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Online seit 13. Januar

IBRRS 2026, 0059
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Ein Vertrag, sie zu knechten ..." (frei nach J. R. R. Tolkien)

OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2025 - 3 UKl 13/24

In einem vom Unternehmer vorformulierten Fertighausbauvertrag sind u.a. folgende Klauseln unwirksam:

1. "Mehrkosten, die aus öffentlich-rechtlichen Vorgaben oder behördlichen Auflagen resultieren (z.B. bei Schneelasten), trägt der Bauherr."

2. "Ändert sich (die MwSt in Höhe von derzeit 19%, die in den Preisen enthalten ist) während der Laufzeit des Vertrages, so erfolgt - nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung - eine entsprechende Korrektur zum Zeitpunkt der Änderung des Umsatzsteuersatzes."

3. "Der in Ziffer 1.1. angegebene Gesamtpreis ist - vorbehaltlich Ziffer 1.5 oder einer anderen Änderung im vertragsgegenständlichen Hausvorschlag - für den Zeitraum von 14 Monaten ab Unterzeichnung des Bauvertrages ein Festpreis. (...) Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder läuft die Festpreisbindung aus anderen von X. nicht zu vertretenden Gründen aus, ist X. berechtigt, den Gesamtpreis um jenen Prozentsatz anzupassen, um den sich der von dem statistischen Bundesamt ermittelte Baupreisindex Wohngebäude zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks verändert hat."

4. "Der in Ziffer 1.1. angegebene Gesamtpreis ist - vorbehaltlich Ziffer 1.5 oder einer anderen Änderung im vertragsgegenständlichen Hausvorschlag - für den Zeitraum von 14 Monaten ab Unterzeichnung des Bauvertrages ein Festpreis. (...)"

5. "Der Termin für den Beginn der Bauleistungen vor Ort wird eingehalten, sofern der Bauherr die vertraglichen Liefervoraussetzungen gem. Ziffer 7.1 und 7.2 dieses Vertrages termingerecht erfüllt hat, wobei sich die dort genannten Vorlaufzeiten der einzelnen Mitwirkungspflichten um die Zeiten eines etwaigen Betriebsurlaubes von X. verlängern."

6. "(Der Zeitraum für die Dauer der Bauleistungen verlängert sich auch bei) Auflagen, die durch Behörden und/ oder sonstige Institutionen erteilt werden."

(...)




IBRRS 2026, 0047
VergabeVergabe
Noch technische Vergabeberatung oder schon Rechtsberatung?

LG Halle, Beschluss vom 18.12.2025 - 8 O 55/25

1. Der öffentliche Auftraggeber handelt widerrechtlich, wenn er nichtanwaltliche Dritte dazu auffordert, Angebote über die Erbringung von unerlaubten Rechtsdienstleistungen abzugeben.

2. Soll der Beschaffungsdienstleister jede Art von Vergabe und jede Art von Leistung umfassend vorbereiten und vergeben, seien es rechtliche Begründungen für verfahrensprägende Entscheidungen (Losbildung, Zuschlagskriterien), komplexe Nachforderungsprüfungen und Aufklärungen sowie umfassende Eignungsprüfungen und Angebotswertungen unter Zugrundelegung unterschiedlicher, selbst zuvor rechtlich geprüfter und eingeführter Kriterien, dann handelt es sich nach Umfang und Inhalt nicht mehr um eine zulässige Nebenleistung zur Haupttätigkeit.

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IBRRS 2026, 0015
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baubehörde kann Frist für Beseitigungsbeginn setzen!

