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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 2576/04


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 0636; IMRRS 2007, 0368
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erfolgshonorar: Wann zulässig?

BVerfG, Beschluss vom 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

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1 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 2287
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales - Bürgenhaftung nach dem AEntG ist verfassungsgemäß

BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05

Die Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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IBRRS 2007, 0636; IMRRS 2007, 0368
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erfolgshonorar: Wann zulässig?

BVerfG, Beschluss vom 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes der „quota litis“ (§ 49b Abs. 2 BRAO a.F., § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen.*)

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