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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 151/08
BGH, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 151/08
Volltext83 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Beiträge gefunden |
IBR 2018, 1005 | LG Münster - Einbau von gelieferten Bauteilen und verdeckte Mängel: Wann erfolgt die Rüge rechtzeitig? |
IBR 2009, 708 | OLG Köln/BGH - Verfüllarbeiten für Gebäudeerrichtung: In welcher Frist verjähren Mängelansprüche? |
IBR 2009, 575 | BGH - Herstellung und Lieferung von Bauteilen: Kaufrecht! |
IBR 2009, 80 | OLG Nürnberg - Herstellung und Lieferung eines Lagersystems: Gilt die handelsrechtliche Rügepflicht? |
26 Volltexturteile gefunden |
LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.10.2022 - 10 O 129/22
Eine Gerichtsstandsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht klar und verständlich zum Ausdruck bringt, ob sie einen ausschließlichen Gerichtsstand oder lediglich einen zusätzlichen Aktivgerichtsstand am Sitz des Verwenders begründen soll, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist daher insgesamt unwirksam.*)
VolltextOLG Hamm, Urteil vom 27.09.2022 - 24 U 57/21
1. Zur Abgrenzung von Werkvertrag und Kaufvertrag mit Montageverpflichtung.*)
2. Eine nochmalige Fristsetzung - dieses Mal zur Nacherfüllung gem. § 637 Abs. 1 BGB - kann entbehrlich sein, wenn der Auftraggeber vor Abnahme bzw. Eintritt eines Abnahmesurrogats wegen derselben Leistungsdefizite eine Erfüllungsfrist gesetzt hat, sofern nur der Erfüllungsanspruch fällig ist, der Unternehmer das Werk als fertig gestellt zur Abnahme angeboten hat und der Nacherfüllungsanspruch später aufgrund Abnahme fällig wird oder der Besteller nach Fristablauf die (Nach-)Erfüllung endgültig ablehnt und deshalb ein Abrechnungsverhältnis entsteht (Anschluss an und Fortführung von BGH, IBR 2017, 186).*)
LG Bonn, Urteil vom 30.12.2020 - 1 O 471/18
1. Eine vereinbarte Bemusterung ist für die Festlegung der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit grundsätzlich vorrangig vor dem Leistungsverzeichnis.
2. Etwaige Lieferschwierigkeiten berühren das zu vermutende Vertretenmüssen des Unternehmers nicht, wenn dieser das sog. Beschaffungsrisiko übernommen hat.
VolltextLG Köln, Urteil vom 27.11.2020 - 82 O 42/20
1. Die Verpflichtung zur Planung und Herstellung einer unvertretbaren Sache kann Gegenstand eines Werklieferungsvertrags sein, falls die Planungsleistung nicht der Schwerpunkt der übernommenen Leistungspflichten ist. Das gilt selbst für Verträge zwischen Unternehmen zur Planung und Herstellung von Investitionsgütern, die in einer größeren Industrieanlage verwendet werden sollen.
2. Der Werkunternehmer kann seinen Vergütungsanspruch im Urkundenprozess geltend machen, soweit die anspruchsbegründenden Voraussetzungen, nämlich die Beauftragung der Leistungen, die Höhe der Vergütung und die Fälligkeit des Anspruchs durch Urkunden belegt werden können oder diese zugestanden, unstreitig oder offenkundig sind. Er kann sich auch, soweit diese unstreitig bleibt, auf die geprüfte Schlussrechnung stützen.
VolltextOLG Köln, Beschluss vom 13.05.2020 - 6 U 300/19
Ein Vertrag über die Lieferung eines individuell angefertigten Treppenlifts ist als Werklieferungsvertrag zu qualifizieren, auf den die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden.
VolltextOLG Naumburg, Urteil vom 02.04.2020 - 9 U 37/19
1. Planungsleistungen, die als Vorstufe zu der im Mittelpunkt eines Vertrags stehenden Lieferung herzustellender Anlagenteile anzusehen sind, stehen der Einordnung des Vertrags als Werklieferungsvertrag regelmäßig nicht entgegenstehen.
2. Etwas anderes gilt, wenn die Planungsleistung so dominiert, dass sie den Schwerpunkt des Vertrags bildet und deshalb die Anwendung des Werkvertragsrechts erfordert. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn es bei der Beauftragung im Wesentlichen um die allgemein planerische Lösung eines konstruktiven Problems geht.
3. Eine schlüssige Abnahme setzt voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalls das nach Außen hervortretende Verhalten des Bestellers den Schluss rechtfertigt, er billige das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß.
4. In einer Nutzung durch den Besteller kann eine konkludente Abnahme liegen. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn der Besteller vor Beginn der Nutzung oder innerhalb einer angemessenen Prüffrist Mängel rügt, die ihn zu einer Abnahmeverweigerung berechtigen.
