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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 243/13
Bester Treffer:
IBRRS 2015, 0958; IMRRS 2015, 0568
Wohnungseigentum und Teileigentum
Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft
BGH, Urteil vom 25.03.2015 - VIII ZR 243/13
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 37 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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1 Nachricht gefunden |
Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Teil 3: Der Verbrauchervertrag
(24.08.2017) Der durchschnittliche private Häuslebauer investiert in der Regel beim Bau eines Hauses einen wesentlichen Teil seiner finanziellen Mittel. Da er dabei auch noch als Laie unter Profis unterwegs ist, bedarf er nach Ansicht der Bundesregierung besonderen Schutz-es; zu diesem Zweck wurde der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) eingeführt.
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Teil 3: Der Verbrauchervertrag
(24.08.2017) Der durchschnittliche private Häuslebauer investiert in der Regel beim Bau eines Hauses einen wesentlichen Teil seiner finanziellen Mittel. Da er dabei auch noch als Laie unter Profis unterwegs ist, bedarf er nach Ansicht der Bundesregierung besonderen Schutz-es; zu diesem Zweck wurde der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) eingeführt.
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3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
F. Hemmung und Neubeginn der Verjährung |
III. Hemmung |
3. Hemmung durch Rechtsverfolgung |
§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (Schmitz) |
B. Sachlicher, personeller und zeitlicher Anwendungsbereich |
II. Personeller Anwendungsbereich |
2. Bestellerausnahmen |
§ 650i BGB Verbraucherbauvertrag (Stretz) |
B. Legaldefinition des Verbraucherbauvertrages, § 650i Abs. 1 BGB |
I. Persönlicher Anwendungsbereich |
2. Verbraucher |