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Ihre Suche nach Volltext: II ZR 371/98 ergab 2 Treffer in 5 Bereichen.
BGH - "Architektur-GbR mbH": In welchem Umfang haftet der einzelne Architekt?
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2000, 0768
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 27.09.1999 - II ZR 371/98
Persönliche Haftung der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft,
Für die im Namen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründeten Verpflichtungen haften die Gesellschafter kraft Gesetzes auch persönlich. Diese Haftung kann nicht durch einen Namenszusatz oder einen anderen, den Willen, nur beschränkt für diese Verpflichtungen einzustehen, verdeutlichenden Hinweis beschränkt werden, sondern nur durch eine individualvertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.