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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 296/88
BGH, Urteil vom 24.01.1990 - VIII ZR 296/88
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 8 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.02.2012 - 1 U 93/11
1. Eine Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung muss den Besteller in die Lage versetzen können, die Berechtigung der Forderung dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen. Daher muss diese die aus der Sicht des Bestellers hinreichenden Angaben zum Schuldgrund und zur Höhe der Forderung sowie zum Zeitpunkt der Fälligkeit enthalten.
2. Enthält eine solche Vereinbarung keine Angaben zur Fälligkeit der Forderung und wird aus ihr selbst nicht ersichtlich, wann die festgehaltene Summe zu begleichen ist, handelt es sich nur um eine Einigung über die Höhe der Schuld. Ein Verzug kann daher nicht eintreten.
VolltextBGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 251/08
1. Zum Begriff des Versicherungsfalles in einer Geld- und Werttransportversicherung, wenn die Bedingungen des Transportvertrages zur Geldentsorgung es ausschließen, dass die Versicherungsnehmerin transportiertes Bargeld bei Ablieferung zunächst einem auf ihren Namen lautenden Konto gutbringt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I IV ZR 117/09, VersR 2011, 918).*)
2. Ist ein Versicherungsvertrag von allen Mitversicherern angefochten, besteht keine Bindung an eine vertragliche Verpflichtung, Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer entsprechend seiner Beteiligungsquote geltend zu machen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 24.01.1990 - VIII ZR 296/88
Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision gegen Verurteilung nach Hauptantrag
a) Zu den Anforderungen, die an die Wahrung der gesetzlichen Schriftform für Nachträge zu einem Mietvertrag zu stellen sind.
b) Legt die beklagte Partei gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag Revision ein, so fällt ohne weiteres auch der auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhende Hilfsantrag der Revisionsinstanz an.
Volltext2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |