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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 398/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0713
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 398/97

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53 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1999, 255 BGH - Wohnfläche oder Bodenfläche?

1 Aufsatz gefunden
Die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zum preisfreien Wohnraum 2011 (Teil 1)
(Marc Dickersbach)
Dokument öffnen IMR 2012, 46

34 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 0024
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme kann vorzeitig erklärt werden!

OLG Rostock, Urteil vom 24.11.2020 - 4 U 163/12

1. Die Vollendung des Werks ist nicht ausnahmslos Voraussetzung für eine Abnahme. Es kommt stets maßgeblich darauf an, ob nach den gesamten Umständen das Verhalten des Auftraggebers vom Auftragnehmer dahin verstanden werden kann, er billige die erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht. Dem steht nicht entgegen, dass die Leistung Mängel hat oder noch nicht vollständig fertiggestellt ist.

2. Der Auftraggeber kann die Abnahme auch vorzeitig erklären, wobei es auch nicht darauf ankommt, dass sich der Auftraggeber der Tatsache der Vorwegabnahme bewusst ist.

3. Erfolgt eine Abnahme in Verbindung mit einem Abnahmeprotokoll, in dem Mängel aufgeführt sind, stellt dies eine Abnahme unter Vorbehalt der aufgeführten Mängel dar.

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IBRRS 2017, 1829; IMRRS 2017, 0747; IVRRS 2017, 0287
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Forderungsaufstellung ist bekannt: Ansprüche sind hinreichend individualisiert!

BGH, Beschluss vom 25.04.2017 - VIII ZR 217/16

1. Für die zur Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid erforderliche Individualisierung der darin geltend gemachten Ansprüche genügt es, wenn der Schuldner selbst - etwa anhand einer im Mahnbescheid genannten und ihm bekannten Forderungsaufstellung - erkennen kann, um welche Forderungen es geht (Bestätigung von BGH, Urteile vom 25.03.2015 - VIII ZR 243/13, NJW 2015, 3228 Rn. 63 f. = IBRRS 2015, 0958 = IMRRS 2015, 0568, insoweit in BGHZ 204, 325 nicht abgedruckt; vom 17.11.2010 - VIII ZR 211/09, NJW 2011, 613 Rn. 9 = IBRRS 2011, 0040 = IMRRS 2011, 0031).*)

2. Bei einer auf zahlreichen Einzelpositionen (hier: diverse Lieferungen für verschiedene Bauvorhaben) beruhenden Klage, deren Entstehung und Höhe aufgrund verschiedener Streitpunkte der Parteien nicht einfach darzustellen ist, muss sich das Gericht der Mühe unterziehen, trotz derartiger, sich aus der Natur der Sache ergebender Schwierigkeiten den Sachvortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt (selbstverständlich) auch dann, wenn die klagende Partei ihren Vortrag noch nicht in der Klagschrift umfassend gehalten, sondern im Laufe des Verfahrens ergänzt und präzisiert sowie zur Erläuterung und wegen der Einzelheiten auf beigefügte Anlagen verwiesen hat. Verschließt sich das Gericht in einem solchen Fall seiner Aufgabe, indem es die Klage mit der pauschalen Begründung abweist, es sei nicht verpflichtet, "sich die geltend gemachte Forderung nach Grund und Höhe aus den von der Klägerseite eingereichten Schriftsätzen und den Anlagen zusammen zu suchen", liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor (im Anschluss an BVerfG, NJW 1994, 2683).*)

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IBRRS 2017, 1648; IMRRS 2017, 0669
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung für den Hausmeister?

BGH, Urteil vom 29.03.2017 - VIII ZR 44/16

1. Eine Kündigung wegen "Betriebsbedarfs" nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass betriebliche Gründe die Nutzung gerade der gekündigten Wohnung notwendig machen. Die Wohnung muss deshalb für die betrieblichen Abläufe nach den Aufgaben der Bedarfsperson von wesentlicher Bedeutung sein. Dies wird etwa bei einem Angestellten, dem die Aufgaben eines "Concierge" übertragen sind, der Fall sein, nicht aber bei einem Hausmeister, der mehrere Objekte des Vermieters betreuen soll und ohnehin bereits in der Nähe eines der Objekte wohnt (im Anschluss an Senatsurteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 122/06, NZM 2007, 639 Rn. 12 ff.).*)

2. Zu den Anforderungen an die tatrichterliche Würdigung des Parteivortrags und des Beweisergebnisses, wenn der nach einer Bedarfskündigung ausgezogene Mieter Schadensersatz wegen vorgetäuschtem Bedarf im Hinblick darauf begehrt, dass der Vermieter den zur Grundlage der Kündigung gemachten behaupteten Bedarf anschließend nicht verwirklicht hat.*)

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IBRRS 2015, 3331
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Beschluss vom 20.10.2015 - XI ZR 532/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 0542
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 23.01.2015 - V ZR 107/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 3478
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 18.03.2014 - VI ZR 128/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3781; IMRRS 2013, 1854
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wer die Leistung einstellt, kann sie nicht verweigern!

BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 163/12

Die Einrede aus § 320 BGB hat die Funktion, die geschuldete Gegenleistung zu erzwingen, und steht deshalb einer Partei, die deutlich gemacht hat, dass sie nicht am Vertrag festhalten will, nicht zu (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 I ZR 313/99, NJW 2002, 3541 unter II 3).*)




IBRRS 2013, 3667
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 16.07.2013 - VIII ZR 384/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3002; IMRRS 2012, 2171
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zivilrecht - Mitteilungspflichten der Behörden nach § 31 Abs. 2 VermG

BGH, Urteil vom 12.07.2012 - III ZR 104/11

Zur Reichweite der Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden gemäß § 31 Abs. 2 VermG, wenn der die Restitution begehrende Antragsteller sowohl Ansprüche auf Rückübertragung eines Unternehmens als auch auf Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände anmeldet, die zum Vermögen des Unternehmens gehörten.*)

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IBRRS 2012, 1390; IMRRS 2012, 1023
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderung wegen Lärms: Kein Protokoll erforderlich!

BGH, Urteil vom 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o.ä.) es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines "Protokolls" bedarf es nicht.*)

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1 Blog-Eintrag gefunden
Zu geringe Wohnfläche: Im Kauf- und Werkvertragsrecht immer ein Mangel!
Von Dr. Friedhelm Weyer

Mit "Prozentsätzen als Auslegungskriterium des BGH" in sehr unterschiedlichen Rechtsgebieten hat sich Beyer (NJW 2010, 1025-1030) eingehend auseinandergesetzt. Dabei ist er auch auf ein BGH-Urteil vom 11.07.1997 (V ZR 246/96, IBR 1997, 409 = BauR 1997, 1030) zum Werkvertragsrecht eingegangen. Dieses Urteil dient nunmehr ebenfalls dem von Rodemann in IMR 2012, 76 besprochenen Urteil des OLG Saarbrücken vom 01.12.2011 (8 U 450/10, Volltext in ibr-online) als Beleg dafür, dass es auf eine Erheblichkeitsschwelle von 10% nicht ankommt.
[mehr ...]
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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
IV. Schlussrechnung

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB



1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

7. Beweislast (VOB/B § 6 Rn. 177-185)