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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 318/95


Beste Treffer:
IBRRS 2000, 0505
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.09.1996 - VII ZR 318/95



BGH, Urteil vom 26.09.1990 - VII ZR 318/95

a) Wann eine Vertragsbedingung "für eine Vielzahl" von Verträgen i. S. des § 1 AGBG vorformuliert ist, muß im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft werden.

Die nur einmal wiederholte Anwendung einer Vertragsklausel rechtfertigt für sich allein nicht die Vermutung der Absicht, für viele Fälle vorzuformulieren.

b) Nach § 1 AGBG ergibt sich die Eigenschaft als Allgemeine Geschäftsbedingung aus der Vorformulierung für viele Verträge, nicht für die Ausschreibung gegenüber mehreren Bietern, die auf den Abschluß nur eines Vertrages abzielt.

c) Zur Abgrenzung der Leistungsbeschreibung i. S. von § 8 AGBG bei einem Generalunternehmervertrag über die schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes.


Dokument öffnen BauR 1997, 123

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3 Beiträge gefunden
IBR 2018, 1081 OLG Hamm - Vertragsstrafe: Muss Auftraggeber Verschulden des Auftragnehmers nachweisen?
IBR 1997, 54 BGH - Nicht jede vorformulierte Bauvertragsklausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz!
IBR 1997, 46 BGH - Keine AGB-Kontrolle der Leistungsbeschreibung!

21 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0003
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen!

OLG Celle, Urteil vom 14.12.2022 - 14 U 44/22

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das vom Auftraggeber im Leistungsverzeichnis vorgeschlagene Produkt zu verwenden, wenn Teilleistungsbeschreibungen den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und vom Auftragnehmer keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.

2. Eine solche, vom Auftraggeber vorformulierte Regelung ist weder überraschend noch intransparent und benachteiligt den Auftragnehmer auch nicht unangemessen.

3. Verwendet der Auftragnehmer ein anderes als das vertraglich vereinbarte Produkt, ist seine Leistung mangelhaft und der Auftraggeber ist zur Kündigung des VOB/B-Vertrags berechtigt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3126
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kann ein Umbauzuschlag von 0% vereinbart werden?

OLG Celle, Urteil vom 06.10.2021 - 14 U 39/21

1. Eine schriftliche Vereinbarung, nach der zwischen den Parteien ein Umbauzuschlag von 0% vereinbart worden ist, steht den Fiktionen von § 35 Abs. 1 Satz 2 HOAI 2009 und § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI 2013 nicht entgegen, so dass der Auftragnehmer auch nachträglich keinen weiteren Umbauzuschlag fordern kann.*)

2. Mehrkosten aufgrund von Bauzeitverlängerungen sind konkret darzulegen. Schätzungen auf der Basis von Durchschnittswerten sind nicht ausreichend.*)

3. Ein wichtiger zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt vor, wenn das Erbringen von vertraglich geschuldeten Leistungen von einer weiteren Vertragsergänzung abhängig gemacht wird.*)




IBRRS 2021, 2518
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
In der Probezeit frei gekündigt: Keine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2021 - 22 U 8/21

1. Ein Vertrag über die Unterhaltsreinigung ist als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn nach dem Vertragsinhalt als Ziel die Beibehaltung einer hohen Reinigungsqualität in den zu reinigenden Liegenschaften des Auftraggebers vereinbart wurde. Dann ist ein Erfolg geschuldet, nämlich die fortlaufende Reinigung der Liegenschaften.

2. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund ist nicht "automatisch" als freie Kündigung zu werten. Das schließt es aber nicht aus, eine unwirksame außerordentliche Kündigung als freie Kündigung auszulegen bzw. umzudeuten.

3. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers von Unterhaltsreinigungsleistungen, wonach die ersten sechs Monate als Probezeit gelten, der Vertrag innerhalb dieser Zeit vom Auftraggeber ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann und Vergütungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen durch die Kündigung in der Probezeit ausgeschlossen werden, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.

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IBRRS 2019, 3100
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingung trotz handschriftlicher Zusätze?

OLG Celle, Urteil vom 02.10.2019 - 14 U 94/19

Handschriftliche Zusätze (hier: Prozentsätze für Einbehalte), die in vorformulierte Vertragsmuster eingetragen werden, ändern jedenfalls dann nichts an der Einordnung der davon betroffenen Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, wenn sie auf den Vertragsinhalt und die gegenseitigen Pflichten keinen wesentlichen Einfluss haben (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11.07.2019 - VII ZR 266/17, IBRRS 2019, 2395).*)

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IBRRS 2019, 2395
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kostenobergrenzen werden durch RBBau-Vertragsmuster wirksam vereinbart!

