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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 189/03


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1857; IMRRS 2006, 1150
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feststellungsinteresse: negative Teil-Feststellungswiderklage

BGH, Urteil vom 04.05.2006 - IX ZR 189/03

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2 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 2287; IMRRS 2008, 1353
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung

BGH, Urteil vom 13.06.2008 - V ZR 114/07

1. Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer seine Pflichten aus einem Beratungsvertrag verletzt hat, auch dann, wenn dieser ihm ein unvollständiges und insoweit fehlerhaftes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands vorgelegt hat. Die schriftliche Beratungsunterlage trägt nicht die Vermutung, dass dem Kaufinteressenten keine weiteren, über die schriftliche Berechnung hinausgehenden Informationen erteilt worden sind.*)

2. Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig.*)




IBRRS 2006, 1857; IMRRS 2006, 1150
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feststellungsinteresse: negative Teil-Feststellungswiderklage

BGH, Urteil vom 04.05.2006 - IX ZR 189/03

Wird auf eine wiederholte Teilklage wegen des auch über die neue Klageforderung hinausgehenden behaupteten weiteren Anspruchs negative Feststellungswiderklage erhoben, entfällt das Feststellungsinteresse auch dann nicht, wenn der Kläger eine materiellrechtlich bindende Verzichts- oder Beschränkungserklärung hinsichtlich seines weitergehenden Anspruchs abgibt.*)

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