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Online seit 11. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3152
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zweitanwalt muss prozessuale Fehler des Erstanwalts "ausbügeln"!

OLG München, Urteil vom 11.11.2025 - 9 U 863/25 Bau

1. Zur Haftung des Erstanwalts wegen unzureichender Prozessführung, wenn der Zweitanwalt, der an seiner Stelle den Prozess fortführt, die Möglichkeit zur Behebung prozessualer Fehler des Erstanwalts nicht nutzt.*)

2. Schließt die Partei nach dem Ausscheiden des Erstanwalts einen der Höhe nach unangemessenen Prozessvergleich, unterbricht dies nicht den kausalen Zurechnungszusammenhang zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden, wenn der Vergleichsabschluss maßgeblich davon beeinflusst war, eine wegen der unzureichenden Prozessführung des Erstanwalts drohende endgültige Klageabweisung zu verhindern.*)

3. Soweit der Vergleichsbetrag hinter dem materiell-rechtlichen Anspruch zurückbleibt, kann die Differenz nur dann in voller Höhe als erstattungsfähiger Schaden gegenüber dem Erstanwalt geltend gemacht werden, wenn es keine andere erfolgversprechende zivilprozessuale Möglichkeit für den Zweitanwalt gab, den durch die unzureichende Prozessführung des Erstanwalts drohenden Schadenseintritt (endgültige Klageabweisung) zu verhindern. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB vor, die zu einer Anspruchskürzung führt. Das Verschulden des Zweitanwalts muss sich die Klagepartei gemäß § 254 Abs. 2 S. 2 BGB i.V.m. § 278 BGB zurechnen lassen, da sie sich dessen im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht als Erfüllungsgehilfen bedient hat.*)

4. Besteht die Pflichtverletzung des Erstanwalts in einem unzureichendem oder verspätetem Sachvortrag, hat der Zweitanwalt die ihm prozessual zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, fehlenden oder unzureichenden Sachvortrag zu ergänzen und dessen Berücksichtigung im Prozess, soweit möglich, sicherzustellen. Hierzu kann für den Zweitanwalt auch die "Flucht in die Säumnis" gehören, zu der der Zweitanwalt auch gegen den Willen der Mandantin verpflichtet sein kann.*)

5. Alternativ zu einer Flucht in die Säumnis muss bei einer werthaltigen und ansonsten ohne weiteres durchsetzbaren Forderung vom Zweitanwalt auch die Klagerücknahme mit anschließender erneuter Klageerhebung - anstelle eines weitgehenden Forderungsverzichts im Vergleich - in Betracht gezogen werden, zumal dann, wenn bei diesem Vorgehen keine Verjährung der zugrunde liegenden Forderung droht.*)

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IBRRS 2025, 3170
ProzessualesProzessuales
Keine Fehlerkontrolle im Ablehnungsverfahren!

BGH, Beschluss vom 20.11.2025 - AnwZ (Brfg) 30/25

1. Eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit durch den abgelehnten Richter selbst ist zulässig, sofern das Ablehnungsgesuch gänzlich untauglich oder rechtsmissbräuchlich ist.

2. Eine völlige Ungeeignetheit des Ablehnungsgesuchs ist anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens selbst entbehrlich ist, weil das Ablehnungsgesuch für sich allein, das heißt ohne jede weitere Aktenkenntnis, offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag.

3. Eine vermeintlich oder tatsächlich fehlerhafte Vorentscheidung vermag eine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit erst zu rechtfertigen, wenn die betreffende richterliche Entscheidung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder offensichtlich so grob fehlerhaft beziehungsweise unhaltbar ist, dass sie als willkürlich erscheint.

4. Richterliche Hinweise und Anregungen sind Aufgabe des Richters und rechtfertigen ohne das Hinzutreten weiterer Umstände keine Befangenheitsablehnung.

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Online seit 10. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3081
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
„Subunternehmervertrag" oder Arbeitnehmerüberlassung?

KG, Urteil vom 25.11.2025 - 21 U 200/24

1. Verpflichtet sich ein Leistungserbringer, Arbeitnehmer auf einer Baustelle des Auftraggebers nach dessen Weisung einzusetzen, ohne dass eine konkrete Werkleistung beschrieben wäre, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Werk- oder Bauvertrag, sondern einen Dienstvertrag, der auf Arbeitnehmerüberlassung gerichtet ist (vgl. KG, IBR 2022, 188).*)

2. Ein solcher Dienstvertrag ist grundsätzlich wegen Verstoßes gegen § 1b Satz 1 AÜG nichtig.*)

3. Hat der Auftraggeber aufgrund des nichtigen Vertrags die Arbeitsleistungen ihm überlassener Arbeitskräfte erhalten, steht dem Verleiher ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Auftraggeber zu. Dieser Anspruch ist auf Herausgabe dessen gerichtet, was der Auftraggeber erspart hat, weil nicht er, sondern der Verleiher die Arbeitskräfte entlohnt hat.*)

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IBRRS 2025, 3076
VergabeVergabe
Auftragswert bei Interimsauftrag über Unterhaltungsleistungen?

VK Bund, Beschluss vom 02.10.2025 - VK 1-86/25

Zum Wert eines Interimsauftrags für Unterhaltungsarbeiten ist der Gesamtwert dieser regelmäßig auszuführenden Unterhaltungsarbeiten ("Hauptauftrag") selbst bei bestehendem funktionalen und technischen Zusammenhang nicht hinzuzurechnen, wenn dieser Zusammenhang wegen eines bestehenden Zuschlagsverbots objektiv unterbrochen ist.

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IBRRS 2025, 3129
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
WEA-Betreiber kann Arbeitsschutzpflichten nicht an Hersteller abwälzen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2025 - 14 S 103/25

1. § 6 UmwRG ist auf Klagen, mit denen sich ein Vorhabenträger – hier der Betreiber einer Windenergieanlage (WEA) – gegen belastende Nebenbestimmungen einer ihm erteilten Genehmigung wendet, nicht anwendbar (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2025 - 10 S 1411/23 - ZNER 2025, 245, m. w. N.).*)

2. Zur Frage, ob es ermessensfehlerhaft ist, in einem Bescheid über die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer WEA die Sicherheitsleistung für deren Rückbau gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB in einer Höhe festzusetzen, die nicht nur den Fall eines (kostengünstigeren) Rückbaus durch Sprengung der WEA, sondern auch den Fall eines herkömmlichen (kostenintensiveren) Rückbaus durch Demontage abdeckt (hier Ermessensfehler verneint).*)

3. Der Betreiber einer WEA, ist, wenn er im Einzelfall Arbeitgeber im Sinne von § 2 Abs. 2 ArbSchG ist, gemäß § 5 Abs. 1 ArbSchG zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Er kann sich dieser Pflicht nicht durch den Abschluss von Verträgen mit dem Hersteller der WEA, wonach der Hersteller und nicht der Betreiber die Wartung der WEA übernimmt, entledigen, sondern hat umgekehrt sicherzustellen, dass er, falls erforderlich, von dem Hersteller die notwendigen Angaben zur WEA erhält, um seine arbeitsschutzrechtliche Pflicht aus § 5 Abs. 1 ArbSchG erfüllen zu können.*)

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IBRRS 2025, 3158
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer darf anerkennen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.12.2025 - 2-13 S 71/25

1. Eine Beschlussklage kann vom Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt werden.*)

2. In einer verwalterlosen Gemeinschaft, die nur aus zwei Personen besteht, kann das Anerkenntnis durch den die Wohnungseigentümergemeinschaft vertretenden nicht klagenden Eigentümer abgegeben werden.*)

3. Ein Widerruf des Anerkenntnisses in der Berufungsinstanz ist nur möglich, wenn ein Rechtsmissbrauch oder ein Restitutionsgrund gem. § 580 ZPO vorliegt; ein Irrtum über die Rechtslage genügt auch bei einem unzureichenden Hinweis des Gerichts nicht.*)

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IBRRS 2025, 3155
RechtsanwälteRechtsanwälte
Überlastung ist keine Entschuldigung!

BGH, Beschluss vom 17.11.2025 - AnwZ (Brfg) 12/25

1. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist als Fallgruppe der unverschuldeten Fristversäumnis zwar die Überlastung einer unerfahrenen Person, der "die Dinge über den Kopf gewachsen sind", anerkannt. Bei dem langjährig als Rechtsanwalt tätigen Kläger kann eine solche exkulpierende Überlastungssituation aber nicht ohne weiteres angenommen werden.

2. Zwar ist auch bei als Rechtsanwalt tätigen Volljuristen eine das Verschulden ausschließende Überlastungssituation nicht von vornherein ausgeschlossen. Es kann aber von diesen Personen erwartet werden, dass sie in Angelegenheiten ihrer Mandanten für die Bestellung eines Vertreters sorgen und in eigenen Angelegenheiten einen Kollegen mit der Wahrnehmung ihrer Rechtssachen beauftragen.

