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BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
BVerwG, Urteil vom 17.10.2023 - 9 CN 3.22
Wechselt der Einrichtungsträger zur Deckung des Aufwands für die Anschaffung und Herstellung seiner zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage von einer Beitrags- zu einer reinen Gebührenfinanzierung mit unterschiedlich hohen (gespaltenen) Gebührensätzen für Grundstücke, für die Anschlussbeiträge gezahlt wurden, und Grundstücke, für die keine Beiträge gezahlt wurden, so steht Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Art. 20 Abs. 3 GG einer Gebührenfinanzierung der Herstellungskosten entgegen, soweit Anschlussbeiträge wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung nicht mehr erhoben werden konnten.*)
VolltextOVG Saarland, Urteil vom 26.07.2016 - 1 A 112/15
Zur Erschließungsbeitragsfähigkeit der Kosten der Beseitigung provisorischer Anlagenteile.*)
VolltextBVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verlangt Regelungen, die sicherstellen, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können. Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann.*)
Volltext2 Nachrichten gefunden |
(24.05.2013) Wenn Kommunen Grundstückseigentümer wegen des Ausbaus kommunaler Infrastruktur zur Kasse bitten wollen, müssen dafür künftig klare zeitliche Fristen gelten. Dies forderte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann gestern in Berlin. "Es ist ein Unding, wenn Kommunen für Baumaßnahmen, die Jahrzehnte zurückliegen, Beiträge in fünfstelliger Höhe verlangen. So ein Vorgehen verletzt das Vertrauen in den Rechtsstaat"
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(15.04.2013) In der Vergangenheit haben Kommunen vielfach Beiträge, wie beispielsweise Erschließungsbeiträge, verfassungswidrig erhoben. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Bezug auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 hin (Az. 1 BvR 2457/08).
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