Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Aktuelle Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht
Online seit heute
IBRRS 2023, 0371
VGH Bayern, Beschluss vom 04.01.2023 - 1 CS 22.1971
1. Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, kann diese Nutzung untersagt werden.
2. Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben genügt für eine Nutzungsuntersagung die sog. formelle Illegalität, wenn also eine Nutzung bzw. Nutzungsänderung vorliegt, die die Variationsbreite einer vorliegenden Baugenehmigung verlässt.
3. Es entspricht regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine formell illegale Nutzung durch den Erlass einer Nutzungsuntersagung unterbindet.
4. Eine formell illegale Nutzung darf nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist. Dies ist nur der Fall, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung beurteilt werden kann, ob die geänderte Nutzung zulässig ist.

Online seit gestern
IBRRS 2023, 0381
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.01.2023 - 1 ME 132/22
1. Ob in einem festgesetzten reinen Wohngebiet die Wohnnutzung überhaupt eine Dimension erreichen kann, dass Quantitiät in Qualität umschlägt und das Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist, erscheint fraglich, ist jedoch bei einem Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten fernliegend (vgl. für ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten in einem faktischen Dorfgebiet Senatsbeschluss vom 12.09.2022 - 1 ME 48/22 -, IBR 2022, 589; für ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet Senatsbeschluss vom 28.05.2014 - 1 ME 47/14 -, IBR 2014, 575).*)
2. Milieuschutz dahingehend, den Charakter eines Gebiets als Ein- oder Zweifamillienhausgebiet zu bewahren, vermittelt § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nicht; allein der Plangeber kann entsprechende Regelungen treffen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB).*)
3. Betrifft eine Befreiung eine nicht nachbarschützende Vorschrift, führt nicht jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Baugenehmigung. Erforderlich ist, dass die zuständige Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn genommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.07.1998 - 4 B 64.98, IBRRS 2003, 1686 = BauR 1998, 1206).*)

IBRRS 2023, 0384

VG Mainz, Urteil vom 10.01.2023 - 3 K 121/22
Auch eine im Nebenerwerb inhabergeführte Kfz-Werkstatt mit Betrieb an nur einem Tag in der Woche ist bauplanungsrechtlich in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig.

Online seit 3. Februar
IBRRS 2023, 0365
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.01.2023 - 1 ME 133/22
1. Ist ein aufgrund seiner künstlerischen Bedeutung unter Schutz gestelltes Baudenkmal an einem Bauplatz errichtet worden, der schon zu seiner Entstehungszeit eine "Einmauerung" durch - nicht notwendig mit künstlerischem Anspruch errichtete - Nachbargebäude erwarten ließ, bedarf es bedeutender baulicher "Missgriffe", um in der Ausgestaltung der Seitenfassaden der Nachbargebäude eine (erhebliche) Beeinträchtigung des Denkmalwerts zu sehen.*)
2. Die ihm gegenüber eingetretene Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit von Festsetzungen der Geländehöhe nach § 5 Abs. 9 NBauO kann dem Miteigentümer eines Grundstücks auch dann entgegengehalten werden, wenn diese anderen Miteigentümern nicht wirksam bekannt gegeben worden sind. Der Erwerb von deren Miteigentumsanteilen lässt die Anfechtungsmöglichkeiten des Miteigentümers, dem gegenüber der Bescheid bekannt gegeben worden ist, nicht wiederaufleben.*)
3. Das Erfordernis des Sachbescheidungsinteresses für eine Baugenehmigung ist nicht nachbarschützend.*)

Online seit 2. Februar
IBRRS 2023, 0334
OVG Sachsen, Beschluss vom 02.01.2023 - 1 A 447/22
In einer bauplanungsrechtlichen Gemengelage besteht kein Gebietserhaltungsanspruch.

Online seit 1. Februar
IBRRS 2023, 0309
VGH Bayern, Beschluss vom 12.01.2023 - 1 ZB 22.1764
1. Ein Bebauungsplan kann funktionslos werden, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich so verändert hat, dass ein Planvollzug auf unüberschaubare Zeit ausgeschlossen erscheint.
2. Bloße Zweifel an der Verwirklichungsfähigkeit eines Plans führen nicht zur seiner Funktionslosigkeit; er tritt nur außer Kraft, wenn offenkundig ist, dass er als Instrument für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung nicht mehr tauglich ist.
3. Die bloße Änderung der Planungsabsichten - darunter fällt auch die Abkehr von einer planerischen Grundkonzeption - kann nicht schon zur Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans führen. Ursächlich für das Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit kann nur ein in der tatsächlichen Entwicklung eingetretener Zustand sein, der es auf unabsehbare Zeit ausschließt, die planerische Gesamtkonzeption oder das mit einer Festsetzung verfolgte Planungsziel zu verwirklichen.

