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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 2587/06


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IBRRS 2009, 0091; IMRRS 2009, 0051
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfassungswidrige Berufungszurückweisung durch Beschluss

BVerfG, Beschluss vom 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

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2 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2025
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ehemann erteilt Bauauftrag über 34.000 Euro: Muss (auch) die Ehefrau zahlen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.08.2018 - 8 U 109/14

1. Ein von einem Ehepartner erteilter Auftrag über die Renovierung eines Bads und eines Schlafzimmers mit einem Auftragswert von über 34.000 Euro stellt ein auch den anderen Ehegatten verpflichtendes Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs dar, wenn der Vertragsabschluss erkennbar auf einer vorher getroffenen Absprache zwischen den Eheleuten beruht.

2. Übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Schlussrechnung, nachdem er zuvor die Kündigung angedroht hat, liegt darin eine schlüssige Kündigungserklärung.

3. Eine Teilleistung ist vertragsgemäß erbracht, wenn sie als solche für den Auftraggeber gebrauchsfähig ist oder derart tauglich, um darauf aufbauend den vertragsmäßig gewünschten Erfolg herbeizuführen.

4. Weigert sich der Auftraggeber eine fällige Abschlagsrechnung zu bezahlen, berechtigt dies den Auftragnehmer zumindest dann zur Kündigung aus wichtigem Grund, wenn ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

5. Im Rahmen der Ermessungsausübung nach § 156 Abs. 1 ZPO ist zu berücksichtigen, dass das Gebot der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit erfordern, dass jeder Prozess einmal ein Ende findet.*)

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IBRRS 2009, 0091; IMRRS 2009, 0051
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfassungswidrige Berufungszurückweisung durch Beschluss

BVerfG, Beschluss vom 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

Eine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen, höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfragen ist unzulässig.

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1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

7. Rechtsmittel (BGB § 558b Rn. 155-158)