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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 279/05


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 0269; IMRRS 2007, 0163
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Konkretisierung schlüssigen Vortrages kein neues Vorbringen

BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - VII ZR 279/05

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 1178
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fiktive Abnahme: Schlussrechnung ist Fertigstellungsmitteilung!

OLG Dresden, Urteil vom 03.07.2007 - 5 U 1860/06

Die Übersendung einer Schlussrechnung ist Fertigstellungsmitteilung im Sinne von § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B.

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IBRRS 2007, 3642; IMRRS 2007, 1612
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 23.05.2007 - IV ZR 24/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 0269; IMRRS 2007, 0163
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Konkretisierung schlüssigen Vortrages kein neues Vorbringen

BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - VII ZR 279/05

1. Wird ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weiteren Tatsachenvortrag, etwa unter Vorlage eines Privatgutachtens, zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert, stellt dies kein neues Vorbringen im Sinne der §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO dar.*)

2. Auch im Bauprozess ist eine Partei nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten unter Beifügung eines Privatgutachtens oder gestützt auf sachverständigen Rat vorzubringen.*)

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8 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

bb) Übergang von Abschlagszahlungs- auf Schlusszahlungsklage ( Rn. 744-748)