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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 2587/06
BVerfG, Beschluss vom 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06
Volltext8 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2009, 57 | BVerfG - Berufungszurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO kann verfassungswidrig sein! |
6 Volltexturteile gefunden |
KG, Beschluss vom 11.04.2024 - 2 W 31/23
1. Der Gegenstandswert einer sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung eines Anerkenntnisurteils entspricht der Kostenbelastung, gegen die sich der Beschwerdeführer mit seinem Rechtsmittel wendet.*)
2. Die nach Nr. 1211 Nr. 2 Alt. 1 GKVerz vorgesehene Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei der Beendigung des Verfahrens durch ein Anerkenntnisurteil tritt auch dann ein, wenn streitige Kostenanträge gestellt worden sind und das Anerkenntnisurteil eine Begründung der Kostenentscheidung enthält.*)
VolltextBVerfG, Beschluss vom 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11
Die Erhebung einer Gebühr aus dem Nennwert der Globalgrundschuld für deren Löschung auf Antrag des Erwerbers des letzten, noch nicht enthafteten Eigentumsanteils wird schließlich auch nicht dadurch unverhältnismäßig, dass bereits für die Entlassung der übrigen Erwerber aus der Mithaft Gebühren erhoben worden sind.
VolltextBVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 381/10
Lehnt das Landgericht in der Beschwerdeentscheidung die prozessuale Erstattungsfähigkeit der Privatgutachterkosten grundsätzlich ab, muss es die Rechtsbeschwerde zulassen.
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2010 - 13 U 119/08
Bei schuldhaft falscher Anschrift der Beklagtenpartei in der Klageschrift kann bei Wahrung einer Ausschlussfrist auch ein Zeitraum von zwei Wochen einer Wertung einer Klagezustellung als "demnächst" entgegenstehen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat.*)
VolltextBVerfG, Beschluss vom 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06
Eine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen, höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfragen ist unzulässig.
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