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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 9 C 8.09
BVerwG, Urteil vom 01.12.2010 - 9 C 8.09
16 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2011, 1065 | BVerwG - Die kommunale Eigengesellschaft im Lichte des Erschließungsbeitragsrechts |
IBR 2011, 298 | BVerwG - Erschließungsverträge mit kommunalen Eigengesellschaften sind nichtig! |
10 Volltexturteile gefunden |
OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2016 - 1 LC 28/12
1. Ein städtebaulicher Vertrag ist nichtig, wenn die nach der Folgekostenvereinbarung zu erbringenden Leistungen nicht der Finanzierung von städtebaulichen Maßnahmen dienen, die Folge bzw. Voraussetzung des geplanten Vorhabens sind.
2. Besteht ausschließlich ein Nachholbedarf von außerhalb des Baugebiets, dann liegen keine durch Folgekostenvertrag abwälzungsfähigen Aufwendungen vor.
3. Eine Gemeinde darf sich abwälzungsfähige Aufwendungen nicht "auf Vorrat" versprechen lassen.
VolltextVGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2015 - 2 S 1840/14
1. Der Gemeinde entsteht kein beitragsfähiger Aufwand, soweit und solange sie die Durchführung der Erschließung auf einen Erschließungsträger übertragen hat. Daher verbietet sich in einem solchen Fall von vornherein eine - auch nur vorsorgliche - Erhebung von Erschließungsbeiträgen.*)
2. Im Falle eines nachträglich als nichtig erkannten Erschließungsvertrags entstehen der Gemeinde erst durch die Erstattung der Herstellungskosten gegenüber dem Erschließungsträger Kosten. Die Beitragspflicht entsteht daher erst mit der Geltendmachung der Erschließungskosten in Form des Erstattungsanspruchs durch den Erschließungsträger gegenüber der Gemeinde.*)
3. Durch die Anwendung des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben kann die Einhaltung des rechtsstaatlichen Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit und damit die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Erhebung öffentlich-rechtlicher Abgaben sichergestellt werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 = IBRRS 2014, 2904).*)
VolltextVG Augsburg, Urteil vom 13.06.2013 - 2 K 12.1237
Eine Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften (auch des Gemeindehaushaltsrechts) führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit eines Erschließungsvertrags. Der Beitragsschuldner ist darauf beschränkt, einen Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften (z.B. einen Verstoß gegen Ausschreibungspflichten) im Rahmen der Anfechtung des Beitragsbescheids mit der Rüge, durch den Verstoß seien unangemessene Mehrkosten entstanden, geltend zu machen.*)
VolltextLG Osnabrück, Urteil vom 30.01.2013 - 5 O 1486/12
1. Bauherren, die vor dem Jahr 2010 von einer kommunalbeherrschten Erschließungsgesellschaft ein Baugrundstück zu einem Pauschalpreis pro Quadratmeter erwarben, haben keine Auskunfts- oder Rückzahlungsansprüche hinsichtlich des im Pauschalpreis enthaltenen Erschließungskostenanteils.*)
2. Selbst wenn die Erschließungskostenregelung entsprechend des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 01.12.2010 (9 C 8.09) unwirksam sein sollte, führt eine im Vertrag vereinbarte salvatorische Klausel lediglich dazu, dass die Grundstückskäufer die Freistellung von etwaigen Nachforderungen der Gemeinde verlangen können. Ansonsten gibt es keine tragfähigen Gründe dafür, das Äquivalenzgefüge der wechselseitig vollständig erfüllten Verträge nachhaltig zu verändern. Die Käufer müssen sich daran festhalten lassen, dass sie sich vertraglich verpflichtet haben, für ein erschlossenes Baugrundstück einen bestimmten Preis zu zahlen.*)
VolltextLG Osnabrück, Urteil vom 30.01.2013 - 10 O 1537/12
Einem Grundstückskäufer steht gegen eine kommunalbeherrschte Eigengesellschaft kein Anspruch auf Rückzahlung der im Kaufpreis enthaltenen pauschalen Erschließungskosten zu.*)
VolltextBVerwG, Urteil vom 30.01.2013 - 9 C 11.11
