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Keine Vergütung ohne Vertrag!
OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23
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Kündigung "vorab per Fax" ist nur Vorab-Information!
OLG Koblenz, 03.12.2021 - 3 U 2206/19
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Wann verjähren Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel?
OLG Bamberg, 10.10.2022 - 3 U 61/22
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Eigene Aufhebungsgründe sind keine Aufhebungsgründe!
OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - Verg 3/23
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Kann mit Schadensersatzanspruch gegen Kautionsrückzahlungsanspruch aufgerechnet werden?
LG Lübeck, 28.03.2024 - 14 S 117/22
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OLG München:
80%-Regel beim VOB-Vertrag? Nur unter den Voraussetzungen von § 650b BGB!
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Kann eine HOAI-Honorarvereinbarung nachträglich korrigiert werden?
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OLG Stuttgart:
Unwirksame Abnahme: Keine Haftung nach 15 Jahren!
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Zeitschriftenschau:
Mitwirkungshandlungen sind Vertragspflichten!
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OLG Köln/BGH:
Wenn es gerade mal wieder etwas länger dauert!
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AG Neustadt/Rübenberge:
Sind tatsächlich immer drei Angebote notwendig?
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BGH:
Arsenbelasteten Recycling-Schotter muss der Baustoffhändler zurücknehmen!
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VG Düsseldorf:
Photovoltaik-Anlage ist auf denkmalgeschütztem Gebäude zulässig!
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OVG Sachsen-Anhalt:
Wann fügt sich ein Vorhaben in eine uneinheitliche Umgebung ein?
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BVerwG:
Auch Nebenerwerbsbetriebe sind landwirtschaftliche Betriebe!
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VGH Bayern:
Verletzung von Abstandsflächen zwingt nicht zum Einschreiten!
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VGH Bayern:
Doppelhausausweisung kann nachbarschützend sein!
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VG Freiburg:
Luxuriöses Wohnhaus dient keinem landwirtschaftlichem Betrieb!
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AVV Baulärm-Werte eingehalten: Baubehörde muss nicht einschreiten!
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Nachrichten zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

Zeige Nachrichten 361 bis 380 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 463 - (2763 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2008

Verzögerungen bei der EnEV 2009
Bei der neuen EnEV 2009 kommt es im Gesetzgebungsverfahren zu Verzögerungen. Nach derzeitigem Stand kann die EnEV 2009 frühestens zum 01.06.2009 in kraft trten.
(Quelle: LFW Baden-Württemberg)

Gesetzliche Ermächtigungen zur Energieeinsparung in Gebäuden schaffen
Die Bundesregierung will die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) vorgelegt. Vorgesehen sind gesetzliche Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Durch Verordnung sollen beispielsweise Vorgaben für Nachrüstpflichten gemacht werden können, die die Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfüllen sollen. Auch soll die Bundesregierung per Verordnung für vorhandene Gebäude vorschreiben können, dass elektrische Speicherheizsysteme und Heizkessel außer Betrieb genommen werden müssen. Eine Stilllegung soll aber nur angeordnet werden können, wenn nachträgliche technische Änderungen an solchen Anlagen nicht in Frage kommen.
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Vorlagepflicht für Energieausweis beschließen
Mieterbund appelliert an Bundesrat

„Der Stellenwert des Energieausweises muss deutlich erhöht werden. Dazu gehört, dass der Energieausweis zwingend allen Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt und ihnen auf Wunsch eine Kopie ausgehändigt werden muss“, appellierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, an den Bundesrat, der heute unter anderem über die Energieeinsparverordnung entscheidet.
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Regierungspräsidium Gießen will Marburger Solarsatzung aufheben
Bis Ende August 2008 will das Regierungspräsidium Gießen die Solarsatzung der Stadt Marburg, Solaranlagen auf Dächern schrittweise zur Pflicht macht, aufheben.
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2008
Im Juli treten wichtige Änderungen in Kraft: So bringt die Reform der Pflege spürbare Verbesserungen. Für die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es zum 1. Juli 2008 mehr Geld. Mit einer neuen Kindervorsorgeuntersuchung wird eine Lücke im Vorsorgekalender geschlossen. Und Kinder und Jugendliche werden künftig besser vor medialen Gewaltdarstellungen geschützt. Die Regelungen im Einzelnen:
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Marburg verpflichtet Bauherren zum Einbau von Solaranlagen
Mit den Stimmen von SPD, Grüne/Bündnis 90 und Marburger Linke wurde am 20.6.2008 die Marburger Solar-Satzung vom Stadtparlament beschlossen. Dem voran ging auch an diesem Abend eine intensive parlamentarische Diskussion, in der Befürworter und Gegner der Vorlage nochmals ihre Argumente darlegten. Mit der Satzung werden Bauherren und Hausbesitzer verpflichtet, Neubauten und größere Anbauten mit einer solarthermischen Anlage auszustatten. Am 01.10.2008 soll die Satzung in Kraft treten.
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Klimaschutz und Änderungen im Mietrecht gehören bei Wohnimmobilien untrennbar zusammen
Umlagefähigkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen auf die Miete verbessern

