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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 296/88


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0031; IMRRS 2000, 0005
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

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12 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.

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8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2782
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Austausch einer Heizungsanlage: Installateur muss pH-Wert des Füllwassers prüfen!

OLG Rostock, Beschluss vom 14.07.2023 - 4 U 52/23

Bei der VDI-Richtlinie 2035 handelt es sich um eine anerkannte Regel der Technik, die im Falle des Austauschs einer Heizungsanlage eine Prüfung des Heizungsfüllwassers durch den Installateur bei dessen Verbleib in dem bestehenden Leistungssystem auch dann bedingt, wenn Maßnahmen zum Korrosionsschutz nicht Gegenstand des Vertrags sind.*)

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IBRRS 2022, 3639; IMRRS 2022, 1606
KaufrechtKaufrecht
Billig angekauft und teuer zurückvermietet: Kauf- und Mietvertrag sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 16.11.2022 - VIII ZR 436/21

Zur Frage des Vorliegens eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts im Falle des (gewerbsmäßigen) Ankaufs von Kraftfahrzeugen und anschließender Vermietung an den Verkäufer im Rahmen eines sog. "sale and rent back".*)

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IBRRS 2022, 0088
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft über 10% + 5% Bareinbehalt = unangemessene Übersicherung!

OLG Celle, Beschluss vom 18.11.2021 - 14 U 119/21

1. Wird formularmäßig eine Vertragserfüllungssicherheit von mehr als 10% der Auftragssumme verlangt, führt dies zu einer unangemessenen Übersicherung und zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsklauseln, so dass der Bürge seiner Inanspruchnahme die Bereicherungseinrede gem. §§ 821, 768 BGB entgegenhalten kann.

2. Das Verlangen einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 10% der Auftragssumme, die auch Mängelansprüche sichern soll, und nicht bei Abnahme zurückzugeben ist, führt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer unangemessenen Übersicherung der Mängelansprüche nach Abnahme und ebenfalls zur Nichtigkeit der Sicherungsklausel.

3. Die potenzielle Kenntnis des Bürgen von der Übersicherung genügt nicht, um ihm ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorwerfen zu können.

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IBRRS 2020, 2972
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bedenkenhinweis unzureichend: Auftraggeber trifft kein Mitverschulden!

OLG Rostock, Urteil vom 15.09.2020 - 4 U 16/20

1. Hängen die an die Prüfungs- und Anzeigepflicht des Unternehmers zu stellenden Anforderungen unter anderem von seiner Sachkunde ab, können nicht allein die bei ihm tatsächlich vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten maßgeblich sein; notfalls muss sich der Unternehmer die erforderliche Sachkunde verschaffen.*)

2. Es ist nicht gerechtfertigt, dem Besteller einer Werkleistung schon dann eine Mitverantwortung an der Entstehung von Mängeln zuzurechnen, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Anzeige von Bedenken nur inhaltlich nicht ausreichend nachgekommen ist.*)

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IBRRS 2019, 1937
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss sich nicht auf Minderung verweisen lassen!

LG Karlsruhe, Urteil vom 17.04.2019 - 6 O 125/18

1. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Werklohnklage nicht berechtigt, den Besteller, der nach Abnahme Nachbesserung verlangt, diesen nach einer Beweisaufnahme über Mängel auf einen Minderungsbetrag in Höhe der vom Sachverständigen ermittelten Mangelbeseitigungskosten zu verweisen und ihm die nach wie vor geforderte Mangelbeseitigung zu verweigern.*)

2. Ein Leistungsverweigerungsrecht begründet eine verzögerliche Einrede mit der Wirkung, dass die Forderung im Sinne von §§ 286, 291, 641 Abs. 4 BGB noch nicht fällig ist.*)

3. Zum Erfordernis einer Anpassung der Anträge nach einer Beweisaufnahme für eine Kostenentscheidung unter Berücksichtigung eines sofortigen Anerkenntnisses (§ 93 ZPO) bei einem zu Beginn des Prozesses abgegebenen Anerkenntnis der restlichen Werklohnforderung bei gleichzeitiger Einrede des nicht erfüllten Vertrages wegen Mängeln und Mangelbeseitigungskosten im Umfang der Klageforderung.*)

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IBRRS 2013, 4345
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch der Baugrund ist ein vom Bauherrn gelieferter "Stoff"!

OLG Koblenz, Urteil vom 08.06.2012 - 8 U 1183/10

1. Der Begriff "Stoff" in § 645 BGB umfasst alle Gegenstände, aus denen, an denen oder mit deren Hilfe das Bauwerk herzustellen ist. Dazu gehört auch die stoffliche Umgebung, in oder auf der ein Werk errichtet werden soll.

2. Bei den Bodenverhältnissen handelt es sich um einen Umstand, der als "von dem Besteller gelieferter Stoff" anzusehen ist. Soweit der Untergrund für den Bau nicht geeignet ist, trägt der Besteller das damit verbundene Risiko.

3. Auch im BGB-Bauvertrag treffen den Unternehmer Prüfungs- und Anzeigepflichten. Verletzt der Bauunternehmer seine insoweit bestehende Prüfungs- und Hinweispflicht, macht das seine an sich ordnungsgemäße Bauleistung mangelhaft, falls ein Fachmann den Mangel erkennen konnte.

4. Der Einwand, der Bauherr habe die Ausführung "so gewollt" lässt die Haftung des Unternehmers für Mängel nicht entfallen. Eine "Enthaftung" setzt vielmehr voraus, dass der Unternehmer dem Bauherrn die gravierenden Folgen seines Handelns vor Augen führt und ihn mit den Konsequenzen konfrontiert.

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IBRRS 2012, 1053
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bezahlung der Werkleistung: Ohne Fälligkeit kein Verzug!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.02.2012 - 1 U 93/11

1. Eine Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung muss den Besteller in die Lage versetzen können, die Berechtigung der Forderung dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen. Daher muss diese die aus der Sicht des Bestellers hinreichenden Angaben zum Schuldgrund und zur Höhe der Forderung sowie zum Zeitpunkt der Fälligkeit enthalten.

2. Enthält eine solche Vereinbarung keine Angaben zur Fälligkeit der Forderung und wird aus ihr selbst nicht ersichtlich, wann die festgehaltene Summe zu begleichen ist, handelt es sich nur um eine Einigung über die Höhe der Schuld. Ein Verzug kann daher nicht eintreten.

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IBRRS 2000, 0031; IMRRS 2000, 0005
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision gegen Verurteilung nach Hauptantrag

a) Zu den Anforderungen, die an die Wahrung der gesetzlichen Schriftform für Nachträge zu einem Mietvertrag zu stellen sind.

b) Legt die beklagte Partei gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag Revision ein, so fällt ohne weiteres auch der auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhende Hilfsantrag der Revisionsinstanz an.

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2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

b) Schriftform. ( Rn. 57-59)