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Keine Vergütung ohne Vertrag!
OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23
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Kündigung "vorab per Fax" ist nur Vorab-Information!
OLG Koblenz, 03.12.2021 - 3 U 2206/19
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Wann verjähren Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel?
OLG Bamberg, 10.10.2022 - 3 U 61/22
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Eigene Aufhebungsgründe sind keine Aufhebungsgründe!
OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - Verg 3/23
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Kann mit Schadensersatzanspruch gegen Kautionsrückzahlungsanspruch aufgerechnet werden?
LG Lübeck, 28.03.2024 - 14 S 117/22
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OLG München:
80%-Regel beim VOB-Vertrag? Nur unter den Voraussetzungen von § 650b BGB!
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Kann eine HOAI-Honorarvereinbarung nachträglich korrigiert werden?
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OLG Stuttgart:
Unwirksame Abnahme: Keine Haftung nach 15 Jahren!
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Zeitschriftenschau:
Mitwirkungshandlungen sind Vertragspflichten!
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OLG Köln/BGH:
Wenn es gerade mal wieder etwas länger dauert!
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AG Neustadt/Rübenberge:
Sind tatsächlich immer drei Angebote notwendig?
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BGH:
Arsenbelasteten Recycling-Schotter muss der Baustoffhändler zurücknehmen!
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VG Düsseldorf:
Photovoltaik-Anlage ist auf denkmalgeschütztem Gebäude zulässig!
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Wann fügt sich ein Vorhaben in eine uneinheitliche Umgebung ein?
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BVerwG:
Auch Nebenerwerbsbetriebe sind landwirtschaftliche Betriebe!
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VGH Bayern:
Verletzung von Abstandsflächen zwingt nicht zum Einschreiten!
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VGH Bayern:
Doppelhausausweisung kann nachbarschützend sein!
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VG Freiburg:
Luxuriöses Wohnhaus dient keinem landwirtschaftlichem Betrieb!
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OVG Sachsen:
AVV Baulärm-Werte eingehalten: Baubehörde muss nicht einschreiten!
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Nachrichten zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

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Online seit 2007

Energieausweis: BSI begrüßt längere Übergangsfrist
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßt den Beschluss des Bundesrates vom 08.06.2007, die verpflichtende Einführung eines Energieausweises für Gebäude um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2008 zu verschieben. Vermieter, Haus- und Wohnungseigentümer hätten dadurch den nötigen Spielraum, sich auf den Ausweis einzustellen und Engpässe bei der Ausstellung des Ausweises zu vermeiden. Die BSI appelliert an die Bundesregierung, die Energieeinsparverordnung und die noch fehlenden Bekanntmachungen jetzt nach dem Beschluss des Bundesrates zügig in Kraft zu setzen.


Energiepass für Gebäude beschlossen
In seiner Sitzung am 08.06.2007 hat der Bundesrat der Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst. Damit kann auch für bestehende Gebäude der Energiepass eingeführt werden, durch den Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im Voraus erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Daneben verpflichtet die Verordnung zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlichen Gebäuden und schreibt eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden vor.
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Vorschau zur 834. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 08.06.2007, kommt der Bundesrat zu seiner 834. Plenarsitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV).
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BNatSchG: Bundesregierung setzt Urteil des Europäischen Gerichtshofs um
Die Bundesregierung will das Bundesnaturschutzgesetz ändern, um dadurch Vorgaben aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar vorigen Jahres umzusetzen. Wie es in dem Gesetzentwurf (16/5100) heißt, habe der Gerichtshof entschieden, dass die Bundesrepublik gegen Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) verstoßen habe. Die Regierung betont, sie beschränke sich bei den Änderungen darauf, das Urteil "eins zu eins" umzusetzen.
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Gebäudeenergieausweis: Zu wenig für einen Vorreiter der Energiespar- und Klimapolitik
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat scharfe Kritik an dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Gebäudeenergieausweis geübt. "Die hehren Worte über den Klimaschutz werden unglaubwürdig, wenn es die Bundesregierung nicht einmal schafft, Mietern und Immobilienkäufern volle Transparenz über die Energiekosten zu geben", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Der Gebäudeenergieausweis kann nur funktionieren, wenn er simpel und eindeutig ist. Was wir jetzt bekommen, ist hingegen kompliziert und bürokratisch."


Neuer Energieausweis: Mieterbund sieht Verbesserungsbedarf
„Der Energieausweis für Gebäude kommt. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Aber es wird offensichtlich nur einen ‚Energieausweis light’ geben“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundeskabinetts.