OVG Saarland, Beschluss vom 20.11.2025 - 2 B 134/25

1. Ein besonderes Vollzugsinteresse kommt dann in Betracht, wenn sich die Inanspruchnahme von Rechtsbehelfen von vorneherein als missbräuchlich darstellt oder wenn - bei einem notorischen Schwarzbauer - wiederholte Baurechtsverstöße darauf mündeten, dass der Bauherr die mit Widerspruch und Anfechtungsklage verbundene aufschiebende Wirkung gezielt instrumentalisieren, um von ihnen selbst als baurechtswidrig erkannte Vorhaben möglichst lange nutzen zu können.*)

2. § 34 Abs. 3a BauGB dient der Wohnbauerleichterung in Anknüpfung an einen legalen Bestand, nicht jedoch dazu, eine Freigabe von illegal errichteten Schwarzbauten nachträglich zu ermöglichen.*)

3. § 82 Abs. 1 LBO ermächtigt die Bauaufsichtsbehörde, eine Frist für die Beendigung der Beseitigung, aber auch für deren Beginn zu verfügen.*)

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IBRRS 2025, 3298
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Die Betriebskostenabrechnung und ihre Folgen

AG Stadthagen, Urteil vom 10.07.2024 - 4 C 531/23

Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnungen müssen nicht nur substanziiert sein, sondern setzen auch eine vorherige Belegeinsicht voraus.

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IBRRS 2025, 3273
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung der Jahresabrechnung nur noch begrenzt möglich

AG Frankenthal, Urteil vom 28.03.2024 - 3a C 249/21

1. Fehler in der vom Verwalter vorgelegten Jahresabrechnung können eine Anfechtung des Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung von Vorschüssen grundsätzlich nur dann begründen, wenn sie sich auf die Höhe der Zahlungspflichten der Wohnungseigentümer, also auf die von ihnen zu leistenden Nachschüsse oder den Umfang der Anpassung der beschlossenen Vorschüsse auswirken.

2. Der Vermögensbericht als solcher ist überhaupt nicht mehr Gegenstand der Beschlussfassung über die von den Eigentümern zu zahlenden Nachschüsse bzw. über die Anpassung der Vorschüsse, so dass eine fehlerhafte Darstellung der Instandhaltungsrücklage und der Inhalt des Vermögensberichtes nicht zur Anfechtung des Beschlusses berechtigen.

3. Lehnt die Gemeinschaft die Ergreifung von Schadensersatzansprüchen gegen die Hausverwaltung aufgrund Arbeiten am Entwässerungssystem ab, obwohl diese Arbeiten geltendem Recht widersprechen und dies aus einen (teureren) Vergleichsangebot ersichtlich ist, widerspricht dies ordnungsmäßiger Verwaltung.

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IBRRS 2025, 0714
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Prüfung der textlichen Bestimmungen bei Fehlen der "beigefügten Skizze"

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.11.2024 - 5 W 63/24

1. Eine Zwischenverfügung, mit der dem Antragsteller die Vorlage einer Löschungsbewilligung aufgegeben wird, darf jedenfalls dann nicht ergehen, wenn aus dem Vorbringen des Antragstellers offenbar wird, dass eine solche Bewilligung nicht existiert.*)

2. Ob eine Grundbucheintragung inhaltlich unzulässig ist, ist anhand der Grundbucheintragung und der zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung zu beurteilen, deren Verbleib ggf. im Rahmen des Amtsverfahrens nach § 148 GBO i.V.m. den entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen aufgeklärt werden muss. Eine Prüfung lediglich anhand einer vom Antragsteller vorgelegten Abschrift der Bezugsurkunde und der Erklärung, die darin in Bezug genommene Skizze sei nicht auffindbar, wäre nicht statthaft.*)

3. Verweist die Eintragungsbewilligung eines Geh- und Fahrrechts wegen des Ausübungsbereichs auf eine "beigefügte Skizze" und fehlt es mangels Beifügung an der wirksamen Bezugnahme, ist weiter zu prüfen, ob die wörtliche Beschreibung des Inhalts der Dienstbarkeit in der notariell beglaubigten Urkunde für sich genommen eine hinreichend eindeutige Bezeichnung der Ausübungsstelle ergibt.*)

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IBRRS 2026, 0050
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen für Niederschlagung der Gerichtskosten?

BGH, Beschluss vom 12.12.2025 - I ZB 77/25

Eine Niederschlagung der Gerichtskosten gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG setzt einen offensichtlichen und schweren Verfahrensfehler oder eine eindeutige Verkennung materiellen Rechts voraus.

