Bezug genommen wird, die jeden Zweifel an der Identität der Karten (oder sonstigen Bestandteile) sowie ihrer Zugehörigkeit zu der Satzung ausschließt und damit eine Art "gedankliche Schnur" herstellt.
2. Hierfür ist erforderlich, dass in dem Satzungstext die einzelnen Karten durch individualisierende Merkmale, etwa Nennung des Planverfassers und der jeweiligen Fassung der Karte, so eindeutig bezeichnet sind, dass deren Identifizierung ohne Weiteres möglich ist.
3. Die gesonderte Ausfertigung der - nicht körperlich mit dem Satzungstext verbundenen - Pläne ist nur dann entbehrlich, wenn der ausgefertigte Teil der Satzung mit hinreichender Bestimmtheit auf die nicht ausgefertigten Teile Bezug nimmt.
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IBRRS 2026, 0744
Wohnraummiete
AG Neubrandenburg, Urteil vom 25.11.2025 - 103 C 485/24
Der Vermieter ist an eine Vereinbarung mit dem Mieter über den Umlagemaßstab von Betriebskosten gebunden.*)
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IBRRS 2026, 0850
Allgemeines Zivilrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 23.02.2026 - 12 U 67/25
1. Hat der Garantiegeber nach den Garantiebedingungen im Garantiefall die Wahl, ob er das defekte Bauteil instand setzt oder gegen ein gleichwertiges Ersatzteil austauscht, steht ihm ein Leistungsbestimmungsrecht zu, sodass eine Forderung aus dem Garantievertrag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Garantiegeber das Gestaltungsrecht ausübt, weder durchsetzbar noch erfüllbar ist.
2. Bietet der Garantiegeber dem Garantieberechtigten ausdrücklich den kostenfreien Austausch des gelieferten konventionellen Bauteils gegen ein innovatives Bauteil an, hat er sich gegen die Instandsetzung mit einem konventionellen Bauteil entschieden und schuldet diese deshalb auch nicht.
3. Aus der gesetzlichen Pflicht des Herstellers, von einem fehlerhaften Produkt (hier: Batteriespeicher) ausgehende Gefahren für die Rechtsgüter des Käufers so effektiv wie möglich und zumutbar auszuschalten, kann nicht die Verpflichtung abgeleitet werden, dem Erwerber ein fehlerfreies, in jeder Hinsicht gebrauchstaugliches Produkt zur Verfügung zu stellen und dadurch dessen Äquivalenzinteresse zu befriedigen (Anschluss an OLG Stuttgart, IBR 2025, 669).
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IBRRS 2026, 0848
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 19.02.2026 - IX ZR 103/25
Der Einwand, die Anerkennung oder Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung widerspreche offensichtlich der öffentlichen Ordnung (ordre public), kann nur im Verfahren über einen Antrag auf Versagung der Anerkennung und Vollstreckung geltend gemacht werden.*)
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IBRRS 2026, 0876
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.03.2026 - I ZA 3/25
1. Eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßende "Überraschungsentscheidung" liegt vor, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen Hinweis des Gerichts auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (hier verneint).
2. Der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes gebietet es nicht, dass der Rechtsweg mehrere Instanzen - darunter eine Nichtzulassungsbeschwerde - umfassen müsste.
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IBRRS 2026, 0815
Prozessuales
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.02.2026 - 3 U 120/25
Zur Frage, unter welchen Umständen die säumige Partei sich gemäß § 242 BGB nicht auf eine fehlerhafte Ersatzzustellung berufen kann.*)
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