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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 279/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0829; IMRRS 2000, 0268
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unbefriedigende Geschäftsentwicklung bei Mieter eines Ladenlokals

BGH, Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1130; IMRRS 2021, 0428; IVRRS 2021, 0210
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Mietminderung bei corona-bedingter Schließung

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.03.2021 - 2 U 143/20

1. Die behördliche Schließung in der Folge der COVID-19-Pandemie begründet weder einen Mangel noch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft des Mietobjekts.

2. Wegen des Vorrangs der §§ 536 ff. BGB sind die Regelungen der Unmöglichkeit verdrängt.

3. Sofern für die Berücksichtigung einer Störung der Geschäftsgrundlage wegen des Verwendungsrisikos des Mieters (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB) überhaupt Raum ist, muss das Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führen.

4. Im Urkundenverfahren ist der Einwand des Mieters auf Herabsetzung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage unstatthaft, da der dem Mieter hierfür obliegende Beweis nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln geführt werden kann (§ 598 ZPO).

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IBRRS 2016, 1797; IMRRS 2016, 1091
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Muss das Gericht seine vorläufige Beweiswürdigung mitteilen?

BGH, Urteil vom 15.04.2016 - V ZR 42/15

§ 279 Abs. 3 ZPO verpflichtet das Gericht grundsätzlich nicht dazu, im Anschluss an die Beweisaufnahme seine vorläufige Beweiswürdigung mitzuteilen, um der Partei Gelegenheit zu geben, weitere Beweismittel anzubieten. Anders ist es nur, wenn eine Mitteilung zur Vermeidung einer nach Art. 103 Abs. 1 GG unzulässigen Überraschungsentscheidung erforderlich ist, weil die Partei nach dem Verlauf der Beweisaufnahme nicht damit rechnen musste, dass das Gericht den Beweis als nicht geführt ansehen wird.*)

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IBRRS 2010, 1427; IMRRS 2010, 0983
ProzessualesProzessuales
Zivilrecht - Auswirkung einer geänderten Beurteilung in Parallelverfahren?

BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 52/09

Eine im Risikobereich des Unterlassungsschuldners liegende Änderung der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse durch ein Instanzgericht in einem Parallelverfahren berechtigt grundsätzlich nicht zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages.*)

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IBRRS 2000, 0829; IMRRS 2000, 0268
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unbefriedigende Geschäftsentwicklung bei Mieter eines Ladenlokals

BGH, Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97

Zur Rechtsposition eines Mieters, der ein Ladenlokal in einem erst zu erstellenden Einkaufszentrum gemietet hat, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird.*)

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1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

2. Keine einseitige Risikozuweisung (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 54-57)