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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 189/03


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1857; IMRRS 2006, 1150
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feststellungsinteresse: negative Teil-Feststellungswiderklage

BGH, Urteil vom 04.05.2006 - IX ZR 189/03

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12 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 1397 BGH - Feststellungsinteresse bei Verzichtserklärung?

10 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 0592; IMRRS 2021, 0222; IVRRS 2021, 0110
KaufrechtKaufrecht
Verbundene Kauf- und Darlehensverträge: Einheitlicher Erfüllungsort!

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.01.2021 - 17 U 492/19

1. Gemäß § 29 ZPO besteht für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Widerruf und der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags, der mit einem Pkw-Kauf ein verbundenes Geschäft darstellt, ein einheitlicher Erfüllungsort am Ort, an dem sich die veräußerte Sache vertragsgemäß befindet.*)

2. Sind Ansprüche mit unterschiedlichen Erfüllungsorten mittels einer innerprozessualen Bedingung voneinander abhängig gemacht, hindert die Klammerwirkung der Bedingung eine Abtrennung der bedingten Ansprüche.*)

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IBRRS 2018, 3878
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 02.10.2018 - X ZR 62/16

1. Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens kann grundsätzlich nicht als Berühmung angesehen werden, die ein rechtliches Interesse des Gegners an einer negativen Feststellungsklage begründet. (Rn. 22 - 24)*)

2. Eine Berühmung in diesem Sinne kann grundsätzlich auch nicht darin gesehen werden, dass ein Antragsteller in einem selbständigen Beweisverfahren vorträgt, ihm stehe ein Anspruch zu, wenn er dennoch auf eine weitere Beweiserhebung und auf vollständige Überlassung des eingeholten Gutachtens dringt. (Rn. 31)*)

3. Eine Berühmung in diesem Sinne liegt jedoch grundsätzlich vor, wenn ein Antragsteller nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens weiterhin geltend macht, ihm stünden Ansprüche gegen den Antragsgegner zu. Dies gilt auch dann, wenn diese Äußerung zum Zwecke der hilfsweisen Rechtsverteidigung gegen eine bereits erhobene negative Feststellungsklage erfolgt, die in erster Linie als unzulässig beanstandet wird. (Rn. 36)*)

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IBRRS 2011, 1597; IMRRS 2011, 1146
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Darlehensvertrag für Genossenschaftsbeteiligung

BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 92/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1610; IMRRS 2011, 1159
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Darlehensvertrag für Genossenschaftsbeteiligung

BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 93/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3148; IMRRS 2010, 2297
VersicherungenVersicherungen
Anspruch des hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartners

BGH, Urteil vom 07.07.2010 - IV ZR 267/04

Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - VersR 2009, 1607). Dem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht jedenfalls seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach § 38 Abs. 1 VBLS zu.*)

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IBRRS 2010, 1587; IMRRS 2010, 1109
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Gegenstandswert

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 1/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3436
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - IX ZR 6/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 2287; IMRRS 2008, 1353
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung

BGH, Urteil vom 13.06.2008 - V ZR 114/07

1. Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer seine Pflichten aus einem Beratungsvertrag verletzt hat, auch dann, wenn dieser ihm ein unvollständiges und insoweit fehlerhaftes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands vorgelegt hat. Die schriftliche Beratungsunterlage trägt nicht die Vermutung, dass dem Kaufinteressenten keine weiteren, über die schriftliche Berechnung hinausgehenden Informationen erteilt worden sind.*)

2. Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig.*)




IBRRS 2008, 2097; IMRRS 2008, 1283
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung

BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 353/07

In Fällen der Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung steht dem Schuldner ein Tilgungsbestimmungsrecht nach § 366 Abs. 1 BGB nicht zu.*)

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IBRRS 2006, 1857; IMRRS 2006, 1150
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feststellungsinteresse: negative Teil-Feststellungswiderklage

BGH, Urteil vom 04.05.2006 - IX ZR 189/03

Wird auf eine wiederholte Teilklage wegen des auch über die neue Klageforderung hinausgehenden behaupteten weiteren Anspruchs negative Feststellungswiderklage erhoben, entfällt das Feststellungsinteresse auch dann nicht, wenn der Kläger eine materiellrechtlich bindende Verzichts- oder Beschränkungserklärung hinsichtlich seines weitergehenden Anspruchs abgibt.*)

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