BGH, Urteil vom 11.07.2019 - VII ZR 266/17

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Art, Umfang und Güte der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen (Leistungsbeschreibungen und Preisvereinbarungen), sind von der Inhaltskontrolle ausgenommen. Die Freistellung von der Inhaltskontrolle gilt jedoch nur für Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungspflichten, d.h. den Bereich von Regelungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann.*)

2. Zu den Leistungsbestimmungen, von denen die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Leistungspflichten des Architekten abhängig ist und die damit den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungspflichten bilden, gehören sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien zur Beschaffenheit der von dem Architekten zu erreichenden Planungs- und Überwachungsziele.*)

3. Zur Frage, ob die in Vertragsmustern des Bundes für Verträge mit Architekten vorgesehenen Regelungen "Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von ... Euro brutto/Euro netto nicht überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1: 2008-12, soweit diese Kostengruppen in der ES-Bau/KVM-Bau/HU-Bau/AA-Bau erfasst sind." als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren sind.*)

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IBRRS 2020, 0409
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaftssumme wird nicht reduziert!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2016 - 23 U 158/15

1. Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).

2. Auch wenn nur ein Teil der Gewährleistungsansprüche (noch) nicht verjährt ist, muss der Auftraggeber eine Gewährleistungssicherheit nicht teilweise frei geben.

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IBRRS 2014, 2912
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Aufgesetzte" Komplettheitsklauseln sind auch als AGB wirksam!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2014 - 23 U 162/13

1. Auch wenn die Leistung detailliert mit einem Leistungsverzeichnis beschrieben ist, kann der Leistungsumfang durch eine sog. Schlüsselfertigkeits-, Komplettheits- oder Vollständigkeitsklausel auf die Ausführung notwendiger, aber im Bauvertrag nicht ausdrücklich aufgeführter Leistungen erweitert werden.

2. Eine solche Klausel ist auch dann nicht unwirksam, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt. Denn sie regelt das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung und unterliegt deshalb nicht der Inhaltskontrolle.

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IBRRS 2013, 1805
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Handelsvertreter: Vertragsstrafe ohne Verschulden ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 224/12

a) Eine gegenüber einem Handelsvertreter im Nebenberuf verwendete Formularbestimmung, wonach eine Vertragskündigung nach einer Laufzeit von drei Jahren nur unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres zulässig ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.*)

b) Eine gegenüber einem Handelsvertreter verwendete Formularbestimmung, wonach der Handelsvertreter eine Vertragsstrafe unabhängig vom Verschulden verwirkt, ist unwirksam.*)

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IBRRS 2012, 4758
Mit Beitrag
AGBAGB
"Bring or pay-Verpflichtung" in Formularvertrag unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.11.2012 - VII ZR 222/12

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Abfallentsorgungsunternehmens, wonach der Vertragspartner bei Nichtanlieferung der vereinbarten Quartalsmenge Abfall das Entgelt für die gesamte vereinbarte Menge zu zahlen hat, wenn die Fehlmenge nicht durch entsprechende Mehrlieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird ("bring or pay-Verpflichtung"), benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)




IBRRS 2012, 3362
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
10% Vertragserfüllungsbürgschaft + Stundung: Unwirksam!

OLG Köln, Urteil vom 10.05.2012 - 24 U 118/11

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, dass der Auftragnehmer zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Auftragssumme zu stellen hat, ist für sich allein betrachtet nicht unwirksam.

2. Die belastende Wirkung einer noch hinnehmbaren Klausel kann aber durch eine oder mehrere weitere Vertragsbestimmungen derart verstärkt werden, dass der Vertragspartner des Verwenders im Ergebnis unangemessen benachteiligt wird. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Vertragsparteien als weitere Sicherung der Erfüllungsansprüche des Auftraggebers die Stundung der Werklohnforderung des Auftragnehmers vereinbaren.

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4 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
II. Wann liegen AGB vor?
VI. Die Inhaltskontrolle von AGB
1. Beschränkte Kontrolle bei Leistung/Gegenleistung

§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung
5. Ausgewählte Praxisprobleme der Vertragsauslegung
b) Schlüsselfertigkeitsklauseln

3 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(2) Verschuldens-/ bzw. verzugsunabhängige Vertragsstrafe ( Rn. 105-107)




1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

(2) Unternehmerverträge ( Rn. 233-234)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

4. Verwirkung der Vertragsstrafe (VOB/A § 9a Rn. 24-25)


4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

d) Verzug ( Rn. 126-128)

d) Verzug ( Rn. 126-128)

1. Vorformulierung zur Vielfachverwendung ( Rn. 163-170)




1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

3. Für eine Vielzahl von Fällen ( Rn. 204-207)


2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

III. Grundsätze der Vertragsauslegung ( Rn. 51-53)

1. § 307 Abs. 3 BGB ( Rn. 29-36)