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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 279/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0829; IMRRS 2000, 0268
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unbefriedigende Geschäftsentwicklung bei Mieter eines Ladenlokals

BGH, Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 4485; IMRRS 2010, 3284
BauvertragBauvertrag
Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgrund von Terroranschlägen

OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.05.2010 - 12 U 1442/09

1. Ein Vertrag über Planung und Konzeption, Übernahme eines Großteil der erforderlichen Gesamtorganisation sowie Übernahme des gastronomischen Catering (Verpflegung und Service) für eine Firmengroßveranstaltung in Gestalt eines Sommerfestes für 5.000 bis 5.500 Gäste ist als Werkvertrag zu qualifizieren.*)

2. Zur Frage, ob die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 den Veranstalter (Besteller) zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines solchen Vertrages betreffend eine für den 15. September 2001 in Deutschland geplante derartige Veranstaltung berechtigen.*)

3. Die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 und etwaige Auswirkungen hiervon auf eine derartige für den 15. September 2001 in Deutschland geplante Veranstaltung, insbesondere der Umstand, dass die von einem solchen Fest erwartete heitere und entspannte Atmosphäre möglicherweise nicht aufkommt und etwaige erwartete Gäste aus den USA aufgrund der Terroranschläge nicht anreisen können, stellen keine Geschäftsgrundlage des Vertrags über Planung, Konzeption, Organisation und Catering für diese Veranstaltung dar. Diese Umstände liegen vielmehr allein im Risikobereich des Veranstalters.*)

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IBRRS 2004, 3847; IMRRS 2004, 2228
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Welcher Schallschutzmaßstab bei nachträglichem Dachgeschossausbau?

BGH, Urteil vom 06.10.2004 - VIII ZR 355/03

Für die Beurteilung der Frage, ob eine Mietwohnung Mängel aufweist, ist in erster Linie die von den Mietvertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit der Wohnung, nicht die Einhaltung bestimmter technischer Normen maßgebend.*)

Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, so ist die Einhaltung der maßgeblichen technische Normen geschuldet. Dabei ist nach der Verkehrsanschauung grundsätzlich der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen.*)

Nimmt der Vermieter bauliche Veränderungen vor, die zu Lärmimmissionen führen können, so kann der Mieter erwarten, daß Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden, die den Anforderungen der zur Zeit des Umbaus geltenden DIN-Normen genügen.*)

Wird ein älteres Wohnhaus nachträglich um ein weiteres Wohngeschoß aufgestockt, so entsteht an der Mietwohnung, die vor der Aufstockung im obersten Wohngeschoß gelegen war, ein Mangel, wenn die Trittschalldämmung der darüber errichteten Wohnung nicht den Anforderungen der im Zeitpunkt der Aufstockung geltenden DIN-Norm an normalen Trittschallschutz genügt. Die Einhaltung der Anforderungen an erhöhten Trittschallschutz kann der Mieter nur dann verlangen, wenn dies mit dem Vermieter vereinbart ist.*)

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IBRRS 2000, 0829; IMRRS 2000, 0268
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unbefriedigende Geschäftsentwicklung bei Mieter eines Ladenlokals

BGH, Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97

Zur Rechtsposition eines Mieters, der ein Ladenlokal in einem erst zu erstellenden Einkaufszentrum gemietet hat, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird.*)

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1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

2. Keine einseitige Risikozuweisung (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 54-57)