VolltextOLG München, Beschluss vom 15.02.2018 - 17 U 116/18
Das Vertragsverhältnis über die Lieferung und Montage einer Einbauküche nach einem auf den Grundriss der Küche abgestimmten Grundrissplan einschließlich Herstellung, Lieferung und Einbau einer Granitarbeitsplatte unterliegt dem Recht des Werklieferungsvertrags mit der Folge, dass Mängelansprüche innerhalb von zwei Jahren verjähren.
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2017 - 6 U 76/16
1. Der Ausschlusstatbestand des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (i.d.F.v. 13.06.2014) setzt nicht voraus, dass der Unternehmer mit der Anfertigung der Ware bereits begonnen hat.*)
2. Werkverträge fallen nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (i.d.F.v. 13.06.2014).*)
3. Der Vertrag zur Herstellung und Lieferung einer an ein bestehendes Haus angepassten Aufzuganlage ist auch dann ein Werkvertrag, wenn der Anschluss bauseits erfolgt.*)
VolltextOLG München, Urteil vom 17.08.2017 - 23 U 3651/16
1. Ein Vertrag ist als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn der Unternehmer die Errichtung eines Bauwerks schuldet.
2. Ein Bauwerk ist eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte und auf nicht nur vorübergehende Verbindung mit diesem angelegte Sache, ohne dass es auf die sachenrechtliche Zuordnung ankäme. Unbeweglich in diesem Sinne ist die Sache, sofern sie nur mit größerem Aufwand vom Grundstück getrennt werden kann.
3. Sofern hingegen nur die Herstellung und Lieferung von Bau- und Anlagenteilen etwa zur Errichtung einer Siloanlage geschuldet sind, handelt es sich um einen Werklieferungsvertrag.
VolltextOLG Köln, Urteil vom 02.09.2016 - 19 U 47/15
Ein Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Transportbeton ist ein Kaufvertrag. Handelt es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute, muss der Käufer (hier: ein Generalunternehmer) den Beton bei Anlieferung untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich rügen.
Volltext4 Nachrichten gefunden |
(09.05.2012) Werkvertrag oder Kaufvertrag? Diese Frage beschäftigt zunehmend auch Bauherren und Investoren - und zwar mit weitreichenden Folgen. "Infolge einer schon vor geraumer Zeit durchgeführten Gesetzesänderung (§ 651 BGB) unterliegen heute viele Verträge im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bauwerks dem Kaufrecht, ohne dass dies den Beteiligten bewusst ist" ...
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(14.03.2012) Werkvertragsrecht oder Kaufrecht? Diese Frage beschäftigt zunehmend die Immobilienbranche, mit teilweise weitreichenden Folgen, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Bundesgerichtshof hat die Haftungsrisiken für Architekten um einen weiteren Aspekt erweitert.
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(14.12.2011) Kaufvertrag oder Werkvertrag? Beide Vertragsarten sind am Bau üblich. Nach der Entscheidung des BGH vom 23.07.2009 wird die Unterscheidung in Zukunft immer wichtiger. Vor allem Architekten und Fachplaner sollten sie nicht auf die leichte Schulter nehmen.
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(19.08.2009) Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmern. Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Eine andere Beurteilung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Gegenstand des Vertrages auch Planungsleistungen sind, die der Herstellung der Bau- und Anlagenteile vorauszugehen haben und nicht den Schwerpunkt des Vertrages bilden. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 151/08
IBR 2009, 575 BGH, 23.07.2009 - VII ZR 151/08
1 Leseranmerkung gefunden |
§ 651 Leseranmerkung von Dr. Jochen Rudolph zu
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7 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
E. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB |
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk |
3. Gebäude und Gebäudeteile als Bauwerk |
§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz) |
§ 650 BGB Anwendung des Kaufrechts (Bruinier) |
B. Der Anwendungsbereich des § 650 BGB |
I. „Bewegliche Sachen“ |
3. Gilt das auch für bewegliche Sachen, die zum Einbau in ein Bauwerk bestimmt sind? |
C. Das „Bau-Kaufrecht“ |
II. Die Besonderheiten des „Bau-Kaufrechts“ |
3. Besonderheiten des „Bau“-Handelskaufs („B2B-Geschäft“) |
b) Prüfungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB |
17 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
5. Baubezogene Lieferverträge (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 121)
1. Eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile (VOB/B § 16 Abs. 1 Rn. 33-34)
1. Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 VOB/B (VOB/B § 16 Abs. 1 Rn. 5)
II. Systematische Stellung zu den §§ 631 ff. BGB ( Rn. 14-19)
3. Eigentumsverschaffung oder Sicherheitsleistung (VOB/B § 16 Abs. 1 Rn. 36-41)
bb) Für die Fassungen der Klausel in der VOB/B 2009 und früher. (VOB/B § 16 Abs. 3 Rn. 8-9b)
(2) § 16 Abs. 3 VOB/B in der Fassung vor 2012. ( Rn. 42-49)
2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |