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Datenbestand

Derzeit 126.901 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht 184 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 78 Urteile neu eingestellt.

Über 39.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


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Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Hervorzuhebende Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

3 Urteile - (78 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 12. September

IBRRS 2023, 2215
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
§ 13b BauGB verstößt gegen EU-Recht!

BVerwG, Urteil vom 18.07.2023 - 4 CN 3.22

§ 13b BauGB ist mit Art. 3 Abs. 1 und 5 Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar.*)

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Online seit 8. September

IBRRS 2023, 2468
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was heißt "offene Bauweise"?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2023 - 1 ME 85/23

Die Bedeutung des Begriffs der offenen Bauweise erschöpft sich in der Einhaltung von Grenzabständen oder dem (teilweisen) Verzicht hierauf und beinhaltet keine Aussage über die Anzahl von Wohneinheiten oder Gebäuden auf ein und demselben Grundstück.*)

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Online seit 23. August

IBRRS 2023, 2304
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Planen mit Weitblick ist unschädlich!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 02.03.2023 - 1 KN 44/21

1. Es verstößt nicht gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, bei der Ausweisung aktueller Baugebiete bereits den Erschließungsbedarf von der Gemeinde angedachter künftiger Baugebiete zu berücksichtigen und planerisch abzusichern, selbst wenn diese in absehbarer Zeit noch nicht benötigt werden oder mit Blick auf die aktuellen Eigentumsverhältnisse nicht verwirklicht werden können.*)

2. Welcher Grad an Wahrscheinlichkeit und welche zeitliche Nähe des künftigen Erschließungsbedarfs dabei welche Eingriffe in das Eigentum der gegenwärtig Planunterworfenen rechtfertigt, ist eine Frage der Abwägung.*)

Dokument öffnen Volltext