Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 279/97
BGH, Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 18 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 06.10.2004 - VIII ZR 355/03
Für die Beurteilung der Frage, ob eine Mietwohnung Mängel aufweist, ist in erster Linie die von den Mietvertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit der Wohnung, nicht die Einhaltung bestimmter technischer Normen maßgebend.*)
Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, so ist die Einhaltung der maßgeblichen technische Normen geschuldet. Dabei ist nach der Verkehrsanschauung grundsätzlich der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen.*)
Nimmt der Vermieter bauliche Veränderungen vor, die zu Lärmimmissionen führen können, so kann der Mieter erwarten, daß Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden, die den Anforderungen der zur Zeit des Umbaus geltenden DIN-Normen genügen.*)
Wird ein älteres Wohnhaus nachträglich um ein weiteres Wohngeschoß aufgestockt, so entsteht an der Mietwohnung, die vor der Aufstockung im obersten Wohngeschoß gelegen war, ein Mangel, wenn die Trittschalldämmung der darüber errichteten Wohnung nicht den Anforderungen der im Zeitpunkt der Aufstockung geltenden DIN-Norm an normalen Trittschallschutz genügt. Die Einhaltung der Anforderungen an erhöhten Trittschallschutz kann der Mieter nur dann verlangen, wenn dies mit dem Vermieter vereinbart ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97
Zur Rechtsposition eines Mieters, der ein Ladenlokal in einem erst zu erstellenden Einkaufszentrum gemietet hat, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird.*)
Volltext10 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
e) Wirtschaftliches Umfeld (BGB § 536 Rn. 222-223)
1. Eigenschaft (BGB § 536 Rn. 91-93)
6. Fehlschlagen von Geschäftskonzepten oder Einkaufszentren (BGB § 535 Rn. 692-694)
3. Aufklärungspflichtverletzungen des Vermieters (BGB § 543 Rn. 79-81)
4. Irrelevanz vertragsfremder Gesichtspunkte und individueller Zumutbarkeit ( Rn. 267-268)
5. Verteilung des Erfolgsrisikos (BGB § 537 Rn. 12-14)
X. Aufklärungspflichtverletzungen (BGB § 543 Rn. 72-73)
IV. Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGB § 557a Rn. 82-85)
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |