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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 151/08
BGH, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 151/08
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 58 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.10.2022 - 10 O 129/22
Eine Gerichtsstandsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht klar und verständlich zum Ausdruck bringt, ob sie einen ausschließlichen Gerichtsstand oder lediglich einen zusätzlichen Aktivgerichtsstand am Sitz des Verwenders begründen soll, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist daher insgesamt unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 151/08
1. Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmern.*)
2. Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung.*)
3. Eine andere Beurteilung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Gegenstand des Vertrages auch Planungsleistungen sind, die der Herstellung der Bau- und Anlagenteile vorauszugehen haben und nicht den Schwerpunkt des Vertrages bilden.*)
VolltextOLG Nürnberg, Urteil vom 17.06.2008 - 1 U 148/08
1. § 651 Satz 1 BGB gilt uneingeschränkt nur für den Verbrauchsgüterkauf. Die rechtliche Einordnung von Verträgen, die die Herstellung und Lieferung von Investitionsgütern zum Gegenstand haben, richtet sich nach dem Schwerpunkt der vertraglichen Leistung.*)
2. Übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung, eine technisch komplexe Sache eigens für die im Wesentlichen funktional definierten Bedürfnisse des Auftraggebers herzustellen, so richten sich etwaige Gewährleistungsansprüche nach Werkvertragsrecht. § 377 HGB ist in diesem Fall nicht anwendbar.*)
Volltext7 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
E. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB |
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk |
3. Gebäude und Gebäudeteile als Bauwerk |
§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz) |
§ 650 BGB Anwendung des Kaufrechts (Bruinier) |
B. Der Anwendungsbereich des § 650 BGB |
I. „Bewegliche Sachen“ |
3. Gilt das auch für bewegliche Sachen, die zum Einbau in ein Bauwerk bestimmt sind? |
C. Das „Bau-Kaufrecht“ |
II. Die Besonderheiten des „Bau-Kaufrechts“ |
3. Besonderheiten des „Bau“-Handelskaufs („B2B-Geschäft“) |
b) Prüfungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB |
17 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
5. Baubezogene Lieferverträge (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 121)
1. Eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile (VOB/B § 16 Abs. 1 Rn. 33-34)
1. Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 VOB/B (VOB/B § 16 Abs. 1 Rn. 5)
II. Systematische Stellung zu den §§ 631 ff. BGB ( Rn. 14-19)
3. Eigentumsverschaffung oder Sicherheitsleistung (VOB/B § 16 Abs. 1 Rn. 36-41)
bb) Für die Fassungen der Klausel in der VOB/B 2009 und früher. (VOB/B § 16 Abs. 3 Rn. 8-9b)
(2) § 16 Abs. 3 VOB/B in der Fassung vor 2012. ( Rn. 42-49)
2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |