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Zulässigkeit von Indexklauseln nach dem Preisklauselgesetz?
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Unwesentliche Auftragsänderung ist ausschreibungsfrei!
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Nachrichten zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

Zeige Nachrichten 341 bis 360 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 462 - (2757 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2009

Baden-Württemberg erlässt Landesheimbauverordnung
Nachdem die Zuständigkeit für das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform an die Länder übergegangen war, hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Verordnung zur baulichen Gestaltung von Heimen (Landesheimbauverordnung) erlassen. Die Verordnung, die bereits zum 1. September 2009 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, dass künftig für jeden Bewohner ein Einzelzimmer mit einem Sanitärbereich zur Verfügung stehen muss. Wohngruppen sollen zudem max. 15 Plätze umfassen. Bestehenden Einrichtungen wird eine Übergangsfrist von zehn Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt, die auf bis zu 25 Jahre ab Betriebsbeginn verlängert werden kann.
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Justizminister Hessens: "Nachbarrechtsgesetz ist Beitrag zum Klimaschutz"
Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes in den Hessischen Landtag ein

Angesichts der zunehmenden Bedeutung energiepolitischer Fragen wird der und der Hessischen Bauordnung aus der vergangenen Legislaturperiode nunmehr erneut in den Hessischen Landtag eingebracht. "Mit diesem Gesetzentwurf sollen zukünftig die Möglichkeiten der nachträglichen Anbringung einer Wärmedämmung an eine Grenzwand erleichtert werden", erklärte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn heute in Wiesbaden.
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Gabriel begrüßt Reform des Umweltrechts
"Zersplitterung in 16 Länderrechte verhindert"

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die heutigen Beschlüsse des Bundestags zur Reform des Umweltrechts als großen Schritt nach vorn begrüßt. "Die nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches drohende Zersplitterung des Umweltrechts in 16 Länderrechte wurde abgewendet", sagte Gabriel. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gebe es jetzt ein bundesweit unmittelbar geltendes Naturschutz- und Wasserrecht. "Wir haben das Umweltrecht in Deutschland auf hohem Niveau reformiert und zugleich verhindert, dass Standards im Umwelt- und Naturschutz gesenkt werden", so der Bundesumweltminister.
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BDI zu Reform des Umweltrechts: Teile des Umweltrechtes auf Bundesebene vereinheitlichen
Chancen für Bürokratieabbau nutzen

"Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches sollte der Gesetzgeber die Chance nutzen, dennoch wesentliche Teile des Umweltrechtes auf Bundesebene zu vereinheitlichen. Dazu gehören die Novellen des Wasser- und des Naturschutzrechts sowie das `Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt´." Das forderte Carsten Kreklau, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, anlässlich der Beratungen des Bundestagsumweltausschusses am Mittwoch (17.06.2009).
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EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet
EnEV 2009 gilt ab 1. Oktober

Am 30.04.2009 wurde die EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt: Wer als Bauherr oder Eigentümer im Baubestand ab 01.10.2009 einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige erstattet oder bei nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mit dem Bauen beginnt, der muss die verschärfte Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) beachten.
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VerfGH Thüringen: Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes teilweise verfassungswidrig
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am 23.04.2009 das Urteil in dem Verfahren über die kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen die zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes verkündet (VerfGH 32/05). Zwei Thüringer Gemeinden sowie fünf Zweckverbände der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hatten sich gegen die Gesetzesänderungen gewandt und eine Verletzung ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung geltend gemacht. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben.
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Wasserhaushaltsgesetz: Bundesrat kann Fehlentwicklung noch verhindern
Überzogene Grenzwerte gefährden Einsatz und Verwertung mineralischer Baustoffe

Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches hat das Bundeskabinett kurzfristig den ursprünglichen Teil II als Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen. Es obliegt nun dem Bundesrat, notwendige Korrekturen in das Verfahren einzubringen. Im Fokus steht vor allem der § 48 WHG, mit dem die so genannten Geringfügigkeitsschwellen bundesweit eingeführt werden sollen. "Wir befürworten einen nachhaltigen Wasserschutz, aber diese Gesetzesvorlage hat den Bogen völlig überspannt", sagte RA Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
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BDEW zur Novelle der Energieeinsparverordnung: Doppelbelastung führt zu Mehrkosten für Bauherren
Verknüpfung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fehlt

"Um die auch von uns unterstützte Energieeffizienz neuer oder sanierter Gebäude zu regeln, hätte die Novelle der Energieeinsparverordnung vollkommen ausgereicht. Neben der neuen EnEV muss sich ein Bauherr auch noch nach dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz richten. In der Summe führt dies zu einer unnötigen Doppelbelastung und damit zu zusätzlichen Kosten für Bauherren."
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Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung
Tiefensee: 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden

Die Bundesregierung hat am 18.03.2009 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. "Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."
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Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts
Gabriel: Konsequenz aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches

Das Bundeskabinett hat am 11.03.2009 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. "Mit diesen Einzelgesetzen ziehen wir die Konsequenzen aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches, gegen das sich die Union leider weiter sperrt. Daher müssen wir im Umweltrecht jetzt retten, was noch zu retten ist“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB).
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Umweltschutz aus einem Guss
Nicht mehr die einzelnen Bundesländer sollen künftig für den Schutz der Natur und des Wassers verantwortlich sein, sondern der Bund. Damit vereinheitlicht die Bundesregierung die zersplitterte Umweltgesetzgebung in Deutschland. Ursprünglich sollten die nun verabschiedeten Gesetze zum Natur- und Strahlenschutz sowie zum Wasserrecht Bestandteile eines neuen Umweltgesetzbuches (UGB) sein. Jetzt hat das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe einzeln beschlossen.
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Bundesrat verlangt zahlreiche Änderungen an Energieeinsparverordnung
Der Bundesrat macht seine Zustimmung zur geplanten Energieeinsparverordnung von umfangreichen Änderungen abhängig. Teilweise dienen sie der redaktionellen Klarstellung, viele sind jedoch auch inhaltlicher und technischer Art.
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EU-Regelungen zu Energieeffizienz unverhältnismäßig
Die Vorschläge der europäischen Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hält der Bundesrat überwiegend für unverhältnismäßig. Zwar teilt er in seiner heutigen Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag die Auffassung der Kommission, dass der Energieverbrauch des Gebäudesektors und damit dessen Treibhausgasausstoß weiter reduziert werden muss. In der Vorgabe, nationale Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an einheitlich ermittelte kostenoptimale Mindestanforderungen anzupassen, sieht er jedoch eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Immobilien- und Wohnungsmärkte hätten keinerlei transnationale Aspekte, so dass auch die Festsetzung der konkreten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht in die Zuständigkeit der europäischen Kommission falle. Die Bundesregierung solle deshalb auf eine Streichung der entsprechenden Vorschriften hinwirken.
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Vorschau zur 856. Plenarsitzung
Am Freitag, 06.03.2009, findet die 856. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkte sind unter anderem die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung und der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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BDI zum Umweltgesetzbuch (UGB): Scheitern bedauerlich
Neues UGB hätte Umweltrecht erleichtern und verbessern müssen

"Der BDI bedauert das Scheitern des Umweltgesetzbuches", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. "Es wäre ein Wert an sich, zersplitterte Rechtsgebiete zusammenzuführen. Aber die Zusammenfassung zu einem Umweltgesetzbuch (UGB) darf nicht ein reiner Selbstzweck bleiben, sondern soll die Anwendung des Rechts erleichtern und verbessern. Bei etwas mehr Flexibilität des Bundesumweltministeriums wäre eine Einigung möglich gewesen."


Umweltgesetzbuch ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert
Gabriel: Dumpfer Reformunwillen und blinde Blockadepolitik verhindern Vereinfachung des Umweltrechts

Zum Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB) erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Das Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und an mangelnder Kompromissbereitschaft auf Seiten der Union gescheitert. Ich habe mich am letzten Montag (26. Januar) in einem Gespräch mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer in München nochmals kompromissbereit gezeigt und weitere substantielle Änderungen am UGB-Entwurf angeboten. Aber auch diesen letzten Einigungsversuch hat die Union zurückgewiesen. In der Konsequenz kann der umfangreiche, innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmte Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden.



Online seit 2008

Baustoffindustrie und Fachhandel lehnen eine erneute kurzfristige Änderung des EEWärmeG durch den Bund ab
Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) und der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. (BDB) warnen einmal mehr vor einer erneuten und kurzfristigen Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), das in der jetzigen Form zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung will damit die bisherige Ablehnung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) durch den Bundesrat ausgleichen. Für Investoren und Bauherren würde die erneute Novellierung aber zu starker Verunsicherung führen.
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Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden
Die Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU angenommen. Die Opposition votierte dagegen.
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NRW: Landesbauordnung wird geändert
Erleichterungen für Bürger und Handwerker bei kleineren Bauvorhaben

Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird vereinfacht. Bei einer Reihe von Bauvorhaben – zum Beispiel kleineren Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Dachgauben und Balkonen – dürfen in Zukunft auch Handwerker oder staatlich geprüfte Techniker die Pläne bei den Bauaufsichtsbehörden einreichen. Bisher waren nur Architekten oder Bauingenieure dazu berechtigt.
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Verzögerungen bei der EnEV 2009
Bei der neuen EnEV 2009 kommt es im Gesetzgebungsverfahren zu Verzögerungen. Nach derzeitigem Stand kann die EnEV 2009 frühestens zum 01.06.2009 in kraft trten.
(Quelle: LFW Baden-Württemberg)