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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 389/99


Bester Treffer:
IBRRS 2001, 0055
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.02.2001 - V ZR 389/99


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IBRRS 2018, 3216; IMRRS 2018, 1169; IVRRS 2018, 0480
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

AG Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2018 - 31 C 107/18

Die "Hauptsache" i.S.v. § 91a ZPO ist bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht der zu sichernde materielle Verfügungsanspruch, sondern vielmehr die begehrte Rechtsfolge auf einstweilige Regelung oder Sicherung, also der Verfügungsgrund.

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IBRRS 2001, 0055
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.02.2001 - V ZR 389/99

1. Dem Besitzer eines Grundstücks kann im Falle verbotener Eigenmacht, die aus besonderen Gründen nicht nach §§ 862, 858 BGB abgewendet werden kann, ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in Geld entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zustehen. Gegenstand des Ausgleichs ist der Vermögenswert, der auf dem Recht, den Besitz innezuhaben, beruht.

2. Der Mieter eines bebauten Betriebsgrundstücks kann Ausgleich der durch die Störung des Besitzes verursachten vermögenswerten Nachteile des Gewerbebetriebs, nicht dagegen der am Gebäude entstandenen Schäden verlangen. Der Anspruch setzt nicht voraus, daß die Störung betriebsbezogen im Sinne des Schutzes des Gewerbebetriebs vor unerlaubten Handlungen ist.

3. Infolge der Besitzstörung eingetretene Ertragseinbußen sind insoweit auszugleichen, als sie während der Dauer der Beeinträchtigung des Betriebs eingetreten sind und nach der bisherigen Ertragslage angemessen erscheinen.

4. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch des Besitzers unterliegt nicht der einjährigen Ausschlußfrist des § 864 BGB.

5.) Dem Besitzer steht bei unzulässiger Vertiefung des Nachbargrundstücks (§ 909 BGB) ein Abwehranspruch wegen Besitzstörung (§ 862 BGB) zu.





6 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

cc) Exkurs: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch ( Rn. 380-381)


3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

3.1 Allgemeines ( Rn. 103-VOB/C DIN 18300 135)

3.1 Allgemeines ( Rn. 103-DIN 18300 135)