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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 398/97
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1999, 255 | BGH - Wohnfläche oder Bodenfläche? |
34 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZR 124/11
1. Ein Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person der Partei entstanden erscheinen zu lassen. Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind. Das Gericht muss nur in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen.
2. Überspannt das erkennende Gericht diese Substantiierungsanforderungen und versäumt es dadurch, entscheidungserheblichen Sachvortrag in der gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben, verletzt das Gericht den Anspruch der betroffenen Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
VolltextBGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZR 125/11
Zu den Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln am Mietobjekt.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IV ZR 216/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 19.05.2011 - VII ZR 24/08
1. Muss ein Auftragnehmer erkennen, dass die von ihm vertragsgemäß errichtete Bodenplatte wegen einer Bauzeitverzögerung im Winter der Gefahr von Rissebildung ausgesetzt sein wird, kann er verpflichtet sein, den Auftraggeber entsprechend zu informieren.*)
2. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, löst das keine Gewährleistungsansprüche, sondern Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht aus.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 12.06.2008 - V ZR 221/07
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 12.06.2008 - V ZR 222/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 12.06.2008 - V ZR 223/07
Im Zivilprozess ist die Angabe von Einzelheiten zum Zeitpunkt und Ablauf bestimmter Ereignisse nicht erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen ohne Bedeutung sind. Eine Partei ist auch nicht deshalb gezwungen, den behaupteten Sachverhalt in allen Einzelheiten wiederzugeben, weil der Gegner ihn bestreitet.
VolltextOLG Celle, Urteil vom 09.08.2007 - 13 U 48/07
Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Die Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung, die von Dritten angefochten oder von der Baugenehmigungsbehörde zurückgenommen oder widerrufen werden kann, entlastet den Architekten nicht.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.05.2007 - IV ZR 19/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 15.02.2007 - III ZR 156/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Brandenburg, Beschluss vom 15.01.2007 - 3 U 89/06
1. Setzen die Parteien einen aufschiebend bedingten (§ 158 Abs. I BGB) Pachtvertrag vor Bedingungseintritt (hier: Kautionszahlung) ins Werk, so spricht dies für eine konkludenten Aufhebung der Bedingung (§§ 133, 157 BGB).
2. Parteivorbringen, dass sich auf das bloße Behaupten des Vorliegens von Tatbestandsmerkmalen beschränkt, ermöglicht keine Subsumtion und vermag einen gebotenen Tatsachenvortrag, abgesehen von "juristischen Tatsachen" in Gestalt einfacher Rechtsbegriffen des alltäglichen Lebens, die die Parteien übereinstimmend und zutreffend verwenden, nicht zu ersetzen.
3. Darüber hinaus ist die Angabe näherer Einzelheiten grundsätzlich nötig, wenn diese für die Rechtsfolge von Bedeutung sind, wenn der Vortrag infolge der Einlassung des Gegners unklar wird oder wenn die Angabe weiterer Umstände erforderlich ist, um dem Gegner die Nachprüfung der behaupteten Tatsachen und den Antritt von Gegenbeweisen zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, WM 1999, 1178 und vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986, 1989).
4. Bei bloßer Fahrlässigkeit, selbst bei gröbster Fahrlässigkeit des den Irrtum Erregenden ist eine Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 BGB) ausgeschlossen (vgl. Mü-Ko-Kramer, BGB, 5. Auflage, § 123, Rn. 8 m.w.N.).
VolltextOLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2006 - 3 U 89/06
1. Setzen die Parteien einen aufschiebend bedingten (§ 158 Abs. I BGB) Pachtvertrag vor Bedingungseintritt (hier: Kautionszahlung) ins Werk, so spricht dies für eine konkludenten Aufhebung der Bedingung (§§ 133, 157 BGB).
2. Parteivorbringen, dass sich auf das bloße Behaupten des Vorliegens von Tatbestandsmerkmalen beschränkt, ermöglicht keine Subsumtion und vermag einen gebotenen Tatsachenvortrag, abgesehen von "juristischen Tatsachen" in Gestalt einfacher Rechtsbegriffen des alltäglichen Lebens, die die Parteien übereinstimmend und zutreffend verwenden, nicht zu ersetzen.
3. Darüber hinaus ist die Angabe näherer Einzelheiten grundsätzlich nötig, wenn diese für die Rechtsfolge von Bedeutung sind, wenn der Vortrag infolge der Einlassung des Gegners unklar wird oder wenn die Angabe weiterer Umstände erforderlich ist, um dem Gegner die Nachprüfung der behaupteten Tatsachen und den Antritt von Gegenbeweisen zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, WM 1999, 1178 und vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986, 1989).