Online seit 31. Januar
IBRRS 2023, 0308
VGH Bayern, Beschluss vom 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149
1. Ein 1,55 m hoher und 26,29 m langer Sichtschutzzaun entfaltet keine gebäudeähnliche Wirkung. Eine solche Wirkung einer Anlage ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Abstandsflächenrechts zu bestimmen.
2. Unterer Bezugspunkt für die Bestimmung der abstandsflächenrelevanten Wandhöhe ist die Geländeoberfläche. Im Hinblick auf Geländeveränderungen kommt es maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls an. Es muss vermieden werden, dass durch Manipulation des Geländes die gesetzlichen Regelungen unterlaufen werden.
3. Fragen der Standsicherheit sind nicht Gegenstand der präventiven Prüfung im vereinfachten Genehmigungsverfahren.

Online seit 30. Januar
IBRRS 2023, 0306
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.01.2023 - 1 LA 89/22
1. Zur Zulässigkeit einer Suchtberatungsstelle in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet.*)
2. Eine (Nutzungs-)Änderungsgenehmigung ist eine vollwertige Baugenehmigung, die das gesamte Vorhaben in seiner geänderten Gestalt zum Gegenstand hat. Der Wirksamkeit einer Vorgängergenehmigung bedarf sie - anders als eine lediglich Details des Vorhabens betreffende und auf diese beschränkte Nachtragsgenehmigung - grundsätzlich nicht.*)

Online seit 27. Januar
IBRRS 2023, 0287
VGH Bayern, Beschluss vom 21.12.2022 - 15 ZB 22.2199
1. Der aus grundrechtlicher Sicht kritische Wert einer Lärmbetroffenheit beginnt jedenfalls in Wohngebieten grundsätzlich erst bei einer Gesamtbelastung oberhalb von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts.
2. Auch ein - unterstellter - Verstoß gegen die nachbarschützenden Vorschriften der Abstandsflächen führt nicht dazu, dass das Entschließungsermessen der Bauaufsichtsbehörde auf null reduziert und das Auswahlermessen in Richtung Beseitigung verdichtet ist.

Online seit 26. Januar
IBRRS 2023, 0251
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.01.2023 - 2 A 72/22
1. Für das Bestehen von Bestandsschutz ist derjenige materiell beweispflichtig, der sich auf ihn beruft. Er trägt die Beweislast im Falle der Unaufklärbarkeit ungeachtet des Alters des Gebäudes. Die Regeln des Anscheinsbeweises kommen ihm nicht zugute.
2. Damit ein Gebäude die Kulturlandschaft prägt, muss es eine spezifische Beziehung zur Landschaft und zu der sich aus der Gesamtheit ergebenden Kulturlandschaft haben, was z. B. bei landestypischen Bauernhöfen, Wind- und Wassermühlen, Siedlungen aus früheren Jahrhunderten usw. der Fall ist.
3. Das Gebäude muss nicht nur zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert, sondern auch prägendes Element der Kulturlandschaft sein.

Online seit 25. Januar
IBRRS 2023, 0250
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.01.2023 - 2 B 1325/22
1. Bei einem Balkon handelt es sich um eine formell illegale bauliche Anlage, wenn er von der Baugenehmigung nicht gedeckt ist, etwa weil die Stützkonstruktion nicht den genehmigten Bauvorlagen entspricht.
2. Der Abbruch einer formal legal errichteten baulichen Anlage kann selbst gefordert werden, wenn deren Standsicherheit mangelhaft und sie deswegen z. B. einsturzgefährdet ist.

Online seit 24. Januar
IBRRS 2023, 0196
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.01.2023 - 1 LA 20/22
1. Für die Beurteilung, ob eine Grünfläche i.S.d. § 9 Abs. 2 NBauO vorliegt, ist stets eine wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich. Dabei ist auf das Gesamtbild abzustellen; eine mathematisch-schematische Betrachtung verbietet sich.*)
2. Grünflächen werden durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt ("grüner Charakter"). Dies schließt Steinelemente nicht aus, wenn sie sich dem Bewuchs dienend zu- und unterordnen.*)
3. Dass die nicht überbauten Flächen eines Baugrundstücks nur überwiegend Grünflächen sein müssen, ist § 9 Abs. 2 NBauO nicht zu entnehmen. Ein solches Verständnis widerspricht dem Wortlaut und der Intention des Gesetzgebers, die Versteinerung der Stadt auf das notwendige Ausmaß zu beschränken.*)

