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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 398/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0713
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 398/97

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1 Aufsatz gefunden
Die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zum preisfreien Wohnraum 2011 (Teil 1)
(Marc Dickersbach)
Dokument öffnen IMR 2012, 46

9 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 1648; IMRRS 2017, 0669
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung für den Hausmeister?

BGH, Urteil vom 29.03.2017 - VIII ZR 44/16

1. Eine Kündigung wegen "Betriebsbedarfs" nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass betriebliche Gründe die Nutzung gerade der gekündigten Wohnung notwendig machen. Die Wohnung muss deshalb für die betrieblichen Abläufe nach den Aufgaben der Bedarfsperson von wesentlicher Bedeutung sein. Dies wird etwa bei einem Angestellten, dem die Aufgaben eines "Concierge" übertragen sind, der Fall sein, nicht aber bei einem Hausmeister, der mehrere Objekte des Vermieters betreuen soll und ohnehin bereits in der Nähe eines der Objekte wohnt (im Anschluss an Senatsurteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 122/06, NZM 2007, 639 Rn. 12 ff.).*)

2. Zu den Anforderungen an die tatrichterliche Würdigung des Parteivortrags und des Beweisergebnisses, wenn der nach einer Bedarfskündigung ausgezogene Mieter Schadensersatz wegen vorgetäuschtem Bedarf im Hinblick darauf begehrt, dass der Vermieter den zur Grundlage der Kündigung gemachten behaupteten Bedarf anschließend nicht verwirklicht hat.*)

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IBRRS 2012, 1390; IMRRS 2012, 1023
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderung wegen Lärms: Kein Protokoll erforderlich!

BGH, Urteil vom 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o.ä.) es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines "Protokolls" bedarf es nicht.*)

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IBRRS 2011, 4547; IMRRS 2011, 3281
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln

BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

Zu den Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln am Mietobjekt.*)

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IBRRS 2008, 2264; IMRRS 2008, 1339
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Anforderungen an Sachverhalts-Wiedergabe

BGH, Beschluss vom 12.06.2008 - V ZR 223/07

Im Zivilprozess ist die Angabe von Einzelheiten zum Zeitpunkt und Ablauf bestimmter Ereignisse nicht erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen ohne Bedeutung sind. Eine Partei ist auch nicht deshalb gezwungen, den behaupteten Sachverhalt in allen Einzelheiten wiederzugeben, weil der Gegner ihn bestreitet.

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IBRRS 2007, 2078; IMRRS 2007, 0576
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.01.2007 - 3 U 89/06

1. Setzen die Parteien einen aufschiebend bedingten (§ 158 Abs. I BGB) Pachtvertrag vor Bedingungseintritt (hier: Kautionszahlung) ins Werk, so spricht dies für eine konkludenten Aufhebung der Bedingung (§§ 133, 157 BGB).

2. Parteivorbringen, dass sich auf das bloße Behaupten des Vorliegens von Tatbestandsmerkmalen beschränkt, ermöglicht keine Subsumtion und vermag einen gebotenen Tatsachenvortrag, abgesehen von "juristischen Tatsachen" in Gestalt einfacher Rechtsbegriffen des alltäglichen Lebens, die die Parteien übereinstimmend und zutreffend verwenden, nicht zu ersetzen.

3. Darüber hinaus ist die Angabe näherer Einzelheiten grundsätzlich nötig, wenn diese für die Rechtsfolge von Bedeutung sind, wenn der Vortrag infolge der Einlassung des Gegners unklar wird oder wenn die Angabe weiterer Umstände erforderlich ist, um dem Gegner die Nachprüfung der behaupteten Tatsachen und den Antritt von Gegenbeweisen zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, WM 1999, 1178 und vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986, 1989).

4. Bei bloßer Fahrlässigkeit, selbst bei gröbster Fahrlässigkeit des den Irrtum Erregenden ist eine Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 BGB) ausgeschlossen (vgl. Mü-Ko-Kramer, BGB, 5. Auflage, § 123, Rn. 8 m.w.N.).

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IBRRS 2007, 2077; IMRRS 2007, 0575
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2006 - 3 U 89/06

1. Setzen die Parteien einen aufschiebend bedingten (§ 158 Abs. I BGB) Pachtvertrag vor Bedingungseintritt (hier: Kautionszahlung) ins Werk, so spricht dies für eine konkludenten Aufhebung der Bedingung (§§ 133, 157 BGB).

2. Parteivorbringen, dass sich auf das bloße Behaupten des Vorliegens von Tatbestandsmerkmalen beschränkt, ermöglicht keine Subsumtion und vermag einen gebotenen Tatsachenvortrag, abgesehen von "juristischen Tatsachen" in Gestalt einfacher Rechtsbegriffen des alltäglichen Lebens, die die Parteien übereinstimmend und zutreffend verwenden, nicht zu ersetzen.

3. Darüber hinaus ist die Angabe näherer Einzelheiten grundsätzlich nötig, wenn diese für die Rechtsfolge von Bedeutung sind, wenn der Vortrag infolge der Einlassung des Gegners unklar wird oder wenn die Angabe weiterer Umstände erforderlich ist, um dem Gegner die Nachprüfung der behaupteten Tatsachen und den Antritt von Gegenbeweisen zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, WM 1999, 1178 und vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986, 1989).

4. Bei bloßer Fahrlässigkeit, selbst bei gröbster Fahrlässigkeit des den Irrtum Erregenden ist eine Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 BGB) ausgeschlossen (vgl. Mü-Ko-Kramer, BGB, 5. Auflage, § 123, Rn. 8 m.w.N.).

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IBRRS 2006, 2175; IMRRS 2006, 1392
ImmobilienImmobilien
Subjektiver Wuchertatbestand bei Kauf einer Bauruine

BGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 147/05

1. Ein Mangel an Urteilsvermögen liegt nicht vor, wenn der Betroffene nach seinen Fähigkeiten in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Rechtsgeschäfts sachgerecht einzuschätzen, diese Fähigkeiten aber nicht oder nur unzureichend einsetzt und deshalb ein unwirtschaftliches Rechtsgeschäft abschließt.*)

2. Jeder Prozesspartei steht das Recht zu, den Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich zu befragen und ihm dabei die Fragen vorzulegen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält.

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IBRRS 2005, 4486; IMRRS 2005, 1951
GewerberaummieteGewerberaummiete

BGH, Beschluss vom 01.06.2005 - XII ZR 275/02

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2000, 0713
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 398/97

Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

Hat eine neu errichtete Eigentumswohnung eine Wohnfläche von lediglich ca. 53 qm statt der vereinbarten 65 qm, so liegt ein Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB vor.

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
IV. Schlussrechnung

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB



1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

7. Beweislast (VOB/B § 6 Rn. 177-185)