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IBRRS 2025, 3305
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klagen auf Notwegerecht richten sich gegen den Verband

OLG Schleswig, Urteil vom 29.10.2025 - 12 U 23/25

1. Klagen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, sind grundsätzlich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten, nicht gegen einzelne Miteigentümer.

2. Auch Nachbarrechte wie das Notwegerecht nach § 917 BGB fallen unter § 9a Abs. 2 WEG.

3. Auch schon vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes hat der BGH entschieden, dass das Notwegerecht nur einheitlich geltend gemacht werden kann.

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Online seit 12. Januar

IBRRS 2026, 0019
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss der Architekt auch (notwendige) Freianlagen planen?

OLG Köln, Urteil vom 05.11.2025 - 11 U 138/23

1. Der Architekt kann kein zusätzliches Honorar für zusätzliche Planungsvarianten verlangen, wenn diese wegen mangelhafter Leistungserbringung notwendig wurden (hier: unterlassenes Erfragen der Kostenvorstellungen des Auftraggebers).

2. Werden im Rahmen der Baugenehmigung für ein Gebäude auch Anforderungen an Außenanlagen gestellt, die bei der Planung des Gebäudes zu berücksichtigen sind (hier: Angaben zu Zufahrts- und Rettungswegen sowie notwendigen Stellplätzen), ist der Architektenvertrag regelmäßig dahin auszulegen, dass die erforderlichen Leistungen der Freianlagenplanung zumindest konkludent vom Architektenvertrag erfasst sind.

3. Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei einer aus mehreren Positionen bestehenden Architekten-Honorarrechnung.*)

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IBRRS 2026, 0043
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie detailliert ist eine Auswahlentscheidung zu dokumentieren?

VK Saarland, Beschluss vom 15.09.2025 - 3 VK 2/25

1. Wird die Auswahlentscheidung zur Vergabenachprüfung gestellt, untersuchen die Nachprüfungsinstanzen gerade auch die Benotung des Angebots des rügenden Bieters als solche und in Relation zu den übrigen Angeboten, insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenten.

2. Auch wenn dem Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zustehen muss, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen insbesondere auch daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.

3. Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind. Dabei sind die Anforderungen an den Detaillierungsgrad aus Gründen der Nachvollziehbarkeit größer, wenn es um die Dokumentation von Entscheidungen geht, die die Ausübung von Ermessen oder die Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums enthalten.

4. Für eine transparente und diskriminierungsfreie Wertung dürfen regelmäßig fehlende Erfahrungen bei erstmaliger Zusammenarbeit in der Bietergemeinschaft nicht als alleiniges Wertungskriterium herangezogen werden. Grundsätzlich darf die Rechtsform eines Bieters kein Kriterium für Zulassung oder Ausschluss sein, es sei denn, dass dies durch sachliche Gründe und zur Gewährleistung der Auftragsdurchführung gerechtfertigt werden kann.

5. Die Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsverletzung dürfen nicht überspannt werden. Wenn ein Bieter keine Möglichkeit hat, zu Anhaltspunkten oder Indizien, die für einen Vergabeverstoß sprechen könnten, vorzutragen, dann ist auch eine Behauptung "ins Blaue hinein" ausreichend.

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IBRRS 2026, 0046
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festgesetzte Baugrenzen gelten für den gesamten B-Plan!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2025 - 1 ME 109/25

1. Ein Grundstück, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche außerhalb der festgesetzten Flächen liegt, ist nicht bebaubar. Diese Wirkung kann auch über das Baugebiet, in dem sich die Baugrenzen befinden, hinausreichen.*)

2. Es bleibt offen, ob sich diese Wirkung aus § 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO oder aus § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB ergibt.*)

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IBRRS 2025, 3284
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Ordentliche Kündigung führt nicht automatisch zu Mietende!

