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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 398/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0713
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 398/97

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25 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.

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1 Beitrag gefunden
IBR 1999, 255 BGH - Wohnfläche oder Bodenfläche?

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 2671
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatzpflicht des AN bei Verletzung der Aufklärungspflicht

BGH, Urteil vom 19.05.2011 - VII ZR 24/08

1. Muss ein Auftragnehmer erkennen, dass die von ihm vertragsgemäß errichtete Bodenplatte wegen einer Bauzeitverzögerung im Winter der Gefahr von Rissebildung ausgesetzt sein wird, kann er verpflichtet sein, den Auftraggeber entsprechend zu informieren.*)

2. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, löst das keine Gewährleistungsansprüche, sondern Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht aus.*)

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IBRRS 2008, 2264; IMRRS 2008, 1339
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Anforderungen an Sachverhalts-Wiedergabe

BGH, Beschluss vom 12.06.2008 - V ZR 223/07

Im Zivilprozess ist die Angabe von Einzelheiten zum Zeitpunkt und Ablauf bestimmter Ereignisse nicht erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen ohne Bedeutung sind. Eine Partei ist auch nicht deshalb gezwungen, den behaupteten Sachverhalt in allen Einzelheiten wiederzugeben, weil der Gegner ihn bestreitet.

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IBRRS 2007, 3954
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz wg. nicht genehmigungsfähiger Planung

OLG Celle, Urteil vom 09.08.2007 - 13 U 48/07

Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Die Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung, die von Dritten angefochten oder von der Baugenehmigungsbehörde zurückgenommen oder widerrufen werden kann, entlastet den Architekten nicht.*)

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IBRRS 2006, 2175; IMRRS 2006, 1392
ImmobilienImmobilien
Subjektiver Wuchertatbestand bei Kauf einer Bauruine

BGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 147/05

1. Ein Mangel an Urteilsvermögen liegt nicht vor, wenn der Betroffene nach seinen Fähigkeiten in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Rechtsgeschäfts sachgerecht einzuschätzen, diese Fähigkeiten aber nicht oder nur unzureichend einsetzt und deshalb ein unwirtschaftliches Rechtsgeschäft abschließt.*)

2. Jeder Prozesspartei steht das Recht zu, den Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich zu befragen und ihm dabei die Fragen vorzulegen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält.

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IBRRS 2005, 1218
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsannahme unter der Voraussetzung einer neuen Bauzeit

BGH, Urteil vom 24.02.2005 - VII ZR 141/03

1. Die Frage, ob eine Pflichtverletzung des Auftraggebers zu einer Behinderung des Auftragnehmers geführt hat, betrifft die haftungsbegründende Kausalität und damit den konkreten Haftungsgrund. § 287 ZPO ist insoweit nicht anwendbar (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - VII ZR 286/84, BGHZ 97, 163).*)

2. Nimmt der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers auf Abschluss eines Bauvertrages mit der Maßgabe an, dass eine neue Bauzeit festgelegt wird, gilt das als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag auf Abschluss des Vertrages mit im übrigen unveränderten Bedingungen. Dieser Antrag kann dadurch angenommen werden, dass der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber einen auf die neue Bauzeit abgestimmten Bauzeitenplan vereinbart.*)




IBRRS 2005, 0770
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Sicherheit nach § 648a BGB: Leistungsverweigerungsrecht?

BGH, Urteil vom 13.01.2005 - VII ZR 28/04

Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Werklohnforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335).*)




IBRRS 2004, 0589; IMRRS 2004, 0276
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Folgen des Fehlens der Wohnflächenangaben im Erwerbervertrag

BGH, Urteil vom 08.01.2004 - VII ZR 181/02

Die Wohnflächen gehören zu den zentralen Beschaffenheitsmerkmalen des vom Bauträger geschuldeten Objektes. Fehlen in einem Erwerbervertrag Angaben hierzu, sind die einseitigen Vorstellungen des Erwerbers für den Inhalt des Vertrages maßgeblich, wenn der Bauträger in eigener oder zurechenbarer Kenntnis des Willens des Erwerbers den Vertrag abschließt.*)

Beauftragt der Bauträger eine Hilfsperson mit der Anwerbung der Kunden und mit den Vertragsanbahnungsgesprächen und schaltet der Verhandlungsgehilfe einen selbständigen Vermittler ein, sind dessen Kenntnisse über die einseitigen Vorstellungen des Erwerbers dem Bauträger zuzurechnen, wenn dieser mit der Einschaltung des Untervermittlers rechnen mußte.*)




IBRRS 2000, 0713
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 398/97

Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

Hat eine neu errichtete Eigentumswohnung eine Wohnfläche von lediglich ca. 53 qm statt der vereinbarten 65 qm, so liegt ein Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB vor.

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
IV. Schlussrechnung

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB



1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

7. Beweislast (VOB/B § 6 Rn. 177-185)