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BVerwG, Urteil vom 01.12.2010 - 9 C 8.09
11 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2011, 1065 | BVerwG - Die kommunale Eigengesellschaft im Lichte des Erschließungsbeitragsrechts |
IBR 2011, 298 | BVerwG - Erschließungsverträge mit kommunalen Eigengesellschaften sind nichtig! |
5 Volltexturteile gefunden |
LG Osnabrück, Urteil vom 30.01.2013 - 5 O 1486/12
1. Bauherren, die vor dem Jahr 2010 von einer kommunalbeherrschten Erschließungsgesellschaft ein Baugrundstück zu einem Pauschalpreis pro Quadratmeter erwarben, haben keine Auskunfts- oder Rückzahlungsansprüche hinsichtlich des im Pauschalpreis enthaltenen Erschließungskostenanteils.*)
2. Selbst wenn die Erschließungskostenregelung entsprechend des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 01.12.2010 (9 C 8.09) unwirksam sein sollte, führt eine im Vertrag vereinbarte salvatorische Klausel lediglich dazu, dass die Grundstückskäufer die Freistellung von etwaigen Nachforderungen der Gemeinde verlangen können. Ansonsten gibt es keine tragfähigen Gründe dafür, das Äquivalenzgefüge der wechselseitig vollständig erfüllten Verträge nachhaltig zu verändern. Die Käufer müssen sich daran festhalten lassen, dass sie sich vertraglich verpflichtet haben, für ein erschlossenes Baugrundstück einen bestimmten Preis zu zahlen.*)
VolltextLG Osnabrück, Urteil vom 30.01.2013 - 10 O 1537/12
Einem Grundstückskäufer steht gegen eine kommunalbeherrschte Eigengesellschaft kein Anspruch auf Rückzahlung der im Kaufpreis enthaltenen pauschalen Erschließungskosten zu.*)
VolltextBVerwG, Urteil vom 10.08.2011 - 9 C 6.10
1. Ein Erschließungsvertrag ist nicht schon deshalb unangemessen i.S.v. § 124 Abs. 3 Satz 1 BauGB und somit nichtig, weil sich der Erschließungsunternehmer darin zur Übernahme (auch) desjenigen Anteils an den Erschließungskosten verpflichtet, der im Falle der Erhebung von Beiträgen auf im Erschließungsvertragsgebiet gelegene Grundstücke sog. Fremdanlieger entfallen würde.*)
2. Bundesrecht erlaubt eine vertragliche Regelung über Erschließungskosten in dem in § 124 Abs. 2 und 3 BauGB beschriebenen Umfang unabhängig davon, ob die den Gegenstand des Vertrages bildenden Erschließungsanlagen nach Bundes- oder Landesrecht beitragsfähig sind oder nicht. Ein etwaiges landesrechtliches Vertragsformverbot (Handlungsformverbot) kann daher einer vertraglichen Kostenübernahme durch den Erschließungsunternehmer für im Falle der Beitragserhebung nach Landesrecht abzurechnende leitungsgebundene Erschließungsanlagen nicht entgegen stehen.*)
VolltextBFH, Urteil vom 13.01.2011 - V R 12/08
1. Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b UStG 1999 zu verwenden, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (Änderung der Rechtsprechung). Dies gilt auch, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn nach seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigen würde.*)
2. Der Unternehmer ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er bei Errichtung von Erschließungsanlagen beabsichtigt, diese einer Gemeinde durch Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Widmung der Anlagen unentgeltlich i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG 1999 zuzuwenden. Dies gilt auch, wenn er bei der Herstellung und Zustimmung zur Widmung der Erschließungsanlagen --mittelbar-- beabsichtigt, Grundstücke im Erschließungsgebiet steuerpflichtig zu liefern.*)
VolltextBVerwG, Urteil vom 01.12.2010 - 9 C 8.09
Eine sog. kommunale Eigengesellschaft, d. h. eine Gesellschaft des Privatrechts, die von der Gemeinde (ganz oder mehrheitlich) beherrscht wird, ist nicht "Dritter" im Sinne von § 124 Abs. 1 BauGB.
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(05.01.2011) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine sog. kommunale Eigengesellschaft, d.h. eine Gesellschaft des Privatrechts, die von der Gemeinde (ganz oder mehrheitlich) beherrscht wird, nicht "Dritter" im Sinne von § 124 Abs. 1 BauGB ist.
mehr… IBR 2011, 298 IBR 2011, 1065 BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09