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IBRRS 2025, 3150
ProzessualesProzessuales
Dokumentenvorlage abgelehnt: Gegenstandswert unstatthafter Beschwerde?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2025 - 9 W 15/25

Der auf einen Antrag nach § 33 RVG festzusetzende Gegenstandswert für eine (zurückgenommene, weil unstatthafte) Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss, mit dem ein Antrag auf Vorlage von Dokumenten nach § 371 Abs. 1 und 2 ZPO teilweise zurückgewiesen wurde, entspricht nicht dem Wert des Hauptsacheverfahrens, sondern orientiert sich an der Streitwertfestsetzung für einen Auskunftsanspruch.*)

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Online seit 9. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3154
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Zurückbehaltungsrecht an Vorschüssen!

BGH, Urteil vom 14.11.2025 - V ZR 190/24

Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers generell ausgeschlossen; das gilt auch dann, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf anerkannte oder rechtskräftig zuerkannte Ansprüche gestützt wird (hier: Anspruch auf Erstellung der Jahresabrechnung).*)

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IBRRS 2025, 3027
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Eigeninsolvenzantrag = Kündigungsgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2024 - 23 U 187/22

1. Eine Vertragsübernahme ist nicht wegen Verstoßes gegen zwingende Bestimmungen der Insolvenzordnung unwirksam, wenn der Übernahmevertrag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits vollständig erfüllt war.

2. Ein Eigeninsolvenzantrag des Unternehmers zerstört in der Regel das für die Fortführung des Bauvertrags erforderliche Vertrauensverhältnis und stellt somit einen wichtigen Kündigungsgrund dar.

3. Das Vertragsverhältnis geht unter anderem dann in ein Abrechnungsverhältnis über, wenn der Unternehmer das Werk als fertiggestellt zur Abnahme anbietet und feststeht, dass keine Nacherfüllung mehr verlangt wird. Das ist auch dann der Fall, wenn die Selbstvornahme zwischenzeitlich erfolgreich durchgeführt worden ist, und zwar unabhängig davon, ob ein Selbstvornahmerecht bestand.

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IBRRS 2025, 3104
VergabeVergabe
Anforderungen an den „Betrauungsakt" bei Inhouse-Vergaben?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2025 - Verg 27/24

1. Für für die Betrauung mit der Ausführung einer Aufgabe i.S.v. § 108 Abs. 4 Nr. 2 GWB ist es erforderlich, dass die öffentlichen Auftraggeber der von ihnen kontrollierten juristischen Person eine eigene bisher in ihren Bereich fallende Aufgabe durch einen erkennbaren und inhaltlich festgelegten Akt zur Ausführung übertragen, ohne dass es hierzu eines Hoheitsakts oder eines Vertragsschlusses bedarf.

2. Institutionelle und projektbezogene Fördermittel stellen keinen Umsatz und keine Kostenerstattung für Tätigkeiten dar, die der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen die kontrollierte juristische Person von den kontrollierenden öffentlichen Auftraggebern betraut wurde, wenn die aufgrund der Zuwendungen erfolgenden Forschungen keine Tätigkeiten sind, die der kontrollierten juristischen Person von den kontrollierenden öffentlichen Auftraggebern übertragen worden sind.

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IBRRS 2025, 3128
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anrechnung der Zurückstellung auf Geltungsdauer einer Veränderungssperre?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.2025 - 5 S 695/24

1. Die Zustimmung der Gemeinde zur Erteilung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 3 BauGB muss im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegen.*)

2. Entsprechendes gilt für eine Abweichung nach § 246 e Abs. 1 BauGB.*)

3. Das Erfordernis der Zustimmung der Gemeinde nach § 31 Abs. 3 BauGB und gemäß § 246 e Abs. 1 und 2 BauGB dient der Wahrung und Ausgestaltung der kommunalen Planungshoheit. Das gerichtliche Verfahren ist zur Entscheidung der Gemeinde über die Erteilung der Zustimmung auch nicht in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO auszusetzen, wenn bereits nach Aktenlage feststeht, dass das Vorhaben mit den planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht vereinbar ist.*)

4. Wird die Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids aus anderen als planungsrechtlichen Gründen zu Unrecht abgelehnt, obwohl die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre oder einer Zurückstellung vorliegen, besteht kein Anlass, zum Schutz der kommunalen Planungshoheit von einer Anrechnung der "faktischen" Zurückstellung auf die Geltungsdauer einer später erlassenen Veränderungssperre abzusehen (Abgrenzung zu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.05.2020 - 8 S 1081/19 -, VBlBW 2020, 519).*)

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IBRRS 2025, 3115
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss betriebssichere Elektroanlage gewährleisten

AG Pankow, Urteil vom 25.11.2025 - 101 C 69/24

1. Zwar können Mietvertragsparteien grundsätzlich auch einen bei Abschluss des Mietvertrages vorhandenen Substandard als vertragsgemäß vereinbaren. Das gilt aber nur so lange, wie durch diesen Substandard die Verwirklichung des eigentlichen Vertragszwecks, nämlich des Wohnens überhaupt, nicht gefährdet wird.

