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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 279/05


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 0269; IMRRS 2007, 0163
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Konkretisierung schlüssigen Vortrages kein neues Vorbringen

BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - VII ZR 279/05

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5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 1472; IMRRS 2016, 0919
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Vorgeschobene Kündigung wegen Eigenbedarfs

BGH, Urteil vom 10.05.2016 - VIII ZR 214/15

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann auch dann vorgeschoben sein, wenn ein Vermieter seit längerem Verkaufsabsichten hegt und der von ihm benannten Eigenbedarfsperson den Wohnraum in der - dieser möglicherweise nicht offenbarten - Erwartung zur Miete überlässt, diese im Falle eines doch noch gelingenden gewinnbringenden Verkaufs ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen zu können.*)

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IBRRS 2014, 1053; IMRRS 2014, 0523
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann sind Grundstücksgeschäfte wegen Wuchers sittenwidrig?

BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12

Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, liegt bei Grundstückskaufverträgen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber oder -unterschreitung von 90% vor.*)

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IBRRS 2013, 2265; IMRRS 2013, 1270
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformvorsorgeklausel: Anspruch auf Nachholung der Schriftform?

OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2013 - 30 U 82/12

1. Zu den Anforderungen in Bezug auf die bei Abschluss eines langfristigen Mietvertrages einzuhaltende Schriftform bei Vermietung einer noch herzustellenden Hotelanlage.*)

2. Zum Umfang der Heilung von Schriftformverstößen durch Abschluss von Nachträgen zum Mietvertrag.*)

3. Zur Wirksamkeit einer sog. Schriftformvorsorgeklausel.*)

4. Zum Anspruch des Erwerbers auf Abschluss eines formgültigen Mietvertrages aufgrund einer Schriftformvorsorgeklausel.*)

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IBRRS 2011, 4547; IMRRS 2011, 3281
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln

BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

Zu den Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln am Mietobjekt.*)

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IBRRS 2007, 0269; IMRRS 2007, 0163
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Konkretisierung schlüssigen Vortrages kein neues Vorbringen

BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - VII ZR 279/05

1. Wird ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weiteren Tatsachenvortrag, etwa unter Vorlage eines Privatgutachtens, zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert, stellt dies kein neues Vorbringen im Sinne der §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO dar.*)

2. Auch im Bauprozess ist eine Partei nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten unter Beifügung eines Privatgutachtens oder gestützt auf sachverständigen Rat vorzubringen.*)

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8 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

bb) Übergang von Abschlagszahlungs- auf Schlusszahlungsklage ( Rn. 744-748)