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Derzeit 125.176 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht 167 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 73 Urteile neu eingestellt.

Über 39.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Hervorzuhebende Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

6 Urteile - (73 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 7. März

IBRRS 2023, 0709
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten im unbeplanten Innenbereich!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2023 - 2 M 97/22

Im Baunachbarrecht gibt es in der Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten in bestehende Wohn- oder Ruhebereiche.*)

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Online seit 6. März

IBRRS 2023, 0686
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Tanzlokal ist kein Restaurant: Neue Baugenehmigung erforderlich!

VGH Bayern, Beschluss vom 17.02.2023 - 15 CS 23.95

1. Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen einer Baugenehmigung. Mit der Änderung der Nutzung von einem Restaurantbetrieb zu einer Vergnügungsstätte wird die Variationsbreite der bisherigen Nutzung verlassen und werden bodenrechtliche Belange neu berührt.

2. Die Nutzung einer baulichen Anlage kann untersagt werden, wenn die Nutzung öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht. Diese Voraussetzungen sind grundsätzlich schon dann erfüllt, wenn eine bauliche Anlage ohne erforderliche Genehmigung, somit formell illegal, genutzt wird.

3. Eine formell rechtswidrige Nutzung darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (hier verneint).

4. Die bloße Duldung einer rechtswidrigen baulichen Anlage über längere Zeiträume hinweg im Sinn des schlichten Unterlassens des bauaufsichtlichen Einschreitens schließt auch bei Kenntnis der Bauaufsichtsbehörde den späteren Erlass einer Beseitigungsanordnung regelmäßig nicht aus.

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Online seit 3. März

IBRRS 2023, 0682
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abstandsflächenrechtliche Neubewertung wegen Nutzungsänderung?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2023 - 10 N 38/20

1. Bauliche und sonstige Anlagen sind unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.

2. Für eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots genügt es nicht, wenn ein Vorhaben die Situation für den Nachbarn nachteilig verändert. Eine Rechtsverletzung ist erst dann anzunehmen, wenn der Nachbar in städtebaulich relevanten Belangen unzumutbar beeinträchtigt ist.

3. Auch eine bloße Nutzungsänderung ohne eine wesentliche Änderung der Bausubstanz eines Gebäudes kann eine abstandsflächenrechtliche Neubewertung erfordern, zumal die durch die abstandsrechtlichen Vorschriften geschützten Belange nicht nur die Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie den Brandschutz umfassen, sondern sich auch auf den Wohnfrieden erstrecken.

4. Das setzt voraus, dass die Nutzungsänderung auf wenigstens einen durch die Abstandvorschriften geschützten Belang nachteiligere Auswirkungen als die bisherige Nutzung hat.

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IBRRS 2023, 0675
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verteilung der Unterhaltungskosten bei wechselseitig genutzter Tiefgarage?

BGH, Urteil vom 27.01.2023 - V ZR 261/21

1. Gehört zur Ausübung einer Grunddienstbarkeit eine Anlage auf dem belasteten Grundstück, kann zwischen den Eigentümern des dienenden und des herrschenden Grundstücks mit dinglicher Wirkung vereinbart werden, dass die Pflicht zur Unterhaltung der Anlage zwischen ihnen aufgeteilt wird.*)

2. Möglich ist auch eine Vereinbarung, die sich auf die - anteilige - Verpflichtung zur Übernahme der zur Unterhaltung der Anlage erforderlichen Kosten beschränkt, ohne eine Pflicht zur tatsächlichen Unterhaltung zu begründen.*)

3. Wenn sich eine Anlage auf zwei Grundstücke erstrecken soll und beide Eigentümer zur Nutzung der Anlage (auch) auf dem jeweils anderen Grundstück berechtigt sein sollen (hier: Tiefgarage), können wechselseitige Grunddienstbarkeiten bestellt werden; die Grundstücke sind dann zugleich herrschendes und dienendes Grundstück. Auch in diesem Fall ist es möglich, die Unterhaltungskosten der Anlage unter den beteiligten Eigentümern durch eine dinglich wirkende Vereinbarung nach einer bestimmten Quote zu verteilen.*)

4. Auch wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstücks zur (anteiligen) Unterhaltung der Anlage bzw. zur anteiligen Kostentragung verpflichtet ist, genügt für die dingliche Wirksamkeit der Vereinbarung die Eintragung in das Grundbuch des dienenden Grundstücks. Einer zusätzlichen Eintragung auf dem Grundbuchblatt des herrschenden Grundstücks bedarf es nicht.*)

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Online seit 2. März

IBRRS 2023, 0662
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Berufung auf Einhaltung der Abstandsflächen trotz eigener Grenzbebauung!

OVG Bremen, Beschluss vom 13.02.2023 - 1 B 319/22

1. In einem auf bauaufsichtliches Einschreiten gerichteten einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist grundsätzlich von der Wirksamkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans auszugehen. Zweifel an der Wirksamkeit müssen so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist.*)

2. Einer Berufung auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen steht es nicht grundsätzlich entgegen, dass der sich hierauf berufende Nachbar selbst bis an die Grundstücksgrenze gebaut hat, wenn diese eigene Grenzbebauung nach dem geltenden Bauordnungsrecht rechtmäßig ist.*)

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Online seit 23. Februar

IBRRS 2023, 0564
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fremd genutzte Flächen sind keine privaten Grünflächen!

BVerwG, Urteil vom 10.11.2022 - 4 CN 1.21

Flächen, die überwiegend fremdnützig genutzt werden sollen, sind keine privaten Grünflächen i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB.*)

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