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Letzte 30 Tage: 67 Nachrichten
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Online seit 28. November
Schlechte Gehwege: Wer haftet bei Sturz eines Fußgängers?
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Schnell ist es passiert: Ein Fußgänger erkennt einen Höhenunterschied auf dem gepflasterten Gehweg oder zur Bordsteinkante nicht rechtzeitig oder übersieht ein durch Frost verursachtes Schlagloch. Und schon stürzt der Passant und verletzt sich. Dann stellt sich die Frage, ob die Gemeinde haftet. Auf ihren öffentlichen Wegen hat sie nämlich eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Daher muss sie so gut wie möglich und soweit zumutbar dafür sorgen, dass ihre Wege sicher begehbar sind. Die Gemeinde muss jedoch andererseits auch nicht jegliche denkbare Gefahr beseitigen. Von Passanten wird auch etwas Eigenverantwortung erwartet.
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Von der Schweigepflicht entbunden: Notar muss als Zeuge aussagen
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Eigentlich hatten die Vertragsparteien ihren Notar von der Schweigepflicht entbunden - er selbst sah das aber anders. Dafür muss er nun eine Geldbuße von 9.000 Euro zahlen. Der BGH stellt klar: Sich an die Rechtsordnung zu halten, ist eine Kardinalpflicht des Notarberufs.
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Online seit 27. November
Bauüberhang aktivieren, Impulse am Wohnungsmarkt setzen: Befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet am 16.12.2025
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Bauüberhang wird kurzfristig aktiviert und damit mehr Wohnraum geschaffen.
Die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien startet am 16.12.2025. Damit werden baureife Vorhaben mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW Kredite pro Wohneinheit gefördert. Damit wird der Bauüberhang kurzfristig aktiviert und mehr Wohnraum geschaffen. Tausende baureife Projekte erhalten so die Chance, wieder wirtschaftlich umgesetzt zu werden.
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Neustart der "Energetischen Stadtsanierung": Kommunen erhalten wieder Fördermittel für den klimafreundlichen Umbau ihrer Quartiere
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Nach dem Förderstopp am Ende des Jahres 2023 nimmt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das erfolgreiche Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432) wieder auf. Ziel des Förderprogramms ist es, Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen und damit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen. Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet.
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VPB: Einzugstermin fixieren und Baufortschritte kontrollieren
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Wer ein neues Haus schlüsselfertig kauft, möchte genau wissen, wann man in sein Eigenheim einziehen kann. Dieses Interesse schützt das Gesetz: Verpflichtet sich ein einziger Unternehmer gegenüber einem Verbraucher zum Bau des neuen Hauses oder erwirbt er es von einem Bauträger, der neben dem Haus gleich das Grundstück mitliefert, dann müssen die Anbieter einen Fertigstellungstermin verbindlich im Vertrag vereinbaren. Klappt das nicht, weil der Vertrag zu früh geschlossen wird, muss die Bauzeit verbindlich angegeben werden.
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Entwaldung: EU-Parlament kommt Handwerksbetrieben entgegen
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Am 26.11.2025 hat das Europäische Parlament dafür gestimmt, den Überarbeitungsvorschlag der EU-Kommission zur EU-Entwaldungsverordnung anzunehmen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
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Winter, Schnee und Eis: Wer muss räumen und streuen?
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Im Winter wird es wieder Zeit für das Räumen und Streuen. Diese Pflicht haben auf öffentlichen Straßen und Plätzen die Gemeinden. Hinsichtlich der Gehwege vor Privathäusern (und in einigen Orten auch von Teilen der öffentlichen Straßen) übertragen sie ihre Räumpflicht regelmäßig per Satzung auf die Eigentümer der benachbarten Grundstücke. Vermieter müssen nicht nur auf dem öffentlichen Gehweg für die Sicherheit der dort verkehrenden Personen sorgen, sondern auch auf dem eigenen Grundstück. Kommen sie als Eigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nach, kann es zu erheblichen Schadensersatzforderungen kommen. Sie können per Mietvertrag die Räum- und Streupflicht auf ihre Mieter übertragen. Bei Privatwegen müssen sich deren Eigentümer um das Räumen und Streuen kümmern.
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