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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: II ZR 371/98


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0768
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 27.09.1999 - II ZR 371/98

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5 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 0638; IMRRS 2016, 0413
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss umfassend über Prozessrisiken aufklären!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2015 - 6 U 200/14

1. Ein Anwaltsvertrag verpflichtet den Rechtsanwalt innerhalb der Grenzen des ihm erteilten Mandats zur umfassenden und erschöpfenden Belehrung des Mandanten, um ihm eine eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will. Eigenverantwortlich kann der Mandant diese Entscheidung nur treffen, wenn ihm die Chancen und Risiken der Prozessführung verdeutlicht werden, also die Aussichten, den Prozess zu gewinnen oder zu verlieren.

2. Der Rechtsanwalt ist zudem verpflichtet, seinen Mandanten über die Aussichten einer dessen quotale Gesellschafterhaftung betreffenden negativen Feststellungsklage umfassend zu belehren und das damit verbundene Prozessrisiko umfassend und zutreffend darzustellen, wenn es allein von dem Ergebnis dieser Prüfung der Erfolgsaussichten abhängt, ob überhaupt geklagt werden soll.

3. Grundsätzlich hat der Rechtsanwalt jeden Rechtsirrtum zu vertreten. Über den Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss er sich fortlaufend informieren und sich an dieser orientieren, auch wenn er sie persönlich für falsch hält oder sie in der Literatur bekämpft wird und eine Änderung dieser Rechtsprechung nicht auszuschließen ist. Bei einer höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Frage muss er sich über die OLG-Rechtsprechung informieren.

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IBRRS 2012, 2140; IMRRS 2012, 1578
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 95/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2143; IMRRS 2012, 1580
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung in Revision

BGH, Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 152/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2144; IMRRS 2012, 1581
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Berufung

BGH, Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 198/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4425; IMRRS 2011, 3174
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung der Zulassung der Revision auf Anspruchshöhe

BGH, Urteil vom 27.09.2011 - II ZR 221/09

Die Zulassung der Revision kann auch in den Gründen des Urteils auf die Höhe des Anspruchs beschränkt werden.*)

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IBRRS 2000, 0768
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 27.09.1999 - II ZR 371/98

Persönliche Haftung der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft,

Für die im Namen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründeten Verpflichtungen haften die Gesellschafter kraft Gesetzes auch persönlich. Diese Haftung kann nicht durch einen Namenszusatz oder einen anderen, den Willen, nur beschränkt für diese Verpflichtungen einzustehen, verdeutlichenden Hinweis beschränkt werden, sondern nur durch eine individualvertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.

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