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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 137/07


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 1801; IMRRS 2009, 0941
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht: Versorgungssperre durch den Vermieter

BGH, Urteil vom 06.05.2009 - XII ZR 137/07


42 Treffer in folgenden Dokumenten:

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4 Beiträge gefunden
IMR 2014, 464 LG Frankfurt/Main - Keine Verwirkung des Räumungsanspruchs!
IMR 2009, 233 BGH - Versorgungssperre bei Gewerberäumen durch den Vermieter ist keine Besitzstörung!
IMR 2009, 232 BGH - Keine nachvertragliche Verpflichtung des Vermieters zur Versorgung mit Heizenergie!
IMR 2007, 388 KG - Wann endet die Verpflichtung zur Versorgung des Mieters mit Heizwärme?

2 Aufsätze gefunden
Und plötzlich steht ein Monstrum vor dem Haus: Ein Gerüst - und damit eingerüstet! (Teil 2: Einstweilige Verfügung)
(Meike Klüver)
Dokument öffnen IMR 2020, 479
Die Zwangsräumung von Immobilien – Jahresrückblick 2017
(Kristina Callsen)
Dokument öffnen IVR 2018, 41

23 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3059; IMRRS 2023, 1400
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Untermieter hat keinen Anspruch auf Versorgungsgüter!

AG Zossen, Beschluss vom 02.06.2023 - 2 C 81/23

Besteht zu Lasten eines Untermieters ein Räumungsanspruch nach Beendigung eines Gewerberaummietvertrags zwischen Hauptvermieter und Hauptmieter, hat der Untermieter keinen Anspruch auf Versorgungsgüter.

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IBRRS 2024, 0159; IMRRS 2024, 0068
WohnraummieteWohnraummiete
Besteht Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Betrieb der Heizungsanlage

AG Bonn, Urteil vom 19.01.2022 - 205 C 209/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 2601; IMRRS 2021, 0968
WohnraummieteWohnraummiete
Besitzverschaffungspflicht nach verbotener Eigenmacht

LG Mannheim, Urteil vom 14.10.2020 - 4 S 47/20

1. Für die Annahme der Eilbedürftigkeit der gegen den mittelbaren Besitzer gerichteten einstweiligen Verfügung genügt schon die abstrakte Möglichkeit, dass noch vor der Entscheidung in der Hauptsache ein Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers gegen den unmittelbaren Besitzer - infolge der Kündigung, Aufhebung oder sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses - entstehen kann.*)

2. Die Regelung des § 861 BGB verpflichtet denjenigen, der verbotene Eigenmacht geübt hat, aber nun nicht mehr im Besitz der Sache ist, nicht zu Verschaffung des Besitzes. Eine solche Verschaffungspflicht kann auch nicht aus § 275 Abs. 2 BGB abgeleitet werden.*)

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IBRRS 2021, 0555; IMRRS 2021, 0207
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Besitzschutzansprüche des Mieters bei Baumaßnahmen im Gemeinschaftseigentum

OLG München, Beschluss vom 23.03.2020 - 32 U 265/20

1. Der besitzrechtliche Schutz des Mieters einer Eigentumswohnung gegen Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anderer Eigentümer oder der Gemeinschaft unterscheidet sich danach, ob die Besitzbeeinträchtigung in einer Einwirkung auf die Mietsache selbst, an der der Mieter einen unmittelbaren und ausschließlichen Besitz hat oder in der Zuführung unwägbarer Stoffe besteht.*)

2. Gegen körperliche Einwirkungen auf die Mietsache selbst hat der Mieter aus § 862 Abs. 1 BGB einen negatorischen Anspruch, der dem Anspruch des Eigentümers aus den §§ 1004, 903 BGB entspricht.*)

3. Mieter haben keine Ansprüche aus § 862 Abs. 1 BGB auf das Unterlassen von Baumaßnahmen, die zu Lärm, Erschütterungen und ähnlichen mit den Baumaßnahmen verbundenen Einwirkungen in der Wohnung führen, wenn eine vertragliche Duldungspflicht besteht. Der vertraglichen Duldungspflicht steht eine Duldungspflicht des Vermieters aufgrund einer wohnungseigentumsrechtlichen Vereinbarung gleich, denn die Rechte eines Mieters gegenüber anderen Sondereigentümern in Bezug auf den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums und anderer Sondereigentumseinheiten können nicht weitergehen als die Rechte des vermietenden Sondereigentümers selbst.*)

4. Gegen Handlungen, die außerhalb der Wohnung oder der Räume, an denen der Mieter ausschließlichen Besitz hat, vorgenommen werden und die nicht zu einer Besitzbeeinträchtigung im genannten Sinn führen, besteht grundsätzlich kein besitzrechtlicher Abwehranspruch.*)




IBRRS 2019, 2144; IMRRS 2019, 0789
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mitbenutzung ≠ Mitbesitz!

OLG Dresden, Beschluss vom 17.06.2019 - 5 U 880/19

Aus dem vertraglichen Recht des Mieters auf (Mit-)Benutzung einer Verkaufsfläche auf dem Mietgrundstück folgt nicht der (Mit-)Besitz des Mieters an der Verkaufsfläche (Anschluss KG, IMR 2013, 1046 - nur online).*)

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IBRRS 2016, 3231
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Kaufsache mit kleinen Mängel behaftet: Käufer darf vollen Kaufpreis einbehalten!

BGH, Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 211/15

Im Hinblick auf die Verpflichtung des Verkäufers zur Verschaffung einer von Sach- und Rechtsmängeln freien Sache (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist der Käufer bei behebbaren Mängeln, auch wenn sie geringfügig sind, grundsätzlich berechtigt, gemäß § 320 Abs. 1 BGB die Zahlung des (vollständigen) Kaufpreises und gemäß § 273 Abs. 1 BGB die Abnahme der gekauften Sache bis zur Beseitigung des Mangels zu verweigern, soweit sich nicht aus besonderen Umständen ergibt, dass das Zurückbehaltungsrecht in einer gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßenden Weise ausgeübt wird.*)




IBRRS 2016, 0570; IMRRS 2016, 0361
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Mietvertrag schützt auch den Betreiber!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2016 - 2 W 10/16

Auch der Geschäftspartner, der eine Anlage für den Mieter betreibt (hier: Durchführung von Pferderennen auf einer Pferderennbahn), ist durch den Mietvertrag gegenüber dem Vermieter geschützt.

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IBRRS 2015, 0849; IMRRS 2015, 0503
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter kann Baumaßnahmen durch einstweilige Verfügung stoppen

LG Berlin, Beschluss vom 07.01.2015 - 18 S 259/14

Das Aufstellen eines Gerüstes stellt eine Besitzstörung des Mieters dar, wenn es mit nicht unerheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm und Schmutz einhergeht. Der Mieter kann sich dagegen auch mit einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen, unabhängig davon, ob der Vermieter lediglich Erhaltungs- oder auch Modernisierungsmaßnahmen durchführen will.

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IBRRS 2014, 1530; IMRRS 2014, 0776
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kann ein Mieter die Versorgungsanschlüsse des Nachbarn nutzen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2014 - 12 U 170/13

Dem Mieter von Gewerberäumen steht gegen den Eigentümer eines Nachbargrundstücks ein Anspruch auf Nutzung der diesem Grundstück dienenden Versorgungsanschlüsse zum Zwecke der Versorgung der Gewerberäume mit Wasser und Strom nicht zu.*)

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IBRRS 2014, 1311; IMRRS 2014, 0658
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Stromversorgung unterbrochen: Vermieter muss nicht benachrichtigt werden!

OLG Jena, Urteil vom 16.04.2014 - 2 U 569/13

Ein Stromversorgungsunternehmen, das mit einem Mieter von Gewerberaum einen Stromlieferungsvertrag geschlossen hat, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Vermieter zu unterrichten, dass die Stromversorgung wegen Zahlungsverzugs unterbrochen wurde.*)

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2 Nachrichten gefunden
DMB: Vermieter darf Gewerbemieter Heizung abstellen
Mieterbund kritisiert Entscheidung als problematisch

(07.05.2009) "Ich halte die Entscheidung des BGH für problematisch. Es darf nicht sein, dass ein Vermieter zur Durchsetzung seiner tatsächlichen oder vermeintlichen Rechte zur Selbsthilfe greift und einen Gewerbemieter von der Versorgung mit Heizung, Strom oder Wasser ausschließt", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH XII ZR 137/07). "Ich gehe aber davon aus, dass die Urteilsgründe nicht auf Wohnraummietrecht übertragbar sind. Wohnraummieter müssen auch künftig nicht fürchten, dass nach einem Streit über Nebenkosten oder im Laufe eines Räumungsprozesses der Vermieter die Heizung abdreht."
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BGH: Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis
(07.05.2009) Der u. a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses Versorgungsleistungen wie Heizung, Strom, Wasser einstellen darf.
In dem zu Grunde liegenden Fall waren im Jahr 2000 Räume im Erdgeschoss eines "Kunsthauses" zum Betrieb eines Cafés vermietet worden. Nach einem Streit über die Verpflichtung des Vermieters zu Nebenkostenabrechnungen stellte der Mieter im Jahr 2001 seine Nebenkostenvorauszahlungen ein. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wiederholt und drohte dem Mieter mehrfach an, die Versorgung der Mieträume mit Heizenergie zu unterbrechen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2009, 232 Dokument öffnen IMR 2009, 233 Dokument öffnen BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07