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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 279/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0829; IMRRS 2000, 0268
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unbefriedigende Geschäftsentwicklung bei Mieter eines Ladenlokals

BGH, Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 4464; IMRRS 2011, 3208
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Störung der Geschäftsgrundlage: Pflicht zur Vertragsanpassung!

BGH, Urteil vom 30.09.2011 - V ZR 17/11

1. Der Anspruch der durch eine Störung der Geschäftsgrundlage benachteiligten Partei auf Vertragsanpassung verpflichtet die andere Partei, an der Anpassung mitzuwirken. Wird die Mitwirkung verweigert, kann die benachteiligte Partei auf Zustimmung zu der als angemessen erachteten Anpassung oder unmittelbar auf die Leistung klagen, die sich aus dieser Anpassung ergibt.*)

2. Die Verletzung der Verpflichtung, an der Anpassung des Vertrages mitzuwirken, kann Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen. Zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt sie die benachteiligte Partei nur unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB.*)

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IBRRS 2010, 4485; IMRRS 2010, 3284
BauvertragBauvertrag
Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgrund von Terroranschlägen

OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.05.2010 - 12 U 1442/09

1. Ein Vertrag über Planung und Konzeption, Übernahme eines Großteil der erforderlichen Gesamtorganisation sowie Übernahme des gastronomischen Catering (Verpflegung und Service) für eine Firmengroßveranstaltung in Gestalt eines Sommerfestes für 5.000 bis 5.500 Gäste ist als Werkvertrag zu qualifizieren.*)

2. Zur Frage, ob die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 den Veranstalter (Besteller) zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines solchen Vertrages betreffend eine für den 15. September 2001 in Deutschland geplante derartige Veranstaltung berechtigen.*)

3. Die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 und etwaige Auswirkungen hiervon auf eine derartige für den 15. September 2001 in Deutschland geplante Veranstaltung, insbesondere der Umstand, dass die von einem solchen Fest erwartete heitere und entspannte Atmosphäre möglicherweise nicht aufkommt und etwaige erwartete Gäste aus den USA aufgrund der Terroranschläge nicht anreisen können, stellen keine Geschäftsgrundlage des Vertrags über Planung, Konzeption, Organisation und Catering für diese Veranstaltung dar. Diese Umstände liegen vielmehr allein im Risikobereich des Veranstalters.*)

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IBRRS 2000, 0829; IMRRS 2000, 0268
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unbefriedigende Geschäftsentwicklung bei Mieter eines Ladenlokals

BGH, Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97

Zur Rechtsposition eines Mieters, der ein Ladenlokal in einem erst zu erstellenden Einkaufszentrum gemietet hat, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird.*)

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1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

2. Keine einseitige Risikozuweisung (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 54-57)