Bundeskabinett macht Weg für Energieausweise frei - BSI unterstützt Wahlfreiheit, fordert aber zwölfmonatige Übergangsfrist
Der gestrige Kabinettsbeschluss zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wird von der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) als Beitrag zu mehr Effizienz im Energiebereich begrüßt. Eine praxisgerechte Lösung im Rahmen der Einführung eines Energieausweises für den Gebäudebestand sei vor allem die weitgehende Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis.


Energiepass für Gebäude
Energieeffiziente Häuser schonen den Geldbeutel und das Klima. Der neue Energiepass zeigt Eigentümern, Käufern und Mietern auf einen Blick, wie hoch die Heiz- und Warmwasserkosten sind, die ein Gebäude erwarten lässt. Eingeführt wird der neue Energieausweis für Gebäude schrittweise ab 2008.
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Bundesregierung beschließt die Einführung von Energieausweisen
Die Bundesregierung hat gestern die gemeinsam von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten. Mit der EnEV wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Ab Anfang 2008 wird der Ausweis schrittweise eingeführt. Mieter und Käufer erhalten damit einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Mit der EnEV wird die EG-Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
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BW: „Wärmegesetz“ geplant
Spätestens 2008 soll in Baden-Württemberg ein "Wärmegesetz" in Kraft treten. Die geplante Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion soll vorsehen, dass künftig bei allen Neubauten ein Teil des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser aus regenerativen Energien gedeckt wird. Als erster Schritt ist von einer Verpflichtung von 20 % auf erneuerbare Energien die Rede.
(Quelle: LFW Baden Württemberg e.V.)

Gesetzliche und andere Neuregelungen zum 1. April
Am 1. April treten wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft. Die Wichtigste ist wohl die Gesundheitsreform. Außerdem kann die Nachrüstung von Diesel-PKW mit Rußfiltern steuerlich geltend gemacht werden.
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Vorschau zur 832. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, 30. März 2007, kommt der Bundesrat zu seiner 832. Plenarsitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen u. a. die Einführung von REITs und die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.
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Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat ihren Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 16.02.2007 (BR-Drs. 123/07) zur Stellungnahme bis zum 30.03.2007 vorgelegt. Der Entwurf dient der 1:1 Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie des Rates der EU, die der EuGH mit Urteil vom 10. Januar 2006 angemahnt hatte.

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Februar
Die abfallrechtliche Überwachung wird einfacher, das Deponierecht an europäische Vorgaben angeglichen.
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BauGB-Novelle 2006
Am 01.01.2007 ist die BauGB-Novelle 2006 in Kraft getreten. Nur 2 ½ Jahre nach dem EAG-Bau soll das Bau- und Planungsrecht vereinfacht und beschleunigt werden. Kern der Neuregelung ist die Einführung eines „beschleunigten Verfahrens“ für so genannte „Bebauungspläne der Innenentwicklung“.
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Energieausweise müssen Eigentümern und Mietern zuverlässige Orientierung bieten
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) liegt nach langen Vorbereitungen jetzt als Referentenentwurf vor. Demnach soll der „Gebäudeausweis“ ab 2008 sukzessive eingeführt und zur Pflichtaufgabe für Eigentümer werden, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten. „Wir begrüßen grundsätzlich alle Anreize zur energetischen Verbesserung von Gebäuden“, erklärte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch, in Düsseldorf. Wichtig sei, dass der Energieausweis Eigentümern und Mietern auch tatsächlich als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen könne. Im Entwurf zur neuen Energieeinsparverordnung seien jedoch einige Punkte noch nicht in befriedigender Weise gelöst.
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Änderung des Baugesetzbuchs am 01.01.2007 in Kraft getreten
Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 ist am 27.12.2006 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3316) verkündet worden und am 01.01.2007 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte am 09.08.2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte beschlossen. Der DStGB hat mit Datum vom 01.08.2006 gegenüber dem federführenden Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu vorstehendem Gesetzentwurf Stellung genommen.
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Online seit 2006

Tiefensee: Neues Baugesetzbuch stärkt Innenstadtentwicklung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, den 15.12.2006, das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt.
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Tiefensee: Kürzere Planungszeit beschleunigt Investitionen
Bundesrat stimmt Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz zu - Gesetz tritt noch 2006 in Kraft

Der Bundesrat hat am 24.11.2006 dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zugestimmt. Die Neuerungen können damit rechtzeitig vor Auslaufen des vorwiegend für Ostdeutschland geltenden Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes in Kraft treten. Die Regierungsfraktionen hatten den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der bereits ein Beschleunigungspotenzial von über zwei Jahren im Vergleich zu heute enthielt, um weitere Verfahrenserleichterungen ergänzt und dabei auch Vorschläge der Länder berücksichtigt.


Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben befürwortet
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, den 24.11.2006, dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zugestimmt. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, insbesondere Verkehrsprojekte einfacher und schneller umsetzen zu können.