1. Aus der Entscheidung der Gemeinde, die Erschließung auf einen Dritten zu übertragen, der sie in "Fremdregie" durchführt, folgt kein Verbot, in den Erschließungsvertrag eine Kostenvereinbarung aufzunehmen, die einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand der Gemeinde begründet und auf diesem Weg eine vorteilsgerechte Belastung des Fremdanliegers mit Erschließungskosten ermöglicht (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - BVerwGE 101, 12 <22 f.>).*)
2. Der Einwand, bei der Herstellung einer Erschließungsanlage seien durch einen Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften erhebliche Mehrkosten entstanden, ist in entsprechender Anwendung des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB beachtlich, wenn die Mehrkosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (im Anschluss an Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 <252 f.>).*)
3. Es ist in erster Linie Sache der Gemeinde, darzulegen, dass trotz Verletzung der Ausschreibungspflicht die entstandenen Kosten sach- und marktgerecht sind.*)
VolltextBVerwG, Urteil vom 12.12.2012 - 9 C 12.11
1. Für die Wirksamkeit eines von abgabenrechtlichen Vorschriften abweichenden Vertrages bedarf es einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung.*)
2. Der Erschließungsvertrag (§ 124 BauGB) ist eine besondere Form des städtebaulichen Vertrages (§ 11 BauGB). Neben dem Beitrag und dem Erschließungsvertrag eröffnet die Regelung über den Folgekostenvertrag in § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB der Gemeinde keinen dritten Weg zur Refinanzierung beitragsfähiger Erschließungskosten (im Anschluss an Urteil vom 1. Dezember 2010 - BVerwG 9 C 8.09 -).*)
VolltextBVerwG, Urteil vom 10.08.2011 - 9 C 6.10
1. Ein Erschließungsvertrag ist nicht schon deshalb unangemessen i.S.v. § 124 Abs. 3 Satz 1 BauGB und somit nichtig, weil sich der Erschließungsunternehmer darin zur Übernahme (auch) desjenigen Anteils an den Erschließungskosten verpflichtet, der im Falle der Erhebung von Beiträgen auf im Erschließungsvertragsgebiet gelegene Grundstücke sog. Fremdanlieger entfallen würde.*)
2. Bundesrecht erlaubt eine vertragliche Regelung über Erschließungskosten in dem in § 124 Abs. 2 und 3 BauGB beschriebenen Umfang unabhängig davon, ob die den Gegenstand des Vertrages bildenden Erschließungsanlagen nach Bundes- oder Landesrecht beitragsfähig sind oder nicht. Ein etwaiges landesrechtliches Vertragsformverbot (Handlungsformverbot) kann daher einer vertraglichen Kostenübernahme durch den Erschließungsunternehmer für im Falle der Beitragserhebung nach Landesrecht abzurechnende leitungsgebundene Erschließungsanlagen nicht entgegen stehen.*)
VolltextBFH, Urteil vom 13.01.2011 - V R 12/08
1. Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b UStG 1999 zu verwenden, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (Änderung der Rechtsprechung). Dies gilt auch, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn nach seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigen würde.*)
2. Der Unternehmer ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er bei Errichtung von Erschließungsanlagen beabsichtigt, diese einer Gemeinde durch Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Widmung der Anlagen unentgeltlich i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG 1999 zuzuwenden. Dies gilt auch, wenn er bei der Herstellung und Zustimmung zur Widmung der Erschließungsanlagen --mittelbar-- beabsichtigt, Grundstücke im Erschließungsgebiet steuerpflichtig zu liefern.*)
VolltextBVerwG, Urteil vom 01.12.2010 - 9 C 8.09
Eine sog. kommunale Eigengesellschaft, d. h. eine Gesellschaft des Privatrechts, die von der Gemeinde (ganz oder mehrheitlich) beherrscht wird, ist nicht "Dritter" im Sinne von § 124 Abs. 1 BauGB.
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(05.01.2011) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine sog. kommunale Eigengesellschaft, d.h. eine Gesellschaft des Privatrechts, die von der Gemeinde (ganz oder mehrheitlich) beherrscht wird, nicht "Dritter" im Sinne von § 124 Abs. 1 BauGB ist.
mehr… IBR 2011, 298 IBR 2011, 1065 BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09