IBRRS 2023, 0230

BGH, Urteil vom 16.12.2022 - V ZR 144/21
1. Bei einem Verkauf von Bauland an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu einem marktgerechten Preis stellt sich die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde für den Fall, dass der Käufer das Grundstück nicht innerhalb von acht Jahren mit einem Wohngebäude bebaut oder ohne Zustimmung der Gemeinde unbebaut weiterveräußert, selbst dann nicht als unangemessen i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB dar, wenn eine Ausübungsfrist für das Wiederkaufsrecht nicht vereinbart ist und dieses somit innerhalb der in § 462 Satz 1 BGB geregelten Frist von 30 Jahren ausgeübt werden kann.*)
2. Rechtshandlungen, die der erste Bürgermeister einer bayerischen Gemeinde bis zum 31.03.2018 vorgenommen hat, waren und bleiben aufgrund seiner umfassenden und uneingeschränkten Vertretungsbefugnis nach Art. 38 Abs. 1 BayGO a.F. wirksam, ohne dass es hierzu eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf oder bedurfte (Bestätigung von Senat, Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 266/14, IBRRS 2017, 0357 = BGHZ 213, 30).*)

Online seit 23. Januar
IBRRS 2023, 0195
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.01.2023 - 1 LA 116/21
1. Eine Straße - zumal auch eine Hauptstraße - kann sowohl trennende als auch verbindende Wirkung haben, ist also für sich genommen nicht stets maßgeblich, um den räumlichen Bereich der näheren Umgebung zu begrenzen.*)
2. Eine SB-Autowaschanlage mit vier Wasch- und drei Staubsaugerplätzen kann im Mischgebiet als sonstiger, das Wohnen nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb zulässig sein.*)
3. Tritt in der näheren Umgebung gehäuft Fremdwerbung auf, entspricht ihre Eigenart in der Regel nicht einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet.*)

Online seit 20. Januar
IBRRS 2023, 0192
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.01.2023 - 1 LA 77/22
1. Eine Erhöhung der Grundfläche um mehr als ein Fünftel ist nicht mehr geringfügig i.S.d. § 35 Abs. 4 Satz 3 BauGB.*)
2. Besondere, gesundheitlich bedingte Wohnbedürfnisse des Eigentümers sind bei der Beurteilung der Geringfügigkeit i.S.d. § 35 Abs. 4 Satz 3 BauGB nicht berücksichtigungsfähig.*)
3. Der Befürchtung der Entstehung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung durch Errichtung eines im Außenbereich nicht privilegierten Gebäudes kann nicht entgegengehalten werden, dass es sich um einen Ersatzbau für ein vorhandenes Gebäude handelt.*)
4. Ein in seiner Kubatur nicht unwesentlich von den grüngestempelten Bauvorlagen abweichendes Gebäude stellt gegenüber dem genehmigten Vorhaben ein "aliud" dar.*)

Online seit 19. Januar
IBRRS 2023, 0190
BVerwG, Beschluss vom 17.11.2022 - 4 BN 5.22
1. Die planende Gemeinde kann grundsätzlich solche Betroffenheiten unberücksichtigt lassen, die sich unmittelbar erst in anderen, regelmäßig späteren Planungen mit anderem Geltungsbereich realisieren.
2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist geboten, wenn die Planung zwangsläufig zu einer Betroffenheit im Gebiet einer späteren Planung führt oder die spätere Betroffenheit zwar nicht zwangsläufig eintritt, wohl aber Folge des planerischen Konzepts der Gemeinde ist, das der Baugebietsausweisung zu Grunde liegt und deshalb als Ausdruck ihrer planerischen Selbstbindung auch in die bauleitplanerische Abwägung einbezogen werden muss.

IBRRS 2023, 0188

VG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023 - 2 K 6423/22
§ 33a Abs. 2 NatSchG begründet einen (gebundenen) Anspruch des Grundstückseigentümers auf Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung, wenn die Erhaltung eines bestimmten Streuobstbestands nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt; ein Ermessen der Behörde ist für diesen Fall nicht vorgesehen.*)

Online seit 18. Januar
IBRRS 2023, 0169
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.01.2023 - 1 LA 154/21
1. Es reicht regelmäßig aus, wenn für einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb Wohnraum für zwei Generationen zur Verfügung steht.*)
2. Ein vernünftiger, auf die größtmögliche Schonung des Außenbereichs bedachter Landwirt kann nach Treu und Glauben nicht verlangen, ein Wohngebäude für seinen Betriebsnachfolger im Außenbereich errichten zu dürfen, wenn er selbst den Bedarf für diesen Wohnraum dadurch hervorgerufen hat, dass er bestehenden Wohnraum anderen Personen überlassen hat.*)

Online seit 17. Januar
IBRRS 2023, 0139
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.01.2023 - 8 A 10536/22
1. Der Regelungsgehalt von Festsetzungen in einem Bebauungsplan ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung unter Rückgriff auf die allgemein anerkannten Auslegungsmethoden, den üblichen Sprachgebrauch, die jeweilige landesrechtliche Begriffsbildung - etwa in der Landesbauordnung und der Garagenverordnung - sowie mit Rücksicht auf das städtebauliche Gesamtkonzept zu ermitteln (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 09.10.2003 - 4 B 81.03, IBRRS 2004, 1816).*)
2. Zur Anwendung einer textlichen Festsetzung, wonach "Garagen" nur in den überbaubaren Flächen zulässig sind, auf einen Carport.*)

Online seit 16. Januar
IBRRS 2023, 0077
BVerwG, Urteil vom 25.01.2022 - 4 C 2.20
Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) bauplanungsrechtlich unzulässig.*)

Online seit 13. Januar
IBRRS 2023, 0065
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.12.2022 - 10 B 1149/22
1. Den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu den überbaubaren Grundstücksflächen kommt regelmäßig keine drittschützende Wirkung zu, weil solche Festsetzungen wegen ihrer städtebaulichen Ordnungsfunktion in erster Linie öffentlichen Belangen dienen und nicht dem Schutz Dritter.
2. Nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen entsprechenden Willen des Plangebers kommt derartigen Festsetzungen ausnahmsweise drittschützende Wirkung zu.
3. Eine entsprechend rechtswidrige Bebauung kann der Nachbar abwehren, wenn sie zu seinen Lasten rücksichtslos ist.

Online seit 12. Januar
IBRRS 2023, 0060
OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.12.2022 - 1 KN 79/20
1. Die fehlerhafte Datierung des Satzungsbeschlusses in der Schlussbekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB steht deren Wirksamkeit dann nicht entgegen, wenn es nur einen diesen Plan betreffenden Satzungsbeschluss gibt.*)
2. Der Senat neigt der Auffassung zu, dass die Frist des § 215 Abs. 1 BauGB auch durch Vortrag in einem zwischen Dritten geführten Rechtsstreit, etwa über die Rechtmäßigkeit einer auf Grundlage des Bebauungsplans erlassenen Baugenehmigung, der der Gemeinde als Beigeladener in diesem Streit zur Kenntnis gelangt, gewahrt werden kann. Allerdings sind in diesem Fall erhöhte Anforderungen an die Deutlichkeit der Bezugnahme gerade auf die Bauleitplanung zu stellen.*)
3. Zur Zumutbarkeit der von einem Feuerwehrgerätehaus ausgehenden Lärmimmissionen.*)

Online seit 11. Januar
IBRRS 2023, 0042
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2022 - 10 A 2128/21
1. Ein Bauherr, der ein im Außenbereich vorhandenes nicht privilegiertes Gebäude ersetzen will, muss sich so behandeln lassen, als wollte er an der vorgesehenen Stelle erstmals ein Gebäude errichten.
2. Mit der Beseitigung eines in einer Splittersiedlung gelegenen Gebäudes lebt für das Grundstück, auf dem das Gebäude stand, der Grundsatz wieder auf, wonach der Außenbereich von allen baulichen Anlagen freigehalten werden soll, die einer geordneten Siedlungsstruktur zuwiderlaufen.

Online seit 10. Januar
IBRRS 2023, 0036
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.12.2022 - 2 M 89/22
Das Ablegen von zwei Türen mit einer Fläche von ca. 16 qm auf eine Dachkonstruktion kann eine Änderung einer baulichen Anlage darstellen.*)

Online seit 9. Januar
IBRRS 2023, 0002
VGH Bayern, Beschluss vom 02.12.2022 - 22 ZB 22.1543
Ein auf Art. 51 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 BayVwVfG gestützter Antrag eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen des Verfahrens bezüglich einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bleibt ohne Erfolg, wenn der geltend gemachte Wiederaufgreifensgrund keine drittschützende Genehmigungsvoraussetzung betrifft.*)
