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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 137/07


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 1801; IMRRS 2009, 0941
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht: Versorgungssperre durch den Vermieter

BGH, Urteil vom 06.05.2009 - XII ZR 137/07


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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 3231
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Kaufsache mit kleinen Mängel behaftet: Käufer darf vollen Kaufpreis einbehalten!

BGH, Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 211/15

Im Hinblick auf die Verpflichtung des Verkäufers zur Verschaffung einer von Sach- und Rechtsmängeln freien Sache (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist der Käufer bei behebbaren Mängeln, auch wenn sie geringfügig sind, grundsätzlich berechtigt, gemäß § 320 Abs. 1 BGB die Zahlung des (vollständigen) Kaufpreises und gemäß § 273 Abs. 1 BGB die Abnahme der gekauften Sache bis zur Beseitigung des Mangels zu verweigern, soweit sich nicht aus besonderen Umständen ergibt, dass das Zurückbehaltungsrecht in einer gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßenden Weise ausgeübt wird.*)




IBRRS 2009, 1801; IMRRS 2009, 0941
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht: Versorgungssperre durch den Vermieter

BGH, Urteil vom 06.05.2009 - XII ZR 137/07

1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet.*)

2. Auch aus Treu und Glauben folgt eine nachvertragliche Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen zur Fortsetzung von Versorgungsleistungen jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter sich mit Mietzinsen und Nutzungsentschädigung im Zahlungsverzug befindet und dem Vermieter mangels eines Entgelts für seine Leistungen ein stetig wachsender Schaden droht.*)

3. Die Einstellung oder Unterbrechung der Versorgung mit Heizenergie durch den Vermieter ist keine Besitzstörung gemäß §§ 858, 862 BGB hinsichtlich der Mieträume.*)




IBRRS 2007, 4517; IMRRS 2007, 2166
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann endet Versorgung des Mieters mit Heizwärme?

KG, Urteil vom 06.09.2007 - 8 U 49/07

Jedenfalls bei einem Geschäftsraummietverhältnis endet die Verpflichtung des Vermieters zur Versorgung des Mieters mit Heizwärme nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses (Aufrechterhaltung der Rechtsprechung des Senats GE 2004, 622).*)

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