2. Das aber ist der Fall, wenn die in der Wohnung verbaute Elektroanlage nicht betriebssicher ist.

3. Eine Kostenbeteiligung des Mieters kann der Vermieter keinesfalls verlangen, auch dann nicht, wenn sich die Betriebssicherheit der Elektroanlage nicht herstellen lässt, ohne deren Standard gegenüber dem bei Beginn des Mietverhältnisses vorhandenen zu verbessern.

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IBRRS 2025, 3143
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Hohe Anforderungen an Kündigung wegen Zahlungsverzugs

AG Koblenz, Urteil vom 10.04.2025 - 154 C 2008/24

1. Eine nachhaltige Zahlungsunpünktlichkeit als Kündigungsgrund setzt eine fortdauernde und erhebliche Pflichtverletzung durch den Mieter voraus, die nicht durch gelegentliche Zahlungsverzögerungen begründet werden kann.

2. Die vertragliche Klausel, die für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung auf die Ankunft des Geldes abstellt, ist unwirksam, da sie das Risiko einer Verzögerung durch den Zahlungsdienstleister dem Mieter auferlegt

3. Ein einmaliger Zahlungsverzug nach Abmahnung stellt nicht stets eine nachhaltige Verzögerung dar, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

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IBRRS 2025, 3130
ProzessualesProzessuales
Doppelt hält nicht immer besser!

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2025 - 7 W 299/25

Macht der Antragsteller mehrere identische Verfügungsanträge bei verschiedenen Gerichten rechtshängig, verhält er sich rechtsmissbräuchlich.

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Online seit 8. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3140
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangel wird (spät) beseitigt: Kein Abzug neu für alt (mehr)!

BGH, Urteil vom 27.11.2025 - VII ZR 112/24

Eine Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt aufgrund der Beseitigung eines Mangels kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Mangel sich relativ spät auswirkt und der Besteller keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste.*)

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IBRRS 2025, 3112
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Raten vor Fälligkeit vereinnahmt: Geschäftsführer haftet persönlich!

OLG Celle, Urteil vom 25.11.2025 - 3 U 171/24

1. Der Geschäftsführer einer als Bauträger tätigen Projektgesellschaft haftet persönlich auf Schadensersatz, wenn er sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Anforderung und Entgegennahme der Raten an Mitarbeiter delegiert hat, ohne diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu instruieren bzw. anzuleiten, sowie die Vorgehensweise der Mitarbeiter im Übrigen nicht überwacht und dadurch die jeweiligen Baufortschrittsraten vor Erreichen des Baufortschritts am Gemeinschaftseigentum vereinnahmen lässt.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für das tatsächliche Vorliegen des jeweiligen Baufortschritts ist der Zeitpunkt der Entgegennahme.

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IBRRS 2025, 3126
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kündigungsgrund streitig: Hohe Hürden für Bieterausschluss!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 08.04.2025 - VgK-11/2025

1. Beginnt der Bestbieter im Einvernehmen mit dem öffentlichen Auftraggeber bereits vor Ablauf der Wartefrist und vor Zuschlagerteilung mit der Ausführung der Leistungen, handelt es sich um eine vergaberechtswidrige De-facto-Vergabe.

2. Die Dokumentation des Ausschlusses eines Bieters wegen erheblich oder fortdauernd mangelhafter Erfüllung bedarf einer angemessenen Darlegung des Sachverhalts, der zur Kündigung geführt hat, und der Abwägung zwischen den Interessen und der Position des öffentlichen Auftraggebers wie auch eine Auseinandersetzung mit der konträren Position und den Interessen des Bieters.

3. Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist eine Anhörung des Bieters durchzuführen.

4. Nach niedersächsischem Landesrecht sind öffentliche Auftraggeber bei einer Abweichung von mindestens 10% zum nächsthöheren Angebot zur Prüfung verpflichtet, ob der Angebotspreis unangemessen niedrig ist.

5. Die vorherige Ausführung von Bauleistungen für das gleiche Bauvorhaben aufgrund einer Direktvergabe führt jedenfalls dann nicht zu einem den Wettbewerb verzerrenden Informationsvorsprung, wenn die Leistungen geringfügig waren und nicht Bestandteil der verfahrensgegenständlichen Ausschreibung sind.