LG Leipzig, Beschluss vom 19.06.2025 - 2 S 264/24

1. Nicht jede auf einen Mietrückstand gestützte, hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung führt im Ergebnis "ohnehin" zur Beendigung des Mietverhältnisses.

2. Maßgeblich ist, ob im konkreten Fall der Pflichtverletzung soviel Gewicht beizumessen ist, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien hierdurch nachhaltig gestört worden ist und welche Bemühungen der Mieter zur Erfüllung/Schadensbeseitigung unternommen hat.

3. Die Höhe der ausstehenden Mietzahlungen, der vollständige Ausgleich der offenen Mietforderungen, die künftige Einrichtung des Dauerauftrags durch den Mieter und die wirtschaftlichen Konsequenzen für den Vermieter sind hierbei zu würdigen.

4. Macht der Vermieter im Räumungsprozess selbst den Vorschlag, bei Kostenübernahme durch den Mieter das Mietverhältnis fortzusetzen, wird deutlich, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien noch besteht.

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IBRRS 2026, 0033
GewerberaummieteGewerberaummiete
Falsches Mietende kann angefochten werden

AG Neukölln, Urteil vom 11.12.2025 - 2 C 305/25

1. Bei fehlendem Erklärungsbewusstsein steht dem Erklärenden ein Anfechtungsrecht gem. § 119 Absatz 1 BGB analog zu.

2. Berücksichtigt der Vermieter bei der Bestätigung der Kündigung des Mieters versehentlich einen Kündigungsausschluss nicht und gibt somit ein früheres Datum als Mietende an, kann er diese Erklärung anfechten.

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IBRRS 2026, 0057
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verjährungsverzicht ist nicht zu Lasten des Erklärenden auszulegen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2025 - 7 U 52/25

1. Ein einseitiger Verjährungsverzicht ist nach §§ 133, 157 BGB auszulegen.*)

2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Reichweite der Verjährungsverzichtserklärung trägt der Anspruchsteller. Es gibt keinen Grundsatz, dass Unklarheiten zu Lasten des Erklärenden gehen. Wird die Verzichtserklärung auf das „Stammrecht“ beschränkt, erstreckt sich der Verzicht nicht auf die laufenden Forderungen, selbst wenn der Verjährungsverzicht „wunschgemäß“ erteilt wird und der „Wunsch“ des Anspruchstellers erkennbar auf einen umfassenden Verzicht gerichtet war.*)

3. Es ist nicht treuwidrig, wenn sich der Schuldner bei einer unklaren Verjährungsverzichtserklärung später auf Verjährung beruft. § 242 BGB greift im Hinblick auf den Zweck der Verjährungsvorschriften nur bei groben Verstößen gegen Treu und Glauben.*)

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IBRRS 2026, 0049
ProzessualesProzessuales
Über rechtzeitigen Fristverlängerungsantrag ist zu entscheiden!

BGH, Beschluss vom 10.12.2025 - XII ZB 350/25

1. Die Versagung eines Fristverlängerungsantrags zur Stellungnahme verletzt das rechtliche Gehör, wenn das Gericht ohne Entscheidung über den Antrag eine instanzabschließende Entscheidung trifft.

2. Die Zurückweisung eines Fristverlängerungsantrags ohne Berücksichtigung der vorgetragenen Gründe verstößt gegen den Amtsermittlungsgrundsatz.

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IBRRS 2026, 0029
ProzessualesProzessuales
Wenn die E-Akte löchriger ist als ein Schweizer-Käse ...

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.09.2025 - 3 W 1/25

1. Die Verpflichtung zur vollständigen Aktenführung im Zivilprozess, wie sie in den jeweiligen Aktenordnungen zum Ausdruck kommt, sichert den Anspruch der Parteien und Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG.*)

2. Werden wesentliche Teile einer ursprünglich in Papierform geführten Akte nicht bzw. nicht vollständig in die rein elektronisch geführte Akte übernommen, ist die Pflicht zur vollständigen Aktenführung in so schwerwiegendem Maße verletzt, dass eine hierauf beruhende Entscheidung unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht mehr hingenommen werden kann.*)

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