Der Immobilienverband IVD begrüßt weite Teile des Klimaschutzpakets der Bundesregierung. Das gilt vor allem für die Regelung, nach der Mieter auch weiterhin nicht die Miete mindern können, wenn ihr Vermieter Auflagen der Energieeinsparverordnung nicht einhält. „Die jetzt verabschiedete Konzeption bringt zwar neue Belastungen mit sich, ein gewisses Augenmaß muss der Bundesregierung jedoch attestiert werden. Insbesondere Vermieter, die sich umfangreiche energetische Sanierungen nicht in vollem Umfang leisten können, wären von den zu erwartenden Mietabschlägen doppelt getroffen“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbandes IVD. „Zum einen hätten Mietminderungen die häufig schon jetzt bestehende wirtschaftliche Unterdeckung vieler Vermieter von Mehrfamilienhäusern noch vergrößert. Zum anderen hätte dies die für derlei Sanierungsmaßnahmen benötigten Einnahmen zusätzlich beschnitten.“


BSI begrüßt Verzicht auf Kürzungsrecht für Mieter
Zweites Klimapaket erreicht Grenze der wirtschaftlichen Tragbarkeit

„Mit der Verabschiedung des zweiten Klimapakets im Bundeskabinett sind weitgehend praxisgerechte und – im Gegensatz zum EEWärmeG – prinzipiell auch wirtschaftliche Lösungen gefunden worden“, begrüßte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Positiv werte die BSI vor allem den Verzicht auf Nachrüstverpflichtungen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, auf eine umfangreiche Erweiterung von Nachrüstpflichten in Mehrfamilienhäusern sowie auf ein Kürzungsrecht für Mieter bei den Heizkosten. Dies ermögliche weiterhin zielgerichtete Investitionen der Gebäudeeigentümer in den Klimaschutz.
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Bundeskabinett beschließt 2. Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP)
Das am 5. Dezember 2007 von der Bundesregierung beschlossene Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Strategie für einen ehrgeizigen, aber auch wirtschaftlich effizienten Klimaschutz festgelegt. Die meisten Vorhaben des IEKP (1. Paket) befinden sich im parlamentarischen Verfahren bzw. sind schon verabschiedet. Das Bundeskabinett hat gestern für die noch verbliebenen Vorhaben (sog. 2. Paket) die Gesetzes- und Verordnungstexte verabschiedet.
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Bundesregierung: Riesenschritt für mehr Klimaschutz
Der Bundestag hat ein Klimaschutzpaket verabschiedet. Es sieht vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung mehr als zu verdoppeln. Damit setzte der Bundestag einen Teil des Energie- und Klimaprogrammes der Bundesregierung um.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sprach im Bundestag von einem "guten Tag" für die Energiewende in Deutschland und für den Klimaschutz. Deutschland habe bereits die Hälfte der geplanten Senkung der Treibhausgase um 40 Prozent bis 2020 erreicht. Mit den Gesetzen, über die der Bundestag entscheide, würden weitere zehn Prozent für die "Energiewende" geschafft.


Erleichterungen für Bürger und Handwerker bei kleineren Bauvorhaben
Landesbauordnung wird geändert

Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in einem weiteren Punkt vereinfacht werden. Die Liste der Bauvorhaben, deren Pläne auch von Handwerkern oder staatlich geprüften Technikern bei den Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden können, soll erweitert werden. „Durch die Möglichkeit, kleinere Bauvorhaben auch von Handwerkern planen zu lassen, werden diese für den Bürger insgesamt überschaubarer. Diese Vereinfachung ist ein weiterer Baustein im Gesamtkonzept des Bürokratieabbaus der Landesregierung“, sagte Bauminister Oliver Wittke am Mittwoch (28.05.) in Düsseldorf.
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BDI zum Entwurf des Umweltgesetzbuchs: Nicht im Hauruck-Verfahren voranbringen
1200 Seiten Gesetzesentwurf soll in zwei Wochen beurteilt werden

