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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 2576/04


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 0636; IMRRS 2007, 0368
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erfolgshonorar: Wann zulässig?

BVerfG, Beschluss vom 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

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1 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 2164
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fortbildungspflicht ist verfassungsgemäß!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.04.2012 - 6s A 689/10

Die Fortbildungspflicht für Architekten gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 4 BauKaG-NW i.V.m. der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer ist verfassungsgemäß.*)

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IBRRS 2007, 0636; IMRRS 2007, 0368
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erfolgshonorar: Wann zulässig?

BVerfG, Beschluss vom 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes der „quota litis“ (§ 49b Abs. 2 BRAO a.F., § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen.*)

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