IBRRS 2025, 3127
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Abstandsflächenprüfung im vereinfachten Genehmigungsverfahren!

VGH Hessen, Beschluss vom 05.11.2025 - 5 B 808/25

1. Eine im vereinfachten Verfahren erteilte Baugenehmigung kann weder wegen einer Verletzung von Vorschriften, die nicht zum Prüfprogramm gehören rechtswidrig werden, noch führt ein Verstoß gegen derartige nachbarschützende Vorschriften automatisch zur Rücksichtslosigkeit des Vorhabens im Sinne des § 15 BauNVO.*)

2. Zu den Voraussetzungen einer abstandsflächenrechtlichen Privilegierung nach § 6 Abs. 6 Satz 4 Nr. 1 HBO für nachträglich angebaute Aufzüge.*)

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IBRRS 2025, 3120
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Stellplatz und Wohnraum: Einheitlicher Mietvertrag oder nicht?

LG Hamburg, Beschluss vom 30.04.2025 - 316 S 77/24

1. Die bloße Tatsache, dass der Stellplatz sich auf demselben Grundstück befindet wie die vermietete Wohnung, muss nicht zwingend den Schluss zulassen, dass ein einheitlicher Mietvertrag gegeben ist, wenn andere Umstände die Vermutung zweier separater Verträge bekräftigen (BGH, IMR 2022, 174).*)

2. Alleine der Umstand, dass der Vermieter ohne Widerspruch nach Ablauf der Kündigungsfrist die Mietzahlung entgegengenommen hat, ist nicht ausreichend, um von der erforderlichen Kenntnis des Vermieters von einer Gebrauchsfortsetzung des Mieters auszugehen.*)

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IBRRS 2025, 3119
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung vor Mietbeginn muss unter der Mietpreisbremse bleiben!

LG Berlin II, Urteil vom 03.06.2025 - 65 S 169/24

1. Liegen die Änderungen der Miethöhe vor Beginn des Mietverhältnisses, bleibt es bei der Anwendung der §§ 556d ff. BGB.

2. Wird also zunächst bei Vertragsschluss eine Miete vereinbart, die die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10% überschreitet, erfolgt dann allerdings eine Mieterhöhung - und zwar vor dem Mietbeginn! -, die zu einer Überschreitung der Höchstgrenze führt, ist die vereinbarte Überschreitung unwirksam.

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IBRRS 2025, 3133
KaufrechtKaufrecht
Wertersatz für Gebrauchsvorteile anhand zeitanteiliger Wertminderung!

LG Bochum, Urteil vom 11.07.2025 - 2 O 307/24

1. Ein Batteriespeicher mit einer vertraglich vereinbarten Speicherkapazität von 7,5 kWh ist mangelhaft, wenn seit der Inbetriebnahme der Anlage die Kapazität des Speichers jedenfalls nicht vollständig nutzbar, sondern auf 50 % bzw. im weiteren Verlauf auf 70 % gedrosselt ist. Das gilt auch dann, wenn die Drosselung auf einem Fernzugriff durch den nicht am Vertragsverhältnis der Parteien beteiligten Hersteller beruht.

2. Ein Batteriespeicher ist auch dann mangelhaft, wenn das vereinbarte Leistungsmaximum nicht unter Gewähr der erforderlichen Produktsicherheit erreicht werden kann.

3. Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung unerheblich i. S. des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls. Der Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung indiziert in der Regel die Erheblichkeit einer Pflichtverletzung.

4. Tritt der Käufer wegen eines (wesentlichen) mangels vom Vertrag zurück, ist Wertersatz für gezogene Nutzungen, deren Herausgabe unmöglich ist, zu leisten. Die Höhe des Nutzungsersatzanspruchs bemisst sich beim Wertersatz für Gebrauchsvorteile grundsätzlich anhand der zeitanteiligen linearen Wertminderung.

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IBRRS 2025, 3111
ProzessualesProzessuales
Änderung unrichtiger Kostenentscheidung nach Berufungsrücknahme?

OLG Celle, Beschluss vom 03.11.2025 - 4 U 127/25

Nach der Rücknahme der Berufung ist eine Abänderung der vom Berufungsgericht als falsch erkannten erstinstanzlichen Kostenentscheidung jedenfalls dann nicht möglich, wenn die Abänderung zulasten des Berufungsklägers ginge und der Berufungsbeklagte selbst keine eigenständige Berufung, sondern lediglich eine Anschlussberufung eingelegt hat.*)

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