„Das Umweltministerium sperrt die Expertise der Betroffenen bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs praktisch aus.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu der am 23. Mai 2008 eingeleiteten Anhörung der Betroffenen für ein Umweltgesetzbuch. „Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wollte bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs (UGB) alle Betroffenen – Wirtschaft und Umweltverbände - umfassend beteiligen. Stattdessen sollen die Betroffenen jetzt in knapp zwei Wochen mehr als 1 200 Seiten Gesetzestext und – begründung prüfen und bewerten. Das ist in der vorgegebenen Zeit nicht mit vernünftigem Ergebnis zu schaffen und wird dem fachlich sehr anspruchsvollen Vorhaben nicht gerecht“, erklärte Schnappauf.
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Entwurf für Umweltgesetzbuch geht in Anhörung
Das Bundesumweltministerium hat am 23.05.2008 das Verfahren zur Anhörung der Länder und Verbände zum Referentenentwurf des geplanten Umweltgesetzbuchs (UGB) eingeleitet. Mit dem UGB soll das zersplitterte nationale Umweltrecht zusammengeführt und vereinfacht werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der Großen Koalition vor. Das bisher in einzelne Fachgesetzte zersplitterte Umweltrecht soll stärker integrativ, also unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien Wasser, Luft und Boden ausgerichtet werden.
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BSI: Verzicht auf Kürzungsrecht für Mieter wäre Beitrag zum „Wohnklimaschutz"
Die Überlegungen der Bundesregierung, das Kürzungsrecht für Mieter bei den Heizkosten aus dem Kabinettsentwurf zur Heizkostenverordnung (HeizKV) zu streichen, hat Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ausdrücklich als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
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DMB: Kürzungsrecht bei Heizkosten gestrichen
Energieeinsparverordnung verkommt zu einem zahnlosen Tiger

Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) und ersten Zeitungsberichten zufolge hat die Bundesregierung das ursprünglich vorgesehene Kürzungsrecht bei Verstößen gegen die Energieeinsparverordnung ersatzlos gestrichen.
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Fahrplan EnEV-Novelle 2009
Bundesbauministeriums vom 13.05.2008: "Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war gerade in der Verbände- und Länderanhörung, die Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet; dann geht der Novellierungsentwurf in die Ressortabstimmung und soll bereits am 27. Mai im Kabinett beraten werden. Die EnEV muss dann noch in den Bundesrat, hier wird sie gemeinsam mit der Ergänzung des Energieeinspargesetzes (EnEG) beraten, das die Ermächtigungsgrundlage für die EnEV ist; das EnEG muss dann auch noch im Bundestag beschlossen werden. Diese Schritte werden noch dieses Jahr erfolgen, damit die neue EnEV wie geplant am 1.1. 2009 in Kraft treten kann. Termine für die Befassungen des Bundestages und des Bundesrates (außer dem Kabinett) stehen jedoch noch nicht fest."

Mieter sind keine „Hilfssheriffs“ der Klimabürokratie
BSI fordert Korrekturen bei der Novelle der Heizkostenverordnung (HeizKV): Kürzungsrecht belastet Mieter und Vermieter

„Ein Kürzungsrecht für Mieter bei den Heizkosten steht im Widerspruch zu unserer Rechtsordnung“, erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der gestrigen (7. Mai 2008) Beratung zur Novelle der Heizkostenverordnung im Bauausschuss. Der aktuelle Verordnungsentwurf enthält für Mieter ein Recht zur Kürzung von Heizkosten, wenn die Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Gebäude nicht erfüllt sind. Damit würde die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften auf den Mieter verlagert. „Wenn eine solche Regelung in Kraft gesetzt werden sollte, wird die BSI prüfen, ob dies mit der Verfassung vereinbar ist“, unterstrich der BSI-Vorsitzende.
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Nutzungspflicht erneuerbarer Energien kontraproduktiv
BSI befürchtet Modernisierungshemmnisse im Wohnungsbestand durch Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

„Das wichtige Ziel des Klimaschutzes muss mit möglichst großer Effektivität verfolgt werden. Ein Maximum an Klimaschutz wird nur erreicht, wenn die erforderlichen Maßnahmen für die Vermieter, Hauseigentümer, aber auch für die Mieter wirtschaftlich tragbar bleiben", erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der Anhörung zum EEWärmeG am 23. April im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages.
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Anhörung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16/8150) steht im Mittelpunkt einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die heute von 13.00 bis 16.00 Uhr im Reichstagsgebäude stattfindet (Großer Protokollsaal 1, 2 M 001). Das von der Bundesregierung eingebrachte achte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (8. BlmSchG) hat das Ziel, beim Ausbau von Biokraftstoffen stärker die Minderung von Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz die Richtlinie des Europaparlaments und des Europäischen Rates (2003/30/EG) zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrsbereich umgesetzt.
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Ab 1. April gilt in Baden-Württemberg für Neubauten eine Öko-Pflicht
Künftig muss der Wärmebedarf zu 20 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden

Zum 1. April 2008 greift in Baden-Württemberg erstmals die vom Landtag im November vergangenen Jahres beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude. In Neubauten, deren Bauunterlagen danach bei den Behörden eingereicht werden, muss der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien gedeckt werden. Darauf machte am 28. März 2008 das Umweltministerium in Stuttgart aufmerksam.
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