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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 2457/08


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 2611; IMRRS 2013, 1415
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abgaben zum Vorteilsausgleich sind zeitlich zu begrenzen!

BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3426
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch eine Abnahme unter Mängelvorbehalt ist eine Abnahme!

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.2023 - 2 LA 85/19

1. Auch die unter einem (Mängel-)Vorbehalt erklärte Abnahme stellt eine wirksame Abnahme dar. Sie wird auch nicht erst wirksam, wenn der Vorbehalt wegfällt (a.A. OLG Koblenz, IBR 2015, 185).

2. Dem Auftraggeber bleiben bei einer Abnahme unter Vorbehalt die ansonsten (grundsätzlich) ausgeschlossenen Mängelrechte erhalten.

3. Die Vergütung des Auftragnehmers wird auch bei einer Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln fällig. Dem Auftraggeber steht jedoch wegen der gerügten Mängel ein Zurückbehaltungsrecht zu.

4. Soweit der Auftragnehmer nicht beweist, dass die Leistung mangelfrei ist, steht ihm der Vergütungsanspruch nach Abnahme unter Vorbehalt nur Zug um Zug gegen Beseitigung der vorbehaltenen Mängel zu.

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IBRRS 2021, 0477
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Vermietung von Kettenbagger mit Baggerführer ist baugewerbliche Tätigkeit!

BAG, Urteil vom 18.12.2019 - 10 AZR 141/18

1. Eine mit Bedienungspersonal vermietete Baumaschine wird "zur Erbringung baulicher Leistungen" i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. 5 Nr. 39 der Verfahrenstarifverträge im Baugewerbe eingesetzt, wenn mit ihrer Hilfe Tätigkeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. 1 bis Abschn. 5 der Verfahrenstarifverträge oder damit im Zusammenhang stehende Arbeiten ausgeführt werden.

2. Die Vermietung von Kettenbaggern mit Baggerführern an ein Abbruchunternehmen erfüllt das Tätigkeitsbeispiel des § 1 Abs. 2 Abschn. 5 Nr. 39 der Verfahrenstarifverträge im Baugewerbe, auch wenn damit lediglich das Abbruchgut auf der Baustelle zur fachgerechten Entsorgung aufbereitet wird.

3. Die rückwirkende Erstreckung der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe durch § 7 Abs. 3 bis Abs. 7 i.V.m. den Anlagen 28 bis 32 SokaSiG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

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IBRRS 2013, 2611; IMRRS 2013, 1415
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abgaben zum Vorteilsausgleich sind zeitlich zu begrenzen!

BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

Das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verlangt Regelungen, die sicherstellen, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können. Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann.*)

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1 Abschnitt im "Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch: BauGB-Kommentar" gefunden

a) Zeitliche Grenzen der Beitragserhebung (BauGB § 135 Rn. 30-32)