4. Bei bloßer Fahrlässigkeit, selbst bei gröbster Fahrlässigkeit des den Irrtum Erregenden ist eine Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 BGB) ausgeschlossen (vgl. Mü-Ko-Kramer, BGB, 5. Auflage, § 123, Rn. 8 m.w.N.).
VolltextBGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 147/05
1. Ein Mangel an Urteilsvermögen liegt nicht vor, wenn der Betroffene nach seinen Fähigkeiten in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Rechtsgeschäfts sachgerecht einzuschätzen, diese Fähigkeiten aber nicht oder nur unzureichend einsetzt und deshalb ein unwirtschaftliches Rechtsgeschäft abschließt.*)
2. Jeder Prozesspartei steht das Recht zu, den Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich zu befragen und ihm dabei die Fragen vorzulegen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält.
VolltextBGH, Urteil vom 06.07.2005 - XII ZR 145/03
Zur Darlegungslast des nach § 1572 BGB unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten für eine Genesung der Unterhaltsgläubigerin von einer schweren Erkrankung.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 01.06.2005 - XII ZR 275/02
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 24.02.2005 - VII ZR 141/03
1. Die Frage, ob eine Pflichtverletzung des Auftraggebers zu einer Behinderung des Auftragnehmers geführt hat, betrifft die haftungsbegründende Kausalität und damit den konkreten Haftungsgrund. § 287 ZPO ist insoweit nicht anwendbar (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - VII ZR 286/84, BGHZ 97, 163).*)
2. Nimmt der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers auf Abschluss eines Bauvertrages mit der Maßgabe an, dass eine neue Bauzeit festgelegt wird, gilt das als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag auf Abschluss des Vertrages mit im übrigen unveränderten Bedingungen. Dieser Antrag kann dadurch angenommen werden, dass der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber einen auf die neue Bauzeit abgestimmten Bauzeitenplan vereinbart.*)
BGH, Urteil vom 13.01.2005 - VII ZR 28/04
Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Werklohnforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335).*)
BGH, Beschluss vom 28.10.2004 - III ZB 32/04
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Die Wohnflächen gehören zu den zentralen Beschaffenheitsmerkmalen des vom Bauträger geschuldeten Objektes. Fehlen in einem Erwerbervertrag Angaben hierzu, sind die einseitigen Vorstellungen des Erwerbers für den Inhalt des Vertrages maßgeblich, wenn der Bauträger in eigener oder zurechenbarer Kenntnis des Willens des Erwerbers den Vertrag abschließt.*)
Beauftragt der Bauträger eine Hilfsperson mit der Anwerbung der Kunden und mit den Vertragsanbahnungsgesprächen und schaltet der Verhandlungsgehilfe einen selbständigen Vermittler ein, sind dessen Kenntnisse über die einseitigen Vorstellungen des Erwerbers dem Bauträger zuzurechnen, wenn dieser mit der Einschaltung des Untervermittlers rechnen mußte.*)
BGH, Urteil vom 30.09.2003 - XI ZR 232/02
Zum Einwand des Mitverschuldens gegenüber Schadensersatzansprüchen wegen grob fahrlässiger Hereinnahme abhanden gekommener Schecks.*)
VolltextBGH, Urteil vom 04.07.2000 - VI ZR 236/99
ZPO § 253; § 286 EZu den Anforderungen an die Pflicht zur Substantiierung des - unter Beweis gestellten - klagebegründenden Parteivorbringens.BGH, Urteil vom 4. Juli 2000 - VI ZR 236/99 - OLG Köln LG Aachen*)
VolltextBGH, Urteil vom 12.01.2000 - VIII ZR 19/99
HGB § 89 bZur Substantiierung der Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers entsprechend § 89 b HGB.BGH, Urteil vom 12. Januar 2000 - VIII ZR 19/99 - KG Berlin LG Berlin*)
VolltextBGH, Urteil vom 03.11.1999 - I ZR 55/97
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 5, § 72Zur Frage der Anforderungen an den Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern.BGH, Urt. v. 3. November 1999 - I ZR 55/97 - OLG Düsseldorf LG Düsseldorf*)
VolltextBGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 398/97
Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel
Hat eine neu errichtete Eigentumswohnung eine Wohnfläche von lediglich ca. 53 qm statt der vereinbarten 65 qm, so liegt ein Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB vor.
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Von Dr. Friedhelm Weyer
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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht |
IV. Schlussrechnung |
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel) |
D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |