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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 318/95


Beste Treffer:
IBRRS 2000, 0505
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.09.1996 - VII ZR 318/95



BGH, Urteil vom 26.09.1990 - VII ZR 318/95

a) Wann eine Vertragsbedingung "für eine Vielzahl" von Verträgen i. S. des § 1 AGBG vorformuliert ist, muß im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft werden.

Die nur einmal wiederholte Anwendung einer Vertragsklausel rechtfertigt für sich allein nicht die Vermutung der Absicht, für viele Fälle vorzuformulieren.

b) Nach § 1 AGBG ergibt sich die Eigenschaft als Allgemeine Geschäftsbedingung aus der Vorformulierung für viele Verträge, nicht für die Ausschreibung gegenüber mehreren Bietern, die auf den Abschluß nur eines Vertrages abzielt.

c) Zur Abgrenzung der Leistungsbeschreibung i. S. von § 8 AGBG bei einem Generalunternehmervertrag über die schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes.


Dokument öffnen BauR 1997, 123

51 Treffer in folgenden Dokumenten:

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3 Beiträge gefunden
IBR 2018, 1081 OLG Hamm - Vertragsstrafe: Muss Auftraggeber Verschulden des Auftragnehmers nachweisen?
IBR 1997, 54 BGH - Nicht jede vorformulierte Bauvertragsklausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz!
IBR 1997, 46 BGH - Keine AGB-Kontrolle der Leistungsbeschreibung!

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0003
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen!

OLG Celle, Urteil vom 14.12.2022 - 14 U 44/22

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das vom Auftraggeber im Leistungsverzeichnis vorgeschlagene Produkt zu verwenden, wenn Teilleistungsbeschreibungen den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und vom Auftragnehmer keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.

2. Eine solche, vom Auftraggeber vorformulierte Regelung ist weder überraschend noch intransparent und benachteiligt den Auftragnehmer auch nicht unangemessen.

3. Verwendet der Auftragnehmer ein anderes als das vertraglich vereinbarte Produkt, ist seine Leistung mangelhaft und der Auftraggeber ist zur Kündigung des VOB/B-Vertrags berechtigt.

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IBRRS 2021, 2518
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
In der Probezeit frei gekündigt: Keine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2021 - 22 U 8/21

1. Ein Vertrag über die Unterhaltsreinigung ist als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn nach dem Vertragsinhalt als Ziel die Beibehaltung einer hohen Reinigungsqualität in den zu reinigenden Liegenschaften des Auftraggebers vereinbart wurde. Dann ist ein Erfolg geschuldet, nämlich die fortlaufende Reinigung der Liegenschaften.

2. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund ist nicht "automatisch" als freie Kündigung zu werten. Das schließt es aber nicht aus, eine unwirksame außerordentliche Kündigung als freie Kündigung auszulegen bzw. umzudeuten.

3. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers von Unterhaltsreinigungsleistungen, wonach die ersten sechs Monate als Probezeit gelten, der Vertrag innerhalb dieser Zeit vom Auftraggeber ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann und Vergütungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen durch die Kündigung in der Probezeit ausgeschlossen werden, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.

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IBRRS 2019, 3100
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingung trotz handschriftlicher Zusätze?

OLG Celle, Urteil vom 02.10.2019 - 14 U 94/19

Handschriftliche Zusätze (hier: Prozentsätze für Einbehalte), die in vorformulierte Vertragsmuster eingetragen werden, ändern jedenfalls dann nichts an der Einordnung der davon betroffenen Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, wenn sie auf den Vertragsinhalt und die gegenseitigen Pflichten keinen wesentlichen Einfluss haben (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11.07.2019 - VII ZR 266/17, IBRRS 2019, 2395).*)

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IBRRS 2020, 0409
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaftssumme wird nicht reduziert!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2016 - 23 U 158/15

1. Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).

2. Auch wenn nur ein Teil der Gewährleistungsansprüche (noch) nicht verjährt ist, muss der Auftraggeber eine Gewährleistungssicherheit nicht teilweise frei geben.

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IBRRS 2014, 2912
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Aufgesetzte" Komplettheitsklauseln sind auch als AGB wirksam!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2014 - 23 U 162/13

1. Auch wenn die Leistung detailliert mit einem Leistungsverzeichnis beschrieben ist, kann der Leistungsumfang durch eine sog. Schlüsselfertigkeits-, Komplettheits- oder Vollständigkeitsklausel auf die Ausführung notwendiger, aber im Bauvertrag nicht ausdrücklich aufgeführter Leistungen erweitert werden.

2. Eine solche Klausel ist auch dann nicht unwirksam, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt. Denn sie regelt das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung und unterliegt deshalb nicht der Inhaltskontrolle.

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IBRRS 2010, 1554
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauzeitverzug: Wann ist er vorsätzlich herbeigeführt?

OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2008 - 1 U 143/07

1. Die Haftung für Vorsatz kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden.

2. Eine vorsätzliche Schädigung setzt voraus, dass die Unternehmerin den Eintritt eines Schadens zumindest für möglich hält und dies billigend in Kauf nimmt.

3. Hieran fehlt es, wenn die Unternehmerin zumutbare Beschleunigungsmaßnahmen ergreift und sie davon ausgehen kann, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen.

4. Zumutbare Beschleunigungsmaßnahmen sind die Aufstockung des Personals, die Anordnung von Doppelschichten und Nachtarbeit sowie der Einsatz eines weiteren Subunternehmers.

5. Wenn eine vorformulierte Klausel in einem Vertrag individuell ausgehandelt wird, führt die nochmalige Verwendung derselben Klausel für einen neuen Vertrag nicht automatisch dazu, dass diese Klausel auch im neuen Vertrag eine Individualabrede darstellt. Das Vorliegen einer Individualvereinbarung kann sich in einem solchen Fall aber aus den Umständen des Einzelfalls ergeben.

6. Von einem individuellen Aushandeln kann im kaufmännischen Geschäftsverkehr dann ausgegangen werden, wenn Klauseln nach vorangegangener Auseinandersetzung über sie entsprechend dem Vorschlag einer Vertragspartei unverändert übernommen werden.

7. Aus Inhalt, Gestaltung und Verwendung einer Klausel kann der äußere Anschein folgen, dass die Klausel zur mehrfachen Verwendung vorformuliert wurde. Wenn formelhafte Klauseln allerdings in eine individuelle Gestaltung eines Vertrags eingebettet sind, kann der Anschein für eine Mehrfachverwendungsabsicht fehlen.

8. Eine solche individuelle Vertragsgestaltung kann vorliegen, wenn die Vertragsparteien im Vertragstext namentlich genannt sind und zudem individuelle Regelungen über die Projektorganisation im Vertrag enthalten sind.

9. Wenn der Vertrag Regelungen enthält, die auch den Verwender einer vorformulierten Klausel belasten, spricht auch das gegen Mehrfachverwendungsabsicht.




IBRRS 2008, 0355
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fertigstellungsfrist trotz witterungsbedingten Verzugs verbindlich?

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 28/07

a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, nach der der Auftragnehmer für den Fall, dass er mit der Fertigstellung des Bauvorhabens in Verzug gerät, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag zu zahlen hat, benachteiligt den Auftragnehmer nicht allein deswegen unangemessen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 73/98, BauR 1999, 645).*)

b) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die im Anschluss an die Vereinbarung einer kalendermäßig bestimmten Fertigstellungsfrist folgende Regelung enthält:

"Die Frist gilt als verbindlich und verlängert sich auch nicht durch witterungsbedingte Beeinträchtigungen.

Bei Überschreitung der Ausführungsfrist hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag des Verzuges zu zahlen, höchstens jedoch 10 % der Schlussrechnungssumme."

ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.*)

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IBRRS 2006, 1687; IMRRS 2006, 1046
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauvertragsrecht gilt auch bei Veräußerung mit Durchgangserwerb

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2006 - 5 U 263/05-80

Werkvertragsrecht findet in Anlehnung an die zur Veräußerung eines Bauwerks mit Erstellungsverpflichtung aufgestellten Grundsätzen auch dann Anwendung, wenn eine Eigentumswohnung nicht unmittelbar vom Bauträger, sondern von einem Zwischenerwerber ("Durchgangserwerb") veräußert wird.*)

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IBRRS 2006, 0038
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einmalige Verwendung von Formularverträgen: AGB?

BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 87/04

1. Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, nach Annahme seines Angebots die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Wird der Angebotsempfänger dadurch veranlasst, das Angebot nicht anzunehmen, ist er berechtigt, den Schaden geltend zu machen, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Vertrag mit diesem Bieter nicht zustande kam, sondern er einen anderen Bieter beauftragen musste.*)

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, und die Vertragspartei, die die Klausel stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.*)




IBRRS 2006, 1247
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Inanspruchnahme des Bürgen bei unwirksamer Sicherungsabrede!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2005 - 5 U 91/04

1. Eine Sicherungsabrede, die vorsieht, dass eine einbehaltene Barsicherheit allein gegen die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist unwirksam, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt und der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Gläubiger ein individuelles Aushandeln nicht nachweisen kann.

2. Der insoweit in Anspruch genommene Bürge ist nicht auf einen Rückforderungsprozess angewiesen, wenn seine Inanspruchnahme aus dem Grund rechtsmissbräuchlich ist, weil sich die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ergibt.

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 13

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
IV. Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Zum Begriff der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
a) Vorformulierte Vertragsbedingungen
E. Vertragspflichten des Unternehmers
IV. Leistungsstörungen
4. Vertragsstrafeversprechen
b) Vereinbarung der Vertragsstrafe durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
bb) Inhaltskontrolle der Vertragsstrafe wegen Verzugs
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
8. Vergütungsrelevante Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers

4 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
II. Wann liegen AGB vor?
VI. Die Inhaltskontrolle von AGB
1. Beschränkte Kontrolle bei Leistung/Gegenleistung

§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung
5. Ausgewählte Praxisprobleme der Vertragsauslegung
b) Schlüsselfertigkeitsklauseln

3 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(2) Verschuldens-/ bzw. verzugsunabhängige Vertragsstrafe ( Rn. 105-107)




1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

(2) Unternehmerverträge ( Rn. 233-234)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

4. Verwirkung der Vertragsstrafe (VOB/A § 9a Rn. 24-25)


4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

d) Verzug ( Rn. 126-128)

d) Verzug ( Rn. 126-128)

1. Vorformulierung zur Vielfachverwendung ( Rn. 163-170)




1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

3. Für eine Vielzahl von Fällen ( Rn. 204-207)


2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

III. Grundsätze der Vertragsauslegung ( Rn. 51-53)

1. § 307 Abs. 3 BGB ( Rn. 29-36)