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Online seit 20. Mai
Digitale Datendrehscheibe bei der Bundesnetzagentur verbessert die Transparenz bei Kurzzeitvermietungen und ermöglicht eine evidenzbasierte Steuerung
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Heute nimmt die Bundesnetzagentur ihre neue Aufgabe als digitale Datendrehscheibe bei Kurzzeitvermietungen auf. Die EU-Verordnung 2024/1028 führt zum 20. Mai 2026 ein System zum digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Vermietern von Kurzzeit-Unterkünften, Behörden und Statistikämtern ein. Herzstück ist eine zentrale digitale Datendrehscheibe pro Mitgliedstaat, an die Online-Plattformen Buchungsdaten digital, automatisiert und datenschutzkonform senden und von der berechtigte Behörden diese Daten digital abrufen können.
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"Umschalten vom Ankündigungs- in Ausführungsmodus!"
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1 Jahr Schwarz-Rot: Baupolitik bleibt hinter den Erwartungen zurück
Gut ein Jahr nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung zieht die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) eine erste Zwischenbilanz für die Baupolitik und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter Leitung von Verena Hubertz (SPD) - mit ernüchterndem Ergebnis. "Die Bilanz fällt insgesamt enttäuschend aus", resümiert BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Zwar habe es eine Vielzahl ambitionierter und vielversprechender Ankündigungen gegeben, doch deren Umsetzung lasse weiterhin auf sich warten.
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Sozial orientierte Wohnungswirtschaft warnt vor Mietendeckel-Ideen: Wohnungsmangel als Grundproblem wird dadurch verschlimmert
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Die SPD hat sich für eine Länderöffnungsklausel ausgesprochen, die es Bundesländern ermöglichen soll, eigene Mietendeckel einzuführen. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW warnt davor, auf weitere Instrumente zu setzen, die das Entstehen von bezahlbarem Wohnraum zusätzlich ausbremsen würden und die Situation auf dem Wohnungsmarkt damit weiter verschlimmern.
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Mietvertrag: 9 Fallstricke, auf die Mieter unbedingt achten müssen
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Die Wohnungssuche wird in deutschen Großstädten schwieriger. Mieter sollten sich trotzdem nicht auf jeden Mietvertrag einlassen. Worauf sollte man beim Abschluss eines Mietvertrages achten?
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Online seit 19. Mai
Berlin plant Novelle des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
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Das Berliner Abgeordnetenhaus bereitet eine umfassende Reform des Landesvergaberechts vor. Kernpunkte des Antrags der schwarz-roten Koalition sind die massive Anhebung der Wertgrenzen für öffentliche Aufträge sowie die Festschreibung eines landeseigenen Mindestlohns. Während die Wertgrenzen für Bauleistungen auf bis zu 500.000 Euro steigen sollen, greift die Tariftreuepflicht bereits ab einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro.
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E-Rechnung für Betriebe noch mehr Aufwand statt Entlastung
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Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) unter Handwerksbetrieben hat ergeben, dass hoher Aufwand, zusätzliche Kosten und fehlende Vorgaben die Umsetzung der E-Rechnung derzeit noch deutlich bremsen.
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Positive Signale bei den Baugenehmigungen reichen nicht aus - Geschäftsklima im Wohnungsbau bricht ein
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Die am 18.05.2026 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu den Baugenehmigungen zeigen für März 2026 eine leichte Aufwärtsbewegung. Bundesweit wurden rund 21.800 Wohnungen genehmigt. Das entspricht einem Plus von 11,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei Mehrfamilienhäusern lag der Zuwachs im ersten Quartal 2026 bei 14,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Müssen Nachmieter eine Ablöse für Küche, Schrank etc. zahlen und wenn ja, wie viel?
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Als Ablöse bezeichnet man einen Geldbetrag, den ein neuer Mieter zahlt, um Einrichtungsgegenstände oder Einbauten vom Vormieter oder - seltener - vom Vermieter zu übernehmen. Für die Ablöse und ihre Höhe gibt es gesetzliche Regeln. Daher müssen sich Mietinteressenten nicht alles gefallen lassen.
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Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden
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Da WhatsApp eine unmittelbare Kommunikation zwar ermöglicht, aber nicht zwingend voraussetzt, unterfällt die Kommunikation den Regelungen unter Abwesenden. Wird ein per WhatsApp übermittelter Antrag auf Vertragsschluss erst 31 Tage später angenommen, ist die unter Abwesenden anzunehmende Annahmefrist abgelaufen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung die Klage auf Rückkauf von Aktien mangels rechtzeitiger Annahme eines per WhatsApp übermittelten Angebots zurückgewiesen.
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